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legen brr Beleidig- 1" nrelbet nilitä- See im ,d wurde offizielle ein? Kol- beiter- g. Nutz smitgüe- rchte Mi^ neöge ei nen, der gsvertre- Mitglie- arbeiter- Rachmit- cheit der en 7 Uhr »ern des indes ei- lichts bc- »rtgesctzt. >rr) 257.- -6. WS 80 i !«Z.— 577 50 W4 - 10» — 252 75 140 «0 l»1- 1S2 75 iorsn. s. Li tkrist« W >e kni»»». »g bestimmt den ein invisl. ochen bei, > Stern." fine ndsßübel llo^is Etage, r. gis Pension. krLfti- kslsLox. is oäo. rr in den geeignete eit )O poft- iiusc II „Es 1.100 Pf. »gerie. l i unseren >n Post- m angr« imtSbl. Amts- un- Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung Bezugspreisvierteljährl.M.1.50einschlicbl. des „ZUustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. «el.-Kdr.: Amtsblatt Dmcker für Eibenstock, Larlsfel-, Hundshübel, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Zchönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,wildenthal usw. Fernsprecher Nr 210. und Verleger: Emil Hannedohn, verantworti. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. M S« ISIS SV. Jahrgang. — Freitag, den 1. Marz Das Mnstcrlmgsgcschiist in de» Ansheüilngsbezirkc» Schwarzenberg und Schneeberg betr. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Geschäftsplan werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1802 und b. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatzkommission pünktlich zur Vermeidung der Zwangsvorführung und der in 8 26 der Wehrordnung an gedrohten Strafen und Nachteile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den Losunasterminen den Militärpflichtigen freigeftellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1. Die von der Ersatzkommission ausgesprochene, im Losungsscheine vermerkte Ent scheidung ist nicht endgültig, erst von der Königlichen Oberersatzkommission wird im Attshebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, sofern der aus stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu beglaubigen ist. (8 62,4 der Wehrordnung). 3. Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung mel den und dadurch auf ihre Losnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmt heit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppenteil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Bestimmt heit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Losnummer bereits im Musterungstermine zu erklären 4 Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und ab hören zu lasten, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes tvezirkS- einschl. Stadtbezirks- und Anstaltsbezirksarzt, Bezirks-Assistenzarzt, Gerichts- und Gerichtsasststenzarzt, Polizei-, Armen- und Jmpfarzt) bcizubringen. (H 65,6 der Wehrordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstermine vorzulegen. 5. Zeder Militärpflichtige sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zu rückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehrordnung). Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingercichten Zurückstellungsantrages der eine znrückgestellt und späte stens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden. (HK 32,2 der Wehrordnung.) Stützt sich ein Zurückstellungsantrag ans die Arbeits- bezw. Aufsichtsun- fähigkeit der Eltern usw. des Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärztli che Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und haben sich die Beteiligten persönlich mit etnzufinden. (HH 33,5 und 63,7 der Wehrordnung). Ist ihnen dies nicht möglich, so ist mit dem Zurückstellungsantrage ein Zeugnis eines beamteten Arztes über ihren Gesundheitszustand beizubringen. Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträten, Bürgermeistern oder Gemeinde vorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eine genaue Kenntnis der Verhält nisse der darin Nachsuchenden oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigungen sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatzkommission für unbegründet befindet, werden der Königlichen Oderersatzkommission zur Entscheidung vorgelegt. Ueber die eingegangenen Zurückstellungsanträge wirb an ben beiden Lo- snngsterminen entschiede« werden. Die Ortsbehörden habe« für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge z« trage« u«d dieselben eine Stunde vor dem Beginne der im Ge schäftsplane festgesetzten Mnsternngstermine zu beordern; d e mit der Stamm rollenführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutierungs stammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (HH 61,3 und 106 der Wehrordnung. Trunkenheit, Ungebührltchkeiten, «»sauberes Erscheinen zur Stellung ««d Ungehorsam der Militärpflichtigen gegen Anordnungen der Aufstchtsor- aane bei dem Mustcrungsgeschäft «. s. w. werden, sofern nicht gerichtliche Be strafung etnzutrete« hat, mit Geld bis zu ISO Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 18. Februar 1812. Der Zivilvorsitzende der König!. Ersatzkommission in den Aus- 105 n. hebungsbezirlen Schwarzenberg und Schneeberg. Geschäftspl an. I. Musterungstermine. Aushebungsbezirk Schneeberg. n. in Schneeberg im Gasthof „Stadt Leipzig": .Donnerstag, den 7. Mär; von nachmittags I Ahr 20 Min. an für die Militärpflichtigen aus Griesbach und Neustädtel, Freitag, de» 8. Mär; von vormittags 0 Mr 20 Ali», an für die Militärpflichtigen aus Oberschlema sowie diejenigen der Jahrgänge 1881 und 189l> aus Schneeberg, Sonnabend, den 0. Mär; von vormittags 9 Ahr -0 Alin, an für die Militärpflichtigen aus Albernau, Burkhardtsgrün, Neudörfel sowie diejenigen des Jahrgangs 1882 aus Schneeberg, Alontag, den 11. Mär; von vormittags lO Ahr 4.'» Alin, an für die Militärpflichtigen aus Lindenau und Zschorlau. k. in Auc im Hotel „Stadtpark" von vormittags 3 Uhr 45 Min. an: Dienstag, den 12. Mär; für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1882 aus Aue. Mittwoch, den 13. Mär; für die Militärpflichtigen aus Aue der Jahrgänge 1891 und 1690, deren Zunamen mit dem Anfangsbuchstaben .4 bis U beginnen, sowie sür dieje nigen aus Niederschlema. Donnerstag, den 14. Alär; für die Militärpflichtigen aus Aue der Jahrgänge 1891 und 1890, deren Zunamen mit dem Anfangsbuchstaben 8 bis X beginnen. Freitag, den 1'». Alär; für die Militärpflichtigen ans Auerhammer, Bockau, Niederpfannen stiel, Oberpfannmstiel und Schindlers Werk. «. in Lötznitz in» Rathause: Sonnabend, den 16. Alär; von vormittags 9 Ahr an für die Militärpflichtigen aus Lößnitz, Montag, den 18. Alär; von mittags 12 Ahr an für die Militärpflichtigen aus Alderoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffälter, Oberaffalter und Streitwald. <1. in Schönhcidcrhammer im Gasthof „Earlshof" von vormittags i» Uhr 15 Mi», an Dienstag, den 19. Mär; sür die Militärpflichtigen aus Schönheide, Mittwoch, den 20. Mär; für die Militärpflichtigen aus Earlsfeld, 'Neuheide, berstützen- grün, Schönheiderhammer und Unterstützengrün. « in Eibenstock in der Restauration „Eentralhalle" von vormittags 0 Uhr AO Min. an Donnerstag, den 21. Mär; für die Militärpflichtigen aus Eibenstock. Freitag, den 22. Mär; für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Hundshübel, 'Mulden Hammer, Neidhardtsthal, Sosa, Wildenthal und Wolfsgrün. Aushebungsbezirk Schwarzenberg. ». in Johanngeorgenstadt im Hotel „Deutsches Haus" von vormittags 3 Uhr 45 Min. an: Montag, de» 25. Mär; für die Militärpflichtigen aus Breitenbrunn, Breitenhof, Johann georgenstadt, Jugel, Steinbach, SteiuheidA und Wittigsthal. 1». in Schwarzenberg im „Bad Ottenstein" Dienstag, den 26. Mär; von vormittags 8 Ahr 45 Mi«, an für die Militärpflichtigen aus Beierfeld, Erandorf und Erla. Mittwoch, den 27. Mär; von vormittags 8 Ahr 45 Min. an sür die Militärpflichtigen aus.Bermsgrün, Bernsbach, Grünstädtel, Langenberg und Waschleithe. Donnerstag, den 28. Mär; von vormittags 8 Ahr 45 Min. an für die Militärpflichtigen aus Grünhain. Markersbach, Mittweida, Ncuwelt und Obersachsenfeld. Freitag, den 29. Mär; von vormittags 8 Mr 45 Min. an für die Militärpflichtigen aus Lauter und Pöhla. Sonnabend, den 30. Mär; von vormittags 8 Ahr 45 Mi«, an für die Militärpflichtigen aus Raschau, Rittersgrün, Tellerhäuser und Wildenau. Montag, den 1. April von vormittags 11 Ahr an für die Militärpflichtigen aus Schwar zenberg. II. Losungs- und Neklamatisnstermine. ». in Eibenstock in der Restauration „Eentralhalle" von vormittags 8 Uhr 30 Min. an: Sonnabend, den 23. Män für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1892 aus dein AuS- hebllngsbezirk Schneeberg. 1». in Schwarzenberg in» „Bad Ottenstein" von vorm. 8 Uhr 45 Min. an: Dienstag, den 2. April für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1892 aus dem Aushe bungsbezirk Schwarzenberg. Tagesgeschichte. Deutschland. - Die Präsidentenwahl im Reichstage Der Seniorenkonvent des Reichstages beschloß, die Wahl des Reichstagspräfidiums am Freitag, den 8. Mürz stattfinden zu lassen — Zur Reform des Strafrechts Wie der „Reichsanzeiger" meldet, hat die Strafrechtskommission nach dem Abschluß der Beratungen über den allgemeinen Teil der Borentwürfe eine Gesamtredaktion der bis herigen Beschlüsse vorgenommen. Daraus geht her vor, daß die seinerzeit vorbchaltene Beschlußfassung über die Einteilung der strafbaren Handlungen nach- geholt worden ist. Die Einteilung unterscheidet sich in folge der Aufnahme der Haftstrafe des geltenden Rechts als vierter Freiheitsstrafe von der des Vore-ntwurfes nicht unerheblich und entspricht im wesentlichen dem gelten- tenden Rech., jedoch wird die Festungshaft durch Ein schließung ersetzt Die init Geldstrafe bedrohten Hand lungen gelten erst dann als Vergehen, wenn die Straf androhung 500 Mark übersteigt Alle mit Geldstrafen bis zu 500 Mark oder mit Haft bedrohten Straftaten sollen Ucbertretungen sein. Die Höchstdauer der Hast ist von 6 Wochen aus 3 Monate heraufgesetzt. Die Rom Mission fügte ferner eine Bestimmung ein, nach welcher in den Fällen, wo das Gesetz die Wahl zwischen Frei heitsstrafen verschiedenster Art läßt, aus Zuchthaus nur dann erkannt werden darf, wenn die Tat auf ehrloser Gesinnung beruht, daß dagegen auf Einschließung zu erkennen ist, wenn die Tat weder aus ehrloser noch auf verwerflicher Gesinnung beruht. — Präsidentenwahl im bayrischen Land tage. Bei der Präsidentenwahl am Mittwoch in der Kammer der Abgeordneten wurde der bisherige Prä-