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Erscheint wSchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag). Abounementspreis beträgt vierteljährlich l Mark so Ps. prssiuinioiunäu. Meiger für Inserate werden bis spätesten? Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit IO Pf., unter „Eingesandt" mit SO Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend, n für den Sindtgemeinderach, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwömtz. 87. Sonnabend, den 24. Zuli 188«. 5. Jahrg. gerichtlich gewürdert worden ist, -e« 2« Juli 188» Mittags 12 Uhr durch das unterzeichnete Königliche Amtsgericht an Ort und Stelle öffentlich und unter den un vermine bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden verkauft werden, was hierdurch unter Bezugnahme auf die im mengen Amtsgebäude und im Rath- hause zu Zwönitz aushängenden Anschläge, denen specielle Beschreibung der einzelnen Grundstücke beigefügt ist, bekannt gemacht wird. Stollberg, am 3. Juli 1880. Königliches Amtsgericht. Zumpe. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben des gewesenen Zimmermannes Christian Gottlieb Becher in Zwönitz soll das zum Nachlasse desselben gehörige Wohnhaus nebst den dazu gehörigen beiden Gärten, sowie dem Feldgrundftücke Nr. 71 des Brandcatasters, Str 91a 91d der Stadtflur, Nr' 101, 102 der Feldflur im Flurbuchs, Fol. 66 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zwönitz, welcher Grundbesitz, ohne Berücksichtigung der Oblasten am 2.^dieses^Monats auf Tagesgeschichte. Deutschland. Herr Wettendorf der vormals preußische Ne- gierungsrath und jetzige Unterstaatssecretär im türkischen Finanz ministerium wird dieser Tage in Berlin eintreffen, um sich mit Er- laubniß der preußischen Regierung ein passendes Unterpersonal zu sammenzustellen. Wettendorf ist auf 3 Jahre mit einem Jahresgehalt von 40,000 Francs angestellt. — Tie Marineverwaltung beabsichtigt, zum Schutz der deutschen Seefischerei gegen die englischen Freibeuter- Fischer einen regelmäßigen Wachtdienst in der Nordsee eintreten zu lassen. Dieser Wachtdienst soll in der Weise hergerichtet werden, daß ein nach Bedürfniß auch zwei Kanonenboote, so lange der Betrieb der Seefischerei dauert, an der deutschen Nordsee-Küste kreuzen wer« den, um so, wenn erforderlich, sofort zum Schutze der Interessen unserer deutschen Fescher bei der Hand zu sein. Oesterreich. Das Wiener Schützenfest hat eine weit größere politische Bedeutung gewonnen, als man ihn anfangs zuerkennen wollte und alle österreichischen Blätter beschäftigen sich mit ihm. An läßlich des Festes hat sich auch eine Anzahl Berliner Hoflieferanten bewogen gefunden, dem Kaiser von Oesterreich eine überaus schlecht stylisirte Aoresse „im Namen Deutschlands" zu übersenden. Wenn man „im Namen Deutschlands" sprechen will, sollte man wenigstens der deutschen Sprache vollkommen mächtig sein. Glücklicher Weise hat dieses traurige Machwerk die Wiener Festfreude nicht gestört und wenn die Zahl der beim Feste geleerten Seidel nur in eigenem Verhältnisse zum Wohle Oesterreichs steht, so ist dieses Land ein recht glückliches. Frankreich. Trotz des Nationalfestes herrscht in Paris eine unverkennbare Mißstimmung. „Wohin treiben wir?" fragen die Ge mäßigten. „Wir tanzen auf einen Vulkan!" sagen die Bonapartisten und Legitimisten. „Krieg dem Senat und den Gambettistcn!" rufen die Radikalen; deren „Mot 0' ordre" erklärt ganz unverfroren: „Zum Straßenkampf sind wir noch nicht ganz vorbereitet!" Dcr„Cttonen" dringt energisch auf Wiederherstellung der Nationalgarde; das ist vom Standpunkte dieses Blattes aus ganz folgerichtig, denn ist erst die Nationalgarde wieder hergestellt, so ist auch die Kommune nicht fern. — Die Legitimisten hatten, gewissermaßen um eine Gegende monstration zll »rachen, zum Namenstage des Grafen Chambord eine Geldsammlung veranstaltet, um ihrem Prätendenten ein Präsent an zubieten. Diese Sammlung hat aber nur die winzige Summe von 16,000 Francs ergeben, die auf Veranlassung Chambords einem armen geistlichen Orden übermacht wurden. — Rochefort setzte seine Angriffe gegen Gambetta fort, indem er versichert, daß dieser das Gelüst habe, Kaiser zu werden. Herr Gambetta sei zwar beredt, aber noch gefährlicher als beredt; sein Ziel sei offenbar nicht die Re publik, sondern den „Gambettismus" zu orgauisiren. — In Lyon tagt ein sozialistischer Congreß. England. Gladstone hat eine neue Niederlage erlitten. Der schottische Lord-Advokat, welcher in Berwick gegen einen konservativen Candidaten durchfiel, ist Mitglied der Regierung und Steffe des Mi nisters. Außerdem macht die Wahl dadurch Aufsehen, daß Berwick bis jetzt stets liberal gewählt hat. Gleichzeitig vollzieht sich der Ab fall der Liberalen der alten Schule, welche mit Gladstone ebensowohl wegen seiner inneren wie auswärtigen Politik unzufrieden sind und insbesondere seine irische Agrarpolitik als eine durchaus radikale ver dammen, wie denn auch Lord Listowel sein Aint als Kammerherr der Königin wegen der Haltung der Regierung in der irischen Päch terfrage niedergelegt hat. Gladstone ist und bleibt eben ein Idealist, während das Gros der englischen Liberalen aus Leuten besteht, die sehr genau wissen, wie viel Schillinge auf ein Pfund gehen. Lokales und Sächsisches. Elterlein, 23. Juli. Wie wir von glaubwürdiger Seite erfahren, gedenkt in nicht zu ferner Zeit ein hiesiger junger Bürger sein Meister stück abzulegen. Wir können dieses nur loben, weil wir darin eine Wiederbelebung der Innungen erblicken. Möge doch dieses jetzt so selten wiederkehrendc Ereignis; in den noch bestehenden Innungen recht häufig Nachahmung finden. — Wir erlauben uns jedoch seiner Zeit hierauf wieder zurückzukommen, um über den Verlauf der Sache zu berichten. — In den Kreisen der Ersatzreservisten ist vielfach über die Wirkung ves Gesetzes vom 6. Mai d. I. Unklarheit verbreitet, und die Ungewißheit, ob sie noch zur Uebung herangezogen werden können, veranlaßt Viele, von den militärischen Behörden Auskunft zu er bitten. Zur Beruhigung der Betreffenden dürste folgende wieder holte Hinweisung dienen. Das Gesetz vom 6. Mai, welches den Ersatzreservisten erster Klasse, vier Hebungen (von 10, 4 und je 2 Wochen) während des Friedens auferlegt, hat keine rückwirkende Kraft, findet vielmehr nur Anwendung auf diejenigen Militärpflichtigen welche nach Erlaß dieses Gesetzes wegen hoher Loosnummern und