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Blatt Amts und des AadLrathes -es Königs. Amtsgerichts Wucsnih Abonnements-Preis Vierteljährl. 1 Mk. 2ä Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Als Beiblätter: l Jlluitrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pennige. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. KefcHäftsstetken: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Earl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauSvon Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg uud Umgegend. Ins-rat- sind bis Dienstag und Freitag Druck und Verlag von E. L. Förster'S Erden in Pulsnitz. Sweiundfknfzigstev Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in PulSnitz. Sonnabend. «r. Mt. 28. Trzeinver 180V. Hrvangsvevsteigerung. Das im Grundbuche für Pulsnitz Blatt 122 auf den Namen Alexander Edwin Ehrhard Müller eingetragene Grundstück soll am 13. Aebrnar 1W1, vormittags ^10 Nhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 10,, Ar groß und auf 24602 Mk. 50 Pfg. geschätzt. Es ist zum Töpfereibetriebe eingerichtet. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dein Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 24. Oktober 1900 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilunz des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Pulsnitz, am 21. December 1900. Königliches Amtsgericht. I. A.: Ass. Gerlach. Auf Blatt 2 des Genossenschaftsregisters, den Evnsum-Veret« für Pulsnitz uud Umgegend, eingetragene Genossenschast mit beschränkter Haftpflicht betreffend, ist heute Folgendes eingetragen worden: Friedrich Adolf Zschiedrich in Bretnig ist nicht mehr Mitglied des Vorstandes. Julius August Berndt in Böhmisch-Vollung ist Mitglied des Vorstandes. Pulsnitz, den 24. December 1900 Königliches Amtsgericht. v. Weber. Bei dem unterzeichneten Stadtrathe find im December dieses Jahres das 18. und 19. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen eingegangen. Dieselben liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer Nathskanzlei aus und enthalten: Nr. 104. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zum Baue einer Straßenüberführung am Bahnhofe Arnsdorf betr. S. 929. — Nr. 105. Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr. S. 930. — Nr. 106. Verordnung, die Postordnung vom 20. März 1900 betr. S. 944 — Nr. 107. Bekanntmachung, tue Gegenzeichnung der auf Grund des Gesetzes vom 5. Juni 1900 auszugebenden Staats-Schuldverschreibungen über 3prozentige Rente betr. S. 945. — Nr. 108. Bekanntmachung, die Werkstätten mit Motorbetrieb betr S. 947 — Nr. 109. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erbauung einer Straßenbahn von Loschwitz nach Pillnitz betr. S 951. — Nr. 110 Verordnung, die Feststellung des Werthes von Grundstücken zum Zwecke mündelmäßiger Beleihung betr. S. 9H2 — Nr. 111. Verordnung, die Außerkurssetzung der Vereinsthaler österreichischen Gepräges betr. S 957. — Nr. 112. Bekanntmachung, den Diensttitel der Landbauamts-Vorstände betr. S. 958. — Nr. 113. Verordnung zur weiteren Ausführung des Neichsgesetzes, betr. die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 und der damit im Zusammenhänge stehenden Reichs- und LandeSgesetzc. S. 959. Pulsnitz, am 27. December 1900. Der S t a d t r a t h. Or. Michael, Bürgermeister. Vom Reichsgesetzblatt ist im December dieses Jahres die Nummer 57 bei dem unterzeichneten Stadtrathe eingegangen. Dieselbe liegt 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer Nathskanzlei aus und enthält: Verordnung, betreffend den Diensteid der Senatspräsidenten, Räthe und Mitglieder der Militäranwaltschast beim Reichsmilitärgerichte. S. 1035 — Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genrhmigung bedürfen. S. 1036. — Bekanntmachung, b.treffend die Einrichtung der Positions laternen auf Seeschiffen. S. 1036. Pulsnitz, am 27. December 1900. Der S t a d t r a t h. Or. Michael, Bürgermeister. Ortsflur- und Wegebaupfticht - Grenzfleine. Bereits durch Verfügung der Königlichen Amtshauplmannschast vom 22. Juli 1884 — 2418. — ist den wegebaupflichtigen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirken des Bezirks aufgcgeben worden, die Ortsflurgrenzen an den öffentlichen Communicationswegen durch Flurgrenzsteine zu bezeichnen. In der Hauptsache ist dieser Anordnung auch nachgekommen worden. In neuerer Zeit sind jedoch bei Wegebauauflagen rc. Differenzen dadurch entstanden, daß die vorhandenen Steine entweder ungenau bezeichnet oder Steine zwischen Ge meinde- und Gutsbezirksfluren überhaupt noch nicht aufgestellt waren. Die Königliche Amtshauptmannschaft ordnet deshalb Folgendes an: 1. Die bereits vorhandenen Grenzsteine sind, soweit dies nicht schon geschehen ist, außer mit dem Namen der Gemeinde oder des selbständige« Gulsbtzirks noch mit der Bezeichnung „Gemeinde" <6). „Rittergut" (k), „Königlicher Staatsforst" rc. zu versehen, z. B. Piskowitz, Piskowitz. 2. Zur genauen Feststellung der Wegebaupflichtgrenze an den einzelnen öffentlichen Communikationswegen ist aber nicht nur an den Grenzen der Ortsflur, sondern auch an den Grenzen der Wegebaupfticht zwischen Gemeinden und Gutsbeztrken mit der Setzung vo» Steinen vorzugehen. Die Steine sind in derselben Art und Ausführung, wie die bereits gesetzten zu beschaffen und thunlichst auf der rechten Seite des Wegedammes, von Kamenz aus gesehen, diesseits des Straßengrabens, aufzustellen. Soweit nöthig, ist der Oelfarbenanstrich und die Schrift der bereits stehenden Steine zu erneuern. Den Baupflichtigen wird dringend empfohlen, in den Fluren, in denen Gemeinden und Gutsbezirke auf mehreren uud kleinercu Vereinzelt liegenden Wegestrecken bau pflichtig sind, wegen Zusammenlegung dieser Strecken Vereinbarungen zu treffen und die so sestgelegten Baupflichtgrcnzen durch Steine der vorbezeichneten Art zn bezeichnen. Dadurch wird einesthecks die Aussührung der Wegebauten in vieler Beziehung erleichtert, anderntheils werden aber auch die Kosten der Beschaffung einer größeren Anzahl von Grenzsteinen vermieden. Die Königlichen Amtsstraßenmeister sind mit Auftrag versehen, den Baupflichtigen mit Rathschlägen zu dienen. 3. Die Kosten der Herstellung und Setzung der fehlenden Steine sind von den angrenzenden Gemeinden oder selbständigen Gutsbezirken rc. je zur Hälfte zu tragen. Bei der Setzung haben die beiderseitigen Vertreter anwesend zu sein. 4. Die Steine sind bis zum 1. Mai 1901 in vorschriftsmäßiger Weise zu setzen. Gegen Säumige wird mit Ordnungsstrafen vorgegangen werden. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t K a m e n z , am 20. December 1900. vou Erbmauusdorff. Politische Jahresrnndschau. Wenn wir das zu Ende gehende Jahr 1900 überblicken, so war cs für die ganze Welt und für unser Vaterland ein Jahr der Ueberraschung und der Enttäuschung. Das größte und volkreichste Land der Erde, das da« halbe Asien um fassende chinesische Reich, wandte sich im plötzlichen von der chinesischen Negierung begünstigten Aufstande gegen alle Fremden und ihre Civilisation, und es galt einen Völker- brand zu löschen, ohne dabei den Frieden zwischen den Groß mächten zu gefährden, und es galt ferner, riesig große wirth- schaftliche Interessen der Zukunft für den einheimischen und internationalen Handel zu sichern. Bei dieser Arbeit sind die Großmächte noch unter hervorragender militärischer Be theiligung Deutschlands, und es wird hoffentlich den vereinten Bemühungen' der Großmächte und dem militärischen Oberbe fehlshaber Generalfeldmarschall Grafen Waldersee im neuen Jahre gelingen, die Chinesin zur Annahme der Friedenbe dingungen zu bestimmen. Eine schwere Enttäuschung für alle Freunde nationaler Freiheit und Selbstständigkeit brachte im Jahre 1900 die