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Bekanntmachung. vr. Wichael', Brgrmstr. rgen zur gewährt auf Spareinlagen von: 1. Januar 1901 ab O litt UN. Pulsnitz, am 2. Oktober 1900. Pulsnitz, am I. Oktober 1900. sge- den, arls- der rgen stete fun- son- rnn- nitz, ! r S t a d t r a t h. vr. Michael, Brgrmstr. r S t a d t r a t h. Ur. Michael, Brgrmstr. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der RalhS-, Casscu- und Standesamts-Loealitäten werden Wontag uud Dienstag, den 8. und 9. Mtoöer 1900 nur gauz dringliche Sachen erledigt. Bekanntmachung, Schlachtvieh- unö Iteischbeschau betreffend Nachdem dem für Stadt Pulsnitz gewählten Thierarzt Herrn Iranz Koffnrann, wohnhaft Pulsnitz, Kamenzerstraße Nr. 259 I, I. Obergeschoß, welcher seine Funktion am 4. dieses Monats antreten wird, die Fleischbeschau für den Bezirk der Stadt Pulsnitz über tragen worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben und angeordnet: I., Herr Thierarzt Franz Hoffmann hat sich der Beschau dec Schlachtthiere im lebenden Zustande als auch der Beschau der Schlachtthiere nach vollzogener Schlachtung zu unterziehen. Als Stellvertreter sind gewählt morden 1 ., der Laienfleischbeschauer Herr Alfred Schäfer in Pulsnitz und 2 ., der Thierarzt Herr Mitzbach in Kamenz als wissenschaftlicher Fleischbeschauer. ll., Die Anzeige über Schlachtung bcschaupflichtiger Schlachtthiere (Rindvieh, einschließlich der Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Hunde) hat mtudesteus 12 Stundcn vor der beabsichtigten Schlachtung mittels Meldescheine an Rathsstelle zu ersolgen. III., Alles in den Stadtbezirk eingesührle frische oder verarbeitete Fleisch von antzerhalb Sachsens geschlachteten Thiere mit alleiniger Ausnahme des lediglich zum Hausbedarf des Einführenden bestimmten unterliegt gleichfalls der Beschau, welche binnen 24 Stunden nach erfolgter Einführung in der vorbezeichneten Weise anzumelden ist. Ueberdies ist von dem Einführenden die in Z 5 der Aussührungs-Verordnung vom 23. Juli 1899 vorgeschrie benen Bescheinigung beizubringen. IV., Wer getverbsmätzig beschaupflichtige Thiere schlachtet, ist verpflichtet, ein Schlachtbuch in der vorgeschriebenen Weise zu führen, ein Fleischbuch dagegen derjenige, welcher gtwtrbsmätzig frisches oder verarbeitetes Fleisch kinführt oder feilhült. V., Nur das als bankttttkdig vom Fleischbeschauer gestempelte Fleisch ist dem freien Verkehr überlassen Als nicht bankwiirdig befundenes Fleisch un terliegt den Beschränkungen in § 13 Absatz 4 des Gesetzes, llngenittzbar befundenes Fleisch darf nicht zur menschlichen Nahrung verwendet werden. Vl., Die vocgeschriebenen Beschaugcbühren sind sofort bei der Anmeldung an die Stadtkasse während der Expeditionsstunden, vormittags 8 bis 12 und nachmittags 2 bis 6 Uhr (Sonnabend bis 5 Uhr) zu bezahlen. VII., Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Gesetzes und der hierzu ergangenen Ausführungs-Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft geahndet, soweit sie nicht unter höhere Strafbestimmungen anderer Gesetze fallen. Amts Blatt und des Stadtrathes -es Königs'. Amtsgerichts 3. Oktober IVO» Mittwoch AbonnementS-Preis Vierteljährl. 1 Mk. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Auf Blatt 256 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma Paul Hause in Bretnig und als deren Inhaber der Fabrikant Herr Paul Reinhold Hause daselbst eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Leinwandfabrikation. Pulsnitz, den 25. September 1900. Auf Blatt 255 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amisgerichts ist heute die Firma Friedrich Wilhelm Kuuath in Bretnig und als deren Inhaber der Fabrikant Herr Friedrich August Wilhelm Kunath daselbst eingetragen worden Angegebener Geschäftszweig: Leinwandfadrikation. Pulsnitz, den 25. September 1900. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in Pulsnitz. Als Beiblätter: t JlluürirteS Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Königliches Amtsgericht. I V Ass. Gerlach, H -R. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Königliches Amtsgericht. I. V. Ass. Gerlach, H.-N. Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. KescHästsstelken: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidcndank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. Z» WuLsnih iS chen 5 Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg uud Rmgegeud. Zns-rat- X >) " sind bis Dienstag und Freitag D-u"swmmdMlchiBev Sahrgang Mögensstücke vor dem hiesigen königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Pulsnitz, den 28. September 1900. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Cigarrenmachers Carl August Meier in Hauswalde ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Ver- Aktuar Hofmauu, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. der Schlntztermin auf den 24. Hktoöer 1900, vormittags 10 Uhr 0 0 rcht.