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Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: l Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthichaftliche Beilage (monatlich). A b o n n e m en t s - P r e i s Vierteljährl. 1 Mk. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Amts Blatt des Königt. Amtsgerichts und des SLadtrathes Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor. puszeile (oder deren Raum) 10 Pennige. KeslHästsstekken: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. zs Wuksnih rochen/^ Königsbrück, Nadeberg, Nadtburg, Moritzburg und Umgegeltd. sind bis Dienstag und Freitag Sweiundkünhigster- Aahvgäng. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in Pulsnitz. Sonnabend. Nr. 96. 1. Dezember 1900 Bekanntmachung. Auf Grund des ersten Nachtrages zu dem Regulativ vom 7. Mai 1890, die Räumung der Dünger- und Jauchengruben betreffen, wird hiermit eingeschärft, daß nach Punkt 15 Abs. 2 die Grubenräumnng und Abfuhr des Inhaltes während des Winters, d. i 1. Oktober bis 30. April nur bis vormittags 9 Uhr und nachmittags von 4 Uhr an, vorgenommen werden darf, und daß Zuwiderhandlungen nach Punkt 18 mit Geldstrafe bis zu 150 oder entsprechender Haft bestraft werden. Pulsnitz, den 29. November 1900. Der Stadtrat h. — — vr. Michael, Brgrmstr. Wahl eines Vorstandes für die Ortskrankenkasse der Gemeinden Ober- und Mederlichtenau, Friesersdorf mit Thiemendorf und des Gutsbezirls Oberlichtenau. Unter Leitung der Königlichen Amtshauptmannschast findet Mittwoch, den 13. Dezember dieses Jahres, nachmittags 1 Uhr im Schreier'scheu Gasthof in Oberlichtenau die erstmalige Wahl des Vorstandes der mit Genehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft Bautzen, vom 1. Januar 1901 an ins Leben tretenden Ortskrankenkasse für Ober- und Niederlichtenau und Friedersdorf mit Thiemendorf statt. Den Kassenvorstand haben 9 Personen zu bilden, von denen in ge trennter Wahlhandlung 3 von den der Generalversammlung angehörigen Arbeitgebern und 0 von den in dieser stimmberechtigten Kassenmitglikderu zu wählen sind. Stimmberechtigt ist jeder Arbeitgeber der schon jetzt zur Gemeindekrankenversicherung Beiträge für stimmberechtigte Kaffenmitglieder aus eigenen Mitteln in den Bezirk der Ortskrankenkasse zahlt. Stimmberechtigt ist jedes Kassenmitglied, das großjährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist und das schon jetzt im neuen Kassenbezirke Beiträge zur Ge meindekrankenversicherung gezahlt hat. Die stimmberechtigten Arbeitgeber und Kassenmitglieder werden hiermit geladen, sich zu der genannten Zeit in dem oben genannten Lokale pünktlichst einzufinden. Königliche Amtshauptmannschast K a m e n z , am 29. November 19OO- von Erdmanusdorsf. Die Regelung der gewerbliche» Kinderarbeit außerhalb der Fabrikbetriebe. Die Reichsregierung plant bekanntlich für die gegen wärtige Neichstagssession auch einen Gesetzentwurf, der sich auf die Regelung der gewerblichen Beschäftigung der Kinder außerhalb der Fabriken bezieht. Wie eine osficiöse Berliner Stimme kürzlich versicherte, sind die betreffenden Vorarbeiten in den bethciligten ReichsressortS nunmehr zum Abschluß ge langt, und unterliegen ihre Ergebnisse gegenwärtig der Prü fung der einzelnen Bundesregierungen; erst nach Beendigung der letzteren Action dürfte an die Ausarbeitung des eigent lichen Gesetzentwurfes gegangen werden. Jedenfalls handelt es sich in dieser ganzen Frage, um eine ebenso wichtige wie schwierige sozialpolitische Aufgabe, die aber unter allen Um ständen gelöst werden muß, sind doch die inittels der vom Reichsamte des Innern vor zwei Jahren unternommenen allgemeinen Erhebung festgestellten Zustände auf dem Gebiete der nicht in die Fabrikbetriebe einbezogenen gewerblichen Kinderarbeit, namentlich in der Hausindustrie, vielfach der art bedenkliche und betrübliche, daß ein Eingreifen der Neichs- gesetzgebung durchaus geboten erscheint. Denn mehr als eine halbe Million Kinder, nämlich 532 283, unter 14 Jahren wurden damals als außerhalb der Fabriken gewerblich be schäftigt ermittelt, und zwar die größere Hälfte von ihnen, 306,823, mit rein industriellen Arbeiten, die übrigen 225 460 Kinder mußten als Austräger, Ausfahrer, Laufburschen, resp. Laufmädchen, als Aushelscr in Schank- und Gastwirthschasten, im Straßen- und Hausirbandel, als Steineklopfer und noch in vielen anderen Beschäftigungsarten bereits Geld als Bei trag zu den Kosten der Erhaltung des elterlichen Haushalts verdienen helfen. Kaum bedarf es wohl einer besonderen Hervorhebung der gesundheitlichen wie sittlichen Gefahren, welche den Kindern bei nur zu vielen dieser Beschäftigungen drohen. Wie unge nügend und ungesund sind z. B. nicht meistentheils die Räume, welche bei der Hausarbeit in Betracht kommen, Räume, die überwiegend nicht nur zum Arbeiten, sondern auch zum Wohnen und Schlafen dienen, und im Allgemeinen eine nur höchst mangelhafte Lüftung erfahren! In diesen unge sunden und gewöhnlich engen Stuben oder Kammern hocken nun Kinder, die vielfach noch nicht das 12. oder gar das 10. Lebensjahr überschritten haben, tagtäglich acht bis zehn Stunden in der Woche in ermüdend einförmiger Arbeit, bei schlechter Nahrung und nur kurzen Erholungspausen zugleich unter nothgedrungener Vernachlässigung ihrer Schulpflicht — müssen da nicht solch ejungeMenschenblüthen körperlich und geis tig verkümmern ? Wiederum andere ihrer Altersgenossen müssen sich den ganzen Tag im Feilhaltcn von Waaren auf offener Straße herumtreiben, oder sie sind bis in die sinkende Nacht hinein in mancherlei Stellungen in Schankwirthschaften, Gasthäusern u. s. w. thätig — und daß solche Kinder sich hierbei vielfach nicht nur an der Gesundheit, sondern auch an der Seele empfindlich schädigen, das ist doch ohne Weiteres klar! Und dabei ist die Bezahlung der Kinderarbeit nur zu häufig eine äußerst dürftige, die gewöhnlich in keinem Ver. hältnisse zu den Leistungen der kindlichen Arbeiter steht, mögen sie mitunter auch noch so mangelhaft sein. Z. B hat die erwähnte Enquete vom Jahre 1898 ergeben, daß in der Hausindustrie Thüringens, des Harzes, Schlesiens den Kindern ein durchschnittlicher Tageslohn von zwanzig Pfennig bei einer Arbeitszeit von acht bis zehn Stunden gezahlt wird, das ist denn doch zweifellos eine zu karge Bezahlung, auch wenn man in Erwägung zieht, daß die Kinderarbeit qualitativ vielfach minderwerthig ist. All' diese Verhältnisse lassen erkennen, daß aus dem Ge biete der gewerblichen Kinderarbeit außerhalb der Fabriken von der Reichsgesetzgebung unbedingt eingeschritten werden muß, schon deshalb, weil dem Staate die Pflicht obliegt, auf die Heranziehung einer in jeder Beziehung kräftigen und leistungsfähigen Generation hinzuwirken. Aber freilich kommen hierbei auch die Rechte der Familie in Betracht. In nur zu zahlreichen Familien gehört das, was die Kinder verdie nen, nothwendig mit zur Bestreitung der dringendsten Aus gaben des gemeinsamen Haushalts, und sei er noch so küm merlich gehalten, das Familienhaupt kann auf diese kindliche Beihilfe nicht verzichten. Darum muß sich der Gesetzgeber bei einem Vorgehen auf diesem Felde vor Einseitigkeit hüten und darf die Dinge nicht rein vom grünen Tische aus beur- theilen, sondern er muß auch den Bedürfnissen des praktischen Lebens Rechnung tragen. Diese.Erwägungen legen ihm von selbst die Pflicht auf, zugleich bei einem Vorgehen gegen die heutigen Zustände in der Kinderarbeit Ersatz für die even tuell ausfallenden Einnahmen zu schaffen, was freilich seine großen Schwierigkeiten haben wird. Aber die Frage nach dem Ersatz für den Ausfall in den bisherigen bescheidenen Einnahmen ist bei einer Neuregelung der gewerblichen Kinder arbeit nun emmal nicht zu umgehen, soll nicht die ganze ge setzgeberische Action vonz vornherein auf ein falsches Ge leis gelangen. Oertliche nud sächsische Augelegeuheite». Pulsnitz. Herr Vicar Imo. Rietschel, welcher z. Z. in Vertretung des Herrn Prof. Kanig an unserer Kirche amtirt, ist von hiesiger Collatur zum Diaconus der Parochie Pulsnitz vorgeschlagcn und vom Kirchenvorstand ebenfalls einstimmig gewählt worden. Die Bestätigung der Consisto- rialbehörde ist vergangen n Montag eingegangen. Somit ist die Wahl zur Besetzung der geistlichen Aemter, was wohl noch nicht zu verzeichnen war, glatt von Statten gegangen und konnten alle sonst üblichen Probepredigten ausfallen. Dies ist ein Zeichen des besten Einvernehmens zwischen Geistlichen und Gemeinde, was jeder Gemeinde zum Segen gereicht Die Einweisung der beiden geistlichen Herren in ihre neuen Aemter erfolgt Mitte Januar. Pulsnitz. Unser Jllustrirter Hauskalender (1901) für Pulsnitz und Umgegend ist erschienen und wird Sonn abend und folgende Tage den Abonnenten des Wochenblattes gratis zugestellt werden. Dank dem Interesse und dem Wohlwollen der hiesigen Geschäftsinhaber hat der Kalender eine Stärke von 74 Seiten erzielt und nmd er gewiß Jedem eine angenehme Unterhaltung bieten. Insbesondere empfehlen wir den Lesern des Kalenders die darin enthaltenen Inserate einer besonderen Beachtung mit dem Mahnrufe: „Kauft am Orte!" Für unsere Post-Abonnenten liegt'der Kalender in der Expedition gegen Vorzeigen der Postquittung zur Ab holung bereit oder wird auf Wunsch nach erfolgter Einsen dung von 10 Pf. Porto und der Postquittung per Kreuz band denselben zugesandt. Pulsnitz. Wie bereits durch Extrablatt bekannt gegeben, machten bei der am Mittwoch vollzogenen Sladt- verordneten - Ergänzungswahl von 358 wahlberechtigten Bürgern 215 von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Als ge wählt gingen aus der Urne hervor als Ansässige die Herren Wilhelm Voigt mit 189, Bernhard Huble 181, Oscar Garten 171 und Hermann Schulze 139 Stimmen; als Unanfässiger Herr Alwin Schreiber mit 117 Stimmen. Die nächstmeisten Stimmen erhielten die Herren Hermann Sperling (86), Richard Schmollig (84), Guido Stöckert (31). — Die Fälle, in denen Postsendungen, insbesondere Postkarten ohne Angabe des Bestimmungsortes oder ganz ohne Adresse in die Briefkasten geworfen werden, mehren sich nach einer^Mittheilung der Postbehöcde trotz wieder holter Hinweise durch die öffentlichen Blätter noch immer. Da derartige Postsendungen, sofern sich dec Absender nicht genügend bezeichnet hat, später zu vernichten sind, wird von Neuem auf die Nachtheile hingewiesen, welche den Absendern durch das Weglassen der Adresse bez. durch un vollständiges Niederschreiben derselben unter Umständen entstehen können. Gleichzeitig wird wiederholt darauf auf merksam gemacht, daß Drucksachen in der Form offener Karten die Größe der Formulare zu Postpacketadressen nicht wesentlich überschreiten und nicht die Bezeichnung „Postkarte" tragen dürfen. Die in letzter Znt noch leb haft betriebenen sogenannten „Riesenkarten" werden dem nach von den Postanstalten als offene Karten nicht befördert. — „Es muß noch rein!" Im Zeitungsbetriebe kommt es zuweilen vor. daß durch diesen oder jenen Umstand die Ausgabe der Zeitung nicht pünktlich erfolgen kann, oder richtig gesagt, es kommt häufig vor, daß in den Druckereien eine wahre „Hetzjagd" herrscht, um die Zeitung pünktlich herauszubekomm n. Davon hat der geneigte Leser aller dings keine Ahnung, wenn er das Blatt durchfliegt, und doch ist es häufig das liebe Publikum, welches die Schuld an diesem Hasten und Jagen trägt. Wie oft kommt es vor, daß Jemand plötzlich der Gedanke kommt, noch ein Inserat für die Zeitung aufzugeben: eins, zwei, drei ist üaS Inserat abgesaßt und nun aber schleunigst zur Druckerei, — „es muß heute noch rein!" Mit dem „Reinmüffen" ist eS nun eine ganz eigene Sache; wenn nur ein Inserent mit diesem Wunsche käme, wäre ja die Sache nicht so schlimm, aber gewöhnlich kommen die meisten Inserenten im letzten Augenblick und Alle stellen dasselbe Verlangen: