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Erscheint: Mittwoch und Sonnabeno AIS Beiblätter: l, JllustrirteS SonntagSblatl (wöchentlich); 2. Ijandwirthschaftliche Beilage (monatlich). Vorm. 9 Uhr auftugeben. Preis für die einspaltige Cor puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KesHäftsstellen: Buchdruckereien von L. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Nnnoncen-Bureaus vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Tomp. Königsbrück, Kadeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Znserat- sind bis Dienstag und Freitag Druck und Verlag von E. L. Förste r'S Erden in Pulsnitz. Wütigster Hahrgaug. Sonnabend. u„ 73. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. 10. September 18S8. Hekanntmachung und Aufforderung, die Ergänzungs - Wahl des Kirchenvorstandes der Parochie Pulsnitz betreffend. Nach § 17 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. März 1868 haben demnächst aus dem Kirchenvorstande hiesiger Parochie auszuscheiden die Herren: Bürgermeister Rechtsanwalt Schubert» Schuldirektor Dreher, Rentier Liebscher in Stadt Pulsnitz, Zimmermeister Walther in Pulsnitz M. S., Gemeinde vorstand und Fabrikbesitzer Günther in Niedersteina, Gartennahrungsbesitzer Karl Gottlieb Prescher und Gutsbesitzer Friedrich August Zeiler in Obersteina. Es sind daher zur Vorbereitung der deshalb nöthigen Ergänzungswahl, bei welcher gesetzlicher Bestimmung gemäß die Austretenden jedoch wieder wählbar sind, die Listen der für diese Wahl Stimmberechtigten in den Gemeinden: Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Niedersteina und Obersteina aufzustellen. Zu diesem Zwecke werden in vorgenannten Orten alle selbständigen Haushaltungsvorstände evangelisch - lutherischen Bekenntnisses, die das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheirathet oder nicht, aufgefordert, sich vom 4. September ab bis zürn 19. September behufs ihrer Eintragung in die Liste der Stimmberechtigten anzumelden, mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß zum Wählen gesetzlich nur Diejenigen berechtigt sind, welche sich zur Wahl angemeldet haben. Diese Anmeldung kann sowohl schriftlich als mündlich erfolgen, unter Angabe des urkundigen Vor- und Zunamens, Alters, Standes, bezüglich auch der Hausnummer, und hat in der genannten Zeit rücksichtlich der Stadtgemeinde in der Rathsexpedition während der Expeditionsstunden, rücksichtlich der vorgenannten Landgemeinden in den Wohnungen der betreffenden Herren Gemeindevorstände zu geschehen. Bei der hohen Bedeutung der Wahl ist dringend zu wünschen, daß kein Stimmberechtigter die rechtzeitige Anmeldung versäumt. Pulsnitz, am 3. September 1898. Der Kirchenvorstand. k. Prof. König, Vors. England und Deutschland. Noch immer haben die in der Londoner Presse aufge tauchten Gerüchte über deutsch-englische vertragsmäßige Ab machung keine weitere Aufklärung erfahren, doch scheint in der That an diesen Gerüchten etwas Wahres zu sein, und lediglich über den Charakter der getroffenen Vereinbar ungen herrscht noch Ungewißheit. Wenn indessen in der „Pall Mall Gazette" behauptet worden ist, ein förmliches Schutz- und Trutzbündniß zwischen Deutschland und England sei jetzt zum Abschluß gelangt, so liegt das Unwahrscheinliche einer solchen Behauptung auf der Hand. Ein Bündniß mit England würde für Deutschland nothwendig eine Frontvec- änderung in dessen auswärtiger Politik von einschneidender Wirkung bedeuten, welche Deutschland in unheilvollen Gegen satz zu Rußland, dem Widerpart Englands in mehr als einer der großen Fragen der Weltpolitik, bringen müßte. Dann aber würden die Nevanchehoffnungen der Franzosen mit einem Schlage eine gewaltige Stärkung erfahren unv das Deutsche Reich stünde möglicher Weise vor einein Waffen gange mit den beiden Mächten des „Zweibundes", in welchem chm die englische Bundesgenossenschaft schwerlich von besonderem Nutzen sein würde. Glücklicher Weise ist im Ernst nicht daran zu denken, daß so erfahrene Staatsmänner wie Fürst Hohenlohe und Herr v. Bülow dem Kaiser Wilhelm zu einer derartigen abenteuerlichen Politik rathen würden, man kann also die Mittheilung von dem angeblichen deutsch-eng lischen Bündnisse getrost sä acta legen. Andere Zeitungsnachrichten von jenseits des Canals nun wollen wissen, die in London getroffenen deutsch-englischen Abmachungen seien eolonialpolitischer Natur, wobei angedeutet wird, daß eS sich um die Delagoabai und weiter um Egypten gehandelt habe. England hätte sich in seiner egyptischen Politik der ferneren Unterstützung Deutschlands versichert und weiter auch zu seinen Plänen auf die „pachtweise" Erwerbung der Portugal gehörigen Delagoabai in Südostafrika die deutsche Zustimmung erlangt. In Bezug auf ersteren Punkt dürfte allerdings kaum zu bezweifeln sein, daß Deutschland sich ohne Weiteres bereit erklärt hat, den egyptisch-sudanesischen Plänen der Engländer auch fernerhin keine Schwierigkeiten zu bereiten, denn für Deutschland giebt es am Nil keine besonderen Inte ressen zu wahren. Was indeß die behaupteten deutsch-eng lischen Abmachungen wegen der Delagoabai anbelangt, so muß daran erinnert werden, daß Deutschland im südöstlichen Afrika erhebliche CapitalS- und Handelsinte-essen zu wahren hat, die bei einer Veräußerung der Delagoabai seitens des geld- bedürftigen Portugals erheblich ins Gewicht fallen würden. Es heißt zwar, englischerseits habe man- erklärt, etwaigen deutschen Gebietserwerbungen in Kleinasien nichts in den Weg legen zu wollen, aber ein solches Aequivalent für eine eventuelle Zustimmung zu den muthmaßlichen Plänen auf dir Delagoabai wäre schon deshalb abzulehnen, weil England >n Kleinasien überhaupt nichts zu vergeben hat und weil außerdem dort Deutschland gar nicht nach Landerwerb begehrt. Welche Zugeständnisse indeß Deutschland sonst auch für seine Einwilligung in den Uebergang der Delagoabai in englische Herrschaft zugesichert erhalten haben mag — als gewiß darf es wohl gelten, daß bei diesem Geschäft die deutschen Interessen nicht zu kurz gekommen sind, daß sie vielmehr in vollem Umfang gewahrt worden sind. Auch wird man sicherlich an der Hoffnung festhalten können, daß sich Deutschland bei seinen muthmaßlichen Verhandlungen mit England wegen der Delagoabai thatkräftig der Transvaal-Republik angenommen und deren Existenz gegenüber der Festsetzung der Engländer an der Delagoabai sicher gestellt hat. Im Uebrigen liegt kein Grund vor, die Versicherung englischer Blätter, die deutsch-englichen Beziehungen trügen gerade gegenwärtig den Charakter besondererHerzlichkeit, irgend wie zu bezweifeln. Zeugen doch die spontanen Kundgebungen Kaiser Wilhelms anläßlich der Einnahme von Omdurman, seine an die deutsch-englische Waffenbrüderschaft von l815 erinnernde Truppen-Aniprache in Hannover und sein Glück wunschtelegramm an die britische Diplomatische Agentur in Cairo bereits hinlänglich von dem jetzigen freundschaftlichen Verhältnisse zwischen Deutschland und England. Nur wird man diesen Manifestationen Kaiser Wilhelms keine weiter gehende politische Bedeutung zuschreiben dürfen, eine solche wohnt ihnen gewiß nicht inne und würde es sicherlich auch den Absichten des hohen Herrn selber ganz und gar nicht entsprechen, wollte man seine erwähnten Kundgebungen als eine specielle politische Bedeutung aufweisend auffassen. Oertliche und sächsische Augelegeuheite«. Pulsnitz. In der am Donnerstag Abend stattge fundenen gemeinschaftlichen Sitzung des Rathes und der Stadtverordneten wurde beschlossen, die dem Herrn Färberei besitzer Meyer gehörigen, auf dem Kappelgarten gelegenen Grundstücke anzukaufen und darauf das Electricitätswerk zu erbauen. Nachdem für diesen Stadttheil aufgestellten neuen Bebauungsplan für die Stadt Pulsnitz kommt das Werk direct an eine der neuprojectirten Straßen zu liegen und wird mit diesem Projekt ein neuer Stadttheil zum Segen unseres stetig fortschreitenden Gemeinwesens erschlossen. Pulsnitz. In kurzer Zeit findet die Ergänzungs wahl des Kirchenvorstandes unserer Parochie statt und ver fehlen wir nich', bei der hohen Bedeutung dieser Wahl auch an dieser Stelle alle Berechtigten aufzufordern, sich in die Liste der Stimmberechtigten, welche in der Rathsexpedition ausliegt, einzutragen. — Gerade zur Zeit der Obsternte entstehen nicht selten Meinungsverschiedenheiten zwischen den Betheiligten darüber, wem bei Nachbargrundstücken überhängende oder überfallende Früchte gehören. Durch § 362 des sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist darüber bestimmt: „Auf das Grundstück des Nachbars überhängende Früchte gehören dem Eigenthümer deS Stammes, welcher jedoch zum Behufe der Abbringung daS Grundstück des Nachbars nicht wider dessen Willen be treten darf. U ebergefallene Früchte sind Eigenthum dessen, welchem der Grund und Boden gehört, auf den sie gefallen sind. — Angesichts der bevorstehenden Einstellung von Rekruten wird darauf hingewiesen, daß alle Rekruten ver- pflichtet sind, vor ihrer Einstellung ein etwa gegen sie schwebendes Gerichtsverfahren der zuständigen Militärbe ¬ hörde anzuzeigen. Sie werden gegebenen Falls nicht eher eingestellt, als bis die Strafsache einschließlich der Straf- Vollstreckung erledigt ist. Unterlassen sie die rechtzeitige Anzeige, so werden sie bei einer gegen sie erfolgenden Verurtheilung behufs Verbüßung der Strafe wieder ent lassen, gleichviel, wie lange sie alsdann gedient haben. Im nächsten Jahre werden sie alsdann erneut ausgehoben, ohne daß ihnen die vorausgegangene Dienstzeit angerechnet wird. — Ebenso seien die demnächst zu ihren Truppen theilen abgehenden Rekruten darauf aufmerksam gemacht, daß sie, sofern sie der Jnvaliditäts- und Altersversicherung unterliegen, bei der Verwaltung der Ortskrankenkasse ihre Quittungskarte abzuholen haben. Diese ist beim späteren Wiedereintritt in eine versicherungspflichtige Beschäftigung an den Arbeitgeber abzugeben und deshalb sorgfältig auf zubewahren. Wer dies unterläßt, hat sich entstehende Nach theile selbst zuzuschreiben. — Von dem Ministerium des Innern ist folgende Verordnung erlassen worden, die allen Interessenten zur besonderen Beachtung empfohlen sei: „Bei allen Neubauten ist an einer leicht sichtbaren Stelle ein Anschlag anzubringen welcher den Stand, den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen der Bauherren und der Bauleiter in deutlich lesbarer und unverwischbarer Schrift angiebt. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden an den Bauherrn und an den Bauleitern, welche für deren Beobachtung in gleicher Weise verantwortlich sind, mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark und im Un vermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen bestraft. — Falb sagt für den September wiederum viel Regen voraus. Hoffentlich wird das Wetter desto besser sein. Das erste und das letzte Drittel des Monats sollen am reichsten mit Regen bedacht sein, während das zweite „große Trockenheit" aufweisen wird. Auch die Temperatur soll sich nur ausnahmsweise über das normale Mittel er heben. Schneefälle im Hochgebirge soll cs schon zu An fang geben. Der 16. ist ein kritischer Tag zweiter, der 30. ein solcher erster Ordnung. — Zu besetzen ist die 3. ständige Lehrerstelle an der 7 klassigen Schule zu Ohorn, Kollatur das Königliche Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Ein kommen : 1000 Mark, freie Wohnung und Alterszulagcn. Bewerbungen sind nebst Zeugnissen an den König!. Bezirks schulinspektor Herrn Or. Hartmann - Kamenz bis zum 24. September zu richten. Dresden, 7. September. Ihre Majestäten der König und die Königin haben gestern Nachmittag Schloß Moritzburg verlassen und sind wieder ins Sommerhoslager Pillnitz übergesiedelt. Von Damen und Herren der Hof staaten sind gleichzeitig daselbst eingetroffen: Frau Ober hofmeisterin v. Pflugk, Palastdame Gräfin v. Einsiedel, Hofdame Gräfin Reuttner v. Weyl, Hoffräulein v. Abeken, Oberhosmeister v. Malortie, Hofmarschall Freiherr v. d. Bussche - Streithorst, Kammerherr v. Carlowitz-Liebstadt, Flügeladjutant Major v. Ehrenthal und Leibarzt Oberstabs arzt Or. Selle. Die Gräfin Fünskirchen hat als Gast die Königin nach Pillnitz geleitet. Kennt-