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Amts Matt des Königl. Amtsgerichts und des Stadtmthes Wulsnih Abonnements - Preis Mertel hrl. 1 M 25 Pf. Aus Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Als Beiblätter: I Jllustrirtes Sonntag Sblatt (wöchentlich); 2. rmndwirthschaftliche Beilage (monatlich). Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kanienz, CarlDabcrlow, Groß röhrsdorf. Slnnoncen-BureausvonHaasen- slein L Bögler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. Daube öc Comp. Erscheint: Mi.tmoch und Jounabenb Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. schmiß ^tür Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rnigegend Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in PulSnitz. Kntzigstsi- Jahr-gang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in PulSnitz. Sonnabend. Ke. 3. 8. Januar 1898. Königliche In Fällen, in denen die Entschädigung eines nach dem Reichsgesetz vom 23. Juni 1880 wegen einer Seuche getödteten Thieres in Frage kommt, haben die zuständigen Ortsbehörden (die Herren Bürgermeister von Elstra und Königsbrück und die Herren Gemeindevorstände, zugleich für die betreffenden Gutsbezirke) die erforverlichen beiden Sachver ständigen für die nach H 7 der Verordnung des König!. Ministeriums des Innern vom 4. März 1881 zusammenzurufende Commission aus den nachstehend aufgeführten Personen zu entnehmen: Brettnig, Gutsbesitzer Gustav Koch und Gutsbesitzer Ferdinand Gebler, Fricdersdorf, Ortsrichter Seifert, Grotzuauudorf, Gutsbesitzer Klotzsche und Gemein! eältester Friedrich August Großmann, Großröhrsdorf, Gutsbesitzer Moritz Eisold, Gutsbesitzer Emil Körner, Oekonom Albin Brückner Cat.-Nr. 105 ä und Fleischermeister Heinrich Adolf Mensch, Ntederlichtenau, Schänkengutsbesitzer Carl Traugott Hausdorf, Niedersteina, Gutsbesitzer Robert Mager und Gutsbesitzer Wilhelm Haase, Oberlichtenau, Gemeindeältester Ferdinand Julius Haase und Gutsbesitzer Lunze, Obersteina, Gutsbesitzer Beyer und Gemeindeältester Emil Freudenberg, Ohorn, Gutsbesitzer Johann Freudenberg Cat. - Nr. 30 und Gutsbesitzer Carl Gottfried Kaiser Cat.-Nr. 27, Pulsnitz M S., Ortsrichter Weitzmann, Weißbach, Gemeindevorstand Friedrich Hermann Mager. Amtshauptmannschaft Kamenz, am30. December 1897- von Erdmannsdorff. HanSWalde, Gutsbesitzer und Gemeindeältester Fichte, Gemeindeältester Emil König, Lichtenberg, Wirthschaftsbesitzer Gärtner und Gutsbesitzer Julius Schöne, Mittelbach, Gemeindeältester Julius Ziegenbalg, Montag, den 10. Januar 1808, Nachmittags 3 Uhr, gelangt im hiesigen Schützenhause ein gutes Arbeitspferd gegen Baarzahlung zur Versteigerung, s Pulsnitz, den 4. Januar 1898. Sekretär Knvath, Ger.-Vollz. Das neue Recht der Handlungsgehilfen. Am 1. Januar 1898 ist ein nicht unwichtiger Theil des vom Reichstage in seiner vorigen Session beschlossenen künftigen Handelsgesetzbuches für das Reich in Kraft getre ten. während dessen weiteren Abschnitte allerdings erst am 1. Januar 1890 zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch praktische Geltung erlangen werden. Jener Theil betrifft das V^rhältniß zwischen Prinzipal und Handlungsgehilfen, welches eine ziemlich einschneidende Neuregelung erfährt; eine nochmalige Hervorhebung der wesentlichsten Punkte dieser neuen handelsgesetzlichen Bestimmungen dürfte daher nur zeitgemäß sein. Zu bemerken ist indeß, daß der erwähnte Abschnitt des neuen Handelsgesetzbuches noch nicht im vollen Umfange Ge setzeskraft erhalten hat, daß vielmehr die vom Begriffe des Handlungsgehilfen und vom Concurrenzverbot während der Dauer des Dienstverhältnisses handelnden Vorschriften erst gleichzeitig mit den übrigen Abschnitten des künftigen Han- delsgesetzbuches in Geltung treten werden. In ersterer Be ziehung ist zu erwähnen, daß der Kreis der Handlungsge hilfen vom 1. Januar 1900 ab durch Hineinbeziehung bestimmter weiterer Kategorien Geschäftsangestellter eine nicht unerhebliche Vergrößerung erfahren wird, in letz terer Hinsicht verdient hervorgehoben zu werden, daß dem Handlungsgehilfen künftig nur noch verwehrt sein soll, solche einzelne Handelsgeschäfte, welche in den Handelszweig des Prinzipals fallen, zu machen, oder ein Handelsgewerbe selbstständig zu betreiben. Bislang durfte der Handlungs gehilfe überhaupt keine Handelsgeschäfte auf eigene Faust machen, während er künftig wenigstens solchen einzelnen Ge schäften, die nicht in den Geschäftszweig seines Prinzipals fallen, ungehindert obliegen darf. Die sonstigen Neuerungen im Lerhältniß zwischen Prin zipal und Gehilfen dagegen sind nunmehr in Kraft getreten. Von ihnen sind namentlich diejenigen wichtig, die sich auf die Pflichten des Prinzipals für das leibliche und geistige Wohl seiner Untergebenen beziehen, wobei speziell die Für sorgepflicht des Prinzipals für die in seine Häuslichkeit auf genommenen Handlungsgehilfen genauer geregelt wird. Für die Gehaltszahlung ist neu vorgeschrieben, daß dieselbe durchaus am Schluffe jedes Monats erfolgen muß. Neu eingesühit werden ferner gewiss« Zwangskündigungsvorschriften ebenso stellt die Bestimmung, wonach der Handlungsgehilfe auf Verlangen auch über Führung und Leistung im Geschäft ein Dienstzeugniß zu erhalten hat, eine Neuerung dar. Eine nicht unwesentliche Ergänzung haben auch die Vorschriften über die Concurrenzclausel nach Beendigung des Dienstver- hältnisseS erfahren. Im Allgemeinen sind die Grenzen der Giltigkeit solcher Concurrenzclauseln enger gezogen worden, wobei hervorzuheben ist, daß die Beschränkung der Concur- renz durch den bisherigen Handlungsgehilfen eines Prinzi pals sich überhaupt auf keinen größeren Zeitraum als höch stens drei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses erstrecken kann. Aus der Concurrenzclausel kann aber der Prinzipal nicht immer Rechte herleiten, trotz ihrer Giltigkeit, nämlich dann nicht, wenn er dem Gehilfen durch Vertrags- widriges Verhalten einen wichtigen Grund zur Auflösung des Verhältnisses giebt, und ferner, wenn er selbst kündigt, sei es mit oder ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Schließlich ist auch das Verhältniß zwischen Prinzipal und Lehrling einer Neuregelung unterzogen worden, welche die Stellung des Handlungslehrlings wesentlich verbessert und sie namentlich dadurch günstiger gestaltet, daß von nun ab der Prinzipal nur bei schriftlich abgeschlossenem Lehrvertrag Ansprüche gegen den Lehrling geltend machen darf, im Falle derselbe unbefugt aus der Lehre getreten sein sollte. Im Großen und Ganzen zielen die neuen Bestimmun gen Uber die Handlungsgehilfen dahin, deren Rechtsstellung gegenüber den Prinzipalen erheblich zu verbessern, so daß mit ihnen gewissermaßen ein „Recht der Handlungsgehilfen" geschaffen worden ist. Es soll eben — und das ist wohl der Kernpunkt der gesammten Abänderungen — einer un billigen Erschwerung des Fortkommens der Handlungsgehil fen eine Schranke gezogen werden, und jeder gerecht denkende Prinzipal wird sich alsdann mit den eigentlichen Zielen die ser neuensVorschriften betreffs des Handlungspersonals gewiß einverstanden erklären. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Am Donnerstag wurde die Geflügel- und Kaninchen-Ansstellung d.s Vereins der Geflügelfreunde für Pulsnitz M. S., Lichtenberg und Umgegend im Saale des Gasthofs Pulsnitz M. S. eröffnet, nachdem zuvor die Herren Preisrichter Rudolf Kramer aus Leipzig und Riedel aus Sebnitz ihres Amtes als Preisrichter gewaltet hatten. Die Ausstellung ist diesmal außerordentlich zahlreich beschickt und bietet des Interessanten genug, so daß ein Besuch der selben einem Jeden empfohlen werden kann. Am Dienstag sprach Herr Rudolf Kramer aus Leipzig im Saale des Schützenhauses über „Landwirthschaftliche Geflügelzucht und die Geflügelzucht im Allgemeinen". In seinem höchst lehr reichen Vortrag führte der Herr Redner aus, daß es das Bestreben der Geflügelvereine sein müsse, die Landwirthschaft immer mehr für die Nutz-Geflügelzucht zu interessiren, dies könne aber nur dann geschehen, wenn die Züchter mit Auf klärung und Rath derselben zur Hand gingen. Durch Grün dung von gegen 80 Zuchtstationen sei in Sachsen ein tüchtiger Fortschritt geschaffen worden; das Bestreben dieser Zucht stationen sei, ein deutsches Landhuhn zu züchten, wie es bei uns im Mittelalter vorhanden gewesen, aber jetzt vollständig verloren worden sei. Wenn man bedenke, daß für über 80,000000 Mark jährlich Eier nach Deutschland importirt würden, so wäre es wohl angezeigt nachzuforschen, ob nicht ein Theil dieser Einfuhr noch in Deutschland producirt werden könne. Redner kam zum Schluß zu der Ueberzeugung, daß dies wohl möglich sei, wenn die Geflügelzucht in landwirthschaft- lichen Kreisen rationeller betrieben würde. RichtigeZuchtwahl, etwas mehr Pflege, eine bessere Stallung und eine entspre chende Fütterung würden überraschende Resultate zeitigen. Bei der am Mittwoch erfolgten Prämiirung erhielten: Ehren preis des Vereins: Für Gesammtleistung F. I. Werner-Groß röhrsdorf. Die silberne Preismünze des Landesverbandes Max Garten-PulSnitz M. S. Ehrendiplome des Landesver bandes Oskar Grundmann - Pulsnitz M. S., Bernhard Schöne-Pulsnitz, Ernst Schönc-Lichtenberg. Ehrenpreis des landwirthschaftlichen Vereins Ernst Lauterbach - Lichtenberg. Privatehrenpreise von Mitgliedern des Vereins gestiftet, erhielten: A. Zwaar - Bautzen (Cochin. weiß), B. Müller - Lichtenberg (Langjhan), M. Garten-Pulsnitz M. S. (Aokohama), G. Herrlich-Bischheim (Malayen), H. König-Grimma (Docking), H. Körner-Pulsnitz (Silberlack), R. Rothe-Thalheim (Su matra). Erste Preise erhielten: M. Garten-Pulsnitz M. S. (Dokohama), I. Werner - Großröhrsdorf (Creve - Coer und Hamburger Goldlack), Emil Körner-Pulsnitz (Hamburger Silberlack), Ernst Lauterbach (schwarze Hamburger), H. Lorenz-Senftenberg (Peking-Enten). Zweite Preise erhielten: A. Zwaar - Bautzen (weiße Cochin. und goldhalsige Zwerg kämpfer), H. Barthel-Pirna (gelbe Cochin.), I. Werner- Großröhrsdorf (schwarze Cochin., Creve - Coer, Hamburger Silberlack), E. Vogel-Neustadt (Helle Brahma, Peking-Enten), B. Haase-Gersdorf (schwarze Langshan), M. Garten-Puls nitz M. S. (rothges Aokohama), Richard Rothe - Thalheim (Sumatra), Otto Herrlich-Elstra (goldh. englische Kämpfer), A. Scholze-Oberfriedersdorf (br. Malayen), Emil Wendt- Gersdorf (schwarze Holländer), I. Triebe-Baselitz (La-Fleche), Oskar Menge-Böhlen (La-Fleche), Heinrich Hantsche-Gersdorf (Lakenfelder), H. König - Grimma (dunkelbl. Dorling), H. Taeger-Burg (Silber-Wyandotte), B. Schöne-Pulsnitz (Ham burger Goldlack), Ernst Schöne - Lichtenberg (Hamburger Goldsprenkel), Clemens Birnstein - Obersteina (Hamburger Goldsprenkel), E. Zimmermann - Frankenthal (gelbe Ita liener), G. Hentschel - Gersdorf (Mille - Fleur), Frau Anny Freytag - Rittergut - Roitz (Aylespury - Enten. Dritte Preise erhielten: F. I. Werner-Großröhrsdorf (Cochin. gelb, Brahma), I. Schulze - Langburkersdorf (Brahma), L. Müller-Lichtenberg (Longshan), B. Schöne-Pulsnitz (Phönix, Jokohama, Hamb. Goldsprenkel), M. Garten-Pulsnitz M. S. (Dokohama, Silberlack, Bantam, schwarz), F. Schreck-Bern burg (Sumatra), Otto Herilich-Elstra (Kämpfer), G. Herrlich- Bischheim (Malayen), G. Mißbach-Gersdorf bei Bischheim (Holländer 2 mal), H. König Grimma (Spanier, Dorking, Cochin. Bantom), I. Triebe-Baselitz (La-Fleche), P. Günther- Pulsnitz M. S. (Lackenfelder), H. Loren; - Senftenberg (Minorka Malayen Peking Enten), H. Hentschel-Gersdorf (Silberlack), E. Lauterbach-Lichtenberg (Hamb. Schwarzlack), Emil Wendt-Gersdorf (Italiener), E. Rab-Celle (Cochin. Bantam), Oskar Grundmann (Hamb. Goldlack), G. Borsdorf- Pulsnitz (Cochin Bantam), P. Kriebel-Lichtenberg (Bantam, schwarz). Außerdem werden noch auf 34 Nummern Hühner und Wassergeflügel lobende Anerkennungen ertheilt. Preise für Tauben erhielten: Ehrenpreis für Gesammtleistung E. Bauerdorf-Pulsnitz, broncene Preismünze des Landesverbandes Derselbe, Ehren-Diplom vom Landesverband: E. Lauterbach- Lichtenberg, M. Garten-Pulsnitz M. S., I. G. Garten- Pulsnitz M. S. Privat Ehrenpreise auf Schwarzflügel: A. Hänsel-Lauba. Erste Preise erhielten: E. Bauerdorf- Pulsnitz (gelbe Verkehrsflügel, Hammerflügel, roth Schilder). Zweite Preise erhielten: H. Hentschel-Gersdorf (Römer), O. Herrlich-Elstra (Holland. Kröpfer), H. Grundmann-Gersdorf (Holländ. Kröpfer, weiße Trommeltauben), S. Vetters-Gersdorf (Brünner Kröpfer), Cl. Birnstein-Obersteina (Brünner Kröpfer). E. Bauerdorf-Pulsnitz (Verkehrst, roth, 2 Mal, Hammerfl.), K. Clauß-Dresden (Malteser, 2 Mal), H. Hantsche-Gersdorf (Strasser), B. Haase-Gersdorf (Bagdetten), Oswald-Nieder- steina (Pfautauben), A. Hänsel-Lauba (Schwärzst.), E. Lauter bach - Lichtenberg (Schildtauben), P. Panitz - Niederpoyritz (Bucharische Trommeltauben), I. Hesse-Markranstädt (dppk. weiße Trommeltauben), B. Müller-Lichtenberg (Mondtauben). Dritte Preise erhielten: K. Clauß-Dresden (Römer, engl. Kröpfer 2 mal), E. Oswald-Niedersteina (engl. Kröpfer), O. Herrlich-Elstra (Holländ. Kröpfer), K. Seydel-Mühlsdorf