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Blatt Amts und des Stadtrathes des Aönigt. Amtsgerichts Abonnements - Preis Vierteljährig 1 Mk. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeldliche Zu sendung. Al« »eiblätter: 1. JllnstrirteS SonntagSblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschastliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. ischenö// ^fiir Pulsnitz, Lönigsbrück, Niidebcrg, Radeburg, Moritzburg «ud Umgegend sind bis Dienstag und Freitas Borm. S Uhr aufzuaeben. Preis für die einspaltige Cor puSzeile (oder deren Raum) 16 Pfennige. KescHäftsstelren: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamen-, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauSvonHaas« stein L Vogler, Jnbalidendai. Rudolph Moste und <8. L. Daube L Lomp. » r« H'utSnih Drucf und Verlag Erster'« Erben KrNUNdMÜtzigstgr UahrgÄNg. ^ran.wortlicher Redaktem Hermann Schu.ze Sonnabend. Mx. 50. 24. Juni 18W Nacü äem Fristlose! Das blaue Blümchen, das zum Bilde Die Treue sinnig sich erkor, Bescheiden schmückt es die Gefilde Und lächelt hold zu dir empor; Es grüßt dich beim Vorübergehen, Berührt von sanfter Lüfte Hauch; Sein Grüßen wirst du wohl verstehen Und seine Bitte kennst du auch. Zum Joyannisfeste. ösn 24. Juni. Dies Blümlein brich mit treuen Händen Und wind' es dir zu Kranz und Strauß, Dann lasse deine Schritt' sich wenden Zum Friedhof ernst und still hinaus, Und was des Frühlings kleine Blume Von lieben Todten zu dir spricht, Pfleg' in des Herzens Heiligthume Getreulich als Vergißmeinnicht. Zwar mahnt es an vergang'ne Stunden, Zwar spricht es von entschwundnem Glück Doch hast du es nur recht empfunden, So ruf' es heute dir zurück, Und stehst du sinnend in Gedanken Am Grab, das deine Treu' umflicht, So wird sich um den Hügel ranken Mit Immergrün Vergißmeinnicht. Dann wirst du auch als fromme Sitte Johannisfeier recht begeh'n Und in geschmückter Gräber Mitte Voll milder Traner um dich seh'n; Dann tönt durch all' die Blumengänge, Verklärt im Abendsonnenlicht, Dir leis wie Aeolsharfenklänge Der Todten Gruß: „Vergiß mein nicht!" H. ». Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden Montag und Dienstag, den 3. und 4. Inti 18S9, bei der unterzeichneten Behörde nur dringliche, einen Aufschub nicht gestattende Geschäfte erledigt, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. P u l s n i tz, am 19. Juni 1899. Königliches Amtsgericht. v. Weber. KonkursV erfahren. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 4. April 1898 verstorbenen Gutsbesitzers Karl Gottlob Winkler in Großnaundorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichn iß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 13. Juli 1899, vormittags 10 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Pulsnitz, den 20. Juni 1899. Aktuar Hofmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. H. Zum Abonnement auf das mit dem 1. Juli b. I. beginnende Z. Husrtal der Pulsnitzer Wochenblattes, Mntsblatt des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrathes zu Pulsnitz, ladet hierdurch die unterzeichnete Expedition ergebenst ein III und bittet diejenigen Abonnenten, welche das Blatt -kl durch die Post beziehen, recht zeitig das Abonnement - t I zu erneuern, damit in der Zustellung keine Unter- xiß brechung statlfindet. Bestellungen werden von allen Briefträgern, von un seren Stadt« und Land-Zeitungsboten, sowie in unserer Expedition entgegengenommen. Hochachtungsvoll plllsM expcd. -es woctienblattes E. L. Förster's Erben. Das Scheitern der „Zuchthaus-Borlage". Die Generaldebatte des Reichstages über den Gesetzent wurf, betr. den Schutz des gewerblichen Arbeitsverhältnisses — die sogenannte „Zuchthausvorlage" — mit welcher Be- rathung er seine Arbeiten vor seiner inzwischen eingelretenen Sommervertagung abschloß, hat gezeigt, daß diese vielberusene Vorlage als gescheitert zu betrachten ist, trotz der beschlossenen Commissionsberathung. Lediglich die beiden conservaliven Fraktionen haben sich zu Gunsten des genannten Gesetzent wurfes erklärt, alle übrigen Parteien des Reichstages ver werfen ihn mit seltener Einmüthigkeit, nur eine Minderheit der Nationalliberalen erachtete wcnigstens einige Bestimmun gen des Entwurfes als geeignet zu einer weiteren parlamen tarischen Behandlung. Zwar ist derselbe, Dank dem Centrum cinstweilen in eine Commission hinübergerettet worden, aber die Regierungsvorlage wird aus derselben schwerlich wieder auferstehen, hat sich doch das Centrum nach den von seinem varlameniarischen Führer abgegebenen Erklärungen lediglich deshalb für eine Commissionsbehandlung der „Zuchthaus- Vorlage" ausgesprochen, um während der sommerlichen Ver tagung des Neichsparlaments seinerseits einen anderen Ge setzentwurf zum Schutz des gewerblichen Arbeltsverhältniffes auszuarbeiten und ihn dann der Regierung zu präsentiren. Ob man regierungsseitig bereit sein würde, den eigenen Entwurf fallen zu lassen und dafür die vom Centrum in Aussicht gestellte Vorlage zur Regelung der genannten Ma terie zu acceptiren, das muß indessen noch dahingestellt bleiben; möglich, daß man sich schließlich noch auf ein Com- promitzwerk einigt, doch nehmen sich einstweilen die varla mentarischen Aussichten für ein solches keineswegs besonders günstig aus. Jedenfalls ist zunächst die „große Action" zum besseren Schutze der Arbeitswilligen nutzlos gewesen, und das muß aus mehr als einer Erwägung heraus bedauert werden hauptsächlich aber deshalb, weil die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze von Arbeitswilligen gegenüber dem Terrorismus der Streikagitatoren zur Erfüllung des gewünschten Zweckes noch nicht völlig genügen. In der Generaldebatrs über die „Zuchthausvorlag c" haben dies ja auch der Centrumssührer Ör. Lieber wie der nationalliberale Führer Bassermann rückhaltslos anerkannt; wenn trotzdem beide Parteiführer die Regierungsvorlage ablehnten, so wirkte hierbei die von ihnen geäußerte Anschauung ein, daß die Vorlage das Coalitionsrecht der Arbeiter gefährde, den sozi alen Frieden in Deutschland ernstlich bedrohe, durchaus un genügend begründet und höchst mangelhaft ausgearbeitet sei. Unter den genannten Gesichtspunkten erfuhr die Regierungs vorlage theilweise auch seitens der übrigen Parteien, die sich gegen sie erklärten, Zurückweisung. Ob nun wirklich der Gesetzentwurf der verbündeten Regierungen zum Schutze deS gewerblichen Arbeitsverhältnisses jene durchaus absprechend« Kritik verdient, die er seitens der Mehrheit des Reichstages bei der Generaldebatte erfahren hat, das möchte dem unbe fangenen Bcurtheiler freilich zweifelhaft erscheinen. Gewiß besitzt der Gesetz mtwurf seine bedenklichen Schwächen, aber seine Tendenz wenigstens in den grundlegenden Paragraphen eins und zwei kann im Allgemeinen schwerlich gemcßbilligt werden und höchstens ist es eben zu bedauern, daß diese Tendenz mit der äußeren Fassung der betreffenden Bestimm« ungen nicht zusammenpasien will. Aber vorerst muß man sich an die durch den Verlauf der Generaldebatte festgestellte Thatsache halten, daß die .Zuchthausvorlage" gescheitert ist, was für die Umsturzpartei keinen kleinen Triumph bedeutet. Die Reichsregierung hätte sich diese parlamentarische Niederlage wohl ersparen können, wenn sie erstens mehr Fühlung mit dem Reichstage wegen seiner Stimmung gegenüber dieser Vorlage genommen und wenn sie zweitens auf eine Erörterung derselben noch un mittelbar vor dem Auseinandergehen der Reichsboten ver zichtet hätte. Ueberhaupt waltete schon über den Vorberei tungen zu dieser gesetzgeberischen Action eine unglückliche Hand, und es wäre darum sicherlich besser gewesen, die ganze Sache in anderer Weise anzugreifen, vor Allem aber dem Reichstage nicht am Ende einer langen und arbeitsreichen Sitzungsperiode noch eine so wichtige Materie zu unter breiten. Oertliche und sächsische Angelegenheiten ar erwartet in Dresden, wo er sich eine! hatte, der hier und in unserer wert«' gebung allgemein beliebte und bekai ' Bauersachs. Derselbe bekleidete a das Amt eines Cassirers der hiesig