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^chenü/E Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg mck Rmgegend. äenstag und Freitag Blatt Amts und des Stadtrathes des Königl-Umtsgerichts Wulsnrh GinundMufzigfter Hahugaug R-. 47 I- Juni >8M Mittwoch Druck und Verlag von E. L. Förster'S Erden in Pulsnitz. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. JllustrirteS SonntagSblatt (Wöchentlich); 2. Landwirthschastliche Beilage lmonatlich). Abonnements - Preis Vierteljahr! 1 Mk. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeldliche Zu sendung. Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für dir einspaltige Tor puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KeflHäft»st«lr«rr: Buchdruckereien von X. Pabst, KönigSbrück, T. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauSvonHaas« stein L Vogler, Jnvalidendai. Rudolph Moste und G. L. Daube t Tomp. Bekanntmachung, Aktenrealarrfertigung öetr. Die Anfertigung mehrerer Aktenreale für das Nathsarchiv soll an den Mindestfvrdernden vergeben werden. Nähere Auskunft können hierauf Reflektirende in hiesiger Ratlsschreiberei erfahren. Pulsnitz, den 30. Mai 1899. DerStadtrath. Schubert, Brgrmstr. Mittwoch, den 14. I u u i 1899, Abends /,8 Uhr öffentliche Stadtverordneten - Sitzung irn Sitzungssaal. Tagesordnung: 1., Kenntnißnahme von der genehmigten Sparkassenreingewinnvertheilung, 2., desgl. von der Verhandlung mit dem Schützenvorstand wegen Beseitigung der Linden am Schützengarten, 3., Spezialregulativ betreffs der Kapellgartenbebauung, 4., Leiteranschaffung für die freiwillige Feuerwehr. Pulsnitz, am 12. Juni 1899. Der Stadtverordnetenvorsteher. Hermann Schulze. Hu ndem aulkörbe. Das Königliche Ministerium des Innern hat Folgendes angeordnet: 1. Jeder Hunvemaulkorb muß nach dem Auflegen im Genickstück durch einen Lederriemen am Halsbande des Hundes befestigt sein. 2. Bei allen Hundemaulkörben darf der vordere Theil nicht blos durch ein über dem Nasenrücken liegendes Metall- oder Lederband getragen, sondern muß außerdem durch ein vom Genick über die Mitte der Stirn bis mindestens zur Nasenwurzel gehendes dergleichen Band in seiner Lage erhalten werden. 3. An Hundemaulkörben, welche nicht aus Metall hergestellt sind, muffen wenigstens die den vorderen Theil des Kopfes quer, senkrecht oder schräg umgebenden Riemen mit sorgfältig und fest aufgenieteten Metallbändern gepanzert sein, nur bei kleineren Hunden können die Ortspolizeibehörden hiervon Ausnahmen zulaffen, wenn die Dichtheit des den Maulkorb bildenden Netzwerkes ein Durchschieben des Maules an sich verhindert. Vorstehende Anordnungen treten mit ' dem 1. August 1899 in Kraft; es ist ihnen überall nachzugehen, wo das Tragen eines Maulkorbes für Hunde vorgeschrieben ist. Nichtbefolgung dieser Anordnung hat, wenn nicht nach anderen Vorschriften höhere Strafen Platz greifen, Geldstrafe bis zu 150 oder Haft bis zu 6 Wochen zur Folge. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 6. Juni 1899. von Erdmannsdorff Nächsten Donnerstag, den 13. Juni 1899, Nachm 3 Uhr, gelangen im Kriebel'schen Bäckereigrundstück zu Lichtenberg 3 Sack resp. 4 /; Ctr. Weizenmehl, 42 Stück leere Säcke, 2 So-Has, Tisch, Komode und verschiedenes Hausgrrüthe gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Pulsnitz, den 12. Juni 1899. Sekretär Kunath, Gerichtsvollzieher. Montag, den 19. Juni 1899: Viehmarkt in Bischofswerda. Die südafrikanische Crists - Der schon lange bestehende schleichende Conflict zwischen England und der Transvaal-Republik in Südafrika droht infolge des Scheiterns der Verständigungsverhandlungen, welche soeben zwischen Präsident Krüger und Sir E. Milner, dem jetzigen Gouverneur der Capcolonie, in Bloemfontein geführt worden sind, zum offenen Ausbruch zu kommen. Diese Verhandlungen drehten sich hauptsächlich um die Stel lung der „UitlanderS" oder Ausländer in Transvaal, deren Groi aus Engländern besteht, und deren Forderungen daher von Seiten der englischen Negierung kräftig unterstützt werden, ist es dpch ein immer deutlicher heroortretendes Ziel der englischen Südafrika-Politik, durch das nummerische Uebergewichl der in Transvaal lebenden englischen Staats angehörigen bestimmenden Einfluß auf die inneren Ange legenheiten dieses Boernstaates zu gewinnen. In erster Linie handelt cS sich um das den „UitlanderS" einzuräu mende Wahlrecht, die Transvaal-Regierung hat sich bis jetzt noch immer dagegen gesträubt, den Nichtboern in ihrem Lande eine Betheiligung an den Wahlen zum Volksraad zu gestatten, aus der allerdings erklärlichen Lesorgniß, daß als dann die eigentlichen Boern-Abgeordneten leicht von den Vertretern der „UitlanderS" majorisirt werden könnten. Anderseits wäre es jedoch geradezu widersinnig, den „Uit- landers" in Transvaal noch weiter das ihnen zukommende Wahlrecht vorzuenthalten, und so hat sich denn Präsident Krüger in seinen Besprechungen mit Milner bereit erklärt, den „UitlanderS" gewisse Zugeständnisse bezüglich ihrer künftigen Vertretung im VolkSraad zu machen. Aber der Präsident knüpfte seine Zugeständnisse an die Forderung, daß alle zwischen England und Transvaal schwebmden Differenzen, soweit sie nicht durch directen Meinungsaus tausch zu beseitigen seien, einem Schiedsgericht unterbreitet werden müßten, und auf diese unerwartet« Bedingung konnte der englische Gouverneur schon deshalb nicht eingehen, weil er keinerlei Vollmacht besaß, über diese Spezialsrage zu unterhandeln, es mußten daher die Verhandlungen schließlich als aussichtslos abgebrochen werden. Die erwähnte Forderung Krüger's bildet zweifellos den Kernpunkt der zwischen England und Transvaal bestehenden Schwierigkeiten, und ob gerade hierin noch eine Verstän digung zwischen den streitenden Theilen erzielt werden wird, das muß noch sehr dahingestellt bleiben. Denn die An nahme einer schiedrichterlichen Entscheidung in den englisch- transvaalischen Streitfragen seilens der englischen Negierung würde die indirekte Anerkennung der vollständigen Unab hängigkeit der Transvaal-Republik durch England bedeuten, welches sich bislang da» Oberhoheitsrecht über Transvaal bei Abschluß von auswärtigen Verträgen der Republik usw. angemaßt hatte, behauptend, ihm komme diese Suzeränität laut Vertrag zu, was freilich von der Boern-Regierung zu Pretoria immer bestritten worden ist. Anderseits kann indeß die englische Regierung den Schiedsgerichtsvorschlag des Staatsoberhauptes von Transvaal nicht gut rundweg ablehnen, angesichts des Umstandes, daß England selber mit zu den Vertheidigern des Schiedsgerichtsgedankens auf der gegenwärtigen Friedensconferenz im Haag gehört. Ver- muthlich wird darum England den Streit mit Transvaal noch länger hinauszuziehen suchen, bis ihm vielleicht irgend ein Zwischenfall einen erwünschten Vorwand giebt, die Sache aus eine kriegerische Lösung hinauszuspielen, wird ja schon jetzt in der Londoner Presse fast allenthalben eine heftige Sprache gegen Transvaal geführt und dem störrischen Boern- staat mit einem englischen Ultimatum gedroht. Freilich dürfte man sich in den Londoner Negierungskreisen einen solchen folgenschweren Schritt, dcr bei der voraussichtlichen Ablehnung eines Ultimatums seitens der TranSoaalregie- rung unverweigerlich zum ßKriege zwischen England und Transvaal führen müßte, sdoch noch reiflich überlegen. Die Boern stehen gegenwärtig weit besser gerüstet da, als dies noch zur Ze>t ^des Jamefon'schen Raubzuges der Fall war, auch ist unterdessen das Bündniß zwischen den cheiden süd afrikanischen Boernstaaten abgeschloffen worden, durch welches Vie militärische Widerstandskraft Transvaals gegen einen etwaigen englischen Angriff beträchtlich erhöht wird. Endlich darf nicht vergessen werden, daß unter fden „Afrikanders" in Copland und Natal, den dort lebenden zahlreichen An siedlern holländischer Abstammung, lebhafte Sympathien für Transvaal, indeffen Streit mit England herrschen, welche die „Afrikanders" beim Ausbruche eines Krieges leicht be stimmen könnten, bewaffnet die Partei ihrer StammeSge- noffen zu ergreifen. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, wie schon angedeutet, daß englischerseitS versucht werden wird, die südafrikanische Crisis noch weiter zu ^verschleppen, bis man sich militärisch kräftig genug glaubt, gebieterisch gegen die Transvaal-Boern austreten zu können, denn daß England seine Vergewaltigungspolitik gegenüber Transvaal ganz und gar ausgeben werde, das ist bei der Zähigkeit der britischen Politik in solchen Dingen nicht anzunehmen. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. — Die Eheschließungen nach Ablauf deS JahreS 1899. Nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs für daS Deutsche Reich darf, mangels einer UebergangSbestimmung im Einführungs-Gesetze, eine Ehe nur geschlossen werden, wenn die von dem Bürgerlichen Gesetzbuch aufgestellten Ehe-Ersorderniss- sämmtlich vorhanden sind; nach Ablauf deS Jahres 1899 kann z. B. ein Mann zur Eheschließung nur zugelassen werden, wenn er volljährig ist (d. h. ent weder das 21. Lebensjahr vollendet hat oder für volljährig