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'S ch S L/E Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg uud Umgegend. Amts Blatt -es Königl. Amtsgerichts und des SLadtrathes Wu^Snih Mntzigflev Jahrgang Ur. U vte. 1«. April 1888 Sonnabend MllN 1-, 2 5., Dresden, den 15. März 1893. K r i e g s - A! i n i st e r i u m. Schubert, Brgrmstr. v. Weber, A.-R. Das für das laufende Jahr ausgestellte andtheilen lt. Versuchsstation nh sclbsigcser- ;te, viereckig, elslr 3621. neu vorge- 3 , 4., 1 1 2 6lvv«d«n «» in bs- si ÜU886rst 8 6 L. neue Gurt- oder Strickhalfter und hansene Stränge. Bekanntmachung. Masteraulagen - Kataster rden, findet schölzel, rmstr. : Ziege gen sind -u : Rr. »48. gen zum Ler- 'f Nr. 113. fer, Zicken sniy M S. Druck und Verlag von E. L. Fökster's Erben in Pulsnitz. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Inserate sind bis Dienstag und Freitag eiter, in n gesucht. Bl. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. liegt in Gemäßheit der Bestimmung in § 5,, des Wasseranlagenregulativs vom 8. Juli 1884 von heute ab 14 Tage lang, d. i. bis 30. April d. I. in unserer Stadtkassenexpedition für die Betheilglen ,ur Einsicht aus. Etwaige Reklamationen gegen diese Abschätzung sind, bei Verlust des Rcklamationsrechtes, schriftlich bis zum 30. April d. I. bei uns auzubriugeu; später eingehende Reklamationen finden keine Berücksichtigung. Pulsnitz, am 15. April 1898. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Ax ickenvaarsn iter de Stellung. lüLker. Als Beiblätter: 1, Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. i:andwirthschaftliche Beilage (monatlich). r Abonnements - Breis Biertel- -hrl. 1 M. 25 Ps. Auf Äun' v unentgeltliche Zu sendung. Bekanntmachung, elektrische Beleuchtung betreffend. Um für die in hiesiger Stadt in Aussicht genommene elektrische Beleuchtungsanlage einigermaßen sichere Unterlagen über die aus den Kreisen hiesiger Bürger- und Einwohner schaft zu erwartende Betheiligung zu gewinnen, werden in den nächsten Tagen Anmeldebogen zur Bertheilung gelangen, um deren möglichst genaue und zuverlässige Ausfüllung gebeten wird. Die in denselben abgegebenen Erklärungen haben für die Betheiligten in Gemäßheit der in § 2 der auf der Rückseite der Anmeldebogen abgedruckten Bedingungen bindende Kraft, wogegen eine Verpflichtung zur Ausführung der erfolgten Anmeldungen für die Stadt erst dann eintritt, sobald die Herstellung des elektrischen Werkes von den städtischen Collegien genehmigt ist. Die ausgesüllten Anmeldebogen werden 8 Tage nach deren Bertheilung wieder eingeholt werden. Pulsnitz, am 13. April 1898. tt. Bekanntmachung. Das Kriegsministerium beabsichtigt, auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung als Remonten ankaufen zu lasten. Remoutemärlte finden statt: in Kamenz auf dem Holzhof am 26. April dieses Jahres, Vormittags 11»° Uhr. Vorm. 9 Uhr auszugeben. Preis für die einspaltige Cor puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Kefchästssteüken: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz,CarlDaberlow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureausvonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. xl. Daube L Comp. U e a n n t m a cü u n g. Aus Anlaß der 70 jährigen Geburtstags und 25 jährigen Regierungsjubiläums-Fe^er Sr. Majestät des Königs soll am 23. d. M. Mittags i Uhr, im Saale des Hotels zum grauen AZolf ein JestmcrHe stattfinden, zu welchen: die Herren aus der Stadt und Umgegend hiermit eingeladen werden. Preis des Gedecks 1 Mark 75 Pfennige. Listen zur Einzeichnung, die spätestens bis 20. d. M. zu bewirken ist, liegen in derRathsschreiberei, im Anmeldezimmer des König!. Amtsgerichts und im Hotel zum grauen Wolf aus. Pulsnitz, am 10. April 1898. Der Keburtstag Sr. Majestät des Königs Und das damit verbundene Regierungsjubtläum wird in diesem Jahre voraussichtlich aller Orten Veranlassung zu besonderen Veranstaltungen bieten. Es wird darüber Folgendes bestimmt: 1 ., Das Veranstalten einer sogenannten Reveille, 2 ., die Abgabe dreier Ehrensalven durch die Königlich Sächsischen Militärvereine (nicht aber von anderen Vereinen), 3 ., Auf- und Umzüge von Vereinen, 4 ., das Anzünden von Feuern auf den Höhen des Bezirks ist bei den zuständigen Bürgermeistern, Gemeindevorständen oder Gutsvorstehern rechtzeitig anzumelden. Diesen wird ausnahmsweise die Ermächtigung ertheilt, für dieses Jahr die erforderliche Genehmigung zu geben, aber gleichzeitig zur Pflicht gemacht, umgehend die Entschließung der König!. Amtshauptmannschaft einzuholen, vafern ihnen in der einen oder anderen Richtung Bedenken beigehen. Auch ist es wohl nicht erst nöthig, den Ordnungssinn und die Einsicht der Einwohnerschaft des Bezirks anzurufen, damit die bevorstehenden Festtage in Ruhe und Frieden Und ohne jeden Mißton verlaufen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, den 12. April 1898, von Erdmauusborff. Ankaufs-Bedingungen. Die Verkäufer hahen durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nachzuweisen. u, daß vie von ihnen vorgesuhrten Pferde in Sachsen geboren sind — Deck- resp. Füllenscheine sind, soweit vorhanden, mitzubringen — ; b., daß der Vorsteller seit mindestens 2 Jahren Besitzer des betreffenden Pferdes ist. Die Pferde sollen 3—4 Jahre alt sein. Das Mindestmaß ver anzukaufenven Pferde muß — mit Slockmaß gemessen — 1 Meter 46 Centimeter be tragen; daß Höchstmaß soll 1,^ nicht übersteigen. Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht angekauft. Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle Gewährsfehler nach Maßgabe der ZA 899—929 des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Königreich Sachsen (Gesetz- und Verordnungsblatt v. I. 1863 Seite 109 flgdesowie gegen die Untugend des Köppens oder Kökens auf die Dauer von 14 Tagen Ga rantie zu leisten. * Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. 6., Zu jedem Pferde sind feiten des Verkäufers ohne Vergütung mit zu liefern: neue rindslederne haltbare Trense, cben, verkauft traße 108. , zu vermie- . then. Nr. 121. siebt zu ver- S. Nr. 16. »"n find zu na Nr. 5.