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pulsmtzerWchendlatt Fernsprecher: Nr. 18. Vezirks-Nnzeiger Lrj cheint: Dienstag, Donnerstag ».Sonnabend. S Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", .Landwirt. V schastlicher Seilage' und .Mode kür Nile». I I IU Abonnement: Monatlich 45 pk., vierteljährlich UNö ÄSilUNg lelegr.-NLr.: Wochenblatt Pulsnitz s s Inserats kür denselben lag sind bis vormittags I lO Uhr aufzugeben. Dis fünf mal gespaltene >1111 I Zeile oder deren Naum l 5 pk., Lokalpreis l 2 pk. V V Nsklams 30 pk. Sei Wiederholungen Rabatt. Mk. t 30 hei kreier Zustellung ins Saus, durch die Post bezogen Mk. l.4l. ———— Les Königs. Amtsgerichts und Les StaLtrates zu Pulsnitz Zeitraubender und tabellarischer Satz nach bs- anderem larik. Erfüllungsort ist P ^snitz. 6nitc:blntt sltt'Lt-N Nnlcrnitt umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz m. s., Vollung, Srotzröhrsdorf, INIIUSUlUU I Ui Ov-Il 1tIIUÄgerlUtt2UoZU I> PUlSIUl), steina, >Veitzbach,Ober-u.Niederlichtenau,§r!edersdork-Ihiemendorf, Mittelbctz Druck und Verlag von E. L. ?örster's Erben (Inh.: I. XV. Mohr). Expedition: Pulsnitz, Sismarckplatz Nr. 265. Verantwort! 'reinig, kausvvalde, Ohorn, Obersteina, 'rneder- Zrotznaundork, Lichtenberg, Klein-Oittmannsdorf. er Nedakteur: I. XV. Mohr in Pulsnitz. Nr. 118. Sonnabend, 5. Oktober 1912. 64. Jahrgang. In das Handelsregister ist auf Blatt 12, die Firma L. F. Schöne in Grossröhrsdorf betr., heute eingetragen worden, daß in das Handelsgeschäft der Kaufmann Herr Aarl Georg Schöne in Grossröhrsdorf eingetreten isl. Pulsnitz, am 3. Oktober 1912. königliches plmtsgerickt. Dienstag, den 8. Oktober 1912, norm. 10 Uhr sollen tm Mittelgasthof in Lichtenberg als VsrfteigerungSort eine Anzahl Möbelstücke, Lriseur- utensilien, Parfümerien, Toilettenartikel, fowie andere Gebrauchsgegenstände gegen Barzahlung meistbietend üersteigert werden. Pulsnitz, am 5. Oktober 1912. Der SericktsvvUziebsr des könlgl. i^mtsgorickts. DekanntullichilG Schotten- unv Sesckworensn Lists bstr. Nachdem vcn dem unterzeichneten Stadtrate die Urliste der in hiesiger Stadt wohnhaften zum Schöffen, oder Geschworenenamte geeigneten Personen ausge stellt worden ist, wird auf die unter T beigefügten gesetzlichen Bestimmungen mit dem Bemerken verwiesen, daß die Liste vom 7. dieses Monats an 8 Tage lang, also bis 16. dieser Monats, zu jedermanns Einsicht auf hiesiger Ratskanzlei auSlirgt und innerhalb dieser Zeit etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Voll ständigkeit derselben schriftlich oder zu Protokoll beim unterzeichneten Stadtrate anzubringen sind. Später eingehende Einsprüche finden keine Berücksichtigung. Pulsnitz, am 30. September 1912. Oer Stavtrat. Sericktsverkassungsgefstz vom 27. Januar 1877. n. ß 31. Das Amt einer Schöffen ist ein Ehrenamt Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zum Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strasgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche da» Hauptoerfahr-n wegen eines Verbrechen» oder Vergehens eröffnet ist, da» die Aberkennung der bürgerlichen Ehren rechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Armier zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Verwögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eine» Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urlisten das 30ste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urlisten den Wohnsitz in der Gemeinde noch nichz volle zwei Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von der Ausstellung der Urliste zurückgercchnet, empfangen haben; 4 Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 6 Dienstbct n. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1 Ministr, 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte, 3. ReiHSbeamLe, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4 Staatsbeamte, welche auf Grund der Lande-gesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, ' . 6 gerichtliche und polizeiliche VollstrcckungSbeamte, . M r— - e. 7. NeligionSdicner, 8. Volksschullehrer, 9 dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörenden Milttärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere VerwaltungSSsamte bezeichnen, welche zu dem Amte eine» Schöffen nicht b-rafen werden sollen. 8 84. DaS Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf da- Geschworenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung de» Ger.chtSoersaffungSgesctze» vom 27. Januar 1877 usw. enthaltend, vom 1. März 1879. ß 24. Zu dem Amte einer Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Die AbteilungSvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien. 2. der Präsident de» Landeskonsistoriums, 3. der Generaldirektor der StoatSbahven, 4. die Kreis- und AmtShauptleute, 5. die Vorstände der StcherheitSpopzeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen find. GinWung zur Einkmmen- und ErgllWWssteuer uns das Jahr 1913. In Gemäßheit des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und de» ErgänzungLsteuergesetzeS vom 2. Juli 1902, sowie der Ausführungsverordnungen vom 25. Juli 1900 und 2. Februar 1903 sind zum Zwecke der nächstjährigen Einkommen- und ErgänzungSsteuereinschätzung den hiesigen Besitzern und Pächtern von Hausgrundstücken 6ausNf1en und außerdem denjenigen Fabrikbesitzern und Gewerbetreibenden, welche Gehilfen und Arbeiter beschäftigen, Vordrucks ZU Lodn- nackxvelsungsn zur Ausfüllung zugcstellt worden. Diese Hauslisten und Lohnnachweisungen sind nach gehörig erfslater Ausfüllung, welche nach dem Stande vom 12. Oktober zu geschehen hat, binnen 10 Tragen, von der vsbändlgung an gerechnet, bei Vermeidung einer Seldstrake bis zu 50 Mark bei der Stadtkaffe etnzureichen. Zugleich machen wir diejenigen Beitragspflichtigen, welche kleine Kapttalzinsen, Renten, Naturalbezüge oder Pensionen haben, die aber, weil ihr Gesamt einkommen zweifellos unter 1600 M bleibt, eine Aufforderung zur Deklaration nicht erhalten werden, in ihrem eigenen Interesse darauf aufmerksam, daß sie zur Vermeidung von Uebcrschätzungen den jährlichen Betrag solcher Bezüge in Spalte 23 der HauSlisten angeben können und daß die EinschätzungSkommisston nur solche Schuldzinsen abzuziehen berechtigt ist, deren Berücksichtigung ausdrücklich beantragt wird. Pulsnitz, am 5. Oktober 1912. Oer StaStrat. Das auf den Namen des verstorbenen Kaufmanns Karl Traugott Wilhelm eingetragene HauSgrundfiück (Geschäftshaus) Blatt 30 des Grundbuchs für Ka menz, Kat.'Nr. 68, in Kamenz. Bautznerstr. 16 gelegen, soll §rei1ag, den 1. Dovsmder 1912, nachmittags »/,3 Uhr, an Gerichtsstelle freiwillig versteigert wer den. Die VerstetgerungSbeoingungen werden im Termine belanntgegeben, können auch an GerichtSftelle eingesehen, werden. Kamenz, den 17. September 1912 königUckes Nmtsgsrickt.