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Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). ienstag und Freilaa Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Tor puSzeile (oder deren Raum) Erscheint: Mittwoch und Sonnabend . zu Wutsnih 10 Pfennige. K-schäftsstellen: Buchdruckereien von >. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausch«, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Most« und S. Daube L Lomp. Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. WntziBer Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in PulSnitz. Mittwoch. «r. lb. 28. Februar 1898. Das Muftcrungsgeschüst uub das Zurückstellungsverfahren im Aushebungsbezirk Kamenz betr. Die diesjährige Musterung findet statt: Dounerstag, den 3. März er., vou früh 7,8 Uhr au im Schietzhause zu Pulsnitz für die Ortschaften Böhmisch-Vollung, Bretnig, Friedersdorf mit Thiemendorf, Großnaundorf, Kleindittmannsdorf, Lichtenberg, Mittelbach, Niederlichtenau, Niedersteina, Oberlichtenau, Obersteina; Freitag, den 4. März er, von früh 7-8 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften Großröhrsdorf, Hauswalde; Sonnabend, den 5. März er., von früh 7,8 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften Ohoin, Stadt PulSnitz, Pulsnitz M. S. und Weißbach bei Pulsnitz; Montag, -eu 7. März or., von früh 7,9 Uhr ab im Schietzhause zu Königsbrück für die Stadt Königsbrück und die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Königsbrück mit den Anfangsbuchstaben A. bis K., Bohra bis mit Krakau; Dienstag, den 8. März er , von früh 7-9 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Königsbrück mit den Anfangsbuchstaben L bis mit Z, Laußnitz bis mit Zochau; Donnerstag, den 10. März er, von früh 7-8 Uhr au im Schietzhause zu Kamen; für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Kamenz mit den Anfangsbuchstaben A bis L, Auschkowitz bis mit Lückersdorf; Freitag, den 1l. Marz er., vou früh 7,8 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Kamenz mit den Anfangsbuchstaben M bis mit Z, Milstrich bis mit Zschornau; Sonnabend, den 12. März er., vou früh 7,8 Uhr au ebendaselbst für die Städte Elstra und Kamenz. Es folgt hierauf Montag, de« 14. März or., vou Bormittags 9 Uhr an im Schietzhause zu Kamenz die Loosuug für sämmtliche im Jahre 1878 geborene Militärpflichtige aus dem ganzen Aushebungsbezirke. Die Stadträthe von Kamenz und Pulsnitz, die Bürgermeister von Königsbrück und Elstra, sowie die Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks werden nach § 62, 1 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 veranlaßt, die Militärpflichtigen ihres Ortes, welche im Jahre 1878 geboren und diejenigen, welche zwar früher geboren, aber noch ohne endgiltige Entscheidung über ihre Militärpflicht geblieben sind, einschließlich der in den Vorjahren ausgehobenen, aber noch nicht zur Einstellung gelangten Mannschaften, unter Hin weis auf die in 8 26, 4, 6 und 7, H 62, 3 und 4 und H 63, 6 und 8 enthaltenen Bestimmungen der Wehrordnung zu den betreffenden Musterungsterminen zu bestellen. Die mit der Führung der Militär - Stammrollen betrauten Personen haben an dem für ihren Ort festgesetzten Musterungstermine mit den Gestellungspflichtigen ihres OrteS Vi Stunde vor Beginn des Geschäfts, also früh 7^8 Uhr (in Königsbrück 7«9 Uhr) im Musterungslocale zu erscheinen und sie der Ersatzcommission vorzustellen. Sollten Gestellungspflichtige die Anmeldung zur Stammrolle bis jetzt Unterlasten haben, so sind sie zur nachträglichen Anmeldung, sowie zum Erscheinen im Musterungstermine unter Androhung der sie außerdem nach tz 25, 11 und 8 26, 7 der Wehrordnung treffenden Strafen auszufordern, die nachträglich bewirkten Anmeldungen aber ebenso wie etwaige Abmeldungen Benutzung eines Stammrollenauszuges sofort hier anzuzeigen. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind, soweit sie nach 32 und 33 der Wehrordnung über haupt zulässig, in der von dem König!. Kriegsministerium durch Verordnung vom 25. September 1871 vorgeschriebenen Form und noch vor Beginn des Musterungsgeschäfts, spätestens aber im Musterungstermine bis früh 8 Uhr, bei mir einzureichen. Zur Vermeidung unnützer Reclamationen sei hierzu noch bemerkt, daß nur in denjenigen Fällen, welche in den vorbemerkten Paragraphen sich bezeichnet finden und unter der Voraussetzung, daß die geltend gemachten Umstände auf das Bestimmteste in den ortsbehördlichen Gutachten bestätigt sind, eine Zurückstellung rc. erfolgen kann; alle anderen, diesen Anforderungen und namentlich der vorgeschriebenen Form nicht entsprechende Reclamationen aber bleiben unbeachtet. Diejenigen Angehörigen der Reclamanten, zu deren Gunsten in den Fällen von 8 32, 2s. und b der Wehrordnung reclamirt worden ist, haben sich im Musterungstermine selbst persönlich mit anzumelden und der Ersatzcommission vorzustellen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes bis zum Musterungstermine beizubringen. Die Entscheidung der Ersatz-Commission auf eingebrachte Reclamationen erfolgt im Musterungstermine und wird bis Mittags 12 Uhr des darauf folgenden dritten Tage» als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamant zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden hat. Recurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission an die Ober-Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen nach Ablauf vorbemerkter Publikations frist und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tages bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Später eingehende Recurse finden keine Berücksichtigung. Hierbei ist ausdrücklich zu erwähnen, daß Reclamationsanlräge, welche der Ersatz-Commission verspätet zugehen, oder derselben nicht vorgelegen haben und unmittelbar bei der Ober - Ersatz - Commission angebracht werden, nicht in Erwägung zu ziehen, sondern zurückzuweisen sind, es sei denn, daß die Veran lassung zur Reklamation erst nach beendigtem Ersatzgeschäste entstanden ist. * Gesuche um Umdesigmrung, Versetzung zu einem anderen Truppentheile oder einer anderen Waffengattung können nicht berücksichtigt werden. Anmeldungen der im ersten Concurrenzjahre stehenden Militärpflichtigen zum zwei- bez. dreijährigen oder bei der Cavallerie zum vierjährigen freiwilligen Diensteintritt aber sind unter Beibringung väterlicher oder vormundschaftlicher Genehmigung bis zum Musterungstermine bei dem» Unterzeichneten anzubringen. Hierbei ist zu bemerken, daß nur denjenigen Militärpflichtigen, welche sich außerhalb der Musterungs- und Aushebungstermine freiwillig und zwar vor dem 31. März d. I. auf Grund des bei der Amtshauptmannschaft auszustellendcn Meldescheines zum zwei- bez. drei- und vierjährig freiwilligen Militärdienst anmelden, die Wahl der Truppe freisteht, während beim bloßen Verzicht auf die Vortheile der Loosung im Musterungs- bez. Aushcbungstermine selbst diese Vergünstigung nicht immer gewährt werden kann. Ueber die durch 8 12 der Wehrordnung den vierjährigen Freiwilligen der Cavallerie zugestandenen Vortheile, nach welchen sie, sofern sie dieser freiwilligen Dienstverpflichtung nachkommen, nur 3 statt 5 Jahre in der Landwehr 1. Aufgebots zu dienen haben, wird diesen Mannschaften auch die weitere Vergünstigung zugestanden, daß sie während ihres Reserveverhältnisies in der Regel zu Uebungen nicht herangezogen werden, ebenso wird die Landwehr-Cavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberusen. Den zur Loosung berechtigten Militärpflichtigen des Geburtsjahres 1878 ist es überlassen, sich hierzu persönlich einzufinden; für die Abwesenden wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission geloost werden. Schließlich habe ich die Herren Ortsvorstände zu veranlassen, darauf zu sehen, daß die der Ersatz - Commission vorzustellenden Mannschaften am Gestellungstage beisammen bleiben, was den Mannschaften noch besonders vorzuhalten ist, eintretendenfalls den in 8 26, 7 der Wehrordnung diesbezüglich ausgesprochenen Strafbestimmungen unnachsichtlich nach- gegangcn werden wird. Auch sind die Gestellungspflichtigen bei der Beorderung zur Musterung dahin anzuweisen, daß sie zur Vermeidung ihrer Bestrafung in gehörig körperlich gereinigtem Zustande zu erscheinen haben. Gleichzeitig und in unmittelbarem Anschluß an das Musterungsgeschäft findet nach 8 123 der Wehrordnung das Zurück st elluugsversahren statt. Diejenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Elsatzreserve, sowie ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher und gewerblicher Ver hältnisse Anspruch auf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang ihrer Classe machen, haben ihre Gesuche bei Verlust ihrer Ansprüche bis spätestens Freitag, den 25. Februar d. I. bei den betreffenden Ortsbehörden unter Beilegung ihrer Militärpapiere anzubringen; die letzteren haben die Gesuche zu prüfen, insbesondere, bei der Kanzlei hiesiger Königlicher Amtshaupimannschaft zu beziehende Formularbogen aufzunehmen und, mit der erforderlichen Begutachtung und Bescheinigung versehen, nebst den Militärpapieren spätestens Montag, den 28. Februar or., Mittags bei der gedachten Kanzlei einzureichen. ... . . . . Die Entscheidung der verstärkten Ersatz-Commission auf die eingegangenen Gesuche findet statt: Sonnabend, den 5. März er., in Pulsnitz für den Amtsgenchtsbezrrk Pulsmtz, Dienstag, den 8. März or., in Königsbrück für den Amtsgerichtsbezirk Königsrück und Sonnabend, den 12. März or., in Kamenz für den Amtsgerichtsbezirk Kamenz. Den Gesuchstellcrn bleibt anheimgestellt, zu diesen Terminen zur Bekanntmachung der getroffenen Entscheidung auf ihre Gesuche um 11 Uhr Vormittags im MusterungSlocal sich einzufinden. Kamenz, am 12. Februar 1898. , Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Aushebungsbczirkes Kamenz. vou Er-mauuS-orff, Amtshauptmann. Erste Aufnahme in die Schule betreffend. Da im Laufe diese« Schuljahres mehrere Fälle Vorzeitiger Schulaufuahme zu beobachten gewesen sind, eine Abweichung von der Bestimmung in 8 4, Absatz 3 des Lolksschulgesetzes aber selbst bei der kleinsten Altersdifferenz zu unterbleiben hat, so wird erneut darauf aufmerksam gemacht, daß das Lebensalter jedes sundeS bet der Anmetvung