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27. November !8S7 Tommbcnd itztNcrntt. Sparkasseubücher, als in Niederlichtenau Ida Kleinstück in Großnaundorf Pulsnitz, am 26. November 1897. 86^6 mncrstag, den n Trauerhause 2258 4110 8102 13582 16346 15382 Johann Gottlieb Friedrich August Friedrich August Friedrich Bruno Amalie Auguste nach längerem Dies zeigen auf Uöh u, e Frau. Lunze k, Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. M (ahr angenom- eine lübrvertb lle für garan- ewaschcnc. echt jedrr beliebige ril per Psd. s. ßsg-, und 1 M. auneu 1 M. olarfedcrn: Pf«, und 2 M> dern 3 M, ^cht cht- llkrasliat 2 M. sche Polar-- ag zum Sosten- lSM.b^Rab, cnommcu. >rli in Wests. Bekanntmachung, Verkehrspolizeiüche Bestimmungen betr. 1. Bei eintretender Glätte haben die Haus, und Grundstücksbesitzer, bez. deren Stellvertreter die Trottoirs und Fußwege längs.der Straßenfront ihrer Grund stücke und Gärten von Schnee und Eis sorgfältig zu reinigen und mit Sand, Asche oder einem anderen das Gehen erleichternden Material zu bestreuen. 2. Das Begehen des Trottoirs mit gefüllten Wasserkannen und anderen Gefäßen, das Ausgießen von.Flüssigkeiten jeder Art auf die Trottoirs und Straßen sowie das Fahren mit Handschlitten auf den Trottoirs ist verboten. 3. Das Fahren mit Handschlitten auf den Straßen der inneren Stadt W nur gestattet, wenn dieselben von erwachsenen Personen geleitet werden. 4. Es ist verboten, den Schnee aus den Gehöften und von den Häusern weg auf die Straße zu werfen; die Hausbesitzer haben denselben auf ihre Kosten aus den Gehöften und aus der Stadt hinausschaffen zu lassen. 5. Zur Vermeidung von Gefahren für die Fußgänger haben die Hausbesitzer an ihren Häusern die Eiszapfen in vorsichtiger Weise rechtzeitig von den Dächern abstoßen zu lassen. 6. Das Verunreinigen der Trottoirs, Straßen und Plätze vor den Gasthöfen und Restaurationen ist verboten. 7. Alle in der Stadt verkehrenden Wagen und Schlitten sind bei eintretender Dunkelheit mit brennenden Laternen zu versehen, und zwar die zur Beförderung von Personen dienenden mit je zwei, an beiden Seiten des Kutschersitzes befestigten Laternen, Lastfuhrwerke dagegen mit einer linker Seits am Kummet des Pferdes angebrachten Laterne. 8. Bei eintretendem Schnee müssen sämmtliche Fuhrwerke mit Geläute versehen werden. 9. Das truppenweise Stehenbleiben auf den Trottoirs ist verboten. 10. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden auf Grund Z 366,^ des Neichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Pulsnitz, am 25. November 1897. nge. cht, daß gestern rte Sonnabend, de« 4. December 1897, Vormittags 9 Uhr öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses. Die Tagesordnung hängt in der Amtshauptmannschaft aus. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 22. November 1897, von Er-mauusdorff. Laut erstatteter Anzeige sollen die folgenden hiesigen Nr. // // lautend, verbrannt sein. Unter Hinweis auf H 11 des hiesigen Sparkaffenregulativs werden die etwaigen gegenwärtigen Inhaber dieser Einlagebücher hiermit aufgefordert, sich, bei Verlust der ihnen an diese Bücher etwa zustehenden Ansprüche, biS 27. Februar 1898 zu melden, widrigenfalls^diese Bücher für ungültig erklärt werden. Pultnitz, am 25. November 1897. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Anher erstatteter Anzeige zufolge ist in letzter Zeit im Innern der Stadt während der Nacht wiederholt dadurch grober Unfug verübt und ungebührlicher Weise ruhestörender Lärm erregt worden, daß von unbefugter Seite in heftigster Weise an die Läden von ParterrewohnungenZgepocht worden ist, und elektrische Klingeln längere Zeit in Thätigkeit gesetzt worden find. Es wird dies hiermit auf das Nachdrücklichste verboten mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen nach Z 360,^ des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft bestraft werden. Die Pölizeibeamten und Nachtwächter sind angewiesen, Jeden, der bei der Verübung dieses groben Unfugs betroffen wird, sofort zu verhaften. aupach. >er, wurde von re lvren. mguü Attffek, Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung Bei der Auffindung verlorener oder abhanden gekommener Sachen hat der Finder zum Zwecke der Erwerbung des Eigenthums nach Z 239 des Bürger!. Gesetzbuchs innerhalb 4 Wochen der Polizeibehörde des Fundorts Anzeige zu erstatten, wenn der Werth des Gegenstandes 3 Mark übersteigt. Die Polizeibehörde hat den Fund ein- bez. zweimal öffentlich bekannt zu machen. Das Königliche Ministerium des Jnnern^hat verordnet, daß diese Bekanntmachung auf dem platten'.,Lande und in den kleineren und mittleren Städten in Zukunft allent halben von der Ortsbehörde — d. i. dem Gemeindevorstande bez. Gutsvorsteher und Bürgermeister — erlassen werde. K ö ni g li ch^e Amtshauptmannschaft Kamenz, am 20. November 1897. vou ErdmauuSdorfs. kl«!», nulare kerei d. Bl. in der dritten französischen Republik, die doch noch nicht ein mal die Nachzuckungen des Panamascandals überwunden hat. Die Regierung, welche bislang so ängstlich bemüht war, die Aufwärmung des Dreyfus-Prozesses zu verhindern, und sich gegen eine parlamentarische Erörterung desselben bis zum Aeuhersten stemmte, hat unter dem Eindrücke, den das unver- muthete und unerschrockene Auftreten des hochangesehenen ehrenwerthen Senators Scheurer - Kestner für Dreyfus auf weite Kreise der französischen Nation offenbar macht, endlich doch die Einleitung einer abermaligen Untersuchung in der Dreyfuß-Affäre angeordnet. Bereits erscheinen mehrere höhere Offiziere nicht unbedenklich belastet, ja, es haben sogar schon Strafversetzungen und vorläufige Verhaftungen stattgefunden, In Wacha« bei Radeberg, Cat.-Nr. 107, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 24. November 1897. von ErdmaunSdorff. 8 heult ru^Iiobstsr 88 888 äom ist, beruht eigentlich doch nur auf Vermuthungen, auf Mög lichkeiten, höchstens auf Wahrscheinlichkeiten. Ein bestimmtes Urtheil über di- Behauptung der freiwilligen Vertheidiger des verurtheilten Dreyfus, derselbe sei an dem ihm zur Last gelegten LandesverratheS ganz unschuldig und lediglich einer schändlichen Cabale zum Opfer gefallen, ist jedenfalls noch nicht möglich, wenigstens so lange nicht, als die von Herrn Scheurer-Kestner producirten Acten, welche die Unschuld des Dreyfus darthun sollen, sich in ihrem Inhalt der Kenntniß d« Oeffentlichkett noch entziehen. Und dennoch gewinnt die Dreyfus-Affäre, trotzdem sie sich vorerst noch als ein merkwürdiges Räthsel präsentirt, mehr und mehr den Charakter eines neuen großen Scandals Das Dreyfus-Riithsel. Mehr denn je bildet in Frankreich die Angelegenheit des seinerzeit wegen angeblichen LandesverratheS zur Deportation nach Cayenne verurtheilten Capitäns Dreyfus die vorherrschende TageSfrage, nur daß sich diese Sensationsaffäre vorerst noch als ein seltsames Gewirr von allerhand Schändlichkeiten und Jntriguen, uncontrollirbaren wilden Gerüchten und Muth- Maßungen darstellt. Alles, was bis jetzt über die DreyfuS'sche Angelegenheit, welche durch das Vorgehen des Vicepräsidexten des Senats, Scheurer-Kestner, zu Gunsten des Gefangenen auf der fernen „Teufelsinsel" aufs Neue in Fluß gebracht worden ist, an das Licht der Oeffentlichkeit heraufgekommen 6O 'ulsnitn Ilöllli .üxliobstsr ?s aus äom hr, gelcholcra eine Thierc Men die W. lepartements- e Gkbrauchll- l. Fabrikanten Erfurt. — end von allen L M. — Blatt Amts und des Stadtrathes des Königs Amtsgerichts Neunnndvikvfigstev Jahrgang Abonnement« - Prei« Viertel! hrl.1 M. 25 Ps. Ruf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Al« Beiblätter: l JllustrirteS SonntagSblatt (wöchentlich); 2. t!andwirthschaftliche Beilage (monatlich). Druck und Verlag von E. L. Förster'- Erden in Pulsnitz. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Erscheint: Mttwoch und Sonnabend Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberlow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendanl. Rudolph Mofse und G. L. Daube L Comp. Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegeud. Inserate sind bis Dienstag und Freitag zu KutsniH