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Amtsgerichts und des Stadtrathes Keschästsstelken: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und. G. L. Daube L Eomp. Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Inserate X H sind bis Dienstag und Freitag zu KuLsnih Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. Reunundvierzigster Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Mittwoch. Ur. 64. 11. August 18S7. Sonnabend, den 14. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr öffentliche Bezirksausschußsitzung. Die Tagesordnung ist aus dem aushängenden Anschläge zu ersehen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 5. August -1897. von Erdmauus-orff. Holz - NsVstsigSVUna. Röhrsdorfer Revier. — Mittelgasthof in Großröhrsdorf. Freitag, den 2». August 18S7, Borm. 11 Uhr. 425 ficht, und kies, und 48 buk. Stämme v. !0—29 cw Mitt.-St., 2405 ficht, und lief., 92 birk. und buch. Klötzer v. 12—42 am Ob.»St., 1000 ficht. Baumpfähle von 5—7 em Ob.-St., 690 „ Stangenklötzer von 8—11 om Ob.-St.. 195 „ Derbstangen „ 8 — 10 „ Unt.-St., 80 „ Reisstangen „ 7 „ „ „ 1490 „ Weinpfähle „ 4 ... 92 rm lief, und 1 rm birk. Brennschrite, 73 „ „ „ 14 „ „ Brennknüppel, 222,Wllhdrt. weiches und 0,^ Wllhdrt. birk. Brrnnreifig Aufbereitet auf den Schlä gen in Abth. 16 und 25 (Reisig), sowie im Einzelnen in Abth. 16 Kgl. Forstrevierverwaltung Röhrsdorf zu Kleiuröhrsdorf und Königl. Forstrentamt Dresden, am 5. August 1897. Mueller. In Stellvertretung: Aeyer. Montag, den 16. August: Viehmarkt in Bischofswerda. Die Gründe der Kündigung des deutsch- englischen Handelsvertrages. Wenn Deutschlands Handel- und Zollpolitik und die Interessenten der Industrie und Landwirthschaft sich recht zeitig auf die Folgen der Kündigung des deutsch-englischen Handelsvertrages einrichten und entsprechende Gegenmaßregeln vorarbeiten wollen, so muß man in Deutschland so bald als Möglich Klarheit darüber besitzen, welche Gründe England zur Kündigung des Handelsvertrages veranlaßt haben. Die Furcht vor dem gewaltigen Anwachsen der deutschen Con- currenz auf industriellem Gebiete mag ja die englische Ne gierung auch zu der Kündigung veranlaßt haben, aber in Hinblick auf die Thatsache, daß die Ausfuhr englischer Waaren nach Deutschland fast ebenso groß ist, als die deutsche Aus fuhr nach England möchten wir in der Furcht vor der deutschen Concurrenz nicht die einzige Ursache für die Kündigung des Handelsvertrages erblicken, sondern ein Hauptgrund für diese Maßregel liegt wohl in dem Bestreben der englischen In dustriellen und Kaufleute, die größten englischen Colonien durch eine besondere Zollgesetzgebung für die englische Ein fuhr möglichst zu begünstigen, die sremde, besonders die deutsche Einfuhr nach den englischen Colonien aber zu er schweren, daß in dieser Richtung England eine Aenderung herbeiführen will, sieht man auch aus der Fassung des jetzt noch geltenden deutsch-englischen Handelsvertrages. Der von England für den 30. Juli nächsten Jahres gekündigte Handelsvertrag ist ein sogenannter Meistbegünstigungsvertrag, der am 30. Juni 1865 in Berlin bestätigt wurde. Er umfaßt 8 Artikel, unter denen der fünfte bestimmt, daß jede Begünstigung, jedes Vorrecht oder jede Ermäßigung in dem Tarife der Eingangs- und Ausgangsabgaben, die einer der Vertragsstaaten einer dritten Macht zugestehen möchte, gleichzeitig und ohne Bedingung den anderen zu Theil werden muß. Im Artikel 7 dieses Vertrages ist nun festgesetzt, daß alle materiellen Bestimmungen des Vertrages auch auf die Colonien und die auswärtigen Besitzungen Ihrer britischen Majestät Anwendung finden. In diesen Colonien und Be sitzungen sollen die Erzeugnisse der Staaten des Zollvereins keinen höheren oder anderen EingangLabgaben unterliegen, als die gleichartigen Erzeugnisse des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Jrrland und umgekehrt. Diese Be stimmung dürfte den Anlaß zur Kündigung des Vertrages gegeben haben, weil die britischen Colonien nach dem jetzigen Vertrage außer Stande sind, der englischen Einfuhr günstigere Bedingungen einzuräumen als der Einfuhr aus Deutschland und Belgien. Canada hatte nämlich versucht, über das Recht Deutschlands zur Tagesordnung überzugehen, indem es ohne Rücksicht auf die Verträge vielen englischen Waaren schon seit dem 28. April einen Vortheil von 12'/, Prozent zugesichert hat, der vom I. Juli 1898 ab auf 25 Prozent steigen soll. Selbstverständlich hat Deutschland gegen dieses Vorgehen Einspruch erhoben, und so hat sich die englische Regierung entschlossen, diese Verträge zu kündigen. Bis zum 30. Juni 1898 wird also Canada den bisherigen Zu stand der Gleichberechtigung Deutschlands mit England wieder Herstellen müssen, nachdem die englische Regierung durch die Kündigung der Verträge anerkannt hat, daß die selben mit dem Vorgehen Canadas unvereinbar sind. Die Zollpolitik Canadas gegen Deutschland ist von dem Hasse gegen die deutsche Zollpolitik dictirt, die kanadisches Getreide, Vieh, Fleisch und Holz mit hohen Zollsätzen belastet. Die deutsche Ausfuhr nach den englischen Colonien hat im Jahre 1895 gegen 100 Mill. Mark betragen; davon kommen auf Britisch-Nordamerika 16,3 Mill. Mark. Zugleich aber steht es nunmehr auch England, das im Jahre 1895 deutsche Waaren im Werthe von 678 Mill. Mark bezogen hat und somit unser bester Abnehmer ist, frei, den deutschen Import, z. B. Zucker mit einem Differentialzoll zu belegen ! Deutsch land wird natürlich nicht säumen, nöthigenfalls auch die englischen Waaren mit sehr hohen Zöllen zu belegen, wenn ein neuer Handelsvertrag nicht zu Stande kommen sollte. Oertttche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Viel Noth und Elend ist in den ver flossenen Tagen über unsere engere Heimath und weit über deren Grenzen hinaus gekommen. Die blühenden Fluren, die wogenden Aehrenfelder, der Stolz des emsigen Land mannes und die freudigen Hoffnungen eines arbeitsvollen Jahres, sie sind alle versunken in die brausenden Wogen ves entfesselten Elements. Trauer ist eingezogen überall und voll Wehmuth erkennt man die menschliche Ohnmacht, dort zu helfen wo man so gern helfen möchte. Die Be wohner unseres Pulsnitzthales haben auch schwere Stunden hinter sich und so manchen hat die sonst so friedlich dahin fließende Pulsnitz in wenigen Stunden beträchtlichen Schaden gebracht. Immerhin läßt sich derselbe nicht vergleichen mit dcnljenigen, den die Bewohner der Weißeritz, der Gottleuba, der Kirnitzsch, der Mulde rc. zu verzeichnen haben, denn schwerer als die Verluste an irdischen Gütern wiegen die Menschenleben, die leider in so großer Zahl zu beklagen sind. Was Menschenfleiß in arbeitsfrohen Tagen erzeugt, das läßt sich ersetzen; dieser Verlust ist aber unersetzlich. In diesem Falle kann nur die allgemeine Theilnahme Trost gewinnen. Wenn wir trotzdem heute nochmals an die Opferwilligkeit unserer Leser appelliren, so geschieht dies nur, um wenigstens den so hart Betroffenen einen Ersatz für das verlorene Hab und Gut zu verschaffen. Möchten sich deshalb auch bei uns alle Hände öffnen angesichts dieses großen Unglücks. — Postsendungen an Soldaten im Manöverfelde. Beim Herannahen der militärischen Herbstübungen wird dringend empfohlen, Postsendungen für die an den Uebungen theil nehmenden Offiziere und Mannschaften nicht nach den in kurzen Zwischenräumen wechselnden Marschquartieren, sondern stets nach den ständigen Garnisonorten zu richten, da nach den postseitig getroffenen Maßnahmen die schleunige und richtige Zuführung der Sendungen an die Empfänger auf solche Weise am besten gesichert ist. Ferner ist es unum gänglich nothwendig, in den Aufschriften der Postsendungen an alle im Manöver befindlichen Militärpersonen (Mann schaften sowohl, wie Offiziere und Einjährig - Freiwillige) außer dem Familiennamen auch den Dienstgrad und Truppen theil (Regiment, Bataillon, Kompagnie, Escadron, Batterie u. s. w.) genau anzugeben, falls nicht unerwünschte Ver zögerungen in der Ueberkunft der Sendungen eintreten sollen. Außerdem hat es vielfach zu Unzuträglichkeiten geführt, daß solche Postsendungen an Offiziere und Einjährig-Freiwillige, für welche die Postverwaltung Gewähr leistet, also Packete, Postanweisungen, Werthbriefe u. s. w-, mit der Bezeichnung „postlagernd" bei den im Manövergelände gelegenen Post anstalten eingehen. Bei der Abholung derartiger Sendungen ist sehr häufig der Mangel an genügenden Ausweispapieren festzustellen gewesen, wodurch für die Empfänger vielfach Weiterungen entstanden sind. — In Großröhrsdorf stürzte das fünfjährige Söhnchen des Kutschers Thomas in die hinter dem Hause vorüberfließende Röder und ertrank. — Am Sonnabend Abend gegen 12 Uhr brannte in Bretnig (Ortstheil Rosenthal) das dem Gastwirth Leunert gehörige Hausgrundstück vollständig nieder. Die Entstehungs ursache ist noch unbekannt. Dem Calamitosen, welcher nicht versichert hat, ist an Mobiliar viel verbrannt. Wie wir erfahren, ist seit dem 100 jährigen Bestehen ebengenannten Ortstheiles ein Brand nicht vorgekommen. Gewiß eine Seltenheit! Kamenz. Von der Königl. Amt Hauptmannschaft hierselbst ist an die OrtSbehörden der ihr unterstellten Gemeinden des hiesigen Bezirkes Weisung ergangen, Samm lungen für die Waffercalamitosen zu veranstalten und die Erträge, welche hoffentlich recht reichlich ausfallen, an diese Behörde einzuliefern. Ein öffentlicher Aufruf wird seilen derselben dazu nicht erfolgen. — Am Dienstag Nachmittag ereignete sich inRadeberg insofern ein bedauerlicher Unglücksfall, als das 16jährige Kindermädchen mit dem sieben Monate alten Söhnchen des Besitzers auf einen Boden der Scheune ging und dabei nicht auf das mit Stroh überdeckte Balkenloch achtete, infolge dessen auf das daselbst befindliche Stroh trat und hierbei durchbrach, so daß es mit dem Kinde auf die Tenne fiel.