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Amts Blatt und des Stadtrathes des Königl. Amtsgerichts Abonnement« - Preis Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHäftsstelkerr: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Grok- röhrsdorf. Annoncen-BureauSvonHaasen- stcin L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mofse und. G. L. Daube L Comp Al« Beiblätter: l . Jllustrirtes Sonntagsblatl (wöchentlich); 2 ^andwirthschaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. ischeM/rs Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend. Inserate < s sind bis Dienstag "nd Freitag Wu^S'nitz. Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. ReuuuudvievziBer N ahvgaug. Sonnabend. 27. März L897. Bekanntmachung. Das Kriegsministerium beabsichtigt auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung als Remonten ankaufen zu lassen. Wernontemarkt M-t : in Kamenz auf dem Holzhof am 7. April d. Ihrs., Vormittags 8,30 Uhr. Ankaufs - Bedingungen: 1 ., Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nachzuweisen; L., daß Lie von ihnen vorgeführten Pferde in Sachsen geboren sind. — Deck- resp- Füllenscheine sind, soweit vorhanden, mitzubringen —; d, daß der Vorsteller seit mindestens 2 Jahren Besitzer des betreffenden Pferdes ist. 2 ., Die Pferde sollen 3—6 Jahre alt sein. Das Mindestmaaß der anzukaufenden Pferde muß — mit Stockmaaß gemessen — kür 3 jährige 1 Meter 46 Centi- meter, für volljährige I Meter 52 Centimeter betragen; das Höchstmaaß soll für 3 jährige 1,57 und für volljährige 1,68 nicht übersteigen. 3 ., Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht angekauft. 4 ., Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle Gewährsfehler nach Maßgabe der W 899—929 des Bürger!. Gesetzbuches für das Königreich Sachsen (Gesetz- und Verordnungs-Blatt v. I. 1863 Seite 109 flgde ), sowie gegen die Untugend des Köppens oder Kökens auf die Dauer von 14 Tagen Garantie zu leisten. 5 ., Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. 6 ., Zu jedem Pferde sind Seiten des Verkäufers ohne Vergütung mit zu liefern: 1 neue rindslederne haltbare Trense, 1 neue Gurt- oder Strickhalfter und 2 hänfene Stränge. Dresden, den 8. März 1897. Kriegsmini st erium. Krundstücksversteigerung. Das auf Fol. 54 des Grund- und Hypothekenbuchs für Klemröhrsvorf aus den Namen Johann Heinrich Hermann Zeiler eingetragene Grbgericht, worauf zur Zeit die Schankconcession ausgeübt wird und welches aus den Parzellen Nr. Nr. 16, 20, 270, 269a, 276, 276a, des Kleinröhrsdorfer Flurbuches und den mit Nr. 56 desselben Brandcatasters bezeichneten Wohn- und Wirthschaftsgebäuden besteht, 22 Hectar 99,, ^r. Flächeninhalt, 472,16 Steuereinheiten und 17910 Mk. Brandkaffe hat und mit dem gesammten lebenden und tobten Inventar, mit der Aussaat, allen Vorräthen etc. — zusammen auf ca. 53000 Mk. gewürdert worden ist, soll am 26. April 1897, 10 Uhr Vormittags an Ort und Stelle erbtheilungshalber öffentlich versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen werden im Termin bekannt gegeben werden. Radeberg, am 22. März 1897. Königliches Amtsgericht. Beck Königliche Holz^WsusteigSVung. — Kaußnitzer Revier. — Freitag, Se« 2. April 1897, Vorm. 9 Uhr Nm. buch. Nutzscheite, Kö und 10 117 1 182 2 4 36 6 530 650 Auf den Holzschlägen der Abtheilungen 65 und 67 bez. Einzel- und Durchforstungshölzer in Abth. 58 und 65—70. Forstrevierverwaltung LaUtzUitz Lehmauu. nigl. Forstrentamt Moritzburg, am 13 März 1897. Mittelbach. „ birk. und erl. Brennscheite, weiche „ birk. Brennknüppel, weiche „ buch. Zacken, „ Aeste, weiche „ buch. Astreisig, ficht, und lief. Astreisig, weiche Stöcke. 12 birk. Stämme von 14—28 em Mittenstärke, 2 buch. Klötzer 45 u. 50 Oberstärke, 117 lief. „ 13—32 26 „ Nüststangen 13 — 15 Unterstärke, 600 ficht. Derbstangen 8—15 320 „ Reisstangen 3 — 7 Eine gemeinsame Kokarde für das deutsche Heer, wie sie der 22. März gebracht hat, War bereits in Versailles Gegenstand der Verhandlungen, von denen sich die Spuren noch in der Militärkonvcntion mit Baden finden. Der Gedanke stieß damals auf Schwie- rigkeiten, man ließ ihn fallen in Gemäßheit des leitenden Grundsatzes der preußischen Politik, den Hauptwerk auf daS Wesen der Dinge und nicht auf den äußeren Schein zu legen. ES hätte sich damals vielleicht noch dies oder jenes erzwingen lassen, aber nach dem BiSmarckschen Wort: Ich will ein freiwilliges, nicht ein gezwungenes Bayern, verzichtete man preußischerseits auf alles, was nicht der rein militärische NiitzlichkeitSstandpunkt gebieterisch erforderte. Vieles kam dann im Laufe der Jahre von selbst; so die Einführung des preußischen Helms in Bayern, die in Versailles nicht erreichbar gewesen wäre. Fortan wird nun die Reichskokarde an den Helmen alUr deutschen Soldaten mit ewig sich verjüngender Kraft ein leuchtendes Symbol für den Reichsgedanken sein. Es ist daS zweite Mal, daß das deutsche Heer eine deutsche Kokarde anlegt. Im Jahre 1848 geschah es unter dem stärksten Widerstreben des preußischen Hofes und der preußischen Armee, der die damals vom Reichsverweser angeordnete schwarzrotgoldene Kokarde verhaßt war, denn von den Barrikaden hatten ihr die schwarzrotgelben Fahnen entgegengeweht. Und gleiche Gefühle hegte man der deut schen Kokarde gegenüber im sächsischen Heere. Es war das in jener Zeit, als der preußische Oberst von Gries heim in einer damals viel Aufsehen erregenden Schrift die Worte aussprach: Lieber als die Nummer ihrer Regimenter giebt die preußische Armee die deutsche Einheit auf. Man beeilte sich auch, sobald die Verhältnisse es irgend gestatten,