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MockrnblMt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg «ud Umgegend. Erscheint: Mittwo<S« und Eonnabenb« früh 8 Uhr. LbonnementspreiS: Vierteljährlich 1i Mark. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den kaum einer gespaltenen LorpuS- Zetlr berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitag- Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von <kr«M Ludwig KörRer in PulSnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. <Seschäft»ReU«n für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Moffe, Haasenstein L Vogler. Berlin: Tentralannoncenbureau für s ämmtliche deutsche Zeitungen. von vns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken < oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. .M M. 21. December 1878 Sonnabend Bekanntmachung. Der unterzeichnete Amtshauptmann hat den Bezirkstag auf Sonnabend, den 28. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr, einberufen, was mit dem Bemerken zur öffentlichen Keuntniß gebracht wird, daß die Verhandlungen zu gedachter Zeit im Sitzungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft beginnen werden. Die Tagesordnung ist aus dem im amtshauptmannschaftlichen Gebäude befindlichen Anschläge zu ersehen. Kamenz, am 9. December 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. Schäffer. Erlast an die Herren Bürgermeister zu Elstra und Königsbrück und die Herren Ortsvorstände des Bezirks, den Bezug vou Arbeitsbüchern, sowie die Abholung der Hundesteuermarken pro 1879 und des Ortsarmenkassenantheils aus dem Erlöse der im Jahre 1878 ausgestellten Jagdkarten betreffend. Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in §8 5, 6 und 15 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern, die Arbeitsbücher und Arbeitskarten für gewerbliche Arbeiter und einige damit zusammenhängende Bestimmungen betreffend, vom 15. November 1878 (Ges.- u. Üdg.-Blatt S. 483 fg.), werden die Herren Bürgermeister zu Elstra und Königsbrück und die Herren Ortsvorstände des Bezirks darauf hingewiesen, daß diese Arbeitsbücher und Arbeitskarten von ihnen nicht direkt beim Königlichen Gendarmerie W rthschastsdepot, sondern, wie dies bezüglich der übrigen polizeilichen Legitimationsformulare der Fall ist, bei hiesiger Canzlei zu entneh men sind Die genannten Herren Bürgermeister und Ortsvorstände haben daher den Bedarf an Arbeitsbüchern und Arbeitskarten sofort anher anzuzeigen, worauf ihnen die bestellten Formulare unter Zurechnung des dafür zu zahlenden Kostenbetrags durch die Post zugehen werden. Letzterer ist gelegentlich der am 10. Januar 1879 in Ge mäßheit der nach 8 1 der Verordnung zu Ausführung des Gesetzes, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, vom 18. August 1868 (S. 511 des Ges.- u. Verordn.-Bl. I. Th.) zu bewerkstelligenden Abholung der Hundesteuermarken zur amtshauptmannschaftlichen Caffe zu entrichten, bei welcher Gelegenheit zugleich auch der nach Z 24 des Gesetzes, die Ausübung der Jagd betreffend, vom 1. December 1864 den Ortsarmencaffen zufließende Antheil an dem Erlöse für im Laufe dieses Jahres hier ausgestellte Jagdkarten zur Auszahlung gelangen soll. Kamenz, am 14. December 1878. Königliche Amts Haupt Mannschaft. Schäffer. Bekanntmachung. Hun-esperre betreffend. Am 13. d. M. sind in Hauswal-e, Bretnig und Großröhrsdorf Menschen und Thiere von einem der Tollwuth dringend verdächtigen Hunde gebissen worden. Die Herren Gemeindevorstände obgedachter Ortschaften, sowie diejenigen der in einem Umkreis von zwei Stunden von diesen Orten entfernt gelegenen Dörfer werden deshalb unter Hinweis auf 8 33 des Leitfadens veranlaßt, insoweit solches nicht bereits geschehen, in ihren Gemeinden die Hundesperre 12 Wochen lang anzu ordnen, bez. wo solche bereits besteht, bis 8. März 1870 zu verlängern, auch dafür zu sorgen, daß alle von dem fraglichen Hunde gebissenen Hunde und andere Thiere ungesäumt getödtet und die in 8 32 des Leitfadens gedachten Cavillerumgänge dergestalt zur Ausführung kommen, daß alle frei und ohne Beißkorb herumlaufen den Hunde sofort wegzufangen und wenn selbige innerhalb 3 Tagen vom Besitzer nicht reclamirt worden sind, getödtet werden. Kamenz, am 16. December 1878. KöniglicheAmtsbauptmann schäft. . Schäffer. Wegen der mit dem Jahresschluffe zusammenhängenden Zinsberechnung wird die hiesige Sparkasse in der Zeit vom 20. December e. bis zum S4 Januar 1870 geschlossen bleiben und es wird hiernach Sonnaben-, -en 28. December e. das letzte Mal in diesem Jahre expedirt werden und Sonnabend, den 25. Januar wird der 1. Expeditionstag im neuen Jahre sein, und werden von dieser Zeit ab die betreffenden Expeditionen wie bisher regelmäßig Sonnabends vou 9—12 Vormittags stattfinden. Königsbrück, den 10. December 1878. DerStadtrath. A. Peter. Nochmals zur Zollfrage. Die Freihandelspresse erhebt jetzt uni die über zeugenden Gründe der Schutzzollpartei zu übertäuben, ein wahres Zetergeschrei gegen „Jnteressenpolitik" und „Interessenvertretung". Das muß sogar für jeden volks- wirthschaftlichen ABC-Schützen unverständlich sein. Selbst ein solcher weiß ja, daß ein Adam Sinith, dessen Schüler sich gerade die Freihändler mit besonderem Nachdruck zu nennen lieben, sein volkswirthschastliches System auf der ungehinderten Vertretung und Geltendmachung der Einzclinterefsen ausgebaut hat. und daß er den denkbar glücklichsten Zustand in dem Lande erreicht sah, wo Jeder eben keine anderen Zwecke als seine Interessen, und zwar mit möglichster Consequenz und Energie verfolge. Und da eisern die schwächlichen Epigonen des großen Schotten gegen die jetzigen Bestrebungen unserer Indu striellen, ihre Existenz zu retten, als ob dadurch der ganze Staat aus seinen Fugen gehen müßte. Wir unsererseits beklagen etwas Anderes. Wir beklagen es, daß die Wünsche der wirthschaftlichen Verbände nicht in dem Maaße Beachtung finden, wie es die Be deutung der von ihnen vertretenen Interessen erheischt und wie man es in anderen Ländern gewöhnt ist. Wir beklagen ferner, daß die Organisation dieser Verbände der Bedeutung der verschiedenen Jnteressenkruppen nicht völlig angepaßt ist. Es ist daher auch die Frage einer ausreichenden wirthschaftlichen Interessenvertretung mit der etwaigen Errichtung eines volkswirthschastlichen Senats oder eines Handels- und Gewerberathes noch nicht entschieden. Die Hauptaufgabe bleibt vielmehr, innerhalb dieses Senates die richtige, wahrheitsgetreue Vertretung der verschiedenen Interessen zu finden. DieseAufgabe, derenLösung erst noch anzusireben ist, muß zur Untersuchung auffordern, in welcher Weise man die Vertretung der wirthschaftlichen Interessen in anderen Ländern örganisirt, welche Erfahrung man mit der be treffenden Organisation gemacht, welchen Einfluß,dieselbe auf die allgemeine Lage der Bevölkerung und der produ- cirenden Gewerbe gehabt hat. Eine solche Enquete ist natürlich mit großen Schwierigkeiten verbunden, sie würde aber gewiß zu einem guten Ende führen, nachdem die wichtigsten Bausteine kür dieses Werk bereits hcrbeigeschafft sind. Uebrigens ist die Organisation der wirthschaftlichen Interessenvertretung in den wichtigsten Ländern Europas bereits in einem mit großer Sachkenntniß und emsigem Fleiße verfaßtem Werke ausführlich dargelegt worden. Unter dem Titel „die Vertretung der nurthschaftlichen Interessen in den Staaten Europas, die Reorganisation der Handels- und Gcwerbekammer und die Bildung eines volkswirthschastlichen Centralorgans in Deutschland" (Berlin, Julius Springer) bietet Dr. v. Kaufmann nicht bloö eine außerordentliche Fülle von Material, sondern eröffnet auch zahlreiche, die Frage beleuchtende Gesichts punkte, deren Studium wir angelegentlichst empfehlen. Zeitereignisse. — In Leppersdorf bei Radeberg wurde, wie uns mitgetheilt wird, am 13. d. M. ein fremder der Toll- wuth dringend verdächtiger Hund erschossen, welcher von Bretnig nach Großröhrsdorf gekommen war, in Groß röhrsdorf nicht nur Hunde und Hühner, sondern sogar Kinder gebissen hatte, und von da nach Leppersdorf ver folgt wurde. Auch in Leppersdorf hatte derselbe bereits drei Hunde gebissen. Die Section durch den Herrn Be- zirksthierarzt hat ergeben, daß sich der Verdacht der Toll wuth bestätigt. — (Siehe Bekanntmachung im amtl. Th. d. Bl. D. R.) Dresden, 18. Decbr. sSocialdemokratisches.j Drei Vereine zu Großenhain sind dem gestrigen Reichsanzeiger zufolge auf Grund des Socalistengesetzes von der Kreis- hauptmannschaft in Dresden verboten worden, und zwar: der Arbeiter-Bildungsverein, die sozialistische Arbeiter partei und die Gewerkschaft der Manufaktur-, Fabrik- und Handarbeiter beiderlei Geschlechts. — An Stelle der unterdrückten „Neuen Leipziger Zeitung", der Nach folgerin der bekannten socialdemokratifchcn „Fackel" er scheint seit einigen Tagen in der Leipziger Genossenschafts-