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Mockrnblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg «ud Umgegend. Erscheint: «RlttwotK« und Sonnabend» früh 8 Uhr. NbonnementSpreiS: Vierteljährlich Mark. Inserate Verden mit 10 Pfennigen für den Rcum einer gespaltenen CorpuS- Aeile berechnet u. find bis spätestens Dienstags und Freitags V^rmittaaS N Nhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Kömqlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. DreMBrr Jahrgang. Buchdruckerei von WraO Sudrota in Vulsmp. Verantwortlich' Rrdaltiwi Druck und Verla» von Paul Weber in Pulsnitz. GeschästsfleUen für Königsbrück: bet Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein -r Vogler. Berlin Tentralannoncenbureau für s ämn, tliche deutsche Zeitungen. Vs».HP von uns unbekannten Firmen and Personen nehmen wir nur gegen PrSnumerando-Zahlung durch Briefmarken 1itt.vUfiTi.N4zs. t, U i -r - tUf tU'UT oder Posteinzahlung auf. . Anonyme, Annoncen, oder solche, weiche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nickt. T »Ile Mittwoch. fstl 18. December 1878 — . — Von dem unterzeichneten Königlicken Kerichlsanue soll D^n HO. Januar das dem Gutsbesitzer stark Julins Brückner in Großicbrsdorf znaelnrig" Bauerni t, Nr. 347 des Katasters, dB. 563a. 614. 616, 616s, 619, 621 des Flurbuchs und Nr. 165 des Grund- u Hhv tsukcnbucks 'ür Großröhrsdorf, welches Gm a 6 November 187- ohne Brücknchtinnu der Oblasten auf 19250 Mark — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 11. November 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Juhn. 4 Mayer. Bekanntmachung, den Gewerbebetrieb im ttmherziehen betr. Die zum Gewerbebetrieb im Umherziehen ersorderlichen Leqitimations- und Gewerbescheine werden auf das Jahr 1879 schon jetzt von der Königlichen Kreishaupt- mannschast und beziehendlich dem unterzeichneten Stadtrath ausgestellt. Diejenigen Gewerbtreibenden, welche zum Gewerbebetrieb im Umherziehen Legitimationsscheine nothwendig haben, werden hiermit aufgefordert, die Anmeldungen hierzu sofort bei dem unterzeichneten Stadtrathe anzubringen. PulSnitz, am 17. December 1878. DerStadtrath. - / — Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Einschätzung betr. In Gemäßheit 8 33 der Ausführungs-Verordnung zum Einkommensteuergesetz vom 11. Oclober dieses Jahres wird bekannt gemacht, daß auch Denjenigen, welchen eine Declarationsaufforderung Seiten des unterzeichneten Stadtrathes nicht zugeg urgen ist, es freistehk, eine Declaration über ihr Einkommen bis 28. December d. I. bei dein unterzeichneten Stadtrath einzureichen und daß zu diesem Behufe auch auf Verlangen Declarationsformulare unentgeldlich verabfolgt werden. Pulsnitz, am 17. December 1878. DerStadtrath. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Wegen Berechnung der Zinsen für die Sparkasse bleibt vom 18. December k878 bis mit 20. Januar 1870 die Ltadtcasfe ! Expedition Nachmittags geschlossen, was hiermit zur Nachachtung bekannt gegeben wird. ^1 PulSnitz, am 17. December 1878. , Der Stadtrath. .^5 Schubert, Brgrmstr. teressirenden Kreise ist und bleibt es, das Familienleben wieder zu heben, denn nur dadurch wird die voll Bekanntmachung. Nachdem Herr Uhrmacher Emil Wogel hier sich als Sachverständiger, Schweinefleisch wegen des Vorkommens von Trichinen mikcoscopisch untersuchen zu können, legitimirt hat, so ist derselbe auf Grund von § 1 des betreffenden Regulativs von mir am heutigen Tage in Pflicht genommen worden und neben Herrn Thierarzt Walther berechtigt, die betreffenden Untersuchungen vornehmen zu dürfen, was hierdurch veröffentlicht wird. Königsbrück, den 13. December 1878. Der Bürgermeister. A. Peter. Zur Bekämpfung Ser Social demokratie. — Eines der wirksamsten Kampfmittel gegen die Socialdemocratie ist entschieden die Wiederbelebung des Familienlebens, dieses wichtigsten Grundsteines des Volks- und Staatslebens. Unsere modernen socialen Verhält nisse, insbesonders aber die Entwickelung der Industrie haben in allen Culturstaaten der Gegenwart mächtig zur Lockerung der früher so fest geschlungenen Familien bande beigetragen. Erst seitdem die Thätigkeit der Frauen, dieses wichtigsten Gliedes jeder Familie, sich nicht blos auf die Führung des Haushaltes und die Erziehung der Kinder beschränkt, sondern auch eine Erwerbsthätigkeit derselben außerhalb der Häuslichkeit mehr und mehr um sich gegriffen hat, erst seit dieser Zeit hat die Social democratie mit verhängnißvollem Erfolge ihr Gift be sonders den der Berührung mehr ausgesetzten niederen Volksklassen einimpfen können. Die Thätigkeit der Frau im Haushalte allein ist eine zu wenig lohnende, weshalb eine Erwerbsthätigkeit außerhalb des Hauses nicht zu umgehen ist, — so wird vielfach behauptet. Aber erspart nicht eine gute Haus frau schon dadurch große Summen, daß sie den Mann durch eine wohlgeordnete Häuslichkeit solid macht? Dies ist aber undenkbar, wenn sie täglich 10 und mehr stun den vom Hause fern ist. Eine vernachlässigte Häuslich keil treibt den Mann ins Wirthshaus oder die ganze Familie in den Tingel-Tangel, wo oft mehr vertrunken wird, als der gesammte Haushalt erfordert. Noch haben leider unsere Gesetze die Arbeit der Frauen in den Fabriken nicht strikte untersagt, sondern begnügen sich bisher nur damit, sie vor schlechter Be handlung zu sichern. Pfl cht der Männer ist es aber, durch Fleiß und Sparsamkeit den für die Familie nöth- igen Unterhalt zu verdienen und scmit ihre Frauen der autzerhäuslichen Erwerbsthätigkeit möglickst zu entheben. Leider fehlt den meisten Arbeitern diese Erkenntniß: sie arbeiten nur für sich und überlasten es der Frau, für sich selbst und die Kinder das Brot selber zu verdienen. Die schlimmsten Folgen der Vernachlässigung des Familienlebens bringt aber die Vernachlässigung der Kindererziehung mit sich. Alle Rohheit jetziger Zeit sind ihr speciell zuzuschreiben. Kindergärten allein können die mütterliche Erziehung nicht ersetzen. Die Behauptung, daß die Mütter zu ungebildet seien, um ihren Kindern daß zu sein, was sie sein müßten, ist ein Jrrthum: nur wenn die Mutter, selbst bereits verwahrlost, ohne elter liche Erziehung auswuchs, könnte diese Behauptung allen falls begründet sein. Pflicht aller sür das Gemeinwohl des Volks sich in ständige Heilung unserer socialen Krankheiten ermöglicht werden. Zeitereignisse. Pulsnitz. Wie wir lesen, hat das Kaiserliche General-Postamt in Berlin mit Rücksicht auf den bevor stehenden Weihnachtsverkehr die Postanstalten angewiesen, bei der Annahme von Packeten darauf zu halten, daß dieselben gut verpackt u. s. w. sind und dürfte es manchen von unsern Lesern von Interesse sein, wenn wir in Kürze auf diese Verordnung hier Hinweisen: Zunächst wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Packele dauerhaft zu verpacken sind und, wenn möglich Kisten gut ver schlossen und verschnürt, oder Leinwand zur Verpackung verwendet werden möchte. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln und Cigarrenkisten sind nicht zu benutzen und kann eine Verpackung, welche nur aus dünnem Papier besteht, ebenfalls als nicht genügend erachtet werden. Die Packetaufschrift ist bei Kisten auf dem Deckel der Kiste, oder, wenn die Umhüllung aus Leinwand besteht, auf diese deutlich und namentlich der Bestimmungsort recht groß und lesbar niederzuschreiben. Die Packet-