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Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Br,efmarken oder NUHlMlllllk Aullmll^ll-Ausn Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthüllen, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPKÜlftVN ÜK8 Sonnabend. »s« ZZ 18. Mär; 1882. Abonnements - Einladung. Die ergevenst unterzeichnete Expedition des „Pulsnitz-Königsbrücker Amts- und Wochenblattes" ladet zu dem mit dem 1. April 1882 beginnende« neuen Quartale hierdurch freundlichst ein und bittet, die Abonnements rechtzeitig, damit keine Unterbrechung in der Zusendung stattfindet, in unsere« Expeditionen in Pulsnitz und Königsbrück oder bei einer zunächst gelegenen Postanstalt aufgeben zu wollen. Der Abonnementspreis beträgt, einschließlich der Extrabeilage „Sonntagsblatt", pro Quartal, auch bei der Post, 1V, Mark. Die Expedition des Wochenblattes. Mittwoch« und Sonnabend«. Abonnementspreis: gi»Ichlieslich de» jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Bierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit tO Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- »eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Gutsverpachtung. DaS den unmündigen Geschwistern Maufl-r in Großröhrsdorf zugehörige Bauergut Nr. 343 des Brandcatasters, sud kok. 162 des Grund- und Hypothekei,- buchs für Großröhrsdorf, an oa. 22 Hektar Feld und Wiese und mit oa 537 St.-E. belegt, soll auf zwölf hintereinouderfolgeude Jahre zwar im Ganzen, jedoch mit Ausschluß der Waldung und des todten und lebenden Inventars, verpachtet werden. Als Verpachtungstermin ist der 24. März dieses Jahres anberaumt worden und werden Pachtlustige andurch geladen, gedachten Tages, Nachmittags L Uhr im Naufler'fchen Gute selbst sich einzufinden und drS L-eileren sich zu gewärtigen. Zu bemerken ist, daß die Wiederaufnahme der z. Zt. außer Betrieb gesetzten Ziegelei dem Pachter einen lohnenden Nebenverdienst sichert. Zur Uebernahme der Pachtung dürften 12 bis 15000 erforderlich fein. Pulsnitz, am 14. März 1882. Das Königliche Amtsgericht. . > / "" vr. Krenkel. W. Künftige Mittwoch, den 22. dieses Monats, von Nachmittags 4 Uhr av, sollen durch den Unterzeichneten in dem Hausgrundstücke Herrmann Mugust Boden» in Ohorn, Cat.-Nr. 168, verschiedene Moviliargegenstände, als: Schränke, Tische, Stühle, Spiegel, Uhren, Wannen, Fässer, Körbe, 1 Sopha und 1 Plattglocke, sowie verschiedene Frauenkleidungsstücke, als: Kleider, Tücher, Hemden, Hüte, 1 Sammetjaquett, 1 Pelz und dergleichen mehr, gegen Baarzahlung versteigert werden. Pulsnitz, den 15. März 1882. — Kunath, Gerichtsvollzieher. — Bekanntm achung, Maaßregeln gegen die Weiterverbreitung der bei den Pferden betreffend. Auf Anregung des lanvwirlhschastlichen Vereins in Kamenz ist in der Bezirksausschußsitzung vom 8. dieses Monats die Frage erwogen worden, welche Maaß regeln Seiten der Behörden gegen die Weiterverbreitung der Inlluonra bei den Pferden, welche im hiesigen Bezirk in Königsbrück und Schwepnitz neuerdings ausgetreten ist, empfohlen werden können. In besten Folge wird den Pferdebesitzern, in deren Ställen Fälle von Influouru vorgekommen sind, die Desinfection der betreffenden Stände mit Carbolsäure und die sofortige und sorgfältige Beseitigung alles alten Düngers aus den betreffenden Ställen empfohlen. Den zur Ausspannung berechtigten Gästwirthen des Bezirks wird es zur Pflicht gemacht, in allen Fällen, in welchen an InLuoura erkrankte Pferde in ihren Gastställen gestanden haben, die sofortige Desinfection der betreffenden Stände mit Carbolsäure und die sofortige und sorgfältige Räumung der betreffenden Ställe von allen al'en Düngerresten sich angelegen sein zu lasten. Die Herren Gemeindevorstände und Gutsvoi steher, sowie die Herren Bürgermeister von Königsbrück und Elstra haben über gehörige Befolgung dieser Anordnung in den zur Ausspannung berechtigten Wirthschaften ihrerseits Aufsicht zu führen. Kamenz, am 9. März 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Bekannt machung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 6. Februar dieses Jahres, Nr. 12 der Kamenzer Wochenschrift vom Donnerstag, den 9. Februar dieses Jahres, (Nr. 12 d. Bl.) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Königliche Amtshauptmannschaft unter Mitwirkung des Bezirksausschusses in dessen Sitzung vom 8. dieses Monats die Cassation bez. Verlegung folgender in der Flur ^kuttNerS-orf gelegenen Wege genehmigt hat. 1 -, Die Verlegung des über die Flurbuchsparzellen Nr. 290. 282. 283. 252. 254. 246. 245. 241. 242. 199. 197. 167. 166. 164. 165 und 171 führenden Fußsteiges auf den Communicationsweg Nr. 82 l. 2 ., Die Verlegung des über die Flurbuchsparzellen Nr. 225. 123. 219. 142 und 143 führenden Fußsteiges auf den Communicationsweg und den Wald weg über die Parzellen Nr. 144 und 145. 3 ., Die Verlegung des bei der Flurbuchsparzelle Nr. 607 beginnenden Fußsteges von der Parzelle Nr. 706 auf den Communicationsweg Nr. 813 und 814 und 4 ., die Cassation des über und an den Flurbuchsparzellen Nr. 147. I5ä. 154. 173. 180. 181. 311. 312 und 313 hinführenden Fnßsteges. Kamenz, am 11. März 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. — Bekannt machnng. Unter B zugnahme auf die Bekanntmachung vom 17. Januar dieses Jahres in Nr. 6 der Kamenzer Wochenschrift vom Donnerstag, den 19. Januar dieses JahreS, (Nr. 6 d. Bl.) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Königliche Amtshauptmannschaft unter Mitwirkung des Bezirksausschusses in dessen Sitzung vom 8- dieses Monats die Einziehung des innerhalb der Gemeindeflur Stenz gelegenen, im Flurbuche mit Nr. 650 bezeichneten Communicationswegs mit dem Maaßstade genrhinlgt hat, daß der fragliche Weg fernerhin, soweit er über die Parzellen Nr. 35 und 30 des Flurbuchs bis zur Königsbrücker Stadtflurgrenze führt, nur als öffent- Fußweg mit einer Breite von 1 Meter, im Uebrigen aber als Feld- und Wirthschaftsweg liegen bleibt. Kamenz, am 11. März 1882. KöniglicheAmtshauptmannschaft. / von Zezschwitz. „—— Bekanntmachung. Wegen des Baues einer Brücke auf dem Communicationswege Köniasbrück-Gottfch-oef, innerhalb des Dorfes Werßbach bei Königsbrück, wird der Ekchr zwischen Königsbrück und Gottschdorf auf den östlich von Weißbach nach Gottschdorf führenden Wirthschaftsweg verwiesen und der vorgedachte CommunicationSwkg MS auf Weiteres für den Verkehr gesperrt. Kamenz, am 13. März 1882. Königliche Amtshauptmannschaft, von Zezschwitz.