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R ockrnblUt für Pulsnitz, Königsbriilk, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Biermüdreitzigster Jahrgang Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden zu Aulsnih und Königsbrück und des ZLadtrathes zu Iulsniß. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Paul Wetzer in Pulsnitz. Geschäftsstelle« str Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein L Vogler u. Jnvalidendank, Leipzig: Rudolph Moss» Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend». Abonnementspreis: jUilschlicßlich de« jeder Sonnabend-Nummer deMeyenden SoiintaMlattes) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit »0 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- jeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags BormittagS V Uhr h:er aufzugeben. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkäiiivN ÜS8 ^mi8dlLUk8. IS. November 1882. Mittwoch. / zum Depositum des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts einzuzahlen. Pulsnitz, am 9. November 1882. Das Königliche Amtsgericht, vr Krenkel. Bekanntmachung. Alle Diejenigen, welche zu dem Nachlaß des Schänkengutsbesitzers Ernst Eduard Richter in Hauswalde für von demselben erkaufte Hölzer noch Etwas schulden, werden andurch bedeutet, diese ihre Schuldbeträge bis längstens den 31. Dezember d. I Bekannt mach«« f die hiesige Stadt Kon Viehseuchen (Ankettung oder Äwrf w lerdrüH -Mich Der Stadtrat h. Schubert. Hundesperre betreffend. Nachdem festgestellt worden, daß der wegen dringenden Verdacht der Tollwuth erschossene Hund des Fleischer Mensch i passirt und Hunde hier gebissen hat, so wird in Gemäßheit § 37 und 38 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, dieMWehv betr., in Verbindung mit 8 25, 26 der Verordnung die Ausführung dieses Gesetzes vom 9. Mai 1881 hiermit für die hiesige Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, nämlich bis mit 8. Februar 1883 und die sofortige Tödtung aller derjenigen Hunde und Katzen, rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sic von dem wuthverdächtigen Hund gebissen worden find, angeordnet. Der Festlegung gleichzuachten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine. Auch frei umherlaufende Hunde werden sofort getödtet. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend getroffenen Bestimmungen werden nach Z 145 der vorgedachten Ausführungs-Verordnung mit Geldstrafe bis zu iso M. oderLentsprechender Hast geahndet. PulSnitz, am 14. November 1882. Bekanntmachung, die Wiederbclcgung des Gottesackers zu Pulsnitz betr. Nachdem beschlossen worden ist, die Wiederbelegung auch des vierten Quartiers des Gottesackers (vom Eingänge aus links der Parentationshalle) eintreten zu lassen, werden auf Grund von § 12 der Grabsiellenordnung alle Angehörige von Beerdigten, deren Gräber mit Denkmälern, Grabsteinen, bez. Umfriedigungen auf bezeichnetem Raume versehen sind, sofern Liefe bereit- 25 Jahre und darüber stehen, hierdurch aufgefordert, binnen einer Frist von S Wochen vom 15. Rvvember LS. IS. ab gerechnet, dem unterzeichneten Kirchenvorstaude schriftlich zu erklären, ob sie die Denkmäler rc. stehen lassen oder entfernen wollen. Für jedes Denkmal rc., sowie für jedes Grab, dessen Unberührtbleiben man wünscht, ist die betreffende Gebühr von Neuem an die Kirchcasse zu zahlen. Läuft die vorbezeichnete Frist ab, ohne daß eine Erklärung erfolgt, so werden die Denkmäler für Rechnung der Kirche zu verwenden sein und die Gräber wieder belegt werden. In Erinnerung wird noch gebracht, daß nach § 12 der Grabstellenordnung alles über die Breite und Länge sämmtlicher Gräber oder Erbbegräbnisse auf dem Gottesacker hrnauswachsende Baum- und Strauchwerk zu entfernen ist, bez. entfernt werden wird. Pulsnitz, den 13. November 1882. , / ""1 DerKirckenvorstand. / vr. pK Richter. / Erlaß an die Schulvorstände. Diejenigen Schulgemeinden, deren Rechnungsjahr mit dem bürgerlichen Jahr abschließt, haben den Voranschlag über die Erfordernisse der Schule im Jahre 1883 bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 10 Mark längstens bis zum 30. November d. I. in doppelten Exemplaren anher einzureichen. Kamenz, am 8. November 1882. Königliche Bezirksschulinspection. - von Zezschwitz. Schütze. Bekanntmachung, die Verwaltung der Gabenstellen für das Bezirksgeschenk an arme Reisende und wandernde Gewerbsgehülfen und die Erhebung einer neuen Anlagtz zur Deckung des erforderlichen Bedarfs betr. In Gemäßheit der Bekanntmachung der König!. Amtshauptmannschast vom 13. September 1881 (Nr. 75 des Pulsnitzer Wochenblattes von Sonnabend, den 17. September 1881) ist der voraussichtliche Bedarf der seit dem I. Fe^uar 1881 bestehenden Gabenstellen für das Bezirksgeschenk an arme Reisende und wandernde Ge werbsgehülfen vom 1. Februar 1881 bis 30. Juni 1882 in Höhe von 8818 Mark 50 Pf., nach dem bei der König!. Amtshauptmannschast angelegten Heberegister, auf die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke nach dem Maaßstabe von Pf.hro Steuer-Einheit und 6 Pf. pro Kops repartirt und von denselben in zwei Terminen 20. Oktober 1881 und 20. Februar 1882, gezahlt worden. Nach der auf das Jahr 1881 von dem mit dem Rechnungswert für oje Gabenstellen beauftragten Expedienten bei der König!. Amtshauptmannschast, Hrn. Weber, abgelegten, und von der Bezirksversammlung in deren Sitzung vom 5. April d^A. justificirten Rechnung hat die Ausgabe im Jahre 1881 vom 1. Februar bis 31. De- c>mber in Summa betragen 3893 Mark 72 Pf. und zwar 3009 Mark — Pf. in Gaben L 15 Pf. an 2008Ü Personen, 601 „ 80 „ Gratifikation an die GabenstewMverwalter mit 3 Pf. pro Gabe von 15 Pf., 282 „ 92 „ andere Ausgaben. S. w. o. In den ersten 10 Monaten des Jahres 1882 vom 1. Januar bis 31. October 183^hat die Ausgabe betragen 3032 Mark 85 Pf.' in Gaben L 15 Pf. an 20219 PersonN und 606 „ 57 „ Gratifikation an die GabenstellenverwaltEmit 3 Pf. pro Gabe von 15 Pf. 3639 Mark 42 Pf. in Summa. r e Gesammtausgabe an 7533 Mark 14 Pf. steht eine Einnahme von .6818 Mark 5tz_Pf. gegenüber. Der Fehlbetrag ist bisher aus den angesammelten '' »uverjchi,^ des Bezirksvermögens vorgeschossen worden. »-le VeziMversammIung Sitzung vom 9. d. M. hat auf Vorschlag des Bezirksausschusses einstimmig beschlossen: 1., Die Einrichtung der Gabenstellen zur Verabreichung eines Bezirksgeschenks von 15 Pf. an arme Reisende und wandernde Gewerbsgehülfen, welche laut Beschluß der Bezirksversammlung vom 17. Januar 1881 zunächst auf die Jahre 1881 und 1882 eingesührt worden war, bis auf Weiteres fortbestehen zu lassen, da dieselbe sich bewährt hat und der dabei beabsichtigte Zwecks der Belästigung des Publikums durch die gewerbsmäßige Bettelei arbeitsscheuer Personen zu steuern, in zufriedenstellender Weise erreicht worden ist; .