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VockenblAtt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch» und Sonnabends. AbonnementöpreiS: ^einschließlich des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit tü Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- -eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden zu Iulsnih und Königsbrück und des Ktadtrathes zu Aulsnih. Biernnddreitzigster Jahrgang. Buchdruckern von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Wetzer in Pulsnitz. Geschäftsstellen str Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein <L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Moss» dtuäUltirtia^ von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxptzMoN Ü68 ^mi8d>2tiS8. 92 18. November 1882.U Soiinabenb. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll SonnsKenD, Herr 25. November 1882, das zur Konkursmasse des Bäckermeisters Friedrich Ernst Zinke, hier, zugehörige Hausgrundstück Nr. 332 des Katasters, Nr. 35 des Flurbuchs, Fol. 75 des Grund- und Hypothekenbuchs für die Stadt Pulsnitz, welches Grundstück am 25. August 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf S8O« Msrk gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 29. August 1882. , . . Königliches Amtsgericht. i vr. Krenkel, A.-N. Knaur, Nfdr. Bekannt machung. Alle Diejenigen, welche zu dem Nachlaß des Schänkengutsbesitzers Ernst Eduard Nichter in Hauswalde für von demselben erkaufte Hölzer noch Etwas schulden, werden andurch bedeutet, diese ihre Schuldbeträge bis längstens de« 31. Dezember d. I. zum Depositum des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts einzuzahlen. Pulsnitz, am 9. November 1882. / / F/ Das Königliche Amtsgericht. vr. Krenkel. neu aufgelebte Glaube an das Erstehen eines ProphWn dem oberephptischen Glaubenskrieger neue Streiter zu führen sollte. An ein wirklich gefährliches Auflodern des mohame- danischm Fanatismus, wie cs bis vor dreihundert Jahren noch vorkam, ist indessen wohl kaum zu denken, denn der Rückgang der Mohamedaner aller Nassen ist in den letzten Jahrhunderten zu bedeutend gewesen, als daß von ihnen aus auch nur den nächstgelegenen christlichen Culturen eine Gefahr drohen könnte. In Marokko, Tunis, Tri- pons und den andern mohamedanischen Staaten zweiten und dritten Ranges ist der Halbmond schon lange, lange erblichen und starr und todt liegt die alte Cultur jener Länder da und auch in der Türkei, der man noch immer eine mohamedanische Kraftentfaltung zutraute, zeigt sich der Halbmond nur noch in trauriger Gestalt und ist seit dem letzten Türkenkriege auch offenbar gebrochen. Ganz erschreckend ist auch die Abnahme der türkischen Bevölker ung in Europa und man hat schon dadurch einen trau rigen Beweis, daß Türken und Mohamedaner zum Unter gänge verurtheilte Völker sind, von dem sie kein Prophet erretten kann, denn der Mohamedanismus steht in seinen Tendenzen mit der wahren Menschenwürde und Sittlich keit im Widerspruche und aus ihm können seine Bekenner nienials neue Kraft schöpfen. Starr und dumpf ertragen die Mohamedaner ihr Schicksal, denn nach ihrem Glauben will es die Gottheit so und sie verschmähen es, Hand anzulegen zu neuem Leben und Streben. Und die Men schenrechte, die allein Staaten bilden und Völker veredeln können, wie werden diese in den mohamedanischen Staaten, wo die Unterthemen der Beamtenwillkür preisgegeben und die Frauen Sklaven sind, mit Füßen getreten! Hoff nungslos liegt der Mohamedanismus darnieder und das Leben, was er noch zeigt, ist nur das Aufflackern vor dem Sterben. Wetterleuchten in der mohamedanischen Welt. Am letzten Montage sind die Mohamedaner in ein neues Jahrhundert ihrer Zeitrechnung, in das dreizehnte der Hedschra, der Flucht des Propheten von Mckka nach Medina, eingetreteu und wie ein Wetterleuchten, Hoffen und Sehnen zieht es seit diesem Tage durch ihre fatalistischen Gemüther, denn cs existirt in der gcsammtcn mohamedanischen Welt ein tief eingewurzelter alter Glaube, daß jedes Jahrhundert der Hedschra den Gläubigen einen neuen großen Helden oder Propheten bringen werde und da in den letzten neunundneunzig Jahren des gegcnwär- tigen Jahrhunderts der Hedschra sich kein Prophet zeigte, so rechnen die Muselmanen mit Bestimmtheit darauf, daß im letzten Jabre des Jahrhunderts der religiöse Held kommen müsse/ Seltsamer Weise ist nun auch in Sudan, Ober egypten, welches stets eine Hochburg des arabischen Mo hamedanismus, der sich reiner und besser als die anderen Arten hält, ein Mohnmedanischcr Glaubensheld aufgetreten und bekämpft mit großer Kriegsmacht die egyptische Re gierung, welche jenen Glaubenshelden, Mehemed Hamed, nach dem Gutachten der Ulcmas, das sind die hohen mohamedanischen Geistlichen für einen falschen Propheten erklärt hat, denn der wahre Glaubenserwecker müsse von Osten und nicht von Westen nach Mekka kommen, um dort das tausendjährige Reich der Herrlichkeit zu stiften. Pis jetzt haben sich aber die Anhänger des neuen Pro pheten um diesen Ausspruch der Korangelehrten gar nicht bekümmert, sondern schlugen zu wiederholten Malen mit ihren wilden Reitcrschaaren die egyptischen Truppen in die Flucht und da der Glaubenskrieg geradezu chie moha- '"°danische Heilsbotschaft ist, so können durch den neuen Propheten Egypten ganz andere Gefahren drohen, als durch die lahme Revolution Arabi Pascha's, zumal wenn ürgenwärtig in der ganzen mohamedanischen Welt Zeitereignisse. Königsbrück, 12. November. Der „L. Z." schreibt man von hier: Seiten der König!. Staatsregierung war ursprünglich die Anlegung des hiesigen Bahnhofes (Königsbrück-Klotzscha) auf Laußnitzer Flur, hart an der Königsbrück-Dresdener Chaussee, eine gute Viertelstunde von hier beabsichtigt. Hiergegen wurde der hiesige Staüt- rath wegen Näherlegung des Bahnhofes bei der königl. Staatsregierung vorstellig. Letztere stellte hierauf die nähere Verlegung des Bahnhofes um 600 Meter auf der Königsbrücker Stadtflur in Aussicht, sofern die Stadtgemeinde den Bahnhofszugang herzustellen und zu unterhalten sich bereit erklärt. Der Stadtgemeinderath hat jetzt die Nebernahme dieser Verpflichtung, wodurch die Stadt den großen Vortheil, den Bahnhof nahe an der Stadt zu haben, gewinnt, beschlossen. Durch die Anlegung der Bahnhofsstraße wird der Stadt ein Opfer von ca. 1200 Mark auferlegt, wogegen der königl. Staats regierung durch die im Interesse der Stadl zu bewirkende Verlängerung der Bahnlinie ein Mehraufwand von ca. 30000 Mark erwachsen wird. Kamenz, 14. Nov. Am heutigen Tage beging Herr Friedrich Beeg 86n. in Wiesa sein 25jähriges Jubiläum als Landtags-Abgeordneter ein und desselben ländlichen Wahlkreises. Zur Beglückwünschung des Jubilars er schienen in dessen Wohnung Vormittags 11 Uhr zu vörderst die Herren Bürgermeister Oertel und Stadtver- oroneten-Vorsteher Reißmann und hob Ersterer in seiner Ansprache an Herrn Beeg hervor, wie derselbe — obwohl er unsern städtischen Wahlkreis nicht zu vertreten gehabt — dennoch im Landtage kräftig für das Interesse der Stadt Kamenz gewirkt und sich auch deren Dank ver dient habe. Die Vertreter der Stadt Kamenz seien da her gekommen, um ihn, den Jubilar, Namens derselben zu beglückwünschen und für die unserer Stadt bewiesenen freundnachbarlichen Gesinnungen auch an seinem Ehren tage zu danken. Unmittelbar darauf erschien Herr Reichstags- und Landtagsabgeordneter Reich auf Biehla, Bekanntmachung. Der am 6. dies. Mts. in Großröhrsdorf geiödtete, dem Gastwüth Mensch daselbst gehörig gewesene Hund, welcher bei der durch den Königlichen Bezirks- thierarzt vorgenommenen Section als mit der Tollwuth behaftet gewesen, befunden worden ist, ist, wie die angestellten Erörterungen ergeben haben, kurze Zeit vor seiner Tödtung auch in Lichtenberg, MulSnitz und Bretnig gewesem-Wd daselbst mit Hunden in Berührung gekommen. In Folge dessen wird die mit Bekanntmachung vom 8. dies. . (Nr. 90 dieses Blattes) angeordnete Hun-efperre auf die sämmtlichen Ortschaften des Amts gerichtsbezirks Pulsnitz, also auch auf die Ortschaften EeindittmannSdorf, Lichtenberg, Mittelbach, Großnauh^oef^ Oberlichtenau, Niederlichtenau, FriederSdorf, Dhi-mendorf, Weißbach, Niederstein /'bersteiuo und HauSwalde hiermit ausgedehnt und sind daher in diesen Orten die Hunde bis zum 8„ Zeh ar 1883 fcstzulegcn. Die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher der betreffenden Ortschaften eit angewiesen, sofort dafür zu sorgen, daß die von dem tollen Hunde etwa gebissenen Hunde und Katzen getödtet werden, und daß die in der angezogenen Bekanntma ig (Nr. 90 dieses Blattes) bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen strengstens znr Durchsührung kommen. Kamenz, am 13. November 1882. K gliche Amtshauptmannschaft, von Zezschwitz.