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MockrMatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der MdtilLcn Aehörd-n zu Ml-nitz und Königsbrück. Inserate " — L7" L1.NS Viernnddrcisjigster Jahrgang. »eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstag« und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasensteiu L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Moss». 9/l7^Tll/77'/7l7^ von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder 4^17 IHv Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen. mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkÜlllüN ÜK8 ^Ml8dl3tik8> Mittwoch. 2. August 1882. II Mugust I88S, Vormittags 11 Uhr, soll das zu dem Nachlasse des Kaufmanns Friedrich August Nitsche hier gehörige, in GroHröhrS-orf beim Bahnhof gelegene NiederkagSg» büude mit Zubehör freiwillig öffentlich meistbietend an hiesiger Amtsgerichtsstelle versteigert werden, als wozu Erstehungslustige geladen werden. Pulsnitz, am 27. Juli 1882. Das Königliche Amtsgericht. In Stellvertretung: Wolf, Assessor. Bekanntmachung. Das vom unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte für den kommenden Winter benöthigte Feuerungsmaterial an Holz und Kohlen soll im öffentlichen Submissions wege an die Mindestfordernden vergeben werden. Unter Hinweis auf die am hiesigen AmtSbrete öffentlich aushängenden Bedingungen werden Reflectanten hiermit aufgefordert, ihre Lieferungspreise bis längstens -en 12 Muguik 1882 schriftlich anher einzureichen. PulSnitz, am 11. Juli 1882, Königliches Amtsgericht. X > i. v. Wolf, Aff. Bekanntmachung. Sonnabend, den S. August 1882, Bormittags 10 Uhr, Versteigerung abgepfändeter Gegenstände, darunter verschiedene neue Blech, und Schuh-Waaren, am Vommunschupper«. Pulsnitz, am 28. Juli 1882. Karte, Vollstreckungsbeamter. Bekanntmachung. Eine Parthie hölzerne alte Röhren soll Sonnabend, den 5. August 1882, Nachmittags 6 Uhr, am Communteich, bez. Schietzgaffe, an den Meistbietenden gegen sofortige Bezahlung verkauft werden. Pulsnitz, am 31. Juli 1882. V Der Stadtrat h. Schubert. Zur Umpflastcrung der Alberlstraße hierselbst ist ein Bedarf von ca. 200 Kubikmeter geschlagener Pflastersteine erforderlich. Uebernehmer dieser Lieferung oder -eines Theiles derselben werden aufgesordert, hierauf bezügliche schriftliche Preis-Offerten per 1 Kubikmeter ohne und mit Vnfubre versiegelt mit der Aufschrift „Steinlieferung" bis spätestens Mittwoch, den 9. August 1882 in der Stath-expe-itio« einzureichen. Die vollständige Lieferung ist in der Zeit vom 14. Vugust an bis SO. September a. e. zu bewerkstelligen. PulSnitz, am 31. Juli 1882. > Der Stadtrat h. Schubert. Zeitereignisse. , Pulsnitz. Wir wollen nicht verfehlen, an die um gehende Abführung des 2. Einkommensteuertermins, sowie des Zuschlags für die Handels- und Gewerbe-' kammer und den Wafferzins pro 1. Halbjahr zu er innern, da im Laufe der nächsten Woche diese Vergeß lichkeit mit 10 Pfg. bestraft werden wird. . . ^ack> einer in dem „Statistischen Jahres buch für Königreich Sachsen" enthaltenden Tabelle über die sächsische Bevölkerung nach den Religionsbekenntnissen von 1834 bis 1880 wuchsen die Evangelisch-Lutherischen "" 1834 auf 2,876,138 im Jahre 1880, von 1620 auf 9162, die Röhm- isch-Ka.holischen von 27,938 auf 72 946 die im Jahre 1846 von 1098 auf 1467, die GAchlsch-Katho^ von 90 auf 453, die im Jahre 1855 das erste Mal erscheinenden Anglikaner von 143 auf 620, die Israeliten von 850 auf 6516, andere Konfessionen von 2 im Jahre 1864 auf 5193 von 1871 an war bei 760, 1880 bei 310 die Religion nicht angegeben. Die Bevölkerung Sachsens betrug 1834 1,595,668, 1880 2,972,805. . " — Nicht überflüssig dürste eS sem, wiederholt daran zu erinnern, daß das Gesetz, betreffend die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schankgefäße, vom 20. Juli 1881 mit dem 1. Januar 1884 in Kraft tritt. Nur die Be nutzung geaichter Gläser wird vom bezeichneten Tage ab in Schankwirthschaften gestattet sein. — Eine allgemein interessirende Entdeckung ist ge macht worden: Die Morchel ist ein giftiger Pilz. Wenn dennoch so Viele diesen Pilz ungestraft gegessen haben, so geschah dies nur, weil die Hausfrauen ihn zufällig richtig behandelt haben, nämlich, um den Sand heraus zubringen, wiederholt abgewaschen, abgespült, aufgekocht haben u. s. w. Wo dies aus Nachlässigkeit oder sonst einem Zufall nicht geschehen ist, da treten denn auch nach dem Genuß von Morcheln Krankheit und öfter Tod ein, ohne daß man die eigentliche Ursach kannte. Die Brühe vom Auskochen der Morcheln, welche das Gift enthält, muß zum Schuß von Mensch und Thier sofort vernichtet werden. Wafchen in kaltem Wasser hilft sehr wenig, einfaches Uebergüßen mit heißem nur ungenügend: ein mehrmaliges Aufsieden der Pilze ist nothwendig. Jüngere, gedörrte Morcheln sind innerhalb der ersten 14 Tage noch immer gefährlich, vom vierten Monat an jedoch unschädlich. Königsbrück, 28. Juli. Vom k. Ministerium des Innern ist dem in der Frommhold'schen Töpferei seit 31 Jahren ununterbrochen als Holzspalter beschäftigten Gottlieb Böhme die große silberne Medaille „für Treue in der Arbeit", sowie von der k. Kreishauptmannschaft in Bautzen den in demselben Etablissement seit 27 bez. 25 Jahren ununterbrochen arbeitenden Töpfergesellen August Siegismund und Gottlieb Grundmann Belobig ungsdecrete verliehen und durch Herrn Bürgermeister Heinze in entsprechender Weise eingehändigt worden. — In Stolpen traf am 24. d. M. ein königl. Ober steiger nebst einem Bergzimmerlinge ein, um zunächst die Vorarbeiten betreffs der Schloßbrunnen-Reinigung in Augenschein zu nehmen, bez. die weiteren Vorbereit ungen hierzu zu treffen. Zuvörderst untersuchte der be treffende Beamte die im Brunnen befindliche Luft wegen etwaiger schädlicher Gase, fand dieselbe aber vollkommen rein. Nun ließ sich ersterer selbst in den Brunnen mittelst der hierzu getroffenen Vorrichtung hinab und prüfte das Gestein auf seine Festigkeit. Die Untersuchung ergab, daß ein Ausschachten, d. h. ein Verschlagen der Wände mit Brettern, nothwendig sei, um jede Gefahr möglichst zu verhüten; der Zahn der Zeit hat eben auch an dem