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>81 stitution lichter, iterredung Diaconuö 881. chr. Jubi- :edigt. unserer älteren Mchen, hen wir in noch . e. jedoch, Termin, m, alle inklagen 't 1881. ölattes. INg. rr-pfel, >me« auf gsbrück, »tember, end gegen stI.84I08L). Spähne, rimm. und mitt- zu kaufen ich abzug. Uschhetm. zu Ober- ldgeschenk, ,s so reich- :r sie alle bewahren. 1881. Schafer. > hierdurch 4 Begräb- Bruders, HBlumen- wr letzten rahine be- Oank den l Militär- >en, fowie cen Tagen standen, lst 1881. Wald. 6. llmorö- ittvvoob liebst an) 's» ist, II. lLbonst, Du denn n an der Du denkst, den neuen ist was WockcMiüt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend«. Abonnementspreis: <ei«schließlich des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden SonntagöblatteS) Vierteljährlich 1 Mk. 85 Psg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- rfsle berechnet u. sind bis spätestens Dlenstags und Freitags Vormittags N Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu AulsniH und Königsbrück. Dreiunddreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsyellen jü- Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein öd Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder ^lllllvllvvll Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPkMivN Ü68 ^MtadlaiikS. Mittwoch.72.7. September 1881. Verordnung an sämmtliche Amtshauptmannschasten, Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstag betreffend. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 31. vorigen Monats zu Vornahme der Neuwahlen für den Reichstag -er LV. Oktober laufende« Jahres festgesetzt worden ist, so werden die Gemeindeobrigkeiten — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die revidirte Städteordnung gilt, die Stadträthe, für die Städte, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister und für das platte Land die Amtshauptmanschasten zu betrachten sind — hierdurch angewiesen, unter Beobachtung der im Wahlgesetz für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 fg.) und in dem zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Reglement vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 fg.) enthaltenen Bestimmungen ungesäumt — und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke — die in den §8 6 und 7 des angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung her Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Gemäßheit von 8 8 des Wahlgesetzes und § 1 des Reglements die Wählerliste« aufzustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind, hat die Ausstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen und es sind daher die Gemeindevorstände von den Amtshauptmannschasten wegen der geschehenen Bezirkseintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Auslegung -er Wählerliste« hat am 28. September -iefes Jahres zu beginnen, und es ist deshalb von den Stadträthen, Bürgermeistern und Gemeindevorständen seiner Zeit die in 8 2 des gedachten Reglements vorgeschriebene Bekannt machung zu erlassen. Da auch zum Zwecke der bevorstehenden Wahl für die über die Abgabe der Stimmen aufzunehmenden Protokolle, sowie für die Gegenlisten gedruckte Formulare vertheilt werden sollen, fo ist der alsbaldigen Anzeige der Gemeindeobrigkeiten über die Anzahl der in ihren Bezirken gebildeten Wahlbezirke und der hiernach erforder lichen Protokoll- und Gegenlistensormulare entgegenzusehen. Dresden, am 2. September 1881. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. "x, Paulig. Gutsverste igerung. Auf Antrag der Erben des Gutsbesitzers «Karl Ernst Pausier in Großröhrsdorf soll das zu dessen Nachlaß gehörige, in gutem baulichen Wesen befindliche Bauergut Nr. 343 des Brand-Catasters, sul) Fol. 162 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großröhrsdorf, welches Gut 30 Hectar 36,z Ar Flächenraum um faßt und mit 609,„ Steuereinheiten belegt ist, mit der gesammten anstehenden und beziehendlich eingebrachten Ernte - „ - den 19. September 1881, Nachmittags 2 Uhr, an Ort und Stelle freiwillig versteigert werden. Kauflustige werden daher andurch geladen, zur angegebenen Zeit in dem Nachlaßgute zu erscheinen und sich anzugeben, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auSzu- weisen und hiernach des Weiteren gewärtig zu sein. Beschreibung des Gutes, die aufhaftenden Oblasten, sowie die Versteigerungsbedingungen sind aus den Beifugen zu den im „niederen Gasthof" zu Graßröhrsdocs und an Amtsstelle aushängenden Anschlägen zu ersehen. PulSNitz, am 27. August 1881. Das Königliche Amtsgericht. i. v.: Wolf, Ass. — Sonnabend, den 10 d. M., Nachmittags 4 Uhr, sollen in dem Hausgrundstücke des Lohgerbers Uhlig hier verschiedene zum Gerbereibetriebe brauchbare Fässer, L Deeimalwaage u. dergl. mehr, gegen Baarzahluna versteigert werden. Pulsnitz, den 6. September 1881. Runath^Gerichtsvollzieher. Betau n t m äch ung, das Schießen aus dem Schießplätze betreffend. Auf Grund der von der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Bautzen anher erlassenen nachstehend unter den Local-Nachrichten abgedruckten Verordnung vom 30. August d. I. wird hiermit bekannt gemacht, daß von allen auf hiesigem Schießplatz beabsichtigten Schießübungen, insoweit dieselben nicht regelmäßig wiederkehrende, durch die Schützen-Statuten auf bestimmte Tage ein für allemal festgesetzt sind, insbesondere auch von dem sogenannten Einschießen der Gewehre bei dem unterzeichneten Stadtrath rechtzeitig Anzeige zu erstatten und der hierauf gefaßten Entschließung allenthalben nachzugehen ist. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 —- oder entsprechender Haft bestraft. Pulsnitz, am 5. September 1881. D e r S t a d t r a t h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll b-n IN. November 188L das Herrn K^vrich Clemens Eckelmann in Schwepnitz zugehörige Rittergut Schwepnitz nebst der dazu gehörigen Ziegelei Xo. 1 a—o, 36 »—o, —8 des Brandversicherungs-Catasters für Schwepnitz und Fol. 271 des Grund- und Hypothekenbuchs des vormaligen AppellationSgerichtS Bautzen als Lehnhos, welche Grundstücke am 22. August 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten, ausschließlich des herrschaftlich eingerichteten Wohnhauses und der WirthschaftS- gebäude, jedoch einschließlich der Ziegelei, auf 148,80V Mk. -- gewuMrr woroen sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wiro. Königsbrück, am 25. August 1881. KöniglichesAmtsgericht. i. v.: / Carl Sommerlatte, Aff. Ad-,