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MaclmMM für Pulsnitz, Königsbrück, Rsdrbcrg, Radetzurg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwochs und Sonnabends. Abonnementspreis: iemschließlich des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags N Uhr hier auszugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Aulsnitz und Königsbrück. Dreinnd-reiszigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in PulsnU. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig- Rudolph Mosse. Auswärtige Annoncen-Aufträge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag bestiegen oder nicht. ^XPK^iRvN Ü68 AmtsblätikS. Sonnabend. 2». Angnft 1881. Bekanntmachung, die Beaufsichtigung der Hunde betr. Es wird hiermit bekannt gemacht, daß der hiesige Caviller auf Grund des Mandals vom 2. April 1796 angewiesen worden ist, alle Hunde, welche sich bei Tag oder Nacht auffisktSlo- in der Stadt und deren Umgebung herumtreiben, wegzufangen. Die Eigenthümer der betreffenden Hunde werden in Gemäßheit § 2 des obgedachten Mandates mit einer in die Armenkasse fließenden Geldstrafe von 1 - bestraft und haben außerdem 50 Fanggebühren zu erlegen. Erst nach Erlegung dieser Strafe und Fanggebühren werden die weggefangenen Hunde wieder ausge antwortet. Hunde, welche bis zum nächsten Tag nicht wieder ausgelöst sind, werden getödtet. Pulsnitz, am 19. August 1881. Der Stadtrat h. Schubert. Bekanntmachun g Auf Antrag der Königlichen Chausseeinspection wird der Communicationsweg von Hauswalde nach Pulsnitz über Ohorn für den durchgehenden Verkehr gesperrt und der Verkehr von Hauswalde und dahinter gelegenen Ortschaften nach Pulsnitz und umgekehrt auf den sogenannten Vierenweg über Großröhrsdorf verwiesen. Die Gemeindebehörden von Ohorn und Pulsnitz haben den Localverkehr auf geeignete Nebenwege zu verweisen. Zuwiderhandlungen gegen obige Anordnungen sind mit Geldstrafe bis zu 50 Mark zu bestrafen. Kamenz, den 19. August 1881. Königliche Amtshauptstrannschaft. von Zezschwitz. Der Staat und die wirtschaftlichen Aufgaben. Es ist eine erfreuliche Thatsache, daß man gegen wärtig in den meisten Staaten nicht mehr daran denkt, durch große Kriege und Ländereroberungen das Glück der Völker zu begründen oder zu vermehren, nach den großen Kriegen der verflossenen Jahrzehnte kann man nunmehr die Beobachtung machen, daß ein friedlicheres Stadium im Völkerleben eingetreten ist und die Staaten ihr Hauptaugenmerk auf die Stärkung ihrer inneren Wohlfahrt richten können. Diesen günstigen Zeitpunkt hat nun der Meister und Lenker unserer Politik, unser Reichskanzler Fürst Bismarck, nun dazu ausersehen, um auch dem deutschen Reiche noch Manches, was an seinem inneren Wohle fehlt, zu erringen. Naturgemäß müssen die diesbezüglichen Aufgaben vorwiegend auf dem wirthschaftlichen Gebiete liegen, wo ohne allen Zweifel in unserem Vaterlande Vieles nicht zum Besten gestellt ist. Es herrscht nun vielfach eine große Meinungsver schiedenheit, ja selbst ein heftiger Parteikamps über die Frage: Wie weit es gut sei, daß sich der Staat an der Lösung der wirthschaftlichen und der eng mit diesen verwandten socialen Aufgaben betheilige? — Nicht zu verkennen ist ja allerdings, Daß ein allzu weitgehendes Eingreifen des Staates in die wirthschaftlichen und socialen Verhältnisse schließlich bei vielen Mitbürgern den Wahn erzeugen könne, es müsse Alles verstaatlicht und Alles von Staatswegen regulirt werden, selbst Beruf, Arbeit und Lebensgenuß. Der Staat würde sich damit eine Riesenaufgabe aufbürden, die er einestheils nicht lösen und mit der er aber auch anderntheils keinesfalls feine so außerordentlich mannigfaltig individualifirten Bürger befriedigen könnte. Diese Gespenster brauchen wir aber bei den Reformplänen des Fürsten Bismarck durchaus nicht zu fürchten, denn der eminent praktische Sinn des Reichskanzlers wird stets wissen, wo der Staat, sei es zum allgemeinen Wohle, sei es zur Aufbesserung des Looses einzelner bedrängter Volksklassen, den Hebel ansetzen muß. Jedermann in unserem Staate ist ja in erster Linie aus seine private Thätigkeit hinsichtlich seines Wohlbefindens angewiesen, aber in allen den Fällen, wo das Schaffen der Einzelnen sich als unzulänglich, als unpraktisch oder gar als unthunlich erscheint, um Noth ständen abzuhelfen, dann muß offenbar der Staat die Initiative ergreifen. Diese Wahrheit sollte jedem Denk enden klar sein, denn die Beweise dafür sehen wir in den meisten bereits vorhandenen staatlichen Einrichtungen, wie dem Heereswesen, Postwesen, der Rechtspflege u. s. w. und in ähnlicher Weise wird sich die staatliche Thätig keit auch auf verschiedene wirthschaftliche und sociale Aufgaben ausdehnen lassen. Freilich wird hierbei die Wirksamkeit des Staates nicht immer diejenige des Unter nehmers oder Retters sein können, der Staat wird sich auch vielfach nur mit der Rolle eines Anregers oder Ordners begnügen müssen, wie dies wahrscheinlich in allen rein wirthschaftlichen Fragen der Fall sein wird. Unter allen Umständen ist es aber gut zu heißen, daß es sich der Staat zur Aufgabe gestellt hat, an der wirth schaftlichen und socialen Wiedergeburt unseres Vater landes einen hervorragenden thätigen Antheil zu nehmen. Zeitereignisse. Pulsnitz M.-S., 17. August. Am vergangenen Sonntag feierte der Frauen-Verein zu Meiß.-Pulsnitz mit Böhm.-Vollung im hiesigen Gasthofe sein erstes Jahresfest. Als Schriftführer des Vereins gab Herr Diac. Großmann nach einer Ansprache, in der die Be deutung einer solchen Feier in erbaulicher Weise darge- than wurde, einen Ueberblick über die Thätigkeit im ersten Vereinsjahr. Aus dem Berichte entnehmen wir, daß der Verein, welcher 60 Mitglieder zählt, eine Ge- sammteinnahme von 214 erzielt hat. Die Ausgabe betrug 172 7 Familien wurden fortlaufend, einige andere zeitweilig unterstützt. An dieselben wurden 684 Psd. Brod, an 167 Tagen Supve und nach Bedürfniß Feuernngsmaterial und Kleidungsstücke vertheilt. Auch wurde ärztlicher Rath und Hilfe ertheilt. Noch besonders ist die gelungene We'hnachtsbcscherung hcrvorzuheben. Durch die rege Betheiligung aus allen Kreisen der Ge meinde konnten 34 Kinder und 11 Erwachsene mit Stollen, Kleidungsstücken und Nahrungsmitteln zum Feste erfreut werden. Endlich haben zu Ostern 6 arme Confirmanden von dem Vereine Hemden erhalten. Mit großer Freude wurde dieser, für das rege Vereinsleben so deutlich zeugende Bericht ausgenommen. Die Feier wurde noch besonders gehoben durch die Vorträge des Ortsgesangvereins, der sich auch schon um die Weih nachtsbescherung so verdient gemacht. Königsbrück. Bei Gelegenheit der Abreise der im nahegelegenen Stenz befindlichen Dresdner Ferien-Colonie brachten wir zu unserer großen Freude in Erfahrung, daß auch der hiesige Gewerbe-Verein beabsichtige, den armen Kindern unserer Stadt insofern eine Freude und angenehme Erholung zu bereiten, als er einem großen Theil derselben durch Sammlung freiwilliger Beiträge die freie Reise nach Dresden und den damit verbundenen Besuch der Sehenswürdigkeiten daselbst ermöglichen wollte. Leider scheint diese Absicht bei einem Theil der Ein wohner deshalb auf Widerspruch zu stoßen, weil nicht sämmtliche Schulkinder an dieser Reise theilnehmen dürften. — Allerdings kennen wir die Gründe nicht, welche den Verein veranlaßten, seine Absicht in der vor gedachten Weise auszusühren, wir glauben jedoch bitten zu müssen, daß sich, falls die Reise dennoch in's Werk gesetzt werden sollte, Niemand dadurch von Gewährung einer Unterstützung abhalten lasse, wenn er sich sagen zu müssen glaubt: wenn meine Kinder selbst nicht mit theilnehmen dürfen, gebe ich auch für die der Armen keinen Beitrag. Diese Ansicht würde sich wegen der darin liegenden Selbstsucht schon von selbst verurtheilen, indem im umgekehrten Falle der Arme zum Wohlhab enderen gewiß nicht sagen könnte: wenn meine Kinder kein Vergnügen haben, dürfen die Deinigen auch keins haben. — Auch andere Verhältnisse unserer Stadt dürfen, weil sich der Arme im Glauben an einen Vortheil ihrer bedient, bei dieser Gelegenheit, wo es nur gilt wohlzu- thun, nicht in Betracht gezogen werden. — Also alle kleinen Bedenken bei Seite gestellt, frisch an's Werk und einen herzhaften Griff in den Geldbeutel, es gilt einen guten Zweck, durch welchen gewiß sehr viel Freude be reitet werden wird, der Segen dafür wird nicht aus bleiben. — Wir lesen Folgendes: Der künftige 1. October erscheint für die deutschen Frauen als ein Tag von großer Wichtigkeit, weil mit diesem Tage das seitherige Recht erlischt, bei ausbrechendem Concurs ihres Gatten ihr „Eingebrachtes" beanspruchen zu können. Nur jene Frauen, welche vor dem Jahre 1879 geheirathet haben, können ihre Mitgift noch retten, sobald ihr Gemahl dem Concurse anheimfällt, wenn sie ihr Heirathsgut noch vor dem 1. Oclobec auf dem ihnen zustehenden Gerichte ein tragen lassen. Für jene Frauen, welche erst nach dem Jahre 1879 geheirathet haben, und deren Gatte Besitzer irgend eines Grundstückes ist, ist eine Rettung ihres „Beigebrachten" möglich, wenn sie ihr Geld oder den zu Geld berechneten Hausrath, die Aussteuer rc. als Hypothek auf das Grundstück eintragen lassen. (Was thun aber jene nach 1879 verheiratheten Frauen, deren Mann kein Grundstück sein Eigen nennt? — Diese müssen eben sehen, daß ihr Mann nicht bankerott wird!) Bautzen. Große Aufregung herrscht jetzt in dem Dorfe Strehlen. Vor einigen Monaten fand man auf den Schienen den Leichnam eines bei dem reichen Birken bauer L. bediensteten Mädchens und nahm an, daß das selbe freiwillig den Tod gesucht habe. Nun verlautete plötzlich, daß damals die Frau des Birkcnbauers selbst im Zorn in Folge eines Streites durch einen unglück lichen Schlag den Tod ihrer Magd herbeigesührt und aus Furcht vor der Strafe in Gemeinschaft mit ihrem Mann und den Dienstleuten den Leichnam auf die Schienen gelegt haben sollte, indeß das Stillschweigen