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5 Harn- daselbst ncldung ertheiU -alagent t He 21. len- s. »881, 29d zu > mtzener- > ugrund- lber an hme. 3ir. 13 >st- unv ist zu haben er Lage um Be- MhereS Scheffel stgarten usz^gs- e/bo»f. Scheffel istation, n Aus zu ver- att ändiger c unter len. >ser, Nach, auf den l Torfe nd ver- 1881. ld. n. a. c., u herr- ch das meist- 'L . M., Nutzung Zbrücker nN ver- : Linve. e r. 8- 8 'pachtet en ihre Juni lbgeben en ein- I 1881. achter. pachte» fcve sofort lässiger Sl. der TrciuttSSreWgjtcr Jahrgang 50 Mittwoch 22. Juni 1881 fel und im Kegel- Feine, Rfdr. Kamenz, am 15. Juni 1881. Kamenz, am 14. Juni 1881. Arn 1 sktatt der Königlichen KerichtsöeHörden und städtischen Aehörden zu Dul'snitz und Königsbrück. Gesichtskreise die brennende Frage der Gestaltung unserer auswärtigen Politik, der künftigen Beziehungen Deutsch lands zum Auslande behandeln. Diese Frage ist that- sächlich eine brennende, sür absehbare Zeit nicht ruhende; sie zwingt uns zur Ausrüstung eines Millionenheeres, beeinflußt schon aus diesem Grunde unsere gesammten inneren Verhältnisse und stellt uns in Hinblick auf die Wechselfälle des Krieges vor eine orakelhafte Zukunft, die Art und Gestaltung der auswärtigen Beziehungen muß daher für das im Herzen von Europa gelegene und von den größten Staaten des Erdtheils umlagerte Deutschland geradezu Alles bedeuten und kein unbedingtes Vertrauen in unser vortreffliches Heer darf uns über diesen schwarzen Punkt täuschen, sondern kann uns nur nicht verzagen lassen. Trotz der ungünstigen territorialen Lage Deutschlands haben wir nun allerdings nur mit einem Gegner zu rechnen, wenigstens für so manches künftige Jahr hinaus, denn Oesterreich liebt und schätzt unsere Freundschaft, Rußland thut auch unter seinem neuen Herrscher dasselbe, wenn auch nicht in so ausge sprochener Weise wie ehemals, England und Italien kommen bei deutschen Fragen nur in zweiter und dritter Linie in Betracht, also bleibt nur unser alter Wider sacher, das große und lebenskräftige Frankreich übrig, mit welchem Deutschland weiter Schach auf dem politischen Gebiete spielen muß. Seit Jahrhunderten hat der Ehr geiz Frankreichs darin bestanden, das große deutsche Nachbarland niederzudrücken und auf Kosten des gebeugten Gegners größer und größer zu werden. Dieses leiden schaftliche Bestreben Frankreichs entstand bereits im Mittelalter, wo der Glanz der deutschen Kaiserkrone den französischen Königen arg in die Augen stach, und ein Heinrich IV., Ludwig XIII., Ludwig XIV., Napoleon I. und Napoleon III. versuchten dieser traditionellen Politik Frankreichs Geltung zu verschaffen. Von dauerndem Erfolge wurde das Werk der französischen Herrscher aber tags, ach die an hiesiger Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Königliches Amtsgericht. 1. v.: Carl Sommerlatte, Aff. Königliche Amtshauptmannschaft, von Zezschwitz. Erscheint: Mtittwoch« und Sonnabend». Abonnementspreis: <ei»schliebach dc» jever Sonnabend-Nummer brUieaenden Sonntagsblatte«) Bierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- »eile berechnet u. find bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags v Uhr hier aufzugeben. Königliche Amtshauptmannschaft, von Zezschwitz. Geschäftsstellen Pir Königsbrück: bei Herrn Kausm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein <d Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. Auf den Antrag der Beteiligten soll das zu dem Nachlaße «Karl Traugott Jähnichens in Schwepnitz gehörige Gartennahrungsgrundstück, Nr. 21 des Katasters und Folium 17 des Grundbuchs für Schwepnitz, welches Grundstück ortgerichtlich auf 5110 Mark gewüHvert worden ist, am Montag, den 27. Juni 1881, 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle meistbietend, jedoch unter Auswahl der Licitanten, versteigert werden, was unter BMgn schen Gasthose in Schwepnitz aushängenden Erstehungsbedingungen hiermit bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 10. Juni 1881. Aus der Vergangenheit für die Zukunft. Die politischen und wirthschaftlichen Kämpfe der Gegenwart mit ihrer Leidenschaftlichkeit und die stete Verfolgung öffentlichen Angelegenheiten von Fall zu Fall, laßen dl? Milwelt fast gar nicht dazu kommen, die Lage der Dinge zu prüfen, wie sich solche in einem längeren hinter uns liegenden Zeiträume gestaltet hat, und zu forschen, ob die großen Veränderungen der Situation unS in der Zukunst allmählig in neue, bessere Bahnen lenken muffen- Wir wollen hier nicht die Er rungenschaften der Neuzeit in einem großen Bilde ver einigen, wir wollen auch das nicht erwähnen, was wir für unser Vaterland in den letzten Jahrzehnten gewonnen, so weit kann sich die Aufgabe dieses Artikels nicht er- firrcken, wohl wollen wir aber einmal aus einem weiteren von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Prünumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkMlON ckk8 ^Ml8blattk8. den Bau der Pulsnitz-Ohorn-Bretniger Straße und dieMerrung des innengedachten Weges betreffend. Nachdem am 10. d. M. Seiten der hierzu von dem Königlichen Finanzministerjuin ermächtigten Königlichen Ämtshauptmannschaft die beantragte Expropriation des zum Bau der Pulsnitz-Ohorn-Bretniger Straße erforderlichen Grund und Bodens «V Pulsnitzer Stadtflnr stattgefunden hat, von den Gemeinden und Gutsherrschaften zu Ohorn und Bretnig aber angezeigt worden ist, daß das in ihren Fluren gelegenes zum vorgedachten Straßenbau erforderliche Areal, wie dasselbe von der ftscalischen Straßenbauverwaltung den genehmigten Bauriffen gemäß abgesteckt worden ist, zu/Versügung stehe, so ist nunmehr der Königlichen Chauffeeinspection Bautzen das vor gedachte, zum Straßenbau benöihigte Areal on der unterzeichneten Königlichen.Ämtshauptmannschaft überwiesen worden. Nach Mittheilung der Königlichen Chauffeeinspection wird mit en erIen Arbeiten vielleicht schon in dieser Woche in der Rittergutsflur Ohorn Seiten des Bau unternehmers Born, an welchen die Bauarbeiten verdungen worden sind, begonnen werden; soweit sich dieß jetzt schon übersehen läßt, sollen zunächst bis zum Herbst die Bauarbeiten in Ohorner Flur, sowie zwischen Rittergut Bretnig und der M'roßröhrsdorf-Rammenauer Straße fortgesührt werden. Es wird daher auf Antrag der Königlichen Chauffeeinspection ^er CommunicationSweg von Ohorn nach Bretnig von seiner Abzweigung bei dem Rittergute Ohorn an, bis zu seiner Einmündung m die Großröhrsdorf-Rammensuer Straße für den durchgehenden Verkehr gesperrt und der Verkehr von Pulsnitz nach Bretnig und umgekehrt auf den sogenannten Vrerenweg über Großröhrsdorf/^erwiesen. Was die auf dem zum Straßenbau abgetretenen Gründend Boden anstehenden Feldfrüchte betrifft, so können dieselben auf denjenigen Strecken, wo Vorstehendem nach die Bauarbeiten erst im Herbste beginnen sollen, bis zur ife stehen bleiben und von den Eigenthümern oder Nutznießern in gewöhnlicher Weise, selbstverständlich unter sorgsältiger Schonung der Markirpfähle und Stangen, rntet werden. Uebrigens wird Seiten der Königlichen Chauffeeinspection den betheiligten Grundstücksbesitzern bez. den Gemeindevorständen und Gutsvorstehern von dem ginn der Bauarbeiten so rechtzeitig Nachricht gegeben werden, daß denselben zur thunlichsten Verwerthung der anstehenden und noch nicht zur Reife gelangten Feldfrücht^hinreichend Zeit bleibt. Die Gemeindevorstände und Gutsvorsteher von Horn und Bretnig werden hiermit angewiesen, wegen Durchführung der oben ausgesprochenen Verkehrssperrung dir "forderlichen Tafeln und bez. Barrieren anzubrinM und, soviel den Verkehr zwischen beiden Nachbarortschaften betrifft, ihrerseits dafür Sorge zu tragen, daß dem selben die dazu geeigneten Wege angewiesen werden. Wie anher zur Kenntniß gekommen ist, wird die mit Erlaß vom 8. Mai 1875 M die in den Ortschaften hiesigen Bezirkes bestehenden Schankstätten einaesübrte Polizeistunde nicht überall gehörig innegehalten. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Schankstättcn an WochMagen Nachts 11 Uhr, an Sonn- und Feiertagen aber spätestens Nachts 2 Ukr zu schließen sind und daß hiergegen Zuwiderhandelnde die in § 365 des ReichMafgefetzbnchs gedachte Strase trifft. Die Herren Gutsvorsteher, Gemeindevorstände und Polizeiorgane werden angewiesen, darüber Aussicht zu führen, daß die Schankstätten spätestens zu obenae- dachter Zeit geschloffen werden. Contraventionen sind unnachsichtlich zur Änzeige zu bringen. ' Es wird hierbei noch darauf hingewiesen, daß auch das VMleiben von bereits in der Schankwirthschast anwesenden Gästen über die geordnete Polizeistunde der bezeichneten Strafbestimmung unterliegt. Bekanntmachung. Donnerstag, den 28. bin ich vormittags auf der Expedition des Königlichen Bezirks-Schulinspektors zu Kamenz in Schulangelegenheiten zu sprechen. Kamenz, den 15. Juni 1881. .Der Königliche Bezirks-Schulinspektor. In Stellvertretung: vr. Wild. MockeMM für Pulsnitz» Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend