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Nackelibiatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radrtzcrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwochs und Sonnabends. AbonnementsPrei s: leinschliesnlch dcü jeder Sonnabend-Nummer beiucaenren Sonnta^blntten) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienitag^ und Freitags Vormittags Uhr hier auszugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Aulsniß und Königsbrück. DremnddreiUgster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen sür Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. Auswärtige Amioncen-Aufträge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPKÜillON Ü68 ^MlstzlLUkL. 13. April 1881 30. Mittwoch. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte sollen den 28. April 1881 die dem Mühlenbesitzer Heinrich Gustav Bienert in Oberlichtenau zugehörigen Immobilien als: das Mühlengrundstück Nr. 66 des Katasters für Obcrlicytenau, Nr. 65 des Grund- und Hypothekenbuchs für Oberlichtenau, sowie das Wiesen- und Felögrundstück Fol. 84 des gedachten Grund- und Hypothekenbuches, welche Grundstücke am 29. Januar 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4« SOS Mark gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Pulsnitz, am 4. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. Jahn. Eschenbach, Rrfd. ^Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll j -en SS. Mpril 1881 / das dem Zimmermann Carl Traugott Schurig zu Haus Walde zugehörige Hausgrundstück No. 1448 des Katasters, No. 348 des Grund- und Hypotbekenbuchs für Hauswalde, welches Grundstück am 25. Januar 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4200 —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 4. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. Jahn. Sch. Herr Rentier August Hahn hier ist auf Ansuchen seiner bisher von ihm bekleideten Funktion als städtischer Gerichtsbeisitzer enthoben worden. Pulsnitz, den 11. April 1881. Das Königliche Amtsgericht. Latz»- Knch. TagesgeschWe. Zeitereignisse. Wien, 9. April. Aus Athen liegen offiziöse Nach richten vor, welche behaupten, Griechenland werde die vorgeschlagene Grenzlinie ablehnen. Angeblich ist kein griechischer Staatsmann vorhanden, welcher es wagt, im Parlament den Verzicht aus die Berliner Beschlüsse m vertbeidiaen. Die offizielle Antwort auf die identischen Noten ist noch nicht erfolgt. Paris, 8. April. (B.) Der Bey von Tunis er klärte sich angesichts der drohenden Gefahr bereit, die Khrumirs selbst zu züchtigen. Trotz mn wird jedoch die französische Expedition nicht rückgängig gemacht. Petersburg, 9. April. Großsürst Nikolaus der Aeltere ist heute nach dem Auslande abgcretst. (Anm. d. Red. Dieser Großfürst ist der Onk des jetzigen Kaisers von Rußland und bekannt durch seine eigen- tyumlichen Beziehungen zu den Kriegslieferanten im ^bntfeldzuge. Beziehungen, welche ihm die c c Abnagung des damaligen Großfürsten-Thron- !i2k somü Czaren zuzogen. Seine Abreise einer Art „Verbannung".) Petersburg IO. April. Nach dreistündiger Be- rathung verkündete um 6 Uhr 20 Min. Morgens das Gericht den uny ussprnch in dem Nihilistenprozesse, wo nach sämmtltche geklagte dem Tode durch den Strang unterliegen. Der Urlyellsspruch Peroswka, als einer Adeligen, muß dem auerhochst^ Gutachten unterbreitet werden. London, 8. April. Aus Moskau ist folgende De pesche hier an eine Privatadresse angelangt. In dem Dörfchen Sablino an der Bahn Jach Moskau ist kürz lich Nachts der älteste Sohn des ältesten Bruders des xrMvrdeten Zaren, Großfürst Nnolaus Konstantinowitsch, von einem Hauptmann und zwei Lieutenants festgenommen und alsbald nach Petersburg öder vielmehr auf ein bei Petersburg gelegenes Schloß feines Vaters internirt worden. Der Großfürst, der bekanntlich wegen eines Diamanten-Drebstahks vor einmen Jahren in argem Ge- eines Vaters Großfürsten Konstantin verdächtig; ob letzterer Mitwisser ist, darüber ist nichts bekannt. Pulsnitz. Vom 1. Mai d. I. ab scheidet Herr Amtsrichter Jahn aus seiner hiesigen Stellung und tritt in die ihm übertragene Function des ersten Amts richters beim König!. Amtsgerichte zu Oschatz ein. PulSnitz, 12. April. Gestern früh ist auf der Pirna-Kamenzer Eisenbahn zwischen Arnsdorf und Groß röhrsdorf der Vorarbeiter Sahre von einem Güterzuge überfahren und sofort getödtet worden. Die Umstände lassen darauf schließen, daß der Unglückliche den Tod sreiwillig gesucht hat. — Das Kgl. Finanzministerium läßt die Vorarbeiten zu einer Eisenbahn nach Moritzburg vornehmen. Ab weichend von früheren Projekten soll diese Bahn von der Station Weintraube aus abzweigen und im Lößnitz grund entlang nach dem Plateau von Eisenberg führen. Die Bahn wird eine eingleisige Sekundärbahn sein und ihre Erbauungskosten im nächsten Staatsbudget stehen. — Um das patriotische Unternehmen des König- Johann-Denkmals baldigst zur Verwirklichung zu bringen, hat nunmehr auch das hohe evangelische Lanves- consistorium Gelegenheit genommen, den ihm unterstellten Geistlichen die Förderung der bezüglichen Sammlungen innerhalb ihrer Gemeinden angelegentlichst zu empfehlen. — Die „Dr. Nachr." schreiben: Die Frauen unserer säsichschen Geschäftsleute, besonders Kaufleute, erleben am 1. October 1881 einen für sie sehr wichtigen Tag. Mit diesem Termin erlischt das Vorzugsrecht der Ehefrau wegen der Einbringenforderung bei dem Concurse des Ehemannes. Dieses Erlöschen kann nur dadurch abge wendet werden, daß die Einbringenforderung in das Register des Amtsgerichts des Wohnortes der Eheleute auf Antrag der Ehefrau eingetragen wird. Die Forder ung ist im Anträge nach ihrem Höchstbetrage zu Geld zu veranschlagen. In Betreff eingebrachter Werthpapiere genügt die Angabe der Gattung, der Zahl und des Nominalwerths derselben. Leben Ehefrau und Ehemann kn Eintracht bei einander, so schadet es nicht, wenn der Ehemann den Antrag mit unterschreibt, es ist sogar besser. Es genügt aber an sich der lediglich von der Ehefrau ausgehende Antrag. Dann kann her Ehemann Widersprechen. Dieser Widersvruch hindert den Eintrag nicht. Wir bemerken noch: Wer dafür nicht sorgt, daß bis zum 30. September 1881 die Etnbringenforderung eingetragen ist, verliert das Vorzugsrecht wegen derselben in Ewigkeit, Natürlich können nur diejenigen Frauen diesen Eintrag verlangen, die vor dem 1. Oct. 1879 mit ihren jetzigen Ehemännern getraut sind. Wer nach dem 1. Oct. 1879 getraut ist, kann den Eintrag nicht fordern. Eine Bekanntmachung des Eintrags erfolgt nicht, also braucht Niemand sich zu geniren, seine Forderung ein tragen zu lassen. Berücksichtigt man nun, daß durch ganz unverschuldetes Unglück auch der solideste und fleißigste Geschäftsmann in Concurs verfallen kann, so sollte keine Frau versäumen, sich den Rettungsanker, den dieser Eintrag gewährt, zu verschaffen. Den Credit schädigt es nicht, wenn man sich in diese Tabelle ein tragen läßt. Wer diesen Aufsatz nicht völlig versteht, gehe zu einem Rechtsanwalt, oder auf die Gerichts schreiberei, wo das Weitere besorgt wird. In Dresden Landhausstraße 13, 3. Et. Besser'ist es, man geht bald, denn wer die Sache hinhängen läßt, kommt vielleicht nicht zum Einträge. Eine Frau, die den Eintrag ver säumt oder die erst nach dem 1. Oct. 1879 getraut ist, kann sich nur Sicherung verschaffen, wenn ihr Mann ein Grundstück hat und sie deshalb sich Hypothek ein tragen läßt. — Die Dresdener Bank hat in Berlin eine Filiale errichtet. — In Krebs bei Pirna hatte am Sonntag ein 17jähriges Mädchen das Unglück, eine Nähnadel zu ver schlucken und ist es bis jetzt trotzt ärztlicher Behandlung nicht gelungen, die Bedauernswerthe davon zu befreien. — Die 56jährige Hebamme Christiane verehel. Schneider in Freiberg hatte am dritten Tage nach der Geburt eines Kindes, des Gutsbesitzers Fischer in Ditt mannsdorf die Augenentzündung an dem Kinde bemerkt, gleichwohl aber nicht auf ärztliche Hülfe gedrungen, wie dies die Hebammen-Jnstruction vom 8. Mai vorschreibt, sondern mit Hausmitteln die Entzündung zu heilen ge sucht. Als später der Arzt gerufen wurde, konnte der selbe nichts mehr thun, als die Erblindung constatiren. Der diesfalls vernommene Sachverständige, Herr Medi- cinalrath Dr. Ettmüller, sagte in seinem Gutachten, daß bei sofortiger ärztlicher Hilfe die Augenentzündung Neu-