Volltext Seite (XML)
UluIieMatt Horn. :k, Nachmit- plinzen ebenst ein Hafer. s r Schenke Gückeks- höne. Ls l-det^ luLe.^ !tnig. chet mit ein chter. ch »uyle dtts empfehle lasse ich Preise» »n»«r. Wkk, s, 1g jeder r solider sen. beziehen gefälligen erschröter mir in meinem :auen zu en. 879. Zraucr. r in kri- 8SN Av- krirv« öl, kkö. 8diinüvr violett« , ^ineol e, kÜV8- >8« unü I^esrin- iirpfivdlt »riien. », / >ei größ^- , t die > , »rück. ' altes von th und der Ge- ösfentliche ! yohlge- ir/Dteue xzeither Gemeinde uns auch -urch den pmer. für Pulsnitz, KSnigSvrü», Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: AUieewoed« und G»»«abenb« früh 8 Uhr. AbonnementSprei»: Vierteljährlich 1t Mark. qjnserate werden mit 10 Pfennigen für den »c-um einer gespaltenen Corpus- Zelle berechnet u. find bis spätesten» Dienstag» und Freitag» Vormittags U Uhr hier ausjugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Einnnddrtißigstcr Jahrgang. * ------------ vuchdruckerei von Grast Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redactton, Druck und Verlag von Paul Weber in Pultnitz. «efchäft«st-»-a für NönigSbrück: bei Herrn Raufman» A. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'» Haasenstein L Vogler, In validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Moffe, Haasenstetn L Vogler. Berlin: Sentralannoncenbureau für s ämmtliche deutsche Zeitungen. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Bnefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden kelnesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxp«<> Mittwoch 3». April 187S. Bekanntmachung. ,, ,, / Sonnabe«-, »-n 3. Mai I87S, StachmittagS 2 Uhv, 6 , sollen im hiesigen Gerichtsgebäude verschiedene Kleidungsstücke, einige Stücken Futterlattun, 2 Bügeleisen, 1 Schneiderwerkstatt und dergleichen mehr meistbietend und gegen Baarzahlung öffentlich versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. PulSnitz, den 23. April 1879. Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. Knth. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen -en 1«. Mai 1878 die zum überschuldeten Nachlasse weil, des Restaurateur Friedrich Wilhelm Melchert hier gehörigen Grundstücke Nr. 71 des Katasters Nr. 203 und 829 des Grund- und Hypothekenbuchs für Pulsnitz, welche Grundstücke ani 10. und 12. März 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 12,74« M - Pfg. gewürdet worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 13. März 1879. - * / « > - Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. Bekann tmachung. Wegen Steinigung bleiben die RalhSexpeditionülokalitäten am r «n- S Mai 187S geschloffen^.^ E 24. April 1879. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. » Bekanntmachung. Nachdem Herr Friedrich Fürchtegott Schöne aus Gesundheitsrücksichten auf seine Mitgliedschaft im hiesigen Kirchenvorstande und damit auch auf den stellver tretenden Vorsitz desselben verzichtet hat, ist Herr Fabrikant Ferdinand Prescher zum neuen Mitgliede und Herr Fabrikant Bruno Schöne zum stellvertretenden Vor sitzenden gewählt worden. Großröhrsdorf, April 1879. / , D e r K i r ch e n v o r st a n d. ' W. Schöpf, k., Vors. Des Sachsenkönigs Heöurtstag ist, wie im ganzen Lande, so namentlich in seiner Haupt- und Residenzstadt Dresden aufs Festlichste begangen worden. Der Dresdner konservative Verein hatte be reits am Abend des 22. April eine Vorfeier auf dem Belvedöre der Brühl'schen Terasse veranstaltet, und zu derselben fanden sich die Theilnehmer — darunter auch der Herr Finanzminister von Könneritz und der Herr Kreishauptmann von Einsiedel — so zahlreich ein, daß der große, schvne und sinnig geschmückte Saal kaum genügend Platz bot. Eingeleitet wurde die Feier durch eme vortrejfllche und mit warmer Empfindung ge sprochene Rede des VcreinSvorsitzenden, des Herrn Re- gmungs-Afiessors vr. Waenlig, aus der wir hier fol gende Stellen Mlttheüen wollen: „ . . . Als der in Gott ruhende König Johann nach dem traurigen Sommer des Jahres 1866 zum ersten Male wieder die Stände seines Landes um sich versammelt sah, da durfte er mit freudigem Stolze rühmen, wie die sächsische Bevölkerung aller Klassen durch ihre unerschütterliche Treue und weise Besonnenheit während der vorausgcgaugenen schweren Kriegszeit der Welt den Beweis geliefert habe, daß die Anhänglichkeit an ein angestammtes Fürstenhaus noch immer mehr als ein leeres Wort sei. Diese Anhänglichkeit des sächsischen Volkes an feinen König bestehe noch heute und wird sortbestehen, solange es ein Königreich Sachsen im deut schen Lande giebt. Sie gleicht dem Eichenbaum in unsern Wäldern. Der treibt knorrige Zweige und selt same Auswüchse und läßt sich nicht nach des Gärtners Schablone zu künstlichen Hecken zurecht schneiden. Allein auf starken Wurzeln steht er unbeweglich feste in der vaterländischen Erde. So mag vielleicht auch mitunter die Art und Weise, in der des sächsischen Volkes Köuigs- treue sich äußert gar Manchem seltsam erscheinen, und Viele werden die hartnäckige Beharrlichkeit, mit der das selbe gewisse Gleichmachungsgelüste widerstrebt, zornigen Muthes Particularismus schelten. Sei es drum! Der Kern der alten Eichen ist doch echt und felsenfest ruht sie im heimathlichen Boden. Vier starke Wurzeln sind es, die ihre Wipfel stützen. Vor Allem und zurest wurzelt die Anhänglichkeit unseres Volkes an sein angestammtes Fürstenhaus in der echten und rechten Gottesfurcht. Fürchtet Gott und ehret den König! so lautet das Gebot des Apostel Petrus und wir dürfen dies Gebot aus einer anderen Schristsicllc ergänzen: „denn der König ist von Gott eingesetzt". Wohl gilt dieses Letztere von jeder anderen Obrigkeit ebensogut. Allein gerade darin liegt der geheimnißvolle Zauber der Erbmonarchie, dem selbst ein David Strauß sich nicht zu entziehen vermocht hat, daß hier sichtbarlich der Wille des Höchsten die Krone verleiht. . . . Allein nicht nur auf göttlichem, auch auf mensch lichem Rechte fußt unsre Treue für unsern angestammten Fürsten. Wenn nicht der König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen sich mit Bezug auf eine zu erlassende Con stitution zu der Erklärung veranlaßt fühlte, er könne nicht dulden, daß sich zwischen dem Herrgott im Himmel und sein Volk ein beschriebenes Blatt als zweite Vor sehung eindränge, so werden wir heute in diesem Worte den Ausdruck eines edlen aber unpraktischen Idealismus erblicken und mit Recht die Weisheit bewundern, mit welcher ein erhabener Freund jenes Monarchen, der in Gott ruhende Vater uns res königlichen Herrn über diese Frage sich ausgesprochen hat. „Viel und Herrliches", sagt König Johann, „haben weise Fürsten gethan, ohne an eine Verfassung gebunden zu sein. Dennoch ist eine aui geschichtlicher Grundlage und nicht auf leerer Theorie ruhende Verfassung eine große Wohlthat für ein Volk. Eine bestehende Verfassung muß, sie mag beschaffen sein wie sie will, treugehalten, aufrichtig ausgeführt und ge achtet, und die Mängel derselben dürfen, wenn deren wirklich vorhanden, nur auf verfassungsmäßigem Wege, nie durch Willkür abgeändert werden." Das sind wahr lich goldene Worte in dem Munde eines constitutionellen Monarchen! Aber nicht nur für die Regenten, auch für die Regierten sind sie beherzigenswerth, und die Treue des sächsischen Volkes für seinen angestammten König muß eben dadurch einen noch festeren Halt gewinnen, daß sie auf dem gesicherten Rechtsboden geschriebener Verfassung ruht, der sächsischen Landesverfassung und der des deutschen Reiches. Denn so erscheint es als eine rechtliche Pflicht jedes Sachsen treu zu sein seinem König und nicht nur die in der sächsischen VerfaffungS- urkunde demselben als Landesherrn gewährleisteten Rechte sondern auch die in der deutschen Reichsversassung ihm als Bundesglied zugestandenen Befugnisse heilig und un verletzlich zu halten und zu wahren. Die dritte Wurzel der Anhänglichkeit unseres sächsi schen Volkes an sein angestammtes Fürstenhaus dürfen wir mit Fug und Recht in den hohen Verdiensten er blicken, welche die Glieder dieses erhabenen Hauses und vor Allem unser jetzt regierender König um unser engeres und weiteres Vaterland sich erworben haben. Diese Verdienste liegen sichtbarlich vor Aller Augen. Nur da rauf will ich Hinweisen, wie unser ritterlicher König- Feldmarschall das prophetische Wort, das sein Erzieher dem 19jährigen Jüngling zurief: „Weithin wirst Du die Fahnen Deines Sachsens tragen" in dem großen Kriege des Jahres 1870 zu nie geanhter VolltNyUNg