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für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mietwo O» und Sonnabend« früh 8 Uhr. UbonnementdPreiS: «ierieljährlich lj Marl. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Anserate »erben mit 10 Pfennigen für den Nc-um einer gespaltenen EorpuS« Zeile berechnet u. find bis spütestenS Dienstags und isrettagS Vormittage » Ahr hier austugebrn. Einnnddrcißigfler Jahrgang. Buchdruckerei ^»on wr«K «»-wig Aörftk» in PulSnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und »erlag von Paul Weber in PulSnitz. «eschäftaOeUe» -für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen. Bureau'S Haasenstein L Logier, In Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Rosse, Haasenstein <k Vogler. Berlin: Eentralannoncenbureau für s 8 mmtliche deutsche Zeitungen. vcm uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken < oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxpsü «kl»« ^r»l8tzL»tte8. -4Z 12. 8. Februar 1879. Sonnabend. Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamts soll das zur Concursmasse des Leinwandfabrikanten Friedrich August Gretschel in Großröhrsdorf gehörige Waarenlager, bestehend aus Drill, Jutegarn, feinem Leniengarn, Schnßgarn, gebleichter und gestärkter Baumwolle, Dowlas, weißer und dunkler Leinwand, gedruckter Lein wand, Blousenleinwand, baumwollenem Rips, Schürzen u. s. w. sowie das gefammte übrige zur Maße gehörige Mobiliar am 12. Februar 1879 von Vormittags 9 Uhr ab in dtk Restauration zur guten Quelle zu Bretnig öffentlich gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Pulsnitz, am 1. Februar 1879. ' 7> Das Königliche Gerichtsamt. ' ) L-" Jahn. . - vr. Hempel. Seiten des unterzeichneten Königlichen Gtrichtsamts ist am heutigen Tage an Stelle des auf Ansuchen seiner Function als Gerichtsschöppe und Urkundsperson enthobenen Herrn Johann Traugott Gneuß in Lichtenberg der Gutsbesitzer Herr Friedrich August Kühne in Lichtenberg als Nrkundsperson und Gerichtsschöppe in Pflicht genommen worden. PulSnitz, am 31. Januar 1879. / / Das König!. Sächs. Gerichtsamt. — — Jahn. W. Bekanntmachung, -ie Sitzung -eS «KreiSausfchU^eS betreffe»-. Die nächste öffentliche Sitzung des KreisausschuffeS findet Blontag, den 10. Februas-<870, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaale der Königlichen Kreishauptmannschaft statt. Bautzen, den 30. Januar 1879. Der Königliche Kreishauptmann. von Beust. Erlaß. Nach Verordnung des Königlichen Ministeriums Les Innern vom 20. Februar 1839,Md bei Vermeidung von 2 Mark 50 Strafe für jeden Unterlassungsfall, Anzeigen, Requisitionen oder Berichte, welche auf inhaftirte Personen Bezug haben, auf dxr ersten Seite mit der Bezeichnung „Grfangs»" zu versehen. Da dieser Vorschrift bisher Seitens der Herren Gemeindevorstände nur in wenigen Fällen nachgegangen worden ist, wird auf dieselbe hierdurch zur Nachachtung mit der Bemerkung aufmerksam gemacht, daß es im Interesse der in Haft befindlichen Individuen nothwendig erscheint, nicht nur die erste Seite der betreffenden Anzeige u. s. w., sondern auch das dieselbe event. umschließende Couvert mit der Bezeichnung „Gefangen" zu versehen. Kamenz, am 31. Januar 1879. KöniglicheAmtshaupt Mannschaft. Schäffer. Bekanntmachung. Man sieht sich veranlaßt, nochmals darauf hinzuweisen, daß bis aus Weiteres die Ernfüh«»«g von Nindpreh nach dem Königreiche Sachsen, welches inner halb der Regierungsbezirke Merseburg, Potsdam, Frankfurt a. O. und Liegnitz zur Verladung auf der Eisenbahn oder sonst zum Abtriebe gelangt, »erboten bleibt. Kamenz, am 4. Februar 1879. KöniglicheAmtsbauptma unschaft. Schäffer. Alkohol bereiteten Essigs derart abgenommen hat, daß immer mehr die Nothwendigkeit eintritt, die Steuer auf Alkohol zurückzugewähren. Man sieht der Entscheidung über diese Frage in den bctheiligten Kreisen mit Inter esse entgegen. Berlin, 5. Februar. Das Erkenntniß des Kriegs gerichts in Sachen des „Großer Kurfürst" wird in hies. politischen Kreisen vielfach besprochen, obgleich dasselbe bekanntlich noch nicht publicirt ist. Man will in diesen Kreisen mit aller Bestimmtheit wissen, daß das Kriegs gericht die sämmtlichen Angeschuldigten in diesem Pro- cesse freigesprochen hat. Wenn sich diese Nachricht be stätigt, so wäre daS allerdings einer Niederlage des Marineministers v. Stosch gleich zu erachten. Und wenn auch in den heutigen Abendblättern die Nachricht, Herr von Stosch beabsichtige nach Beendigung des Verfahrens in Sachen des „Großer Kurfürst" seine Entlassung zu nehmen, von officiöser Seite als unrichtig bezeichnet wird, so dürfte doch die Stellung des gegenwärtigen Chefs der Admiralität nach einem solchen Urtheil durchaus unhaltbar sein, weil sich dann als logische Folgerung er geben müßte, daß die Schuld an dem erschütternden Er- eigniß nicht den Marineoffizieren, sondern Demjenigen bei- gemeffen werden muß, der die Anordnungen erlassen, deren Befolgung zu jener Katastrophe geführt hat. Dies sind die Ansichten, wie sie allgemein in den betreffenden Nach Verordnung des Königlichen Ministeriums deS Cultus und öffentlichen Ein Characterbild von Dr. Johann Paul von Falkenstein (Dresden b. Bänsch^ Kamenz, den 3. Februar 1879. Ma ch un g. terrichts wird die Volksausgabe des Werkes: Johann, König von Sachsen. iVr zur Anschaffung für die Bolksschuk Bibliotheken hiermit empfohlen. Der Königliche Bezirks-Schulinspector. Flade. Zeitereignisse. Chemnitz. Der in Chemnitz bestehende Verein .°s^schung der Lebensmittel hat zwei Petitionen in Anregung gebracht, zu deren Vor zeit im Reichstage sich der Abg. Vopel m hat. Dieselben wünschen die energische Verfo.gu g on Lebensmittelsälschungen und die Bekämpf ung des Geheunmutelschwindels. Die Unterzeichnung der Petitionen iwrd der Kürze wegen mit Anführung der Mitgliederzahl durch den Gesammtvorstand gewünscht. — Anscheinend offiziös wird dein „Leipziger Tage blatt" gemeldet, daß w der letzten Zeit verbreiteten Gerüchte über einen Militärischen Verrath aus Unwahr heit beruhen. Auch die Reife des sächsischen Kriegsmi- uisters von Fabrice sei in dieser Richtung hin mißdeu tet worden. , . Berlin, 5. Febr. Die Spmtus-Enquete-Commission bcräth jetzt über die wichtige Frage, ob auch Essig, zu gewerblichen Zwecken verwendet, von der Steuer befreit werden soll. Die Sachverständigen befürworten diese Steuerbefreiung des Essig, unter dem Widerspruch der Regierungsvertreter. Es wird, wie die „Francs. Ztg." erfährt, von den Sachverständigen ausgefuhrt, daß der Gebrauch deS Holzessigs und der aus essigsaurem Salze hergestellten Essigsäure, welche steuersrei sind, so große Dimensionen angenommen und der Verbrauch des aus Kreisen zu Tage treten, und denen von eingeweihten Personen auch nicht widersprochen wird. Berlin, 5. Febr. Das Socialistengesetz gab heute Anlaß zu einer Verhandlung vor dem Stadtgericht. Der Schankwirth Prieß zählte zumeist Socialdemokraten zu seinen Kunden. Als die „Berliner Freie Presse" ver boten wurde, entschloß er sich nur auf Einschreiten der Obrigkeit, die alten Nummern dieser Zeitung, die er stets zu allgemeinem Gebrauch auslegte, aus seinem Locale zu entfernen. Im Monat December wurde be kanntlich auch das von Hasselmann gegründete Blatt „Berlin" verboten. Prieß beachtete auch dieser Verbot nicht, und als er von Polizsibeamten darauf aufmerksam gemacht wurde, äußerte er: er wisse nicht, daß „Berlin" verboten sei; es sei aber ganz gleich, es gehe doch jetzt alles zu Grunde, da möchten seine Kunden die social demokratischen Zeitungen lesen, so lange es noch ginge. Deshalb hatte sich heute Prieß wegen Verletzung der §8 12 und 19 des ReichSgesetzrS vom 21 Oct. 1878 zu verantworten. Er wurde zu 30 Geldbuße, event. 6 Tagen Gefängniß verurtheilt. Der Staatsanwalt hatte 14 Tage Gefängniß beantragt. — Ein von Nürnberg betriebenes Geschäft mit Spiel- waaren, vor welchem viele Blätter warnten, fand am 29. Jan. vor dem Nürnberger Stadtgericht seine Be leuchtung: Ein gewisser Karl Minde aus Leipzig hatte einige Wochen vor Weihnachten in Nürnberg seinen Auf-