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NUwMntt für Pulsnitz, KSnigsvrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Amgegeud. Erscheint: und «onnaden»« früh 8 Uhr. AbonnementspreiS: vierteljährlich ij Mark. Anserate »erden mit l0 Pfennigen für den Rc-um einer gespaltenen TorpuS- Zeile berechnet u. find bis spätesten« Dienst««-und Freitags Bormittag« » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Eimmddrrißigstrr Jahrgang. Buchdruckers von «rqM Ludwig Körper in PulSnitz. Verantwortliche Redaktion, Druck und »erlag von Paul Weber in PulSnitz. WeschäftSKeLea für Königsbrück: bei Herrn Kaufman« M. Tschersich. Dresden: Annonce«« Bureau'« Haasenstein L Vogler, In Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Lentralannoncenbureau für s Smmtliche deutsche Zeitungen. Auswärtige Annoucen-Aufträge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpvS. 10. 1. Februar 187S. Sonnabend. Ztl dem Vermögen des Uhrmachers Carl Gustav Mager hier ist auf erfolgte Jnsolvenzanzeige vom unterzeichneten Gerichtsamte der Coücursprozeß eröffnet worden. ES werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum 6. Februar 1879 ihre Forderung nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichnete!: Gerichtsamte anzumelden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber am St Mär; 1879 Vormittags 9 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütevflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Ter mine auSbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit der selben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche aus bevorzugte Befriedigung oder über andere den Concurs betreffenden Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil geMmmen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist , -er 28. April 1879, Vormittags 12 Uhr, als Termin für Eröffnung eines OrdnungSerkenntnisseS anberaumt worden. / Auswärtige Betheiligte haben bei 15 Mark —Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestelle:;/ Pulsnitz, am 4. Januar 1879. ' Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. Hoffmann. Bekanntmachung, , , straßenpolizeiliche Bestimmungen betr. Folgende polizeiliche Vorschriften werden hiermit in Erinnerung gebracht: Jeder Haus- und Grundstücksbesitzer hat vor seinem Hause oder Grundstück, insoweit daselbst öffentliche Passage stattfindet 1 ., bei eintreteade* Glätte San- oder ei« andere», das Begehen der Straße erleichternde» Material in gehöriger Breite uaanfgefordert streue«, 2 ., bei Schneewetter eine für da» Begehe» der Straßen hinreichend breite Bahn kehren, 3 ., bei eintretendem Bhauwetter die Straße« und Straßengerinne aufeife«, Schnee und Ei» aber anf feine «Hoste« ans der Stadt fchaffen zu laste«. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden nicht allein auf Grund § 366,i, des Neichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 —- oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet, sondern es wird auch das Erforderliche nach Befinden auf kosten der Säumige« fofort von Polizeiwege« vorgeuomme« werden. Bei gleicher Strafe ist ferner verboten, Flüssigkeiten irgend welcher Art aus Häusern auf die Straßen zu gießen, die Letzteren insbesondere vor Gasthäusern und Restaurationen zu verunreinigen oder Schnee von Dächern, aus Dachrinnen oder aus den Gehöften auf die Straßen und Plätze der Stadt zu werfen. Pulsnitz, am 29. Januar 1879. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntm achung. Der zur nothwendigen Versteigerung der dem hiesigen Fleischermeister und Restaurateur Friedrich Wilhelm Franke gehöAen>iGtündstücke sub Fol. 91 des Grund« und Hhpothekenbuchs für Königsbrück und Fol. 70 des Grund- und Hypothekenbuchs für die Königsbrück-Meißner Lehnsflur auf dm 28. März 1879 anberaumte Termin wird antragsgemäß hierdurch wieder aufgehoben. Königsbrück, den 28. Januar 1879. "? Königliches Gerichtsamt das. , Leitzring. Zeitereignisse. Pulsnitz, 30. Jauuar. (Gewerbeverein). Die am Sonnabend, den 25. Jan. abgehaltene Versammlung war diesmal recht zahlreich besucht und fand dies seinen wohl hauptsächlich darin, daß Herr Schuldirector » rt aus Königsbrück einen Vortrag freundlichst zu- geisssjt hatte. Nach Eröffnung der Versammlung referirte A Vorsitzender Sperling über die am 8. d. M. m Kamenz abgehaltene Bezirks-Vorsteherversammlung, sowle uver eme Zuschrift vom Gewerbeverein zu Zittau (als Vorort) je em, Petition an den Bundesrath und den Reichstag, d:e Abänderung des § 115 aUn. 2 der revidirten Gewerbeordnung betr., welche Petitionen die einstimmige Annahme WNens der Versammlung fanden, sowie endlich über d:e Beschlußfassung wegen der Ham burger Denkschrift. Hieraus begann Herr Schuldirector Schubert seinen Vortrag über: „Welche Anforderungen stellt das Erwerbsleben unserer Zeit an den Gewerbs mann?" In der Einleitung zum Vortrag betonte der Herr Redner, wie zum Segen des Handels- und Gewerbe standes Alles Hand in Hand gehen müsse; du Moralität, der Fleiß, die Ordnung und Wahrheitsliebe, Rechtlichkeit, Sparsamkeit und Genügsamkeit, dies seien die haupt sächlichsten Faktoren zur Hebung und Kräftigung des Handels und Gewerbes; hierbei dürste man aber auch nicht die Wissenschaft, welche für daS praktische Leben unentbehrlich sei, vernachlässigen; ferner müsse man ge nügende Kenntniß im Credit geben und Credit nehmen besitzen, man müsse ordentlich Buch und Rechnung führen rc. und hob Redner besonders hervor, wie wünschens- werth es sei, die Schüler der Fortbildungsschulen in diesen Fächern zu unterrichten, damit sie als dereinstige Meister ihrem Geschäfte mit Umsicht vorstehen könnten rc. — Wegen zu weit vorgeschrittener Zeit mußte Herr Schuldirektor Schubert seinen Vortrag unterbrechen und wird denselben in einer späteren Versammlung zu Ende führen. Seitens der Anwesenden wurde Herrn Schubert durch Erheben von den Plätzen der wohlverdiente Dank dargebracht. Möge es Herrn Schubert noch recht lange vergönnt sein, zu Nutz und Frommen des Gewcrbestandes für denselben zu wirken. Pulsnitz. In Kleinwolmsdorf bei Radeberg sind die Ehefrau und ein Sohn des Gutsbesitzer PH. infolge des Genusses ron Schweinefleisch an der Trichinose er krankt. Herr Apotheker Herb hier hat ein Stück Pökel fleisch von dem genossenen Schweine, was voll Trichinen ist. Kamenz, 29. Jan. Den so vielseitig kundgegebenen Wünschen entsprechend, wird Herr Pastor Or. Sülze in Dresden die von ihm am Lessings - Gedenktage in Kamenz gehaltene ausgezeichnete Festrede dem Druck überlassen. Dieselbe wird etwa Mitte künftiger Woche erscheinen. (K. W.) Bautzen. Industrie- und Gewerbe-Ausstellung der Krrishauptmannschaft Bautzen. Gegenüber den internationalen Weltausstellungen, wie zu London, Paris, Philadelphia, Wien, ist selbst von Männern, welche auf gewerblichem Gebiete einen wohlklingenden Namen haben, die Frage ventilirt worden, ob der Nutzen solcher groß artigen Unternehmungen in angemessenem Verhältniß zu ihrem Aufwande an Zeit und Geld stehen, und man hat sich nach den neusten Erwägungen zu dem Bekenntniß herbei gelassen, daß derartige Schaustellungen mit allen ihren prunkhasten Ausschmückungen zwar sehr schön und werthvoll seien, aber sür die Weiterentwiklung des Ge werbes und der Industrie in ihren weitverzweigten Aus läufen nur ganz geringe Vortheile gewähren. Dagegen kehrt man gern zu den Industrie- und Gewerbe-Aus stellungen kleinerer Distrikte zurück und meint, daß die Gleichartigkeit in der Grundidee der Herstellungsweise den Typus gewerblichen Lebens und Fortschrittes besser und für die bezügliche Industrie treffender kennzeichen, als die immerhin verschiedene Auffassung der Behand lungsweise des gewerblichen Producirens einer ganzen Nation. Besonders wird hierbei betont, daß die kleineren, einen ganzen Industrie-Bezirk umfassenden Ausstellungen sowohl dem Beschauer eine eingehendere Prüfung der ausgestellten Erzeugnisse gestatten, als auch vor Mem für den einzelnen Aussteller selbst Vortheilhafter dadmch werden, daß ihm eine Vergleichung seiner eigenen Pro- ducte mit anderen gleichartigen ermöglicht wird und er den vorgeschrittenen Concurrenten nicht als einen uner reichbaren, wie bei den Weltausstellungen, betrachtet, sondern in ihm einen Rivalen erblickt, in ihm einen Lands mann und somit leichter in sich selbst den Anknüpfungs punkt findet, um den Weg zur eigenen Vervollkommnung