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Mochrnblatt für Pulsnitz, Königsbrück, RaSeberg, Radeburg, Moritzburg «ud Nmgegend. Erscheint: NtittwoÄ» und Sonnaben-S früh S Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich Mark. «nf-rate »erden mit W Pfennigen für den Koum einer gespaltenen EorpuS- Zeile berechnet u. find bis spätesten« Dirnstass und Freitags Vormittags b Nhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. EinunddreMBer Jahrgang. Buchdruckerei von GrnM Ludwig Körper in PulSnttz. Verantwortliche Redalttgn, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnttz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen. Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein <d Vogler. Berlin: Eentralannoncenbureau für s ämmtliche deutsche Zeitungen. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken UVmurUlji,. oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Mittwoch. H 8. Januar 187S. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll -en 30. Januar 1879 das dem Gutsbesitzer Carl Julius Brückner in Großröhrsdorf zugehörige Bauergut, Nr. 347 des Katasters, Nr. 563a, 614, 616, 616s, 619, 621 deS Flurbuchs und Nr 165 deS Grund- und Hvpothekenbuchs für Großröhrsdorf, welches Gut am 6. November 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf " 19250 Mark — Pf. gew ürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 11. November 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Jahn. Maher. Auf Grund der Registratur vom 28. December 1878 ist heute auf Fol. 134 des Handelsregisters für den hiesigen Gerichtsamtsbezirk das Geloschen der Firma August Teubel und Prescher in Obersteina verlautbart worden. PulSnttz, am 2. Januar 1879. / . . DasKönigl. Sachs. Gerichtsamt. Jahn. ' Sonnabend, den 11. Januar 1879, Nachmittags 3 Uhr, sollen an Gerichtsstelle 1 doppelthüriger Kleiderschrank, / / / 1 Sopha, 1 Schreibepult und 1 Wanduhr / meistbietend und gegen Baarzahlung öffentlich versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Pulsnitz, den 3. Januar 1879. Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. Knth. Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige zufolge hat sich am 24. November 1878 eine unbekannte Mannsperson, anscheinend in den zwanziger Jahren, bartlos, von untersetzter Statur, mit einem blau und grau carrirten Anzuge und weiß und schwarz gestreistem Shawl bekleidet, in einem hiesigen Verkaufslocale durch absichtliche Beilegung eines falschen Namens einen Ueberzieher von schwarzem Double-Stff zu erschwindeln gewußt und sich damit in der Richtung nach Radeburg zu entfernt, was zur Ermittelung des Betrügers und Wiedererlangung des Ueberziehers hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 30. December 1878. Königliches Gerichtsamt' das. Leitzring. S. Bekanntmachung. Nachdem das Re chsgesetz vom 17. Juli v I., die Abänderung der Reichsgewerbeordnung Til. VII betreffend, am 1. Januar c. in Kraft'getr^e^istf nehme ich auf meine unter dem 28. D cember v. I. erlassene Bekanntmachung hierdurch Bemg und ersuche alle hiesigen Arbeitgeber, welche Kinder zwischen 12 un/ 14 Jahren oder junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren in Fabriken oder diesen gleichzuachtendcn Betriebsstätten beschäftigen, sowie alle Diejenigen, welche aus der Volksschule ent lassene gewerbliche Arbeiter beiderlei Geschlechts im Atter unter 21 Jahren als Gehilfen, Lehrlinge oder Fabrikarbeiter angenommen haben, den ihnen obliegenden Ver pflichtungen nunmehr bis spätestens den 15. d. M. nachzukommcn, da außerdem die nach den gesetzlichen Bestimmungen (Z 150 sub 2 der Abänderung der Gewerbe ordnung vom 17. Juli 1878 betreffend) angedrohte Geld-Strafe bis zu 20 oder Haft bis zu 3 Tagen eintritt. Königsbrück, den 4. Januar 1879. -r : , D e r B ü r g e r m e i st e r. A. Peter. Zeitereignisse. kommen. Die Klagen über die verminderte Leuchtkraft verstopft wird und seine Kapilarität verliert, so daß er Waschen des alten mit Spiritus nützt wenig und kostet mehr als ein neuer. Sodann gieße man nur aus ab gestandenen Flaschen auf, in welchem sich-etwaige Staub theile zu Boden gesenkt haben und endlich bediene man sich beim Eingießen eines Trichters, in welchem ein Fil- trum von Fließpapier gelegt. Selbstverständlich muß der Petroleumbehälter der Lampe vollständig gereinigt werden, der geringe Verlust berechnet sich hierbei um einen Bruch- theil eines Pfennigs. Wer diese unscheinbaren, aber doch wichtigen Winke befolgt, wird sich über schlecht brennende Petroleumlampen nicht zu beklagen haben. Alle in hiesiger Stadt aufhältlichen militärpflichtigen Personen, welche entweder g.., im Jahre 1859 geboren, oder -^7 , d., bereits in früheren Jahren zur Stammrolle angemeldct, aber zurückgesiellt worden sind, werden hiermit in Gemäßheit von 8 23 der deutschen Wrhror'dnung vom 28. September 1875 aufgefordert, in der Zeit vom LL. Januar bis 1. Februar 1879 unter Vorlegung ihrer Geburtsscheine und bez. der im ersten Gestcllungsjahre empfangenen Loosungs- und Gestellungsscheiue ihrer Eintragung in die Stammrolle in hiesiger Raths-Expedition sich anzumelden, oder durch deren Aeltern, Vormünder, Lohn-, Brod- oder Fabrikberren anmelden zu lassen. Gleichzeitig werden die Letzteren ausgefordsrt, ihrerseits dafür Sorge zu tragen, daß ihre militärpflichtigen Sohne, Pflegebefohlenen, Gewerbsgehülfen, Lehrlinge u. s. w., welche von hi«? zeitweilig abwesend sind, während der eingangsgedachten Frist zur vorschriftsmäßigen Meldung gelangen. Unterlassungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 oder entsprechender Haftstrafe geahndet. Königsbruck, den 5. Januar 1879. Bekanntmachung. Die Mnmelbung dee Militärpflichtigen zur RrerutirungS-Stammrolle für die Gtadt «künigSbrück betreffend lfhältlichen militärpflichtigen Personen, welche entweder Der Bürgermeister. A. Peter. . m desselben sind jetzt allgemein, es brennt trübe, die Flamme Pulsnitz, 7. Januar. In der Nacht vom Sonn- blakt und der Docht setzt eine schwarz verkohlte Kruste abend zum Sonntag hätte durch die Unvorsichtigkeit eines an, bis er zuletzt nur mch glimmt. Alles Reinigen und Schnecdergesellen in hiesiger Stadt leicht Feuer ausbrechen, Repariren der Lampe Hilst gar nichts, der Fehler können. Zum Glück jedoch wurde die drohende Petroleum, welches nicht gereinigt noch zu viel noch rechtzeitig bemerkt und so größerem Unglück vorge- harzige Theile und Staub enthält, wodurch der Docht beugt' m verstopft wird und seine Kapilarität verliert, so daß er PulSnttz. Petroleum. Wenn auch die Tageslange nicht mehr im Stande ist, die nöthige Menge Petroleum bereit- um eme Mcnute zugenommen hat, so dürfte doch zur Flamme hinauszuziehen. Vor allem sorge man da rin guter Rach m Betreff des Petroleums nicht zu spät her für einen frischen reinen Docht, daS Ausbürsten und