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pulsmtzerMckenblatt kernspreciie? »p. iS Wrbs-WeiM imi> Jeltimg Vlktt > Amts des Amtsgerichts ««d des Ttadtrates z« Pulsnitz Postscheckkonto keipsig 24127 Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBesörderungsrinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : vierteljährlich M 2 30, bei freier Zustellung: bei Abholung vierteljährl. M2.—, monatl. 70 Pf., i—i du.ch die Post bezogen M 2 40 : Veiegr.-üdi'.: Goctzenbiatt puisnll» Inserate sind bis vormittags 10 Uh" aufzu geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mossr's Zeilenm. 14) 25 Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 18 Pf. Amtliche Zeile 55 Pf., außerhalb des Bezirks 65 Pf., Reklame : 60 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. >—i Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 °/ Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon- kurSfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. ümtsdlntt fün Ann NnlLnift umfassend die Ortschaften Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung,Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, NMlVvmll jü" Oeu IrUiöUly Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein.Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (2nh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle r Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 136 Donnerstag, den 14. November 1918. 70. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage. Amtlicher Teil. Bewirtschaftung von Kohlrüben. Nachstehende Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 26. Oktober 1918 wird mit dem Hinweis zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die aus Grund der Verordnung der Reichsstelle über Herbstgemüse vom 19. Juli 1918 erlassene sächsische Ministeiialoerordnung über den Verkehr mit Herbstgemüse der Ernte 1918 oom 5. August 1918 - Nr. 1181s VQ 2 — (Nr. 18« der Sachs. Staatszeitung vom 14. August 1918) auf Kohlrüben allenthalben Anwendung findet. Dresden, am 10 November 1918. Ministerium des Inner« Bekanntmachung. Auf Grund der 88 11 und 12 der Verordnung über Gemüse, Obst und Süd früchte vom 3. April 1917 (RGBl S. 307) wird bestimmt: 8 1. Die Verordnung über Herbstgemüse vom 19 Juli 1918 wird für das Gebiet des Deutschen Reiches aus Kohlrüben (Steckrüben, Wruken, Bodenkohlrabi, Erdkohlraben, Unterkohlraben) ausgedehnt. § 2 Die Bekanntmachung tritt drei Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 26. Oktober 1918. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly Futterkartoffeln. Durch Verordnung des Staatssekretärs des Kriegsernöhrungsamtes oom 30. vorigen Monate — RGBl. Seite 1231 — ist die Höchstgröße der zur Dersütterung freigegebenen Kartoffeln von 1*/« Zoll (8,4 Zentimeter) aus 1 Zoll (2,72 Zentimeter) herabgesetzt worden. § 4 der Bekanntmachung der Amtshauptmannschast, den Verkehr mit Kartoffeln aus der Herbstkartoffelernte 1918 oom 14. September 1918 betr., wird dementsprechend abgeündert. Amtshauptmannschast Kamenz für den Kommunalverband, am 9. November 1918. Der Arbeiter- und Soldatenrat. Ablieferung der für den Kommunalverband beschlagnahmten Kartoffeln. Es wird hierdurch nochmals darauf hingewiesen, daß die von den Nachschau- Kommissionen für den Kommunalverband beschlagnahmten Kartoffeln, wie dies bereits in der den Eigentümern dieser Kartoffeln ausgehändigten Beschlagnahmeversügung angeordnet worden ist, unverzüglich, spätestens aber binnen 3 Tagen nach der erfolgten Beschlagnahme an die von der Gemeindebehörde (Kartoffelausschuß» bestimmte Stelle abzuliefern sind. Eine längere Frist konnte nicht bewilligt werden, da bei der vorgeschrittenen Jahreszeit die Kartoffeln den Äedarssstellen unverzüglich zugesührt werden müssen. Wer die gestellte Frist nicht einhalt, wird für die Kartoffeln unwiderruflich S M für den Zentner weniger erhalten als der gesetzliche Höchstpreis beträgt, außerdem werden die Kartoffeln mit Last kraftwagen oder mit Geschirr abgeholt werden. Die gesetzliche Anfuhrprämte fällt dann weg. Gleichzeitig wird bekanntgegeben, daß der Verbrauch oder die Beiseiteschaffung dieser beschlagnahmten Kartoffeln mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 M oder mit einer dieser Strafen bestraft wird. Kamenz, am 12. November 1918. Die Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Der Arbeiter- und Soldatenrat. Schrotmühlen, Haferquetschen und dergl. Apparate. Bei der Nachprüfung der amtlich plombierten Schrotmühlen, Haferquetschen und dergl. Apparaten ist abermals in mehreren Fällen die Verletzung der Plombierung fest- gestellt worden. Die Amtshauptmannschast steht sich daher gezwungen, für jede Verletzung der Plombierung, gleichgültig ob ste vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt find, Ordnungsstrafen bis zu 150 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen anzudrohen. Die Strafe trifft den Besitzer, der für seine plombierten Apparate verantwortlich ist. Ueberdies hat er die Kosten für die erneute Plombierung zu tragen. Weiter werden Landwirte, die geschloffene Schrotmühlen, Haserquetschen" und dergl. Apparate in verbotswidriger Weise benutzen, nach 8 7 der Verordnung des stellvertr. Generalkommandos des xil. und xix. Armeekorps über Schrotmühlen oom 13. Mai 1918 bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden. Kamenz, am 12. November 1918. Die Amtshauptmannschast für den Kommunalverband. Der Arbeiter» «nd Soldatenrat. Butterversorgung. Auf Abschnitt »4 der Landessettkarte dürfen 40 ,jr Butter abgegeben werden. Kamenz, den 12. November 1918. Die Amtshanptmannschast für de« Kommunalverband. Der Arbeiter- «nd Soldatenrat. In das Handelsregister ist heute eingetragen worden 1. auf Blatt S88: Die Firma E. Emil Klotzsche i» Pulsnitz M. S. Der Fabrikant Ernst Emil Klotzsche in Pulsnitz M. S. ist Inhaber. (Geschäfts zweig: Fabrikation von Hosenträgern, Rucksäcken und Portemonais.) 2. auf Blatt 339: Die offene Handelsgesellschaft Ziegelwerde Pulsnitz M. S. Schneider, Griife L Eo. in Pulsnitz M. S. Gesellschafter find ») der Fabrikbesitzer Albert Emil Hauffe in Pulsnitz, d) der Maurermeister Max Schneider in Pulsnitz, c) der Zimmecmeister Brun» Gräfe in Pulsnitz M. S. Die Gesellschaft ist am 1. Juli 1918 errichtet worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Mauerziegeln. Pulsnitz, am 12. November 1918. Königliches Amtsgericht. Auf Abschnitt dl dec Landesfettkarte wird diese Woche in den Geschäften der Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Vollung 4V Gramm Butter zum Preise von 36 Pfg. abgegeben. Pulsnitz, am 14. November 1918. Der Stadtrat. 8^- Ankündigungen aller Ari "Wg sind in dem „Pulsnitzer Wochenblatt" von denkbar bestem Erfolg. Die ersten Grundlagen. Von unserem Berliner Vertreter. Bisher herrschte erklärlicherweise infolge der über stürzten Ereignisse in Berlin und im Reiche ein Zustand, der keine Gewähr für Ordnung, Recht und Freiheit bot. Viele Bestimmungen waren erlassen worden, eine Verordnung jagte die andere und doch waren keine Garantien vorhanden, die dem Bürgertum das Recht boten, sich aus sie zu berufen. Jetzt scheint dieser haltlose, willkürliche Nebenregierungen zulassende Zustand beseitigt zu sein, denn der .Rat der Bolksbeauftragten", also die jetzige, vom Vollzugsausschuß des Arbeiter- und Soldatenrates eingesetzte und kontrollierte Regierung, gibt feste Grundsätze bekannt, nach denen fürs erste regiert werden soll. Wir entnehmen dem Ausruf der selbstverständlich nicht nur für Berlin, sondern für das ganze Reich Geltung besitzt, daß der Belagerungszustand aufge hoben ist, das Vereins- und Versammlungsrecht auch für Beamte und Staatsarbeiter keiner Beschränkung unterliegt. Die Zensur ist völlig beseitigt, auch für die Theater, der Presse ist die volle Freiheit gegeben, da Meinungsäußerung in Wort und Schrift frei sein soll. Aus den übrigen Bo stimmungen ist vielleicht noch von Bedeutung, daß der vater ländische Hilfsdienst ausgehoben wird, die Äestndeordnung außer Kraft tritt, die aufgehobenen Arbeiterschutzbestimm ungen wieder in Kraft gesetzt werden Somit hat sich drr Vollzugs-Ausschuß des Arbeiter und Soldaten - Rates und mit ihm die Dolksbeauftragten ein Programm gesetzt, das eine Weiterarbeit aus geregelter Grundlage in Aussicht stellt. Man kann heute jedenfalls für alle Schwierigkeiten, für Auswüchse, für jede Rechts- losigkeit die Regierung zu Hilse rufen, und ste muß, nach ihrem Programm einspringen, selbst dann, wenn Neben - regierungen, die sich zu bilden scheinen, unter dem Deck mantel von Arbeiter- und Soldatenräten sich Rechte an matzen die die Freiheit des Einzelnen behelligen. Gewiß find Sicherheiten, daß es den Volksbeauftragten gelingen wird, ihr Programm durchzusühren, nicht vorhanden, aber man kann doch annehmen, daß ste den ernsten Willen haben, die Regellosigkeit in geordnete Bahnen zu lenken. Die Aufgaben, die sich der Vollzugs-Ausschuß und die Dolksbe- austragten gestellt haben, sind schwer. Ftrs erste haben ste ein Arbeitsvrogramm, das nur bewältigt werden kann, wenn das breite Volk mithilst und sich, zugrundelegend das Pro gramm, tätig zeigt überall dort, wo Schwierigkeiten er wachsen können. In diesem Programm wird auch die konstituierende Versammlung angekündigt. Nähere Vestimmungen sollen hierzu noch ergehen. Und nach allem, was man hört, scheint bei uns ja tatsächlich einmal eine Dolksmehrheit ans Ruder gerufen werden zu sollen und der Zustand, der in Rußland verstimmte, daß die Gewalt und Regierung nur von Arbei tern und Soldaten, nur von den Sozialdemokraten ausgeübt wird, nicht ein Dauerzustand zu werden. Selbst die Ange hörigen der Unabhängigen sollen für die Bildung einer Nationalversammlung sein, da auch ihnen die demokratische Forderung der einzige Ausweg aus den Tagen der Wirren scheint, daß die Volksmehrheit über ihre Zukunft entscheiden mutz. Wir können jedenfalls heute die grotze Sorge, daß wir ins bolschewistisch« Fahrwasser treibm, begraben: Der Erlaß der Dolksbeauftragten kann ein Fundament sein, stellen wir uns gemeinsam aus dieses Programm und dringen wir darauf, daß es unabänderlich durchgeführt wird, dann werden wir schließlich auch dahin kommen, wohin das ganze Volk heute zu kommen wünscht: zu einer neuen Verfassung, die mit ihren Freiheiten uns persönlich und wirtschaftlich eine bessere Zukunft erhoffen läßt. Dv Wichtigste. Für die Bearbeitung ihrer Dienstgeschäfte hat die Reichsregicrung nachfolgende öicschäftsvcrteilnnz vorgesehen: Ebert: Inneres un