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pulMtzerMchenblatt m Zeltims VMS-KHMk veynspreckei» vr. iS Amts Blatt Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. 2m Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBcförderungsrinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie» ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Bieri ei jährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährl. M 1.70, monatl. KO Pst, i—: du.ch die Post bezogen M 210. : des Königliche« Amtsgerichts ««d des Ttadtrates z» Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 vetegr.-kl-i'.: Wochenblatt pulsvlk Inserate sind bis vormittags 10 Uhr aufzu geben. Tie sechsmal gespaltene Petitzelle (Mosse's Zellenm. 14) 20 Pst, im Bezirke der Amtshauptmannschast 16 Pf. Amtliche Zeile 60Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame : 50 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. >—i Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 28 Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzetgegebühren durch Klage oder in Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnacht. in Anrechnung. ümtkblntt fön ösn amtatianschfabnrink Nnfgniß umfassend die Ortschaften Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung,Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niednstetnaf «llllibbluii ,4l" vkll flmiv^""luIiVbIc1till trulvllly Weihbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf»Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdor Druck und Verlag von E. L. Försters Erben l2nh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle r Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 116 Sonnabend, den 28. September 1918. 70. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage; Amtlicher Teil. Obftfammelftellen im Bezirk. In Ergänzung der Bekanntmachung vom 5 September 1918 werden nachstehende inzwischen eingetretene Abänderungen hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht: 1. Der Obstpächter Boden Elstra ist auch zum Obstsammelstellenleiter für die Orte Kindisch, Gödlau und Rauschwitz ernannt worden. 2. Der Obstpächter Kluge-Jauer ist nicht mehr Obstpächter für den hiesigen Bezirk Die ihm zugewiesenen Orte Trostwitz, Höflein, Jauer, Kindisch, Kukau mit Ziegelfcheune, Nucknitz mit Prautitz und Kobschin und Panschwitz sind dem Obsthändler Merkel-Elstra mit zugewiesen worden. Für die übrigen Orte find dir Obstsammelstellen unverändert geblieben. Es wird nochmals daraus hingewiesen, dah die ObstsammelsteUen das Recht auf die ganze Aepsel-, Birnen- und Pflaumenernle haben und daß nur die Erzeuger, nicht aber die Pächter, insgesamt bis höchstens 1 Zentner Aepsel, Birnen und Pflaumen zusammen für jeden Kopf ihres Haushalts zur eigenen Verwendung zurückbehalten dürfen. Kamenz, am 23. September 1S18. Die Königltche Amtshauptmannschast fite de« Kommnnalverband. Saat-Kartoffeln. I» Anschluß an die Ausführungsverordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 7. September 1K1S zu der Bekanntmachung des Reichskanzlers über Saat- Kartoffeln aus der Ernte 1818 — Kamenzer Tagedl. Nr. 213; Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 108 - wird für den Bezirk der Amtshauptmaunschaft Kamenz, einschließlich der revidierten Städte Kamenz und Pulsnitz, solgendes ungeordnet : l. 8 1. Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung von Saatkartoffeln innerhalb de» hiesigen Bezirks ist nur gegen Saalkartoffelkarte gestattet. 8 2. Der Antrag aus Ausstellung einer Saatkartoffelkarte ist unter Verwendung des hierfür berausgegebenen amtlichen Vordrucks bei der Königlichen Amtshauptmannschast zu stellen. Vordrucke sind bei den Gemeindebehörden erhältlich. Anträge, bei denen der amtliche Vordruck nicht »ermendet »orden ist, bleiben unberücksichtigt. tz 3. Die Gemeindebehörde, in deren Bezirk die Aussaat erfolgen soll, hat den Antrag aus Ausstellung der Saatkartoffelkarte zu begutachten und die darin gemachten Angaben zu bestätigen. 8 4. Die Saatkartvffelkarte besteht aus den Abschnitten ä, 8 und L. Den Ab schnitt > behält der Veräußerer des Saatgutes als Nachweis über den Verbleib seiner Vorräte, den Abschnitt 8 hat der Veräußerer spätestens 3 Tage nach der Abgabe des Saatguts an die Königliche Amtshauptmannschast einzusenden. Den Abschnitt e hat der Veräußerer, wenn er Erzeuger ist, an seine Gemeindebehörde (Kartoffelausschutz) zur Gutschrift in der Ablieferungsliste (Muster iv) abzugeben; diese hat ihn autzubewahren. Ist der Veräußerer Händler, so ist dieser Abschnitt zu vernichten, da die Kontrolle der Händler auf Grund der eingeretchten Abschnitte s erfolgt. Die Abschnitte sind bei Versendung des Saatguts durch die Eisenbahn mit der Absendungsbescheinigung der Versandstation und wenn die Eisenbahn niwt benutzt wird, mit der Empfangsbescheinigung des Erwerbers zu versehen Bei Nichteinrelchung oder nicht ordnungsgemäßer Ausfüllung des Adsendungs- oder Empsangsoermerkes unterbleibt die Anrechnung der abgegebenen Menge aus das Liesersoll des Erzeugers. Ferner hat der Erwerber des Saatgutes den Eingang desselben unter Verwendung des bei der Zusendung der Saatkurte übermittelten Postkartenoordrucks binnen 3 Tagen nach dem Eingänge des Saatgutes Ker Königlichen Amtshauptmannschast anzuzeigen. 8'8. Der unmittelbare gegenseitige Austausch der gleichen Menge Saat Kartoffeln zwischen 2 Wirtschaften, der zur Beschaffung von Saatgut ersolgt, ist ohne Saat kartoffelkarte und ohne besondere Genehmigung der Königlichen Amtsdauptmannschast zulässig. 8 6. Der Bezug von Saatkartoffeln von außerhalb des Bezirks ist nach reichsgesetzlicher Bestimmung nur mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschast sowie mit Genehmigung des Kommunalverbondes, aus besten Bezirk die Saatkartoffeln geliefert werden, und nur dann zulässig, wenn die Lieferung aus Grand eines bis zum 15. November 1918 einschließlich abgeschlossenen und genehmigten schriftlichen Vertrages erfolgt ist- 8 7. Die Genehmigung zum Bezüge von Saatkarloffeln wird nur unter der Bedingung erteilt, daß die bezogene Saatgutmenge in Speisekartoffeln, spätestens 4 Wochen nach erfolgter Lieferung an den Kommuualverbanb zurückgelie'ert oder gegen Landes kartoffelkarte abgegeben wird. Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Erzeuger, die die ihnen gesetzlich zustehende Saatgutmenge nicht selbst geerntet haben. 8 8. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht härtere Strafen verwirkt find, mit Gefängnis bis zu 6 Mon. oder mit Geldstrafe bis zu 1600 M bestraft. Neben der Strafe kann aus Einziehung der Vorräte, aus die fich die strasbare Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht- II. Im übrigen sei nochmals darauf hingewiesen, daß die Königltche Amtsdaupt« Mannschaft zur Deckung des erforderlichen Saatgutbedarss bereits eine ausreichende Menge Soatkartoffeln angekauftMt, die aus posenschen und mecklenburgischen Sandboden stammen und sich für den hiestgei^rzirk besonders eignen. Diese Saatkartoffeln sind vor kurzem von hiesigen Landwirten aus dem Felde besichtigt worden; überdies sind Maßnahmen getroffen worden, daß nur einwandfreies Saatgut angeliefert wird. Der Verkauf ist den Firmen Bombach L Paatz, E. M. Schöne und H. M. Trepte, sämtlich in Kamenz Hermann Herzog - Bischheim und Max Gemser - Großröhrsdork sowie den Landwirtschaft lichen Bezuasoereinen übertragen worden. Bestellungen find umgehend bei diesen Firmen aufzugebe«. Kamenz, am 24. September 1918. Die Königliche Amtshauptrnanrrfchaft für den Kommunalverband. Arbeitskleidung. Bekanntlich hat die Reichsbekleidungsstelle die Umlage von Männeranzügen vor einiger Zeit zu dem Zwecke veranlaßt, die Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, in den Bergwerken, die sonstige Arbeiterschaft und die unteren Angestellten mit dem notwen digsten Bedarf an Anzügen zu versehen. Die Amtshauptmannschast empfiehlt allen in Betracht kommenden Arbeitgebern, den etwaigen Bedarf ihrer Arbeiter an derartiger Kleidung unmittelbar bei der Reichsbekleidungsstelle Berlin xv. so, Nürnbürger Platz 1, Verwaltungsabtetlung, Abt n., Helmarmeeabteilung, umgehend zur Anmeldung zu bringen. Auf diese Weise kann vielleicht eine etwas höhere Berücksichtigung erfolgen. Tin bestimmter Anspruch auf Zuweisung derartiger Kleidung steht jedoch keinem Arbeitgeber zu. Selbst- verständlich ist der Bedarf nur in der unbedingt nötigen Höhe anzugeben. Die durch schnittliche Zahl der ständigen männlichen Arbeiter in den letzten Monaten ist mit anzugeben. Ebenso ist anzugeben, welche Art an Kleidung gebraucht wird. Die Königliche Amtshauptmannschast vermittelt diese Anzüge nicht. — Etwaige Anfragen an sie find daher zwecklos. Kamenz, am 26. September 1918. Die Königliche Amtshauptmannschast. Bulgariens „Friedensschritt". Don unserem Berliner Vertreter. - Die Erklärung unseres Staatssekretärs v. Hintze im Hauptausschuß läßt bereits erkennen, daß heute sich noch keine Einzelheiten über den angeblichen Schritt der bulgari- scheu Regierung, Waffensttllstandsverhandlungen elnzuleiten, milteilen laffen. Man scheint selbst in Bulgarien noch nickt einmal klar zu sehen. Die Dinge liegen, wie Herr v. Hintze schon andeutete, in Bulgarien so, daß die Regierung ohne fich mit Parlament und Heeresleitung in Verbindung zu setzen, vielleicht auch ohne Zustimmung des Königs, ihre Verhandlungen mit dem Feinde e nleitete, heute aber noch nicht weiß, ob sie sie durchführen kann, denn sebstoerständlich wäre cs eine Verletzung der Bünpnispflicht, die wir am wenigsten von Bulgarien erwartet hätten. Und gewiß wer den weite Kreise in Bulgarien, sich gegen diesen Ve-rat wenden. Die Dinge sind noch nicht geklärt, die Meldungen, die bisher vorliegen, lasten noch kein klares Bild erkennen. Aber soviel weiß man schon, ein Ereignis von ernster Trag weite ist eingetretm. Wir müssen uns Versagen, die Folgen dieses bulga rischen Schrittes auszumalen. Sie müffen Besorgnisse erre gen. Man darf den Kops nicht in den Sand stecken und fich in der Hoffnung wiegen, daß unsere Heeresleitung wieder alles wettmachen werde. Gewiß sind deutsche Kräfte und auch österreichische Truppen nach der bedrohten mazedonischen Front unterwegs- Vielleicht wird ihr Eintreffen den Bul garen wieder den alten Mut mrückgeben. Vielleicht ist es aber schon zu spät und ist die Oeffentlichkeit überrumpelt worden. Das wiederum kann man nach der Hintze'schen Feststellung, daß die angeblich bereits nach Saloniki abge reiste Kommission fich noch immer in Sofia befindet, wohl nicht annehmen. Die innerpolitiscken Streitigkeiten und Wirren in Bulgarien haben ihre Rückwirkung «uf die Front nicht verfedlt. So kam es, datz der feindliche Stoß die Front in Verwirrung brachte, und so kam es wohl auch, daß die Regierung es für das beste hielt, schnell den Waf fenstillstand nach zu suchen. Selbstverständlich wird die Entente auf dieses Angebot sofort eingehen, denn es würde ihr gewünschte Gelegenheit geben, die einzelnen Verbündeten von Deutschland abzu bröckeln, es würde sie in die Lage setzen, unseren Weg nach Konstantinopel abzuschnetden. Das werden wir also ver hindern müssen. Uns stehen daher schwere Ausgaben bevor Wie sie gelöst werden, vermag heute niemand zu sagen, vielleicht mit dem bündnistreuen Bulgarien, vielleicht gegen Bulgarien. Jedenfalls haben wir uns einer so schwierigen Lage noch nie gegenüber gesehen. Sie erfordert ganze Män ner und sie fordert von uns, datz wir den Kops oben behal ten Das Gute ist. datz wir auf die Antwort, die tausend Lippen stellen, nicht zu lan^e warten brauchen und schnell handeln können. Dor allem werden wir lelbstoerständlich mit jener Richtung in Bulgarien gehen, die uns hält und rücksichtslos die Regierung fallen lassen müssen, die hinter unserem Rücken sich an den Feind wendet. Man rechnet allen Ernstes damit, datz der Annäherungsversuch Maltnows an den Feiad, sür Bulgarien, datz heißt sü- die innere Lage in Bulgarien, größere Schwierigkeiten bringen werden Es liegt ja aus der Hand, datz sich in diesen Tagen die Parteien scheiden müssen, die sür und die gegen das Bündnis mit Deutschland sind, die sür und gegen den Verrat am stehen. Und in all diesem Streit ist die Stellung des Königs, die bisher garnicht erwähnt wurde, die zweifelhafteste. Denn man weiß heute nicht, wie er zu den ganzen Vorgängen steht. Ihm wird es wahrscheinlich so gehen, wie dem Par lament: Ein kopsfloses Ministerium begab fich auf Wege, deren Folgen cs erst jetzt zu erkennen scheint Nicht umsonst stocken ja jetzt die Verhandlungen, nicht umsonst liest man aus den Nachrichten, daß man jetzt erst in Sofia sich über die Dinge klar wird und selbst berät, was zu machen ist. Wie gesagt, werden uns die nächsten Tage lehren, wie wir uns zu verhalten haben. Inzwischen hat unsere politische und militärische Leitung das Wort. Sie werden es zu gebrauchen wissen und auch gebrauchen müssen. Dit MW« Tagesberichte. Dresden, den 27. Septr. 1918. 8 Uhr morg. Berlin, 26. September. (Amtlich.) Es liegen Nachrichten vor, wonach von dem bulgarischen Mi- nister-Präsidenten Malinow an den Führer der gegen Bulgarien operierenden Entente-Truppen das Ange bot eines Waffenstillstandes gerichtet worden sei Wie gemeldet ist Herr Malinow mit diesem Angebot auf eigene Hand ohne Zustimmung des Königs, des Parlaments uud der bulgarischen Heeresleitung vorgegangen. In den bundchtreuen Kreisen Bul gariens hat dieser Versuch Malinow große Erregung hervorgerufsn. Militärische Maßnahmen zur kraft-