eine der Kleingärtner und Kleinsiedler und führen Sie diese garten begeisterten, gartenwilligen Menschen zur Dahlie. Lassen Sie aus der Fülle Ihrer Erlebnisse diese Menschen einen kleinen Einblick tun in die Geheimnisse dieser von Ihnen so sehr geliebten Pflanze, dann werden Sie durch diese Kleinarbeit Mitarbeiter und Kämpfer für die Durchsetzung der großen gartenkulturellen Aufgaben unsrer Zeit! Heil Hitler! Satzungen üer deutschen Dahlien-Gesellschaft. 8 1- Die unter dem Namen „Deutsche Dahlien-Gesellschaft" — nachstehend kurz „DDaG." genannt — bestehende Vereinigung setzt sich aus Personen zusammen, die Freunde und Förderer der Dahlienzucht und Dahlienpflege sind und aus Vereinen, die die gleichen Ziele verfolgen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. Sie soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Mitte eingetragen werden. Sie ist der Deutschen Gesellschaft für Gartenkultur e. V. in Berlin korporativ angeschlossen. 8 2. Die DDaG. hat die Aufgabe, alle Maßnahmen zu treffen, um die Dahlie in weitestem Umfang einzubürgern und alle Bestrebungen zu unterstützen, die die Förderung und Verbreitung der Dahlienkultur und Dahlienliebhaberei zum Ziele haben. Dieser Zweck soll erreicht werden durch: a) gemeinsame Arbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Gartenkultur e. V.; v) die Herausgabe eines Dahlien-Jahrbuches; o) die Herausgabe von periodisch erscheinenden Mitteilungen an die Mit glieder über zeitgemäße Fragen der Dahlienkultur; ä) stetige Fühlungnahme mit den einschlägigen Stellen des Reichs nährstandes; s) die Veranstaltung von Dahlien-Schauen und die Förderung derartiger Veranstaltungen; k) Teilnahme an den jährlichen Dahliensortenprüfungen des Reichs nährstandes und Veröffentlichung von Listen der wertvollsten Sorten im Jahrbuch; §) vergleichende Prüfung der im Handel befindlichen Formen und Sorten nach Gruppen geordnet, in bezug auf ihre Ähnlichkeit und ihren Kulturwert; ü) Prämiierung guter Neuzüchtungen; t) Beschaffung von Lichtbildmaterial zu Werbezwecken und die leihweise Abgabe an Gartenbauvereine, sowie die Überlassung von Werbe vorträgen an diese.