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RHirMntt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: «rittwoeb» und Sonnabend« früh 6 Uhr. AbonnementSprei»: Vierteljährlich lj Mark. kerben mit w Pfennigen für den Reum einer gespaltenen CorpuS- Zeilr berechnet u. sind bi- spätesten» Dienstag- und Freitag» Vormittag» » Ahr hier aufjugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst «udwig Förster in PulSnttz. Lerantwortliche R-doc ton, Druck und Verlag von Paul Weberin PulSnitz. «efchäft«stelleu für KönigSbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau » Haasenstein L Vogler, Ju- validendank, W. Saalbach. Leipzig. Rudolph Moste, Hassenstein L Vogler. Berlin: Eentralamroncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitunzen uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzablung auf. Anonvme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag'der Betrag deiliegen oder nicht. Sonnabend. 23. Mürz 1878 Grlaß, die Aufnahnie von Ziehkindern betreffend. Behufs Regelung des Ziehkindcrwesens werden folgende Bestimmungen getroffen: 1. Wer im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft — mit Äusschlnb der Stadt Königsbrück — fremde Kinder zur Erziehung und Verpflegung bei sich ausnehmen will, bedarf hierzu der Genehmigung der Ortspoli',eibeböcde (Bürgermeister, Gemeindcvorstand, Gutsvorsteher). Dieselbe ist vor der Aufnahme des Kindes nachzusuchen. 2. Die Erlaubnis darf nur solchen Personen crthei!t werden, welche völlig unbescholten und zuverlässig sind, sich auch im Besitze gesunder Wohnungen befinden, und ist jeder Zeit widerruflich. 3. Ueber die angemeldeten Ziehkinder hat die Ortspolizeibehörde ein besonderes Verzeichniß zu führen, in welckem Name, Stand, Alter und Wohnung der Zieh- beziehentlich Pflegeältern, Name und Alter der Zieh- bez. Pflegekinder, sowie Name und Wohnort der leiblichen Aelteru derselben einzutragen und jede Veränderung, wie Tod des Kindes, Wechsel in der Pflege oder Wohnung u. s. w., worüber von den betreffenden Personen innerhalb der nächsten 24 Stunden Anzeige zu erstatten, nach zutragen ist. 4. Befreit von Einholung der in 1 gedachten Erlaubnisi sind nur diejenigen Personen, welche zu den Kindern, die sie bei sich in Ziehe oder Pflege aufnehmen, in verwandtschaftlichen Beziehungen (GroßäUern, Geschwister, Oheim, Muhme u. s. w.) stehen, sowie der gerichtlich bestätigte Vormund. 5. Die Ortspolizeibehörden haben sich von Zeit zu Zeit von den: Befinden der innerhalb ihres Bezirks untergebrachten Ziehkinder zu überzeugen. Etwa hierbei entstandene Bedenken haben sie unverzüglich der Königlichen Amtshauptmannschaft anzuzeigen. 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden an den Zieh- oder Pflegeältern mit Geld bis zu 30 Mark —- oder entsprechender Haft geahndet. Kamenz, am 13. März 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. Schäffer. Montag, den 25. lf. Mon., von Vormittags 10 Uhr ab, sollen in der Wohnung des vormaligen Postmeisters Heinicke hier die zu dessen Nachlasse gehörigen Mobilien, darunter ein gut gehaltenes Pianino, ein Schreibsecretair, ein Sopha, verschiedene Tische, Stühle, Betten und Kleidungsstücken sowie sonstige WirthschaftSutensilien meistbietend und gegen Baarzahlung öffentlich versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. -, Pulsnitz, den 21. März 1878. Das Königliche Gerichtsamt. - 3"hn Knth. Vom 1. April dieses Jahres an ist für das kommende Sommerhalbjahr die Geschäftszeit bei dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte auf die Tagesstunden von 8 bis 12 Uhr und 2 bis 6 Uhr festgesetzt worden, was hiermit bekannt gemacht wird. Pulsnitz, den 20. März 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. - / Jahn. Bekanntmach u n g. Das für die Stadt Pulsnitz aus das Jahr 1878 sestgesicllte Gewerbe- und Mersoualsteuercatafter liegt in der Rathserhedition allhier zur Ein sicht aus. Etwaige Reklamationen gegen die darin enthaltenen Ansätze sind binnen 3 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der königlichen Bezirkssteuereinnahme zu «Kamen» schriftlich rinzurcichen, wogegen später eingehende Reklamationen keine Berücksichtigung finden. PulSnitz, am 20. März 1878. DerStavtrath. / . — Schubert, Brgrmstr. —- Bekanntmachung. Der Polizei-Observat Carl Friedrich August Sieber ans Altenberg ist auf eine wider ihn allhier ergangene Diebstahlsanzeige zu vernehmen. Da Sieber's dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe hierdurch öffentlich vorgeladen, sich seiner Vernehmung halber bis zum SL. Ykpril L878 persönlich an hiesiger Amtsstelle einzufmden. Alle Criminal- und Polizeibehörden und deren Organe werden ersucht, Sieber'n im Betretungsfalle aus diese Vorladung aufmerksam zu machen, diesfalls auch Nachricht anher gelangen zu lassen. Königsbrück, den 19. März 1878. ' Königliches G erich t s am t d a s e l b fl. F'' 4t Leitzring. / S. Bekannt m a ch u n g. Vom unterzeichneten Gerichtsamte ist für den als Verschwender erklärten Johann Gottlieb Ernst Kühne aus Neukirch der Gutsbesitzer Herr Ernst Leberecht Schöne aus Neukirch als Zustandsvormund heute bestätigt worden. Königsbrück, am 20. März 1878. Königliches G eri cht s a mt d a s e l b st. Leitzring. Bekanntm ach u n g. Die Herren OrtSschulinspectoren werden ersucht, dem Unterzeichneten über die^eit der diesjährigen Osterprüfungen in den Volks- und Fortbildungsschulen rechtzeitig Anzeige zugehen zu lasten. Kamenz, den 19. März 1878. er Königliche B e z i r k s - S ch u l i n s p e c t o r. x Flade. Montag, den 1. April 1878, Viehmarkt zu Bischofswerda.