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von Nach- 'tattfindet, -chäfer. M. »end soll itzenhaufi stand. Mgcn irück Ziachniit- ÜIMl -S, n Musik- Belieben. Zallmusik. ch / «hle. tterie Inn-Loose nsch. ert-Per. itttrie a-adt ge. Königs- ich nach illerhand ertigung schmiede- u. s. w. Repara- !ge führt. >mek, , Wohl- vährend > nißtage zeliebten meinen Dank lr seine ne dem Zchulju- nd dem onischen rn und n- und ür den n Nah eit zum Pfarrer bst gc- i. Der n reich- Schick- riebe merz! liegen Mockrnbli,tt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg «n» Umgegend. Erjchcmt: u»d Aonnadexd» früh Ü Uhr. AbonnementSpreiS: vierteljährlich 1j Mark. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den twum einer gespaltenen LorPuS- Zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstag- und Freitags Vormittags b Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden nnd der städtischen Behörden zu Pulsnitz nnd Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von TrnM Ludwig KörOer in PulSnttz. Verantwortliche Redacsion, Druck und Verlag ^vn Paul Weder in PulSnitz. «eschäftSstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. DreSdm: Rnnoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, In- validendank, W. Saalbach. Leipzig. Rudolph Mofse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Eentralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitunzen. ^on uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag Ler Betrag beiliegen oder nicht. Llxp«<1 <1k« 13. Mürz 1878 -HZ 21 Mittwoch Bekanutmachttttg, die Verlegung des diesjährigen ersten Bußtags betreffend. Da der nach Maßgabe der Bestimmung unter ll. des Rescriptes vom IN Januar t8.1l auf den 22. März festgesetzte diesjährige erste Bußtag mit dem Geburts tage Seiner Majestät des Deutschen Kaisers zusammenfallen würde, so ist zu Vermeidung von Collisivnen zwischen der Bußtagsseier und den zur Feier des kaiserlichen Geburtstages zu veranstaltenden Festlichkeiten von dem evangelisch-lutherischen Landes Consistorium mit Zustimmung der in Kvungalici8 beauftragten Herren Staatsminister der gedachte erste Bußtag ans den Freitag vor dem Sonntag Zudira, den April, verlegt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, den 2. März t878. Evangelisch-lutherisches Landesconsistorium. Uhde. Vogel. "B ekannt in a ch u n g. Sonnabend, den 23. Marz 1878, von Vormittag 10 Mr bis Nachmittag l Uhr, wird in Elfte« im Nattchause AmtStag abgehalten werden. Kamenz, am 8. März 1878. ' K d n i g l i ch e A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. Schäffer. Zu dem überschuldeten Nachlasse weil, des Postmeisters Earl Theodor Heinicke in Pulsnitz ist vom unterzeichneten Gerichtsamte der Concursprozeß eröffnet worden. ES werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als ConcurSgläubiger erheben wollen, hiermit ausgesordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum S. wpril 1878 ihre Forderung nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatfachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzumelden und binnen der gesetzlichen Frfft mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber am 17. Mai 1878 Vormittags I O Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen nnd Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Ter mine auSbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben. Alles, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit der- sMen, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den ConcurS betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich daS weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der 14. Jun» 1878, Vormittags 12 Uhr, als Termin für Eröffnung eines OrdnungserkenntnisseS anberaumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 15 Mark —- Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. PulSnitz,' am 7. März 1878. Das Königliche G e r i ch t s a m t. Zahn. Dienstag, den LZ. April lf. Js., von Nachmittags ^3 Ühr ab, sollen im hiesigen Gerichtsamtsgebüude verschiedene Gegenstände, unter Anderem ein Billard, 45 Stück Rohrstühle, Tische, Bänke und dergl. mehr meistbietend und gegen Baarzahlung öffentlich versteigert werden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. PulSnttz, den 8. März 1878. , Das Königliche Gerichtsamt. Zahn. K. Bekailn tmachung. Zufolge Generalverordnung des Königlichen Finanz-Ministerium zu Dresden vom 26. Februar 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 1. Mär; 1878 ab ferner nicht als gesetzliche Zahlungsmittel gelten: l ., die Gtnsechstelthalerstücke deutschen Gepräges; II ., die '/<- und V^THulerstücke landgräflich hessischen und turhessischen Gepräges; 111 ., die auf Grund der Zehntheilunq des Groschens geprägten Zweipfennigstücke und die auf Grund der Zehn- oder Zwotftheilung des Groschens geprägten (Einpfennigstücke ('/»-, Vw- und Vir ^sscheustücke); 1V .. die nach dem Markshstem ausgeprägten Fünf-, Zwei und Vittpfennigstücke mecklenburgischen Gepräges, und daß die Königliche Untersteuereinnahme zu Pulsnitz angewiesen worden ist, derartige Münzen in Zahlung bez. zur Umwechselung anzunehmen. Außer den mit Einlösung beauftragten Kassen ist Niemand verpflichtet, obengenannte Münzen in Zahlung anzunehmen. PnlSnitz, am 11. März 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Am 19. oder 20. Februar 1878 sind aus einer unverschlossenen Stube des Gasthofs in Cosel circa 70 Ellen blau- und weißcarrirte Leinewand, bis jetzt spurlos entwendet worden, was zur Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königsbrück, am 7. März 1878. Königliches G eri ch t S am t d a s e l b st. Lettzring. S. politischer Theil. Wie aus Wien telegraphirt wird, hat Kaiser Wil helm seine Genehmigung zu dem Zusammentritt des Kongresses in Berlin crtheilt und dauern die bezüg lichen Verhandlungen zwischen den Mächten fort. Die Beitrittserklärungen, von denen verschiedene, auch die Englands, noch ausstehen, sind nach Wien zu richten. Nach Abschluß dieser vorbereitenden Verhandlungen wird, der Wiener Meldung zufolge, die deutsche Negier ung verständigt werden, daß nunmehr Alles bis aus die von ihr zu erwartende Einladung bereit sei. — Als einer der Delegirten Ruhlands, welche den Fürsten Gortschakoff zur Konferenz begleiten dürsten, wird, wie offiziös hierher depeschirt wird, 'mehrfach der Fürst Alexis Labanoff, früher Gesandter in Konstantinopel, jetzt Ge hilfe des Ministers des Innern,genannt. — Dem „TempS" zufolge theilte Waddington dein französischen Minister- rathe eine Petersburger Depesche mit, in welcher offiziell gemeldet wird, daß Fürst Bismarck den Vorsitz des Kongresses übernimmt. Die Oesterreichisch-ungarischen Delegationen, vor deren Richterstuhle jetzt Graf Andrassy zu treten hat, sollen ihm nicht nur einen Kredit von 60 Millionen, sondern auch noch einige Kleinigkeiten mehr bewilligen. In der Vorlage an die Delegationen, betreffend die Be willigung der gemeinsamen Auslagen für das 2. Quartal 1878 heißt es: Obgleich sich die Indemnität auf den Zeit raum eines halben Jahres erstreckt, sieht sich das Mi nisterium genöthigt, auch um die Bewilligung von 3 Millionen für Rechnung des außerordentlichen Heereser- sordernisses pro 1878, sowie ferner von 726,700 Gulden für Rechnung des außerordentlichen Marine-Erfordernisses zu ersuchen, weil sich in diesen Erfordernissen Bedürf nisse befinden, deren Sicherstellung unter allen Ver hältnissen ohne Beeinträchtigung der Schlagfertigkeit