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U'ockrMutt fiir Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch» und Sonnabend« früh S Uhr. RbonnementSpreiS: ViecteljLhrlich Ij Mark. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. «eschäftSsteLen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen. Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- Jnserate werden mit 10 Pfennigen für den Rem» einer gespaltenen CorpuS« Zeile berechnet u. sind bis spätestens DienstaqS und ffreitagS Vormittage « Uhr hier aufzugeben. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in PulSnitz. Validendank, W. Saalbach. Leipzig. Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Centralannoncenbureau für säinmtliche deutsche Zeitungen. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. Auswärtige Aimoncen-Aufträge von lins unbekannten Firmen ünd Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung aus. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. NxpsÄ -W 14 16. Februar 1878. SonnabeuS Stück weiche Klötzer, von 1-1—34 Centim. oberer Stärke und 4,., Meter Länge, 20 Raummeter harte Stöcke, t weiche ,. lll 44 17 3 503 3 tientim. unterer Stärke, o „ „ » u 7000 3730 740 10 zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 30 Mark —- anher einzureichen. Kamenz, am 0. Februar 1878. verpflichtet worden. Kamenz, am 7. Februar 1878. f in den Forstorten: ; Glauschnitzer Wald und Tauscha- - Sackaer Ankauf, in den Abtheil- i ungen 44, 45 und 57, Königliche A m t s b a u p t m a u n s ch a f t. Schäffer. „ weihe „ „ „ Brennknüppel, „ „ Aeste, Wellcnhundert hartes Reisig, „ weiches „ An Stelle des verzogenen Herrn Lieutenant Sahrer von Sahr aus Prietitz ist als stellvertretender Vormustcrungs-Commissar im III. Bezirke Herr Oceonomie-Inspector Hrimich Schäfer zu Kuckan Im Erbgericht zu HiauöniH sollen den ÄÄ. Februar 1878, von Vormittags 9 Uhr an, 100 130 0,90 24,oo einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Nevierverwalter zu Lausnitz zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Känigl. Forstrentnml Moritzburg und Königl. Revierverwaltung LauSnitz, den 5. Februar 1878. Michael. Lehmann. Erinnern n g. Diejenigen Herren Gemeindevorstände, welche die in dem Erlaß vom 15. vorigen Monats, die Hundesteuer betreffend (siehe Kamenzer Wochenschrift Nr. 5) — (Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 6), erforderte Anzeige nocb nickt erstattet baben, werden hiermit veranlaßt, diese Anzeige nunmehr sofort und längstens bis zum 18. dieses Monats „ 10-12 Raummeter harte Brennscheite, Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. Schäffer. „ „ „ ,, 25—47 „ ficktene Stangen, von 1 — 4— folgende im Pausnitzer Forstreviere aufbercitete Hölzer, als: Stück weiche Stämme, von 11—24 Cent. Mittenstärke, birkene Nutzstückc, von 12—20 Cent. Mittcnstärke, „ „ „ 13—10 „ oberer Stärke, Sounabend, den Ä. März lf. IS., von Nachmittags 1 Uhr ab, sollen in dem Niederlagsgebäude der Firma: F. A. Seidel größere Anzahl Hobel, Sägen, Bohrer und dcrgl.; ferner 1 gegen Baarzahlung öffentlich versteigert werden, was hierdurch PulSnitz, am 14. Februar 1878. Da Jahn. Knth. Bekanntmachun g. Alle Besitzer der im hiesigen Stadtbezirk gehaltenen steuerpflichtigen Hunde werden unter Hinweisung auf die sud. O abgedruckten Bestimmungen in ß 6 und 7 des allhier bestehenden Hundesteuer-Regulativs vom 25. November 1868 andurck aufgefordert, die Hnndesteuermarken auf das Jahr I 8'7 8 gegen Erlegung von / / M «Mark für einen einzelnen und von 9 Mark für Jeden von zwei oder mehr Hunden, nunmehr sofort und bis spätestens den T8. Februar bei der Stadteasse Vormittags von 8—12 Uhr in Empfang zu nehmen. PulSnitz, den 5. Januar I878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. 8 6. Hunde, welche außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Loealitätcn ohne die für das lausende Jahr giltige Marke am Halsband betroffen werde», sind durch den Caviller wegzufangen; werden solchergestalt eingefangene Hunde nicht binnen 37 Tagen unter dem Nachweise der erfolgten Erlegung der 8 7 ange drohten Strafe rcclamirt, so ist über dieselben zum Besten der Stadteasse zu verfügen oder nach Befinden mit ihrer Tödtung zu verfahren. 8 7. Die Besitzer solcher Hunde, welche außerhalb der in Lj o gedachten Loealitätcn ohne die für das lausende Jahr giltige Steuermarke am Halsband betroffen werden, sind, insoweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, um drei Mark'zu bestrafen. Hinterziehungen der Hundesteuer sind mit dem dreifacken Betrage der Letzteren zu ahnden. und Sohn am Bahnhofe in Großröhrsdorf verschiedene Tischlerhandwerkszeuge, als: 3 Hobelbänke, eine Parthie Bretter und Nutzholz, 3 Violine», 1 Taschenuhr und verschiedene Kleidungsstücke meistbietend und bekannt gemacht wird. s K ö n i g l i ch e G e r i ck t s a m t. ' / -