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R'ocknibsisit für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: «ittw,»« und «-»nabend« früh S Uhr. UbonnementSpreiS: Vierteljährlich U Mark. Inserat« »erden mit 10 Pfennigen für den loum einer gespaltenen SorpuS- jeil« berechnet u. sind bi« spätesten« )ienstag« und Freitag« Vormittag« S Uhr hier auftugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von Vrnft Ludwig Förfter in PulSnitz. Verantwortliche Redaktion, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. MeschäftssteUen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Rnnoncer« Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig. Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Eentralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitungen. Sonnabend. 4. 12. Januar 1878. Bekanntmachung. Nach stattgefundener Ergänzungswahl besteht der Bezirksausschuß vom Anfang dieses Jahres ans folgenden Mitgliedern: . Herrn Rittergutsbesitzer Reich auf Biehla, „ Bürgermeister Oertel von Kamenz, „ Stadtrath Mütze von Pulsnitz, „ Klostershndicus Adv. Spann von Panschwitz, „ Fabrikant Florenz Schöne von Großröhrsdorf, „ Gemeindevorstand Hornuff von Branna, „ Ortsrichter Seifert ton Thiemendorf und „. Gemeindevorstand Gersdorf von Neukirch. Kamenz, am 2. Januar 1878. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. Schäffer. Bekanntmachung. Die Cassation des von Neuhof nach Cannewitz führenden CommunicatioirSiveges, Nr. 292 des Flurbuchs für ersteren Ort, ist beantragt worden. Es wird dies nach 8 14 des Gesetzes über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 mit der Veranlassung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, etwaige Wider sprüche binnen 3 Wochen und spätestens bis zum 1. Februar 1878 allhter anzubringen. Kamenz, am 5. Januar 1878. Königliche A m t s b a u p t m a u n s ch a f t. Schäffer. Bekanntmachung, das Standesamt Großröhrsdorf betreffend. Au Stelle des seiner Function als Standesbeamter sür Großröhrsdorf auf-Ansuchen enthobenen Ortsrichters Herrn Gebler daselbst ist Herrn Karl Ferdinand Gebler, Gemeinderathsmitglied ebendaselbst, für den Standesamtsbezirk Großröhrsdorf bestätigt und am heutigen Tage eidlich in Pflicht genommen worden, was mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis; gebracht tyird, daß dessen standesamtliche Thätigkeit den 16. dieses Monats^ beginnt. Kamenz, am 8. Januar 1878. K ö n i g l i ch e A m t s h a n p t m a n n s ch a f t. Schäffer. Für die zum Nachlaß des Bandfabricanteu Carl Bruno Schöne in Großröhrsdorf gehörigen Grundstücke und zwar a., sür das Haus mit Garten, sud. Nr. 138 des Brandcatasters, Fol. 231 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Großröhrsdorf, k., für die Feld- und Wiesengrundstttcke Nr. 100411 und 1008L des Flurbuchs, sub. Fol. 373 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Großröhrsdorf und e., für das vom Erblasser vom Gasthofsbesitzer Haufe in Großröhrsdorf im vorigen Jahre erkaufte Garten-, Feld- und Wiesengrundstück welche Grundstücke zusammen einen Flächenraum von ca. 1 Hektar 11 Ar repräsentiren, sind 11230 50 als Kaufpreis geboten worden. Im Interesse der bei diesem Nachlaß betheiligten Unmündigen ist der ÄS. Januar 1878 gls MehrbietMlgStermin anberaumt worden und werden daher alle Diejenigen, welche auf diese Grundstücke ein höheres Gebot zu thun gemeint sein sollten, andurch geladen, obgedachten TagS Mittags vor 12 Uhr an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheine», nach vorherigen Ausweis der Zahlungsfähigkeit ihre Gebote zu eröffnen und heS Weiteren sich zu gewärtigen. Pulsnitz, am 22. December 1877. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Jahn. W. Bekann t m a ch u n g. ' Die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Recrutirungsstammrolle für die Stadt Pulsnitz. Alle in hiesiger Stadt aufhältlichen Personen, welche entweder a im Hahre 18S8 geboren, b. bereits in früheren Jahren zur Stammrolle «»gemeldet, aber zurückgestellt worden find, werden in Gemäßheit § 23 der Deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 aufgefordert, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1878 unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine und bezichendlich der im ersten Gestellungsjahr empfangenen LoofungS- und GestellungSfcheine bchnfs ihrer Kintragung in die Recrutirungsstammrolle in hiesiger RathSexpeditio» — Neumarkt Nr. 3V4, 1 Dreppe — sich anzumelden, oder durch ihre Eltern, Vor münder-, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren anmelden zu lasse». Älrichzeitig werden die Letzteren aufgefordert, ihrerseits Sorge zu tragen, daß ihre militärpflichtigen Söhne, Pflegebefohlenen, Commis, Gewerbsgehülsen und Lehrlinge u. s. w., welche zeitweilig von hier abwesend sind, während der eingangsgedachten Frist, zur vorschriftsmäßigen Anmeldung gelangen. LLer die vorgefchriebene Anmeldung zur Stammrolle unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 3V Mark oder mit Haft bis zu S Lagen bestraft. PulSnitz, den 3. Januar 1878. Der Stadtrath. —— Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis;, daß Herr Amtsmaurermeister Oswald Reinhardt hier an Stellt des ausgeschiedenen Herrn Strickermeisters Julins Frenzel als Rathsmitglied gewählt und Derselbe mit den zu Stadtverordneten resp. Ersatzmännern gewählten Herren 1., Schuhmachermeister Friedrich Hoffmann, 2., Oeconom Moritz Endler, 3., Schuhmacher Eduard Richter, 4., Gerichts-Amts-Controleur August Haase, 5., Thierarzt Earl Walther, 6., Töpfermeister Friedrich Hensel, 7., Uhrmacher Emil Vogel und 8., Klempner Otto Sohre heute verpflichtet wordeu ist. Königsbrück, den 9. Januar 1878. Der St'adtrath. / A. Peter, Brgrmstr. Verfälschung von Seidenstoffen. Wir leben in dem unaufrichtigsten Zeitalter, das wohl je seit Erschaffung der Welt da gewesen. Nicht nur unser tägliches Brod, auch die zu unserer Bekleid ung dienenden Stoffe sind das Ziel einer stystematischen Verschlechterungs- und Verfälschungsmethode geworden, und nicht nur sür die deutsche, auch für die französische Industrie scheint das ominöse „billig und schlecht" charac- terisch werden zu wollen. Ein hervorragendes englisches Blatt schreibt: Unsere Aufmerksamkeit ist auf eine bemer- kenswerthe Verfälschung seidener Fabrikate gelenkt worden; es scheint, daß sich der Handel in derartiger Waare be reits so entwickelt hat, daß er auf die ganze Seidenin dustrie eine sehr verderbliche Wirkung auszuüben droht.