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Blatt Amts und des Stadtlathes -es KömqlWntsgerichts AbonnementS-PreiS Vierteljährl. 1 Mk. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Als Beiblätter: >. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthichaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. WutsniH Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. Keschästsstetten: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, E. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haasen- stein L Vogler, Jnqalidendank, Rudolph Moss« und G. L. Daube L Tom» Königsbrück, Kadeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Ins-rai« V ' sind bis Dienstag und Freitag Druck und Vniu, r-b-n TxeiundMnfzigster Uahrgang. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in PulSnitz. Sonnabend. Nr. 74. 14. September 1V01. Bekanntmachung, Bestimmungen über die wechselseitige Mittheilung des Auftretens von Volkskrankheiten seitens der Civil- und Militärbehörden betreffend. In Betreff der erforderlichen wechselseitigen Mittheilung des Austretens von Volkskrankheiten seitens der Zivil' und Militärbehörden wird bestimmt, daß bis zu der endgültig durch den Bundesrath gemäß 8 39 Absatz 3 des Reichsgesetzes wegen Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 erfolgenden Regelung der Angelegenheit einst weilen die nachstehenden unter und 8 abgedruckten Vorschriften zu gelten haben ' Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß als Ortspolizeibehörden und Polizeibehörden im Sinne dieser Vorschriften die in H 1 Ziffer 4 der Ausführungsverordnung vom 12. Dezember 1900 — S. 967 des Sächs. Gesetz- und Verordnungsblattes — verzeichneten Behörden an zusehen sind. Dresden, den 7. Septemb-r 1901. Das M i n i st e r i u m des Innern. Das M i n i st e r i u m des Kriegs.- Kür den Minister! vr. Roscher. von der Planitz. Kreher. Mittheilungen der Civilbehördeu an die Militärbehörden. 1) Zur Mittheilung der in ihrem Verwaltungsbezirk vorkommenden Erkrankungen an die Militärbehörden sind verpflichtet: die Ortspolizeibehördcn der Garnisonorte, ferner die seitens der Landesregierungen näher zu bezeichnenden Polizeibehörden derjenigen Orte, welche im Umkreise von 20 km von Garmsonorten oder im Gelände für militärische Uebungen gelegen sind. 2) Die Mittheilungcn haben alsbald nach erlangter Kenntniß von dem anzeigepflichtigen Thatbestande zu erfolgen. Sie haben sich zu erstrecken auf: a. jede Erkrankung an Aussay und an Unterleibstyphus, sowie jeden Fall, welcher den Verdacht dieser Krankheiten erweckt, ferner jede Erkrankung an Kopfgenick starre (Uoningitis osrsdrospiuulis) oder an Rückfallfieber; I>. j.den ersten Fall von Cholera, Fl^ckfuber, Gelbfieber, Pest, Pocken, sowie das erste Auftreten des Verdachts einer dieser Krankheiten in dem betreffenden Orte; o. jedes gehauste (epidemische) Austreten der Ruhr (Dysenterie), der Diphtherie, des Scharlachs, sowie jedes neue Vorkommen von Maffenerkrankungen an der Körner krankheit (Trachom). lieber den weiteren Verlauf der unter b) ausgesührten Seuchen und der Ruhr (Dysenterie) sind wöchentlich Zahlenübersichten der neu festgestellten ErkrankungS- uud Todesfälle einzusenden. Ferner ist eine Mittheilung zu machen, sobald Diphtherie, Scharlach, sowie Kölnerkrankheit (Trachom) erloschen sind oder nur noch vereinzelt auftreten. Jeder Mittheilung betreffs der in a) und b) bezeichneten Krankheiten sind Angaben über die Wohnungen und die Gebäude, in welchen di« Erkrankungen, oder der Verdacht ausgetreten sind, beizufügen. 3) Die Mittheilungcn sind für Garnisonorte und für die in ihrem Umkreise von 20 km gelegenen Orte an den Kommandanten oder, wo ein solcher nicht vorhanden ist, an den Garnisonältestcn, sür Orte im militärischen Uebungsgelände an das Generalkommando zu richten. v. Mitlheilungen der Militärbehörden an die Civilbehörden. 1) Zur Mittheilung der in ihrem Dienstbereich vo,kommenden Erkrankungen an die Polizeibehörden sind verpflichtet die Kommandanten oder, wo solche nicht vorhanden sind, die Garnisonältesten dec Garnisonorte, ferner die Kommandobehörden der im Uebungsgelände sich befindenden Truppentheile. 2) Die Mitteilungen haben alsbald nach erlangter Kenntniß von dem anzeigepflichtigen Thatbestande zu erfolgen. Sie haben sich zu erstrecken auf: u. jede Erkrankung an Unterleibstyphus, sowie jeden Fall, welcher den Verdacht dieser Krankheit erweckt, ferner jede Erkrankung an Kopfgenickstarre (Uömugitls asrskrogpinalis) oder an Rückfallfieber; t b. jede Erkrankung und jeden Todesfall an Aussatz, Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest, Pocken, sowie das Auftreten des Verdachts dieser Krankheiten; o. jedes gehäufte (epidemische) Austreten der Ruhr (Dysenterie), der Diphtherie, des Scharlachs und der Körnerkrankheit (Trachom). Ueb-r den weiteren Verlauf der Ruhr (Dysenterie) sind wöchentlich Zahlenübersichten der neu festgestellten ErkrankungS- und Todesfälle einzusenden. Auch ist eine Mittheilung zu machen, sobald Diphterie, Scharlach, sowie Köri erkrankheit (Trachom) erloschen sind oder nur noch vereinzelt auftreten. Jeder Mittheilung betreffs der in a) und b) bezeichneten Krankheiten sind Angaben über das Militärgebäude oder die Wohnungen, in welchen die Erkrankun gen oder der Verdacht aufgetreten sind, beizusügen. 3) Die Miltheilungen sind an die für den Aufenthaltsort des Erkrankten zuständige Ortsxolizeibehörde zu richten. 4) Von dem Ausbruche und dem späteren Verlauf der unter b) bezeichneten Krankheiten ist ferner das Kaiserliche Gesundheitsamt sofort auf kürzestem Wege zu benach richtigen. KonkursverfaHren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Guts- und Steinbruchsbesitzers Karl Heinrich Böhme in Oberlichtenau ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 16 Oktober 1S01, vormittags 10 Uhr vor dem hiesige« Königliche« Amtsgerichte anberaumt worden. Pulsnitz, den 9. September 1901. Königliches Amtsgericht. —— Mittwoch, den 23. September: Viehmarkt . Donnerstag, den 26. Septbr.r Krammarkt ! ' Die Weltlage. Die nunmehr zur Thatsache gewordrne neueste Begeg nung zwischen Kaiser Wilhelm und dem Czarcn Nicolaus ist zweifellos vor Allem als ein Reflex der bestehenden guten sreundnachbarlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland zu betrachten, und da von einem guten Verhältnisse zwischen diesen beiden mächtigen Reichen die Wahrung der Völkerharmonie Europas wesentlich mit abhängt, so wird die Danziger Monarchen- und Diplomatenbegegnung allseitig ge wiß mit Recht als eine abermalige erfreuliche Friedensde monstration bezeichnet. Diesen Charakter des genannten be- deutsamen^Ercignisses entspricht denn auch im Groß n und Ganzen der gegenwärtige Stand der Weltpolit.k, und es mag vielleicht nicht nur als ein glückliches Zusammentreffen er scheine», daß wenige Tage vor dem Rendez-vouS des deutschen und d.s russischen Herrschers die endliche Unterzeichnung deS Pekinger Friedensprotolclls erjvlgte, mit welchem Acte die chinesischen Wirren als formell erledigt gelten dürfen. Frei lich ist Hiern it die vstasiatische Frage in ihrer Gesammtheit noch keineswegs gelöst, sondern nur vertagt, immerhin muß es als ein Gewinn sür den Weltfrieden gelten, daß jetzt der Abschluß des Frirdensvertragcs zwischen China und vcn Mäch ten endlich besiegelt werden konnte, ohne daß sich hierbei feinere bedenkliche Differenzen und Weiterungen eingestellt hätten. Noch vor dem einstweiligen Austrage der chinesischen Affaire schienen nun dunkle Punkte am Horizonte der eigent lichen europäischen Politik aufzutauchen. Offiziöse Preß- stimmcn in Pest stießen wiederholte Alarmrufe wegen angeb licher sriedensgesährlicher Machenschaften Rußland's auf der Balkanhalbinsel und großer russisches Rüstungen an den Gren zen Rumäniens auS, und hie und da begann man den Schil derungen der Pester Blätter von den behaupteten kriegerischen > Plänen Rußlands im Südosten unseres WelttheileS bereits Glauben zu schenken. Bis jetzt hat sich indessen diese Ve- ! argwöhnung der russischen Balkanpolitik durch nichts bestätigt, nichts Positives deutet darauf hin, daß sie wirklich beabsich tigen sollte, die mazedonische Bewegung, die Unruhen in Alt serbien oder sonstige Vorgänge der neueren Zeit im „europä ischen Wetterwinkel" für irgendwelche bedenkliche Pläne auS- zunutzen. Am allerwenigsten ist aber der bedächtigen und wohl berechnenden Petersburger Diplomatie ein solches Unterfangen zum Zeitpunkte der erneuten Begegnung zwischen Kaiser Wil helm und dem Czaren zuzutrauen, man kanndaher wohl die beun ruhigenden Gerüchte über die vorgeblichen russischen Machinati onen und Wühlereien im Balkan getrost auf sich beruhen lassen. Wenn sich jedoch der deutsche und der russische Kaiser jetzt wiederum die Hände geschüttelt haben, so liegt jedenfalls für die maßgebenden Kreise von Wien und Pest nicht die min deste Veranlassung vor, mißvergnügt auf dieses Ereigniß zu blicken, dasselbe berührt die feste Zugehörigkeit Deutschlands zum Dreibund selbstverständlich in keiner Weise. Anderseits fühlt man sich deutscherseits durchaus nicht beklemmt wegen der bevorstehenden französischen Reise deS Czaren, davon der-