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Wochenblatt keenspeecker XNo. iS. Vekgeamm-kt-mse: lvocdendlaiMuIsnitL. Erscheint Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Beiblätter: Jllustr. Sonntags blatt und landw. Beilage. Abonnement: Monatl. 50 Z., vierteljährlich ;.2S bei kreier Zustellung ms Haus, durch die Post bezogen unter Nr. sso2 z.-zo. für Pulsnitz und Umgegend Amts Blatt -es Hönigl. Amtsgenickts und -es Ska-tratkes LU pulsnit». Inserate für denselben Tag sind bis vormittags zo Uyr aufzugeben. Preis für die einspalt. Zeile oder deren Raum so Reklame 20 H. Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen Expeditionen nehmen Inserate entgegen. -t " Amtsblatt für den Bezirk des Uönigl. Amtsgerichts Pulsnitz, umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Böhmisch-Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig Hauswalde, Ohorn, Oberstem«, Niedersteina, Weißbach, Oberlichtenau, Niederlichtenau, Zriedersdorf-Msiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Ulein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von 2. L Försters Erben. Expedition: pulsniq, Bismarckplatz Nr. 2iL. Verantwortlicher Redakteur Otto vorn in Pulsnitz. M 126. Donnerstag, dm 22. Mtober 1903 SS. Jahrgang. WeKanntmachung, Schöffen- und Geschworenen-Liste betr. Nachdem vom unterzeichneten Stadtrat die Urliste der in hiesiger Stadt wohnhaften, zum Schöffen- oder Geschworenenamte geeigneten Personen aufgestellt worden ist, wird auf die unter <Z beigefügten gesetzlichen Bestimmungen mit dem Bemerken verwiesen, daß die Liste vom 23. dss. Mts.Zan 8 Tage lang, also bis 30. dsS. MtS. zu Jedermann Einsicht auf hiesiger Ratsschreiberei ausliegt und innerhalb dieser Zeit etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit derselben schriftlich oder zu Protokoll beim unterzeichneten Stadt rat anzubringen sind. Später eingehende Einsprüche finden keine Berücksichtigung. Pulsnitz, am 22. Oktober 1903. Der Stadtrat. vr. Michael, Bürgermeister. D Kerichtsverfassungsgeseh vom 27. Januar 1877. pp. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1 , Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2 ., Personen, gegen welche das Hauptversahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; S ., Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1 ., Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urlisten das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2 , Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urlisten den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3 , Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von Aufstellung der Ur ¬ liste zurückgerechnet, empfangen haben; 4 ., Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5 ., Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1 ., Minister; 2 , Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3 ., Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4 ., Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5 ., richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6 ., gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7 ., Religionsdiener; 8 ., Volksschullehrer; 9 ., dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen wer den sollen. ß 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Kelch, die Bestimmungen zur Ausführung des Herichtsverfastungsgelches vom 27. Januar 1877 eie. emhattend; vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eine« Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1 ., die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2 , der Präsident des Landeskonsistoriums; 3 ., der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4 ., die Kreis- und AmtShauptleute; 5 ., die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Mekanntmachung. Wegen Reinigung der Rats-, Kaffen- und Staudesamtslokalitäteu werden Montag und Dienstag, den 26 und 27. Oktober 1903 nur unaufschiebbare Sachen erledigt. PulSnitz, am 22. Oktober 1903. Der Stadtrat. vr. Michael, Bürgermeister. Einweihung der neuen Stadt-Schule zu Aulsnitz Der 21. Oktober galt unsrer Stadt, ja man kann sagen der ganzen Einwohnerschaft al« ein schöner Festtag und in der Geschichte der Stadt PulSnitz als ein bedeutungsvoller Gedenktag. Die neuerbaute Schule erhielt gestern ihre Weihe. Kein Wölkchen zeigte sich am Himmel, warm spendete die Sonne ihre Strahlen hernieder, lindernd die in der vor gerückten Jahreszeit nicht ander« zu erwartende kühlere Tempe ratur, kurz, et war «in Prachttag, gerade wie geschaffen zu emem solchen Feste. Dank dieser günstigen Witterung konnte lch da« Fest in all' seinen Teilen programmgemäß ab- wickeln. Die in wochenlanger Arbeit getroffenen umfang, reichen Vorbereitungen waren keine vergeblichen gewesen. I Um 11 Uhr vormittags zogen die Kinder mit ihren Lehrern vom Kirchplatz au«, wo sie sich versammelt hatten nach dem Markt, und nachdem sich hier die Ehrengäste in den Zug eingereiht hatten, an das alte Schulgebäude, um von demselben Abschied zu nehmen. Mit dem allgemeinen Lied des Gesangbuches: „Bis hieher hat mich Gott ge bracht —" wurde die erhebende Feier eingeleitet. Hierauf ergriff Herr Schuldirektor Dreher das Wort, um zunächst einen Rückblick auf die Vergangenheit unsere« Schulwesen« zu geben. Er führte u. A. auS : Schon früher einmal war die Frage über den Schulneubau mit Nachdruck angeregt worden; doch durch die erfolgte Ausschulung von Meißn- PulSnitz wurde sie, da damals wieder Raum frei war, zurückgedrängt, dazu kam Folgende«. Der Zuwachs der Kin- derzahl erfolgte im Gegensatz zu so vielen anderen Ortschaf ten nur lansgam. 1874 betrug die Gesamtschülerzahl 481 1880 „ „ „ bloß 480 1884 , , „ 517 1888 „ „ , 541 1891 „ „ „ bloß 536 1903 „ , „ 620 Die Schulräume reichten so lange au«! Eine zwingend« Notwendigkeit zum SchulhauSneubau trat nun aber Hera«, al« 2 Klassenzimmer al« ganz unzureichend sich erwiesen, und al» dazu in einem andern Hause ei» Klassenzim mer eingerichtet werden mußte. Der Baum der Schule be durfte eine« größeren Gefäße«, wenn ander« er gut weiter gedeihen sollte. Jetzt wurden die geehrten Vertreter unserer Stadt für den SchulhauSbau ganz gewonnen, und einmütig wurde im SchulauSschuß unter dem Vorsitze de« hochverehr ten Herrn Stadtrat Reinhold vor»dorf der bestimmte Be-