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Wochenblatt kelegfamm-Messe: kernspe ickee (vockenblaff ^s§nik. s)o ,8 LI und Umgegend für Pulsnitz 7" 1« Erscheint Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Beiblätter: Jllustr. Sonntags- blatt und landw. Beilage. Abonnement: Monatl. 5o H., vierteljährlich „4! z.25 bei freier Zrl.uung ins Haus, durch die Post bezogen unter Nr. SS02 „M z.-zo. Inserate für denselben Tag sind bis vormittags zo Uhr aufzngeben. Preis für die einspalt. Zeile oder deren Raum zo H. Reklame 20 Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen-Expeditionen nehmen Inserate entgegen. Amts-Blatt -es Komgl. klmtsgerickts un- -es §ta-ti»atkes L» pulsnilL Sonnabend, den 9. Mai 1903. 55. Jahrgang. Amtsblatt für den Bezirk des König!. .Amtsgerichts Pulsnitz, umfassend die Ortschaften : Pulsnitz, Pulsnitz Ul. S., Böhmisch-Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Oberlichtenau, Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. t Förster'» Erben. Expedition: Pulsnits, Bismarckplatz Nr. 2SS. Verantwortlicher Redakteur Otto Vorn in Pulsnitz. Werorbnung, die Ernennung ver Wahlkommifsar. für die bevorstehenden Reichstagswahleu betreffend. Aus Anlaß der durch Kaiserliche Verordnung vom 38 März 1903 auf den 16. Juni dieses JahreS anberaumten Neuwahlen zum Reichstage hat das Ministerium des Innern für die Wahlkreise de» Landes die nachstehend unter T namhaftgemachten Wahlkommissare ernannt. Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom l. laufenden Monats wird dies hierdurch zur^Nachachtung bekannt gemacht und zugleich darauf hin gewiesen, daß die Wahlkreise für die bevorstehenden Wahlen ganz in derselben Zusammensetzung wie früher und namentlich wie bei den Wahlen im Jahre 1898 verbleiben. Dresden, am 30 April 1903. Ministerium des Innern. Für den Minister: Merz. I. 3. 3. 4. 5. S. 7. 8. 9. 10. II. 18. Zu Kommissaren für die Neuwahlen zum Reichstage sind ernannt worden für den . Wahlkreis: der Amtshauptmann voll Neschwitz zu Zittau, - : der Amtshauptmann von Carlowitz zu Löbau, . : der Amtshauptmann von Kirchbach zu Bautzen, « : der AmtShauptmann Geheime RegierungSrat von Craushaar zu Dresden-Neustadt, « : der Bürgermeister Hetschel zu Dresden, - : der AmtShauptmann Or. jur. Krug von Ridda zu Dresden-Alt., - : der AmtShauptmann Or. jur. Uhlemavll zu Großenhain, - : der AmtShauptmann Freiherr von Teuber» zu Pirna, - : der AmtShauptmann Or. Mr. Steinert zu Freiberg, - : der AmtShauptmann Or. jur. Schmaltz zu Döbeln, - : der AmtShauptmann von Carlowitz zu Oschatz, - : der Stadtrat vr jur. Wagler zu Leipzig, 13. Wahlkreis: der Amtshauptmann Heink zu Leipzig, 14. - : der AmtSkauptmann Or. jur Sützwilch zu Rochlitz, 15 - : der AmtShauptmann Or jur. Morgenstern zu Flöha, 16. - -. der Bürgermeister Gerber zu Ch.mnitz, 17. - : der AmtShauptmann Cbmeier zu Glauchau, 18 - : der Amtshauptmann Geheime Regierungsrat Or. jur. Schnorr Von Carolsfeld zu Zwickau, 19. - : der AmtShauptmann vr. jur. Hallbauer zu Chemnitz, 20. - : der AmtShauptmann Freiherr von Oer zu Marienberg, 21. - : der AmtShauptmann Graf Vitzthum Von Cckstädt zu Annaberg, 22. - : der AmtShauptmann Beeger zu Auerbach, 23. - : der AmtShauptmann vr. jur von Oppen zu Plauen Wekcrnntmachung. Der vom Königlichen Ministenum des Innern pes hiesigen Sparkassen-Regulativ vom A Pulsnitz, am 6. Mai 1903 " durch die Königliche Kreishauptmannschaft zu Bautzen unterm 15. April dieses Jahres genehmigte II. Nachtrag vom 30. März 1903 1889 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Der Stadtral. vr. Michael, Bürgermeister. II. Wcrchtrcrg zum Wegulutiv öer Sparkasse zu H'ulsnitz vom 16. August 1889 1. § 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: Die Sparkasse steht unter der Leitung eines Ausschusses, welcher uus: u, zwei Mitgliedern des Stadtrate^, unter denen sich der Bürgermeister befinden muß, b., zwei Stadtverordneten und c, vier Vertrauensbürgern der Stadt Pulsnitz besteht. Den Vorsitz führt das eine der beiden unter u genannten Ratsmitglieder, das zweit« Ratsmitglied ist Stellvertreter de- Vorsitzenden. 2. Z 6 erhält folgende Fassung: Von einer und derselben Person werden Einlagen von 1 bis 600 aus einmal angenommen. Sobald eine einzelne Einlage durch Nachschüsse oder Hinzuschlagung von Zinsen bis auf 3000 angewachsen ist, werden keine Nachschüffe weiter angenommen, auch findet alsdann kein Zinsenzuschlag statt Der Sparkasse steht es aber frei, Gelder, die von milden Stiftungen, von Vereinen und Anstalten zur Wohltätigkeit und zu gemeinnützigen Zwecken, von Krankenkassen und von vormundschaftlichen Verwaltungen herrühren, oder von öffentlichen Kaffen oder von einem Konkursverwalter hinterlegt werden, bis zu einem Betrage von 5000 auf ein Konto anzunehmen und bezüglich solcher den Höchstbetrag einer Einlage nicht m beschränken 3. Absatz 8 des 8 9 in der Fassung des l Nachtrags vom 6. April 1901 kommt, nachdem er durch den vorliegenden Nachtrag in Z 6 des Regulativs eingeschaltet worden ist, im H 9 in Wegfall, der Absatz 9 des 8 9 des Regulativs erhält in diesem Paragraphen künftig die Ziffer 7. In § 11 Absatz 1 werden statt der Worte „des Namens, sowie Wohnortes des Einlegers" die Worte „des Betrages der eingetragenen Summe" gesetzt. PuISnitz, den 30. März 1903 -»uv Der Stadtrat. Die Stadtverordneten. I' 8. vr. jur. Paul Michael, I,. 8. Rechtsanwalt Dietrich, Bürgermeister. Vorsteher Bei dem unterzeichneten Stadtrat sind im Monat April dieses Jahres die Nummern 10-11 des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen und die Nummern 14 - 19 des Reichsgesetzblattes eingegangen. m Dieselben liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer Ratskanzlei aus und enthalten: Gesetz- UUb BerorPnUllgSblatt für da» Köuiaretch Sachsea. » Bekanntmachung, «endcrungen und Zusätze zur Nachweisung der Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe dec Kommandobehörden rc. betreffend. S. 403. — Nr. 29. Be- kannnnachung, den zwischen dem Königreich Sachsen und der Oesterreich-Ungarischen Monarchie zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen unter dem 21. Januar 1903 abgeschlossenen "ertrag betreffe»^. S. 404. — Berichtigung S. 408. Nc. 30. Bekanntmachung, die weitere Ausführung des Reichs-Schlachtvieh- und Fleischbeschau-Gesetze« vom 3 Juni 1900 betreffend. S. 409. RetchS-Gesetzblatt. Gesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben S. 113. — Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador. S 122. — Bekanntmachung, betreffend den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Präservativs, SicherheitSpessarien, Suspensorien und i crgleichen. S. 123. — Bekannt machung. betreffend eine VIII. Ausgabe der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 125. — Bekanntmachung, betreffend den Beitritt de« Reichs zu dem internationalen Verbände zum Schutze des gewerblichen Eigentums S. 147. - Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Italien zur Abänderung des Ueberein- kommens vom I». Januar 1892, betreffend den gegenseitigen Patent , Muster- und Markenschutz S. 178. - Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz zur Abänderung April 1892, betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz S. 181 — Vertrag zwischen dem Reiche und Luxemburg über den Betrieb der Wilhelm-Iuxem^ SlW— Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch, land« und Luxemburgs. S. 198. - Allerhöchster Erlaß, betreffend die Führung des eisernen Kreuzes auf der Handelsflagge. S. 199. " Pulsnitz, den 5. Mai 1903. Der Stadtrat. vr. Michael, Bürgermeister.