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Wochenblatt kernspircbep ^elegkamm - Nöresse: stS. iS. H lvockenblatt pulsm^. für Pulsnitz und Umgegend Druck und Verlag von L. L Förster'» Erben. Verantwortlicher Redakteur Gtto Vorn in pntrniy. Expedition: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 2SL. Erscheint Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Beiblätter: Illustr. Sonntags blatt und landw. Beilage. Abonnement: Monatl. 50 F, vierteljährlicb ^.25 bei freier Zi Kuuna ins Saus, durch die Post bezogen unter Nr. 8602 Amtsblatt für den Bezirk des Uönigl. Amtsgerichts gulsnih, umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz Al. s., Böhmisch. Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Gbersteina, Niedersteina, Weißbach, Oberlichtenau, Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kl.-Dittmannsdorf, Inserate für denselben Tag sind bis vormittags xo Uhr aufzugeben. Preis für die einsxalt. Zeile oder deren Raum zo H. Reklame 20 Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen -Expeditionen nehmen Inserate entgegen. Amts-Blatt ! des Kömgl. Umlsgenickks und des Stadtnahes Lu pulsnits. Mr. 10. Sonnabend, den 24. Januar 1903. 55. Jahrgang. Zustimmungen üöer den treiwiHgen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. I. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem : 7. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. wer sich freiwillig zu zwei- oder zu dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahreuden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Jivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. z. Der Jivilvorsitzende der Ersatz-Kommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. H. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählte» Truppenteils nachzusuchen. hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahrnescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit von: z. Bktober bis zz. März in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorxs einzutreten wünschen, eingestellt werden. hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis Z(. März melden, 'aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekrnten-EinsteUungstermine. wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst ein getretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Dienstgrades eines Unteroffiziers bei fortgesetzt gnter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebenswahre und die Dienstprämie von zooo Mark erwerben können. 8. Mannschaften der Fußtrnppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstver pflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie welche sich frei willig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. y. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einbernfen. (0 . Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder Truppenteils nicht. Kriegs-Ministerium. Arhr. vo« Kaufe«. Mekanntmachung. I. Die Mannschaften des Beurlaubtenstande« erhalten die Kriegsbeorderung oder Paßnotiz in der Zeit vom l. bis 15. März 1903 und zwar in Kamenz durch daS Meldeamt, in Königsbrück durch daS Garnison-Kommando, in den übrigen Städten, Dörfern rc. durch die betreffenden Ortsbehörden (Stadtrat, Gemeindevorstand) zugestellt 2 Etwaige noch nicht zur dienstlichen Kenntnis pebrachte WvhNUUgSVeründerunge« sind dem Meldeamt KameNZ sofort zu melden. 3. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes haben in der Zeit vom 1. bis 15. März 1903 — falls sie nicht selbst ,u Hause sein können — eine andere Person deS Hausstandes oder den Hauswirt mit Empfangnahme der Kriegsbeorderung oder der Paßnotiz zu beauftragen. Eine Quittung des Empfängers ist nicht erforderlich 4. Jeder Mann, der bis zum 15 März 1903 keine Kriegsbeorderung oder Paßnotiz erhalten hat, hat dies dem Meldeamt KameNZ UMgehtvd schriftlich oder mündlich zu melden. K. Die vom 1. April 1903 ab nicht mehr gültigen alten Kriegsbeorderungen oder Paßnotizen sind an diesem Tage zu vernichten. Am 20. Januar 1903. Königliches Meldeamt Kamenz Neueste Ereignisse. Wegen Unpäßlichkeit konnte der deutsche Kronprinz der Vorführung der Leibkompagnie des Preo- braschenski'schen Leibgarderegiments, dessen Chef er ist, am Mittwoch nicht beiwohnen. König Georg von Sachsen gedenkt, falls es sein Gesundheitszustand erlaubt, beim Geburtstage des Kaisers am Berliner Hofe zu weilen. Gelegentlich der Anwesenheit Kaiser Wilhelms und des Zaren in Rom werden dort umfassende Sicherheitsmaßregeln getroffen. Großfürst Paul Alexandrowitsch, der bekanntlich auf Befehl des Zaren Rußland verlassen mußte, ist in Rom zum Katholizismus übergetretcn. ras schwarze Gespenst in Amerika Ein« groß« inn.r« polittfche Bewegung vurchzittert gegen wärtig die Vereinigten Staaten von Nordamerika, weil der Präsident Roosevelt daS Gesetz vom 1. Januar 1863 wirk lich wahr gemacht und eine Anzahl Neger uns Farbige mit höheren Beamtenstellen betraut hat. S> lange Präsident Roosevelt diese Art Beamtenernennungen auf die südlichen Staaten beschränkte, wo fast die Hälfte der Bevölkerung aus Negern und Mischlingen besteht, da rumorte die öffentliche Meinung Amerikas nur wenig dagegen; seitdem der Präsi dent aber auch in den nördlichen vorwiegend von Weißen bewohnten Staaten angefangen hat, hohe Staatsämter an Neger und Mischlinge z» übertragen, so berief er einen Farbigen zum DistrikSstaatsanwalt in Boston, da blitzt und wetterleuchtet es am politischen und sozialen Horizonte der Vereinigten Staaten unheimlich auf, und man kann in Amerika den gewaltigen Unterschied zwischen Gesetz und Gesetzesanwendung in bitterster Ironie erfahren. Im Kriege mit den ehemaligen Konsördrrirten der Südstaaten hatte Abraham Linkoln, der geniale und staatskluge Präsident der Nordstaoten, durch Botschaft vom 22. September 1862 die Sklavennegrr für frei und für Bürger der Republik erklärt und damit nicht nur einen Akt der Humanität, sondern auch einen tätlichen Schlag gegen die südstaatlichen Sklavenbarone auSgeübt, und am 1. Januar 1863 wurden die Neger und Mischlinge auch den amerikanischen Bürgern gleichgestellt, aber niemals ist in der GesetzeSoraxiS und im sozialen, poli tischen und wirtschaftlichen Leben seitens der weißen Nord amerikaner dieser Gleichstellung wirklich entsprochen worden Der weiße Nordamerikaner europäischer Abkunft erblickt viel mehr in dem Neger und Farbigen stets einen Menschen zweiter Klaffe, sorat dafür, daß er möglichst von allen böheren politischen Rechten ausgeschlossen bleibt und meidet fast jeden sozialen Verkehr mit ihm Wundern dürfen wir uns in Europa über diese Erscheinung nicht, denn wenn Neger und Indianer, Mulatten und Kreolen auch Menschen sind, so gehören sie doch einer untergeordneten Raffe von Natur aus an und können eigentlich schon deshalb in einem großen freien Staate, wo, wie in den Vereinigten Staaten die Bürgerschaft di« Regierung und die Gesetzgebung in den Händen hat, gar keinen Anspruch auf volle Gleichberechtigung machen. Sie sind in Bildung, Sitte und Charakter dem weißen Manne eben nicht übenbürtig, auch könnte die Aus lieferung der Staatsgewalt an die Neger und Farbigen den ganzen Kulte rzustand der Vereinigten Staaten auf ein niedriges Niveau herabdrücken. Aber die Gleichberechtigung der Neger und Farbigen mit den Weißen steht in der ameri kanischen Verfassung, und in den Staaten Georgia, Mis sissippi, Südkarolina und Louisiana bilden sie teils die Mehr heit, teils einen sehr bedeutenden Teil der Bevölkerung und, außerdem vermehren sich die Neger und Farbigen verhältnis mäßig bei ihren guten physischen Eigenschaften und geringen Bedürfnissen viel mehr wie die weiße amerikanische Bevölke rung. Da steigt fürwahr aus der farbigen Bevölkerung Nordamerikas ein furchtbare» Gespenst für die amerikanische Kultur empor! Sollten die bereit« nach vielen Millionen zählenden Neger und Farbigen Nordamerikas sich immer di« Ausschließung von ihren gesetzlichen Rechten gefallen lassens Oder macht Präsident Roosevelt kühne Versuche, die weiße Bevölkerung auch an die Ernennung schwarzer Beamten in höhere Stellen zu gewöhnen s — Furchtbare Abgründe dräuen unter diesen Fragen, denn die weiße Bevölkerung kämpft in Amerika in letzter Linie um ihr Dasein und um ihr Erstgeburtsrecht. vertliche und sächsisch^ Avaelegeuheiteu. Pulsnitz, 22. Januar. Durch die Gendarmerie- Brigade wurde h:ute der Bäckergeselle Dietrich, gebürtig aus Böhmen wegen eine» Sittlichkeitsverbrechens, begangen an einem 10 jährigen Mädchen, sowie ein schon mit Zuchthaus und Gefängnis vorbestrafte« Subjekt, ein gewisser Sohr, wegen Landstreichens und Bettelns dem hiesigen Amtsgericht eingeliefert. Pulsnitz. An hiesiger Polizeistelle sind als gc- sunden bez. liegen geblieben abgegeben worden: 1 Taschen tuch, 1 Handkorb mit 2 Paar Handschuhen, 1 Schulterkragen und 1 Geldstück. PulSnitz. Die Influenza ist, von Westen kommend, jetzt im Elbtal eingezogen. Die Klagen über Kopf- und Rückenschmerzen, Schnupfen häufen sich. Das sind die leichten Formen der Erkrankung und ein Tag Bettruhe mit einigen Ridelschen Salipyrinpulvern heben sie rasch. Doch auch schwerere Formen sind beobachtet worden, besonder- Lungen, und Rippenfell-Entzündung, Hier muß sofort ärztliche Hilfe herbeigerufen werden und eS kann nicht drin- gend genug vor einer leichtsinnigen Mißachtung der Gefahr gewarnt werden. Die Verschleppung einer einfachen In fluenza hat sich oft schon bitter an dem Letchsinnigen gerächt. PulSnitz, 24. Januar. Gestern Nachmittag suchten zwei Handwerksburschen den ihnen von früher her bekannt- n Totenbettmeister Stechen in HauSwalde auf. Letzterer bewirtete seinen Besuch, wurde aber dafür schlecht belohnt. Al« er auS der Nachbarschaft etwas holte, stahlen ihm die Hanvwerksburschen eine neue gestrickte Jacke und ein Paar Handschuhe. Lange dursten sie sich aber nicht warm fühlen in diesen Sachen, denn am Abend desselben Tage« wurden die beiden Diebe schon in der Herberge zu PulSnitz festge nommen und von der hiesigen Polizei in Sicherheit gebracht. PulSnitz, 24. Januar. Von einem Augenzeugen wird uns mitgeteilt: Auf der Strecke Bischofswerda— Dresden verfiel gestern Nachm. im Perfonenzug (6.1b Min.) ein Feldwebel vom Grenadierregiment, namens Wehner, plötzlich in Ohnmacht, der ein Schlaganfall folgte und den sofortigen Tod herbeisührte. Die erschrockenen Nebeninsassen stellten an dem so jäh auS dem Leben Geschiedenen Wieder- belebungSversuche an, leider aber ohne Erfolg.