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Blatt Amts und -es Stadtrathes Aursnrtz «lr Beiblätter: I. JUuslrirte» SonntagSblatt (wöchentlich); 2. Landwirthichaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. K»fcHästsst«ll«rr: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haasen- stein L Vogler, Jnqalidendank, Rudolph Moste und G. L. Daube t Tomp. Königsbrück, Ka-eberg, Uadeburg, Moritzburg und Umgegend. Lns-rai- ' " - - sind biS Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. «bonnement,-Preis dtS KöMgl-UmtSgMchtS Pierteljührl. 1 Rk. Ski Ps. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Druck und «erlag Erben Memudfünfjigstiw Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in Pulbnitz. Sonnabend. « In» 190 l ^onkursverfaHren. DaS Konkursverfahren übrr das Vermögen des Brauereibesitzers Moritz Bernhard Hischtk in Großröhrsdorf ist, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 11. Mai 1901 angenommene ZwangSoergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 13 Mai 1901 bestätigt ist, aufgehoben worden. PulSnitz, den 5. Juli 1901. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung, Marienschießen betreffend: Nach 8 139s der Reichsgewerbeordnung wird hiermit während des Marteaschietzeus, das ist vom Sonntag de«. 7. Joli bis mit Dienstag den 9. Juli d. Js, das Offenhallen der Verkaufsstellen auf dem Schiitzenplatz bis 1 Uhr uachtS gestattet Schaubuden, KarousselS und dergleichen sind an diesen Tagen ebenfalls spätestens I Uhr nachts zu schließen. PulSnitz, am 4. Juli 1901. Der Stadtrat h. vr. Michael, Bürgermeister. Bekanntmachung. Das Gesetz, betreffend Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebenen vom 31. Mai 1901 bezieht sich nur auf diejenigen Invaliden, bei welchen Krieg-- Invalidität anerkannt ist. Empfänger von Uutrrstützungeu aus Grund des Allerhöchsten Gnadenerlasses vom 22. Juli 1884 und Empfänger von Beteraneuveihütfeu auf Grund brs Gesetzes vom 22. Mai 1895 werden vou diesem Gesetze nicht betroffen. Die auf Grund dieses Gesetz s zu gewährenden Pensionszuschüsse kommen zur Anweisung, ohne daß es eines besonderen Antrages der Betreffenden bedarf. Diejenigen Invaliden, bei welchen Kriegsinvalidität anerkannt ist, haben umgehend ihre Militärpäffe an das Bezirks-Kommando Bautzen einzureichen. Gaujiuvalideu, deren jährliches Gesammt. Einkommen aus Jnvalii en-Gebührniffen und sonstigen amtlichen, sowie privaten Einnahmen an baarem Gelds und aus anderweiten Einkünften, wie Naturalbezügen, Wohnung u. a. nach dem durchschnittlichen Geldwerthe berechnet, nicht den Betrag von KOO Mark erreicht, können bei dem Bezirksfeldwebel unter Angabe ihrer Einkommensverhältnisse die Bewilligung einer Alterszulage beantragen, sobald sie das 35. Lebensjahr vollendet haben, oder wenn sie vor diesem Zeitpunkte dauernd völlig erwerbsunfähig geworden sind. B e z i r k s k o m m a n d o Bautzen. Die neue Perfouentarifreform auf den deutschen Eisenbahnen Die so unerwartet getroffene Verfügun g des preußischen Eisenbahnministers v. Thielen, wonach vom 4. Juli d. I. ab die Rückfahrkarten im Bereiche der preußischen und hessischen StaatSbahnverwaltung eine 45 tägige GiltigkeitSdauer ohne jeden Preisaufschlag besitzen, hat die übrigen selbstständigen deutschen Eisenbahnverwaltungen veranlaßt, mit der gl ichen Tarifresorm vorzugehen, so daß also zur Stunde im ganzen deutschen Reicht Eisenbahnrückfahrkarten mit 45 tägiger Gil tigkeit bestthen. WaS dieser einschneidenden Neuerung, welche daS Publikum der unvermutheten Initiative des jetzigen Leiters des preußischen Verkehrswesens verdankt, einen be sonderen Werth verleiht, ist der Umstand, daß die Rückfahr karten mit 45 tägiger Giltigkeit nicht nur im inneren Ver kehr der einzelnen Eisenbahnverwaltungen, sondern auch im gegenseitigen Verkehr derselben miteinander zur Einführung gelangt sind; eS bedarf wohl kaum einer besonderen Hervor hebung, wie ungemein w>rthvrll g»rade das letztere Zuge- ständniß für da« eisenbahnreisende Publikum in Deutschland ist. Allerdings sind anderseits der neuen Personentarisreform verschiedene beliebte Sondertarifeinrichtungen zum Opfer ge fallen, wie die Sommer- und Saisonkarten nach den bekann teren Badeorten und Sommerfrischen, besondere Fahr karten zum Besuche von Ausstellungen, Congreffen, fest lichen Veranstaltungen u. s. w., nur Bayern gedenkt die besonderen Fahrvergünstigungen auf seinen Eisen bahnen, wie sie in erster Linie für das Münchener Oktober- fest und andere landwirthschastliche Versammlungen eing«- sührt sind, ausrecht zu erhalten. Aber der Wegfall aller dieser speziellen Preisermäßigungen für da« eisenbahnreisende Publi kum will doch herzlich wenig gegenüber dem gewaltigen Fortschritt bedeuten, welchen die Einrichtung der 45 tägigen Rückfahrkarten darstellt, auch kann letztere vom Standpunkte der ausgleichenden Gerechtigkeit aus nur mit Genugthuung begrüßt werden Außerdem bringt die verlängerte Rückfahr karte eine erhebliche Vereinfachung de« Fahlkartenvertriebes mit sich, denn es kommen nun all' die mancherlei Sonder fahrkarten, die es bi« jetzt wenigsten« auf den größeren Eisen bahnstationen zu tausenden gab, in Fortfall, an ihre Stelle tritt eben einfach die neue Rückfahrkarte. Tin einziger Punkt der in« Werk gesetzten Tarifreform könnte vielleicht noch zu gewissen Bedenken Anlaß geben, nämlich deren finanzielle Seite. Denn es ist kaum zweifel haft, daß dies« Neuerung, welche in ihrer finanziellen Con- stquenz der Verbilligung de« Fahrpreises um ein volles Viertel in den drei ersten Wagenklaffen bei den Rückfahr karten bedeutet, zunächst einen Ausfall in den Einnahmen der Bahnverwaltungen aus dem Personenverkehr nach sich ziehen muß. ES ist ja ein gewichtiger Unterschied, ob eine Netourkarte, wie von jetzt ab, auf 45 Tage auSgenutzt werden kann, oder ob sie nur auf zehn Tage, ja vielfach noch auf eine geringere Frist Giltigkeit besitzt, wie letzteres bislang der Fall war, und dies« Differenz muß sich mit einer gewissen Naturnothwendigkeit in verminderten Erträgnissen der Eisen bahneinnahmen aus dem Personenverkehr äußern. Indessen wird der zu erwartende finanzielle Ausfall bei den Eisen- bahnverwaltungen ebenso zweifellos nur gering sein, auch steht zu vermuthen, daß die Rückfahrkarten mit 45 tägiger Giltigkeit bald eine Steigerung deS Verkehrs zur Folge haben werden, durch welche die voraussichtliche einstweilige Minder einnahme rasch wieder wettgemacht werden dürste. Im Uebrigen verdient e« alle Anerkennung, daß die Staatsbahnverwaltungen Sachsens, Bayern«, Württembergs und Baden« dem jetzt von der preußischen Staatsbahnver waltung gegebenen Beispiele ohne jede« Zögern gefolgt sind, und hiermit bewiesen haben, daß auch sie volles Verständniß für die Tragweite dieser Eisenbahntarifreform besitzen. Viel leicht darf man an die rasche Verständigung unter den grö ßeren deutschen Einzelstaaten betreff« der neuen Rückfahr karten die Hoffnung auf eine weitere einheitliche Ausgestal tung de« deutschen Eisenbahnwesen« knüpfen, die recht wohl möglich ist, wenn nur bei den betheiligten Regierungen der ernste Wille hierzu vorhanden ist. Alsdann würde auch di« Verwirklichung de« Gedanken« einer einheitlichen Organisation deS g.sammten deutschen Eisenbahnnetze« nicht mehr in so weiter Ferne liegend erscheinen, al« die« vorläufig noch der Fall ist. vertliche «ad sächsische Augelegeuheite«. PulSnitz. DaS beliebte, von hier und au-wärt- immer gern besuchte Marienschießen des Schützen-Jäger- Corps steht wieder bevor. Dasselbe wird von Sonntag, den 7. bis mit Dienstag, den 9- Juli in althergebrachter Weise abgehalten. Auf dem Festplatz sind viele Sehen». Würdigkeiten und BelustigungSstätten vorhanden, sodaß eS an Amüsement nicht fehlen wird. Den Schluß d«S Feste bildet ein großes Feuerwerk. Zu den umfangreichen Vor bereitungen nur noch schönes Wetter, damit da« Schießen «inen guten Verlauf nehmen kann. — Mit dem Beginn der Reisezeit sei in Erinnerung gebracht, daß die StaatSeisenbahnverwaltung den Bahn- hofSwirthen, sowe.t solche Speisen und Getränke an den Zug bringen lassen, schon früher anempfohlen hat, an «ärmeren Tagen nebn den sonst au-gebotenen Getränken auch srischeS Trinkwasser glasweise ,sür höchsten- b Pf. sür daS 0,4-LiM-Gla» an den Zügen bereit zu hallen. Ebenso ist eS den Wirthen anheimgestellt worden, Mineral- wasser glasweise zum Preise von 5 Pf. ohne und von 10 Pf. mit Fruchtsaft an den Zügen zu verabfolgen. Auf den großen Stationen befinden sich fast überall Trink brunnen. — Jagdhunde »nd große Hunde überhaupt dürfen in Wagentheilen 3. Klasse nur dann mitgenommen werden, wenn hierzu eine abgeschlossene Abheilung 3. Klasse an- gewiesen werden kann. Hunde in Vollabtheilungen mitzu- nehmen, ist verboten. Kleine, auf dem Schooße gehaltene Hunde dürfen in die Abheilungen mitgenommen werden, sobald die Mitreisenden hierzu ihr Einverständniß erklären. — Bei der Handel«- und Gewerbekammer zu Zittau sind «ingetroffen: 1. ein Verzeichnt« der beim Kaiserlichen Patentamt eingetrangenen Patentanwälte, 2. ein Verzeichnis der ins Handelsregister deS Kaiserlichen Gerichts in Kiaut- schau eingetragenen Firmen, 3. «in Verzeichnis der nicht ins Handelsregister eingetragenen Handel- und Gewerbtreibenden von Kiautschau, 4. Fahrpläne der Post- und Personendampfer nach Amerika, Asien, Afrika und Australien. Diese Ver zeichnisse und Drucksachen liegen auf der Kanzlei der Han del«- und Gewerbekammer in Zittau — Lessingstraße 2o — während der üblichen Geschäftszeit zur öffentlichen Einsicht auS. — Gegenwärtig blühen die Kartoffeln. ES empfiehlt sich, jetzt die Blüthen abzupflücken, indem dadurch die Knollenernte eine bedeutend größere wird. Erwiesener- maßen wird durch die Blühe und die Bildung der Samen käulchen sehr viel Kraft verbraucht, der Kartoffelfrucht je doch dadurch entzogen. Durch Befolgung de- Rahschla;eS läßt sich ein ca. '/, höherer Ernteertrag erzielen. — Wie schon vorläufig mitgetheilt wurde, erhalten nach dem Vorgänge der Preußisch-Hessischen Staat-bahnen vom 4. Juli an die gewöhnlichen Rückfahrkarten für den Binnenverkehr der Sächsischen Staat-bahnen eine Geltungs dauer von 45 Tagen. Nach den zwischen beiden Staate- bahnverwaltungen getroffenen Vereinbarungen haben von demselben Zeitpunkt an auch die Rückfahrkarten für den Verkehr zwischen sächsischen und preußisch-hessischen StaatS- bahnstation-n, soweit sie über Strecken dieser StaatSbahn« gebiete lauten, ein« Geldungidauer von 4b Tagen. Der Ausgabetag wird als voller Tag gerechnet; die Giltigkeit erlischt um Mitternacht de- letzten GeltungStageS. Eine Aenderung in den Preisen und in der Gewährung des üblichen GepäckfreigewichteS tritt nicht ein Durch die Neuerung wird da» Reisen in Sachsen noch mehr verbilligt, al» auf den Preußischen Staat-bahnen, Venn die sächsischen Rückfahrkarten sind, wie bekannt ist, wohlfeiler al- die preußischen. Für da- Kilometer kostet nämlich eine Rück- fahrkarte I.» 11., und 111., Klasse in Preußen 12, 9, und