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^chenL/»,« ^fiir Pulsnitz, M Lönigsbrück, tiadederg, Ulideburg, Moritzburg und Umgegend. «lutt Amts und des Stadtrathes des Aönigl.UmLsgerichLs Wutsnih Inserat« sind bis Dienstag und Freitag Vorm. S Uhr aufzugeben. Erscheint: Mittwoch und Sonnabent'. Als Beiblätter: I. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). AbonnementS-Prei« Vierteljährl. 1 Ml. 28 Pf. Aus Wunsch unentgeltliche Zu» sendung. Preis für die einspaltige Tor. puSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. AescHLstsstetten: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Bnnoncen-BureauS von Haasrn- stein L Vogler, Jnqalidendank, Rudolph Moffe und G. L. Daube L Tomp. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in Pulsnitz. D-u- «udDreiundsünffigfler Jahrgang 1. Juni 1W1. Sonnabend. Kekanntmachnng. Das Kriegsministerium beabsichtigt auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung als Remonten ankaufen zu lassen. RtMVUtemärkte finden statt: Mittwoch, den 12. Juni, 11^ vormittags in Kamenz auf dem Albertplatz. Anlaufs - Besingungen. 1 ., Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nachzuweisen, n., daß die von ihnen vorgeführten Pferde in Sachsen geboren oder als Füllen im ersten Lebensjahre nach Sachsen eingeführt und seit dieser Zeit daselbst aufgezogen sind. Es wird großes Gewicht darauf gelegt, daß die Deck-, bezw. Füllenscheine mitgebracht werden. d., daß der Vorsteller seit mindestens 2 Jahren Besitzer des betr. Pferdes ist. 2 ., Die Pferde sollen 3-4 Jahre alt sein. Das Mindestmaß der anzukaufenden Pferde muß — mit Stockmaß gemessen —-(dreijährig) 1 w 48 om betragen, das Höchstmaß soll 1 m 58 ow nicht übersteigen. 3 ., Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht angekauft. * 4 ., Die Verkäufer sind verpflichtet für alle Hauptmängel nach Maßgabe der Verordnung betr. die Hauptmängel und Gewährsfristen beim Viehhandel vom 27. 3. 99 — Reichsgesetzblatt Seite 219 — und entsprechend der 88 459 bis 493 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf die Dauer von 14 Tagen Garantie zu leisten. 5„ Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. 6 , Zu jedem Pferde sind Seiten des Verkäufers ohne Vergütung mit zu liefern: 1 neue rindslederne haltbare Trense, 1 neue Gurt- oder Strickhalfter und 2 hänfene Stricke. Kriegs-Ministerium. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Ohorn M. S. Blatt 233 auf den Namen Johann Karl Andreas Müller eingetragene und zum Betriebe der Bäckerei eingerichtete Grundstück soll am 20. Juli 1901, vormittags ^-10 Uhr — an Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 5,, Ar groß und auf 5700 Mk. — Pf. geschätzt. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 19. April 1901 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweiliche Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Pulsnitz, den 25. Mai 1901. Königliches Amtsgericht. Bei Milttür-Einquartiernugen ist die von den Gemeinde» gelieferte Fourage nach denjenigen für den Bormonat sich ergebenden Durchschnittstagespreisen des Haupt marktortes Kamenz zu vergüten, die in den Bautzener Nachrichten von der Königlichen Kreishauptmannschaft Bautzen jedesmal etwa in der 1. Hälfte eines Monats veröffentlicht werden. Einer Anordnung des Königlichen Minist riums des Innern zufolge ist jedoch danu, wenn bei sofortiger Baarzahlung dieser Fouragevergütung nicht die Preist dt- dem Empfange vorhergehenden Monats Berücksichtigung finden können, weil sie noch nicht bekannt gemacht sind, sogleich bei der Ertheilung der erforderlichen Quittung von dem Gemeinvevorstande auf dieser zu bescheinigen, „daß zur Zeit des Geldempfangs das amtliche Anzeigeblatt über die Preise des Vormonats noch nicht in seinem Besitz gelangt ist." Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t K a m e n z , am 29. Mai 1901. von Erdmannsdorff. Wöütäg^en^^Imti^^ächmittägs^Ahr^ — sollen im Gasthof zum Schülzenhans in Bretnig 1 Kleiderschlank, 1 Kommode, 1 Rauchtischchen, 1 Nohrstuhl, 13 Fäßchen verschied. Schnaps, 38 Flaschen Champagner, 223 Flaschen verschied. Wein, 15 Flaschen Cognac, 18 Flaschen Liqueur und 77 Flaschen Limonade gegen Baarzahlung versteigert werden. " Pulsnitz, am 29. Mai 1901. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Zur Enthüllung des Bismarckdeukmals in Berlin. Am bevorstehenden Montag findet, wie bekannt, in Berlin die feierliche Enthüllung des imposanten National denkmals für den Fürsten Bismarck statt. Ursprünglich War die Vornahme dieses bedeutsamen ActeS für den 10. Mai geplant, den Tag des Frankfurter Friedensschlusses, und gewiß hätte sich vor Allem dieser h statisch wichtige Maientag so recht geeignet für die Weihe des Bismarckdenk. Mals in der Hauptstadt gezeigt, da ja an ihm das größte und herrlichste Werk der Staatskunst deS eisernen Kanzlers seine Besiegelung erfuhr. Aber da Kaiser Wilhelm am vergangenen 10. Mai nicht in Berlin weilen konnte, wäh- rend er doch wünschte, der Enthüllung des Nationaldenk. Mals für den ersten Kanzler deS neuen deutschen Reiches Persönlich beizuwohnen, so ist diese Festfeier aus spezielle Anordnung des Monarchen auf den 3. Juni verschoben Worden, an welchem Tage sie nun unter Entfaltung beson. deren höfischen Gepränges und in Gegenwart einer zahl- reichen auserlesenen Festveisammlung, an ihrer Spitze der Kaiser im Kreise der kaiserlichen Familie und viele Bundes- sürsten, vor sich gehen wird. Das deutsche Volk trägt mit der Errichtung des dem gewaltigen Kanzler in den Mauern Berlins gesetzten Denkmals einen kleinen Theil jenes unge heueren Dankes ab, welchen es für immer dem wahren Begründer des wiedererstandcnen deutschen Reiches, den eigentlichen Schöpfer des deutschen Nationalstaates und der heutigen Weltmachtsstellung Deutschlands schuldet. Darum ist es allerdings auch nur zu billigen, wenn sich der fest- Uche Act, den die Reichshauptstadt am 3. Juni schaut, in einer besonders prunkvollen Umrahmung vollzieht, denn es wird hierdurch ohne Zweifel die Bedeutung der bevorstehen den Berliner Denkmalsseier nach außen entsprechend kräftig und eindrucksvoll hervorgehoben. Freilich, wenn man die Sache recht erwägt, so hätte eigent lich Berlin die Ehre, innerhalb seiner Mauern das Naiio- naldenkmal des ersten Reichskanzlers zu besitzen, nicht ver dient. Gerade die parlamentarischen Vertreter der deutschen Metropole, mögen sie nun der radical-freisinnigen Richtung oder der Umsturzpartei angehören, haben von jeher der Thätigkeit des Fürsten BiSmarck den heftigsten Widerstand entgegengesetzt und waren mit seine erbittertsten politischen Gegner, welche Feindschaft sich manchmal sogar auf daS persönliche Gebiet übertrug. Allerdings hat Otto von Bis marck diese ihm entgegengetragencn feindseligen Gesinnungen bekanntermaßen ebenso kräftig erwidert, und eS dürfte noch vielen der lebenden älteren Zeitgenossen erinnerlich sein, zu welch' drastischen parlamentarischen Szenen der scharfe Gegensatz zwischen dem erstenIKanzler und seinen freisinni gen und sozialdemokratisch n Gegnern zunächst von der Berliner Observanz führte. Aber schließlich konnte daS Nationaldenkmal für den Fürsten Bismarck schwerlich in einer anderen deutschen Stadt, und wäre sie Berlin an warmer, echt patriotischer Denkart noch so sehr überlegen, besser Platz finden, als eben in der ersten Residenz deS deutschen Kaisers und Königs von Preußen. Hier, im Mittelpunkte der politischen Geschäfte, hat ja Otto von BiS marck auch an der wahren Stätte seines gesammten so reich gesegneten Wirkens gestanden, von Berlin aus sind die meisten und schwerwiegendsten seiner staatsmännischen Ent schließungen ergangen, in Berlin bereitete der ehemalige einfache Deichhauptmann die Erhebung Preußens zu einer wirklichen Großmacht nach den Tagen von Jena und Ol- mütz und weiter die politische und nationale Einigung Deutschlands vor. Schon darum mußte sein Nationaldenk mal auf den Boden der Reichshauptstadt errichtet werden, selbst wenn hierfür nicht noch andere und nahegenug lie gende Erwägungen maßgebend gewesen wären. Ebenso ist