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Pulsnitzer Wochenblatt Fernsprecher: Nr. 18. UHÄ Telegr.-Adr.: Wochenblatt Pulsnitz. Erscheint: Dienstag, Donnerstag u. Sonnabend. Mit „Jllustr. Sonntagsblatt", „Humoristischen Wochenblatt" und „Für Haus und Herd". — Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich 1.25 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen 1.26. des König!. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz. Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugebsn. Die fünf mal gespaltene Zeile oder deren Raum 12 Pf. Lokalpreis 10 Pf. Reklame 25 L. Bei Wiederholungen Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. Erfüllungs-Ort ist Pulsnitz. Amtsdlattiöl'd?11 umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder s t <4 steina, Weißbach, Ober-u. Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben (Inh.: I. w. Mohr.) Expedition: pnlsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur H. w. Mohr in Pulsnitz. Nr. 128. Donnerstag, den 24. Kktoöer 1907. 59. Jahrgang. Das Konkursverfahren über das Vermögen des früheren Kohlenhändlers Augusl OsvvalD in Pulsnitz wird nach Abhaltung des Schlußtermines hierdurch ausgehoben. Pulsnitz, den 23. Oktober 1907. KSnigNckss Amtsgericht. Folgende im Grundbuche für Bretnig auf den Namen Anna tOaris verehel. Aickter geb. Grohmann eingetragenen Grundstücke sollen am 4. vezemder 1907, vormittags zlv Udr an der Gerichtsstelle iin Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: 1. Blatt 275 — Gasthof zur „grünen Aue", bestehend aus 1 Wohn- und 1 Wohn- und Schankwirtschaftsgebäude mit Saal, sowie einem Nebengebäude nebst Gast stall, Nr. 194, 194k des Brandkatasters — nach dem Flurbuche 1 Hektar 44,2 Ar groß, mit 140,46 Steuereinheiten belegt, mit Inventar auf 45433 Mk. 49 Pf. geschätzt, die Gebäude sind mit 25600 Mk. zur Brandkasse eingeschätzt; 2. Blatt 254, Feld, nach dem Fluibuche — Hektar 79,7 Ar groß, mit 0,86 Steuereinheiten belegt, auf 1296 Mk. — Ps- geschätzt; 3. Blatt 258, Feld und Wiese, nach dem Flurbuche 1 Hektar 66,3 Ar groß, mit 21,23 Steuereinheiten belegt, auf 3604 Mk. — Pf. geschätzt. Die Grundstücke stehen in wirtschaftlichem Zusammenhänge. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte aus Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 19. September 1907 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Pulsnitz, 16. Oktober 1907. königliches Amtsgericht. Bei dem unterzeichneten Stadtrate sind im Monat September die Nr. 12 und 13 des Sssstz UnV Vsrorvnungsdlattss und die Nr. 37 bis 43 des Asicks- gesstzblattss eingegangen. Dieselben liegen 14 Tage lange zu Jedermanns Einsicht in unsrer Ratskanzlei aus und enthalten: Gesetz- und Verordnungsblatt. Nr. 12. — Nr. 56. Verordnung, die Bestellung von Kommissaren für die Wahlen zur Zweiten Kammer der Ständever sammlung betr. S. 165. — Nr. 57. Verordnung, die Aenderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sowie die Aufhebung der bis zum 31. Juli 1907 gültig gewesenen Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands betr. S. 167. — Nr. 13. — Nr. 58. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zur Erbauung einer vollspurigen Nebenbahn zwischen Kieritzsch und Pegau betr. S. 175. — Nr. 59. Bekanntmachung, die Vornahme einer Ergänzungswahl für die Erste Kammer der Ständeversammlung betr. S. 176. — Nr. 60. Verordnung, betr. die Grundsätze für die Besetzung der mittleren Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militär anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheines. S. 176. — Nr. 61. Verordnung, betr. die Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheines. S. 217. — Nr. 62. Bekanntmachung, die Postordnung vom 20. März 1900 betr. S. 232. — Nr. 63. Bekanntmachung, betr. Aenderungen der mit Bekanntmachung vom 15. September 1900 veröffentlichten Nachweisung der Regelung der Gerichts barkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militärbehörden der Armee. S. 236. — Nr. 64. Bekanntmachung, eine Ergänzung der Hofrangordnung betr. S. 237. Reichsgesetzblatt. — Nr. 37. Internationale Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber. S. 425. — Nr. 38. Auslieferungs vertrag zwischen Deutschland und Griechenland. S. 545. — Bekanntmachung, betr. die Ratifikation des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Griechen land, vom 12. März 1907, und den Austausch der Ratifikationsurkunden, sowie eine in Ansehung der Bestimmungen des Artikels 2 des Vertrags durch Schriftwechsel vom 30. Mai 1907 getroffene Verständigung. S. 558. — Nr. 39. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 561. — Nr. 40. Bekanntmachung, betreffend Vorschriften über die gesundheitliche Behandlung der Seeschiffe in den deutschen Häfen nebst Desinfektionsanweisung S. 563. — Nr. 41. Weltpostvertrag nebst Schlußprotokoll. S. 593. — Uebereinkommen, betreffend den Austausch von Briefen und Kästchen mit Wertangabe, nebst Schluß - Protokoll. S. 636. — Uebereinkommen, betr. den Postanweisungsdienst, nebst Schlußprotokoll. S. 656. — Vertrag, betreffend den Austausch von Postpaketen, nebst Schluß - Protokoll. S. 672. — Uebereinkommen, betreffend den Postauftragsdienst. S. 700. — Uebereinkommen, betreffend den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften. S. 710, Nr. 42. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Deutschen Reichs für die deutschen Schutzgebiete zu dem in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Abkommen über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel. S. 721. — Abkommen über die Lazarettschiffe. S. 722. — Bekanntmachung, betr. die Ratifikation des am 21. Dezember 1904 im Haag unterzeichneten Abkommens über die Lazarettschiffe und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden sowie den Vorbehalt, mit dem das Abkommen vom Reiche unterzeichnet und ratifiziert worden ist. S. 730. — Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. S. 731. Pulsnitz, den 15. Oktober 1907. vsr Staötrat. vr. Michael, Bürgermeister. Aas Wichtigste vom Tage. In der sächsischen Zweiten Kammer wurde gestern die Interpellation über die Leipziger Eingemein dungsfrage behandelt. Ein freisinniger Antrag an die Zweite Kammer be zweckt die Einführung der 4. Wagenklasse an Sonn- und Festtagen. Der Prozeß Moltke-Harden begann gestern, wurde aber im Laufe der Verhandlungen auf heute vertagt. Der Großherzog von Toskana ist schwer erkrankt. Ein offizielles Bulletin erklärt eine Genesung Kaiser- Franz Josefs für so gut wie gesichert. Die französische Kammerkommission beantragt die so fortige Abschaffung der Todesstrafe. Der Schah hat die Entlassung des Ministerium an genommen. Vas vranntweinmonopolprojekt. Auf der Suche nach neuen Einnahmen für die Reichs kasse und die Kaffen der Bundesstaaten zur Deckung des Defizits und der wachsenden Ausgaben ist man jetzt im Schoße der Reichsregierung, respektive des Bundesrates auf die Einführung eines Branntweinmonopoles gekom men. Mehreren Nachrichten zufolge soll der Bundesrat yereits beschlossen haben, in der bevorstehenden Session dem Reichstage schon eine Vorlage über die Einführung der Branntwein- oder besser gesagt des Spiritusmonopols zu unterbreiten. Dem deutschen Volke, wie auch den Vertretern desselben im Reichstage ist ja bekanntlich jedes Monopol verhaßt, weil es die freie wirtschaftliche Bewegung auf dem betreffenden Gebiete beschränkt und unter Umständen auch noch nicht einmal den finanziellen Erfolg hat, den man von dem Monopol erwartete. Aber man wird sich erinnern, daß es schon ein Lieblingsplan des Altreichskanzlers Fürsten Bismarck war, die finan ziellen Lasten des Reiches und der Bundesstaaten durch die Einführung eines Monopols zu erleichtern, und daß in den finanzpolitischen Plänen des Fürsten Bismarck gerade das Branntweinmonopol eine große Rolle spielte, weil er zugleich dadurch auch die immer wiederkehrende Frage der Besteuerung der Spiritusproduktion und des Branntweinverbrauches lösen wollte. Man war damals der Meinung, daß das Branntweinmonopol jährlich eine Einnahme von 300 bis 400 Millionen Mart bringen könne, und diese erhoffte große Einnahmequelle hat da mals sogar manchen Monopolgegner mit dem Monopol projekte versöhnt. Die wichtigste Frage bei der geplanten Einführung eines Spiritusmonopols würde daher die sein, durch eine genaue Voruntersuchung und Gegen- prüsung seitens zweier Kommissionen festzustellen, ob das Spiritusmonopol wirklich eine jährliche Einnahme von 300 bis 400 Millionen Mark bringen kann. Wäre dies der Fall, so könnte man dem Monopolprojekte allerdings näher treten, nicht etwa aus Liebe für ein Monopol, sondern aus Liebe zum Vaterlande und zur Beseitigung der ewigen Finanznöte und der immer neu auftauchen den und Handel und Verkehr beängstigenden Steuer projekte. Das Branntweinmonopol würde vor dem Tabalsmonopol auch den Vorzug haben, daß es nicht so weit wie das Tabaksmonopol in den Bestand einer blühenden Industrie eingreifen würde, auch dürfte allge mein im deutschen Volke es nicht gerade als eine soziale Not empfunden werden, wenn Schnaps und die übrigen Spirituosen etwas teurer werden, selbst wenn von diesen Getränken künftig etwas weniger getrunken werden sollte. Es kommt auch in Betracht, daß der Staat durch die Gesetzgebung der Maischraumsteuer und über die Kon tingentierung der Spiritusproduktion den Spiritusprodu zenten schon eine wesentliche Liebesgabe gewährt, deren Beseitigung das Branntweinmonopol herbeiführen dürfte. Allerdings müßte dafür der Staat den Spiritusprodu zenten gewisse andere Garantien für die Rentabilität ihrer Produktion geben, oder falls bei der Einführung des Spiritusmonopols der Staat die eigentliche Produktion selbst in die Hand nimmt, müßte den Landwirten, welche das Rohmaterial für die Spiritusproduktion liefern, irgend eine Garantie für die Abnahme und den Preis der betreffenden Produkte gegeben werden Doch das wären innere Fragen des Branntweinmonopolprojektes, und ^ie Hauptfrage würde darin bestehen, in welcher Form das Branntweinmonopol in Deutschland eingefüyrt werden soll, urH ob der Reichstag seine Zustimmung zu dem Ankäufe der großen Spiritusfabriken durch das Reich und zu einer Abfindung der kleineren Spiritus fabriken, sowie zu einer Erhöhung des Branntweinpreises