Volltext Seite (XML)
lU. Turin ist llte haben e erklären, ind treten s einzigen isständiger ei ein Po- befürchtet Beschlusses igendemon- szusperren. ;rößtentcils weil man en Mühlen rraufnahme nterkammer r sich auch dein Hotel wurde eine übernimmt t", wonach t mündlich sozialdemo- en Staaten I. dorthin halten, vo eise hindern, diesjährigen .ebnisses an rein bei der ebotes nach >en den Hei lung, welche nrtschaft un- eit erfolgen, ne Zählung nd Bankno r amtlichen laut Franks, am genann- lber den Ge hend. Wäh- Zas Gesamt befriedigend beginn einer andererseits, Ht und die Bcrlauf der s, vr. Kerzl, hrlich sei, er in dem Alter, de Krankheit r werde, das um HänScht«, von zu gehen." und noch «ine damit? sagte lber wenn et >be liegen." itm und lehrte ück. Ach, dir querstes lieber ist dem Schick» en wollte. Szene stehend, hr nervös ,u- eS Gesicht. ende aus dem einfach meine» Gewohnheit, se >,e«. Ich hak te ?" i Richters au». hl« e» Dir!" ruen und noä die Mitteiluns, «sucht hab«. Wo bist Du eng." sie mir g-ben?" oeffen ungeachtet heimlichen Au»> nst mit Harall u auf." Pulsuitzer Wschenblatt Fernsprecher: Nr. 18. BtZlVlA-ÄNZelgeV UNÜ AntUNg. Telegr.-Adr.: Wochenblatt Pulsnitz. Erscheint: Dienstag, Donnerstag u. Sonnabend. Nir „Jllustr. Sonnlagsblatt", „Humoristischen. Wochenblatt" und „Für Haus und Herd". — Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich 1.25 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen 1.26. Blatt Amts des Königl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz. Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespaltene Zeile oder deren Raum 12 Pf. Lokalpreis 10 Pf. Reklame 25 L- Bei Wiederholungen Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. Erfüllungs-Ort ist Pulsnitz. umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina,'Nieder- f ttl Olil <lllllV!j^l lllflPiloHll l ^plltVlllY, steina, Weißbach, Ober-u. Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichlenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von L. L. Förster'- Erben (Inh.: I. w. Nohr.) Expedition: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. w. Mohr in Pulsnitz. Ar. 125. Donnerstag, den 17. KKLoöer 1907. 59. Jahrgang. Auf Blatt 156 des Handelsregisters ist heute das Erlöschen der Firma § Julius Lcköns 0 6obn in 6auswalvs eingetragen worden. Pulsnitz, am 15. Oktober 1907. lTöniglickss Amtsgericht. Sonnabend, den 19. Oktober, vorm. VgH Uhr, sollen im vüttner'scdsn Oastdause in Srotznaundork, als Auktionsort, 1 Pferd, dunkelbraune Stute, mit Geschirr, und 1 alter Kastenwagen, Streitgegenstände, gegen Barzahlung meistbietend versteigert werden. Pulsnitz, den 16. Oktober 1907. Oer SericktsvoNzieker Qes königlichen Amtsgerichts. WekanrrtrncrGung, Sckökken- unö Sesckvvorenenliste betrsfkenö. Nachdem vom unterzeichneten Stadtrate die Urliste der in hiesiger Stadt wohnhaften, zum Schöffen- oder Geschworenenamte geeigneten Personen aufgestellt worden ist, wird aus die unter S beigefügten gesetzlichen Bestimmungen mit dem Bemerken verwiesen, daß die Liste vorn s8. dieses Monats an 8 Tage lang, also bis 25. dieses Nonats zu jedermanns Einsicht auf hiesiger Ratskanzlei ausliegt und innerhalb dieser Zeit etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vervollständigung derselben schrift lich oder zu Protokoll beim unterzeichneten Stadtrate anzubringen sind. Später eingehende Einsprüche finden keine Berücksichtigung. Pulsnitz, den 17. Oktober 1907. Oer Stcrötrat. vr. Michael, Bürgermeister. H. D Sericktsverkassungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zum Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptversahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähig keit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urlisten den Wohnsitz in der.Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von der Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. § 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister, 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte, 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte, 7. Religionsdiener, 8. Volksschullehrer, 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörenden Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamre bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der ZZ 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Sssetz, vte vefttmmungen zur Nusküdrung des Serlcktsverkassungsgesstzss vom 27. Januar 1877 usw. entdaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien, 2. der Präsident des Landeskonsistoriums, 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen, 4. die Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Freimaurer-Institut, Ledr- und Erziehungsanstalt kür Knaben zu Vresden-Strletzsn Die Anstalt ist keine private, sondern eine öffentliche Realschule (Freiwilligenzeugnis), zu deren Besuche nicht allein Söhne von Freimaurern berechtigt sind; sie nimmt nur solche Knaben auf, die körperlich und geistig gesund und sittlich wohlerzogen sind. Das Institut ist das vollkommenste und besteingerichtete (2-/2 Million Mark Baukosten) Deutschlands und wird den Eltern, die ihre Söhne nach auswärts auf die höhere Schule und in Pension geben müssen, zur Besichtigung empfohlen. — Der Eintritt eines Knaben erfolgt am besten zu Ostern, und zwar in die unterste Klasse nach einer 4jährigen Volksschulvorbildung. Ausnahmebestimmungen und erklärende Schriften stehen unentgeltlich zur Verfügung. Professor vr. §rievrich, Direktor Das Wichtigste vom Hage. Am heutigen Tage fand die feierliche Eröffnung des sächsischen Landtags mit einer Thronrede des Königs statt. Das Reichsgericht hat den Rechtsanspruch der Ange ¬ hörigen von Eingeäscherten, die Aschenreste auf einem Friedhof beizusetzen, anerkannt. Auf der Friedenskonferenz im Haag hielt der erste deutsche Vertreter Frhr. v. Marschall eine große Lobrede auf den Obmann der ersten Kommission, den Franzosen Bourgeois. Die Friedenskonferenz soll am Sonnabend geschlossen werden. Generalintdt. Graf Seebach hat sich das Erstaufführungs recht der neuen Rich. Slraußschen Oper „Elektra" für Dresden gesichert, falls die Uraufführung nicht an der Berliner Hofoper stattfindet.