Volltext Seite (XML)
kennspt rcker Do. 18. H rsi Wochenblatt Telegramm AociienblcM siuläm r: Erscheint Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Beiblätter: Illustr. Sonntags blatt und landw. Beilage. Abonnement: Monatl. 50 , Viertelsährlicb ^.25 bei freier Ji l^uuna ins ksaus, durch die Post bezogen unter Nr. .<602 ^.^o. für Pulsnitz und Umgegend Amts-Blatt -es König!, ümtsgenickks und -es Sta-tratkes 2» pulsnitL. 7t Inserate für denselben Taz sind bis vormittags zo Uhr aufzugeben. Preis für die einspalt. Zeile oder deren Raum so A Reklame 20 H. Bei Wiederholungen Rabatt. Nlle Annoncen -Expeditionen nehmen Inserate entgegen. Amtsblatt für jden Bezirk des Röntgt. Amtsgerichts Pulsnitz, umfassend^die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. s., Böhmisch-Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalds, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Oberlichteno^r, Niederlichtenau, Friedersdorf-Thicmendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von L. L. Förster's Erben. Expedition: Pulsnitz, Bismarckptatz Nr. 2»5. Verantwortlicher Redakteur (Duo Dorn in pnlsnitz. Ar. 15. Donnerstag, den 5. Keöruar 1N03. 55. Iakrgang kekannlmacbung, Gesellenprüfungen betr. Diejenigen, bei außerhalb von Innungen stehenden Handwerkern beschäftigten Lehrlinge, deren Lehrzeit Astern 1803 beendet wird und die sich der Gesellenprüfung unterziehen wollen, haben ihre Anmeldung bis spätestens Kudt AtAmar 1903 unter Beifügung 1. eines kurzen eigenhändig geschriebenen Lebenslaufes; 2. des Lehrzeugnisses und 3. des Fach- oder Fortbildungsschulzeugnifses bei der Gewrrbrkammer zu Zittau, Lessingstraße 2o, zu bewirken. Gleichzeitig mit der Anmeldung hat die Einsendung der Prüfungsgebühr von 10 Mark an die Gewerbekammer zu erfolgen. Zittau, den 3. Februar 1903. Die Kewerbekcrmmer. Guido Reiche, Bors. Rollfusi, Syndikus. Neueste Kreigniste. „Das Jesuitengesetz wird allerdings demnächst noch nicht aufgehoben werden, aber der Fall des 8 2 des Gesetzes Ausweisungenbefugnis, steht bevor"; das ist der Inhalt der Erklärung, welche der Reichkanzler Graf Bulow am Diens tag im Reichstage abgab. Die sächsische Kronprinzessin und Giron haben Mentone verlassen und sind wieder in Genf eingetroffen; dieser Umstand erregt die ver schiedensten Vermutungen. Laut Meldung ans Mentone scheint das Ableben des Expräsidenten Krüger bald bevorzustehen. Aus der hohen Tagespolitik. In den marokkanischen Wirren ist nun endlich eine entscheidende Klärung zu Gunsten der Regierung de« Sultan« Abdul Asi« «»getreten. Dessen Truppen haben da« Lager de» Prätendenten Bu«Hamara überfallen, die Streitkräfte desselben zum größten Teil niedergemetzelt oder gefangen ge nommen, die Vorräte, Munition u. s. w. de« geschlagenen Gegner» «beutet und sogar die Kanonen, welche da» Sultans- Heer in dem für ihn unglücklichen Treffen mit den Rebellen am 83. Januar verlor, wieder zurückerobert. Ueber da« Schicksal Bu-Hamara« selber herrscht allerdings noch keine volle Klarheit, Gerüchte behaupten, er sei ebenfalls entweder gefallen oder gefangen, indessen entbehren sie noch der Be stätigung, so daß e« immirhin möglich ist, daß der Präten- denk im Getümmel de« Kampfe« entkommen ist. Doch wenn sich letztere» auch wirklich bestätigen sollte, so würde der marokkanisch« Thronprätendent wohl kaum im Stande sein, nochmal» «ine Armee um sich zu sammeln und den Sultan wiederum ernstlich zu bedrohen. Mehr als anderswo be brütet im Orient der Erfolg Alle«; e« erscheint daher recht zw«ifelhaft, daß Bu-Hamara di« «littene Niederlage rasch wieder au»w«tz«n konnte, vielmehr dürfte die Kunde von derselben nur dazu beitrag«», di« noch rebellierrndcn oder wenigsten« unzuverlässigen Stämme wieder in loyale Unter tan,» de« Sultans umzuwandeln. Europa hat jedenfalls all«n Anlaß, mit einer solchen Wendung der Ding« in Marokko zufritden zu sein, sie macht eine bewaffnete Inter vention der Mächte, die bei einem durchgreifenden Siege der Revolution unvermeidlich gewesen wäre, überflüssig, wo mit auch alle Besorgnisse wegen internationaler Verwickelun- g«» infolge der marokkanischen Vorgänge bi» auf Weitere» wieder verschwinden. Einigermaß«» kritisch nimmt sich dagegen noch immer der Stand de» Venezuela-Konflikt» au«. Offenbar gehen da in jüngst« Zeit Dinge hinter den politischen Kouliffen vor, welche die befriedigend« Bril«gung de» Streitfalles V«n«zuelaS mit Drutschland, England und Italien aus» N«ue zu »«zögern zu drohen. Frankreich schiebt plötzlich seine Ansprüche in Venezuela in den Vordergrund, verlangt wohl gar, daß deren Regelung der Begleichung der Forde- rungen der verbündeten drei Mächte vorangehen solle, und sucht anscheinend di« Union auf die sranzösische Seite hi- nüberzuziehen. Namentlich bedenklich ist e«, daß Frankreich zu seiner Schadloshaltung Miene macht, selb« «ine» Teil der venezuelanischen Zölle zu erheben, wobei e« sich auf einen Vertrag mit Venezuela vom Jahre 1867 beruft. E« kann keinem Zweifel unterliegen, daß ein etwaiges Unter fangen Frankreichs, ohne Rücksicht auf die Interessen anderer Mächte einen Teil der Zolleinnahmen Venezuelas mit Be schlag zu belegen, die venezuelanische Affäre zu eine: bedenk lichen internationalen Verwickelung zuspitz n müßte, beson der«, wenn die Union dies französische Begehren wirklich begünstigen sollte. Hoffentlich gelingt es der Geschicklichkeit der da« Wort in der Venezuela-Frage führenden Divlomaten in Washington, noch einen gerechten Ausgleich in den sich widerstreitenden Interessen und Ansprüche der verschiedenen auswärtigen Gläubiger Venezuela« heibeizusührrn; ernste internationale Verstimmungen und V.rdneßlichkeiten wegen oeS verlodderten venezuelanischen S aatSwesen» könnten viel leicht dem Senor Castro paffen, sonst aber Niemandem! Auch die mazedonischen Angelegenheiten zeigen wieder ein etwa« beunruhigendes Aussehen. Trotz de« Versprechens de« mazedonischen Verschwörer-Komils», br« zum Frühjahr nicht« mehr in Mazedonien unternehmen zu wollen, sind da selbst abermals Rebellenbanden aufgetaucht, und ist eS zwischen ihnen und den türkischen Truppen bereit« zu blutigen Ge fechten gekommen, z. B. bei Ochrida, wo «ine starke Schaar Aufständischer von den Türken nach heftigem Kamps teils niedergemetzelt, teil« zersprengt wurde. Mrt den von der Türkei wohl oder übel für Mazedonien verfügten Reformen will e« auch nicht in der erwünschten Weise vorwärts gehen, gegen ihre Durchführung machen sich vom Dildiz-Kiosk au« immer wieder geheime Einflüsse bemerklich. Es verlautet darum von neuen energischen Noten, welche Rußland und Oesterreich-Ungarn an die Pforte wegen der mazedonischen Reformen richten wollen, und eS ist in der Tat dringend nötig, das, die europäische Diplomatie die Entwickelung der Dinge in Mazedonien scharf im Auge behält. Die Unfähig keit und Reformfeindlichkeit der Pforte, die Freiheitsgelüste der christlichen Mazedonier und die verdächtige Haltung' der kleinen Balkanstaaten zu den mazedonischen Wirren könnten dieselben sonst leicht zu einem Ausgangspunkte neuer kriege rischer Verwickelungen im Südosten de« Weltteil« gestalten. vertliche mt- sächsische Angelegenheiten. PulSnitz. Handwerker, die Lehrling: halten, werden von der Gewerbekammer zu Zittau aus nachstehende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Nach § 131 e der G.-O. sollen die Lehrherren, die Lehrlinge anhalten, sich nach Ablauf der Lehrzeit der Gesellenprüfung zu unterziehen. Die Anmeldung ist baldigst bei den zuständigen Gesellen-PrüfungS- auSschüffen zu bewirken. Für die außirhalb der Innung stehenden Lehrlinge, deren Lehrzeit Ostern 1903 beendet wird, nimmt die Gewerbekammer selbst dir Anmeldungen bi« spätestens Ende Februar 1903 entgegen. Dem Gesuche um Zulassung zur Gesellenprüfung sind beizusügen: 1. ein kurzer eigenhändig geschriebener Lebenslauf de« Lehrling»; 8. ein Lehrzeugni« (d. h. rin« vom Lehrmeister ausgestellt« kurz« Bescheinigung über die Dauer der Lehrzeit und die während der Lehrzeit erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten, sowie über da« Betragen des Lehrling«); 3. wenn der Lehrling zum Besuche einer Fortbildung»- oder Fachschule verpflichtet war, do« Zeugnis über den Schulbesuch. Für jeden nicht zur Innung gehörigen Prüfling ist vor dem Prüfungstermine «ine Prüfungsgebühr von 10 Mark an die Kaff« der Gewrrbekammrr «inzuzahlen. Bei Innungen be trägt die Gebühr höchsten« 5 Mark, die der Jnnungikaffr zufließen. PulSnitz. Der Jugendverein I, hier trifft Vor bereitungen zu einem im Saal« de« Schützenhause« Sonn tag, den 8. Februar abzuhaltenden Kostüm-Fest. E« ist an- zunehmen, daß sich an diesem Abend ein vielgestaltiges, bunt bewegte« Leben entwickeln wird. Auch Freunden und Gönnern deS Verein» ist der Zutritt gestattet. PulSnitz, 3. Februar. Von einem jähen Tode wurde gestern Abend unmittelbar nach einem in Hohenmölsen bei Weißenfels gegebenen humoristischen GesangSkonzert der auch hier bekannt« Direktor und Gründer der ältesten Mul- dcntaler Sänger, Wilhelm Brauer au« Roßwein, «eilt. — 3. Februar. Einen für die Prophezeiungen der Wettermacher ungemein günstigen Verlauf nahm der gestrige Lichtmeßtag. Seine Bezeichnung rührt davon her, daß an diesem von der katholischen Kirche s«it d«m 6. Jahrhundert als Mariä Reinigung gefeierten Feste die für den kirchlichen Erdrauch während de« Jahre« bestimmten Kerzen geweiht werden. Der Bauer soll nun, der bekannten Wetterregel zufolge, a n S. Februar lieber den Wolf in seinem Schaf stalle sehen al« die Sonne. Gegen Mittag stellte sich denn auch Schneefall ein, sodaß sich die Natur wieder einmal im Winterkleids prL,entier<n konnte und die ganze Physiognomie deS Tage» ließ an Trübseligkeit nicht« zu wünschen übrig. — 6L. Bei der herannahenden Schulentlassung zu Ostern, welch« wiederum eine große Anzahl der die Schule verlaffen- den jungen Leute dem HandweikSbcrufe zusühren wird, sei auch an dieser Stelle auf die hauptsächlichsten Vorschriften für daS LehrlingSwesen aufmerksam gemacht, gegen die leider nur zu ost und stet« zum Schaden der einen oder anderen Partci gesündigt wird. So ist gleich eine der wichtigsten Bestimmungen die, daß der Lehrvertrag binnen vier Wochen nach Beginn der Lehrzeit schriftlich abzuschließen und von dem Lehrherrn, dem gesetzlichen Vertreter deS Lehrling« (Va ter oder Vormund) und dem Lehrling selbst zu untrrschreiben ist. Die Mitunterzeichnung de« Lehrvertrage« durch den Lehrling ist sonach ein wesentlicher Erfordernis, fehlt sie, so liegt ein schriftlicher Lehrvertag im Sinne de» H 137» der Gewerbeordnung überhaupt nicht vor, weil der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht. DaS hat zur Folge, daß der Lehrmeister gemäß 8 I27ä der Gew-O. keinen Anspruch auf di« Rückkehr resp. auf zwangweise Zu- rücksührunr in die Lehre geltend machen kann, wenn der Lehrling die Lehre ohne Zustimmung deS Lehrherrn verlassen hat Auch kann demgemäß § 127k der Lehrherr keinen An spruch auf Entschädigung erdeben für die damit zusammen hängend« Beendigung de» Lehrverhältnisse» vor Ablauf der verabredeten Lehrzeit. — Laut 8 6 der von der Gewerbe kammer zu Zittau ei laflenen „Vorschriften zur Regelung de» Lehrling»wesen» im Handwerk" ist der Lehrvertrag in drei Exemplaren auSzufertigen, wovon da» «in« Exemplar der Lehrherr, da« zweite der gesetzliche Vertreter deS Lehrling« erhält. JnnungSmitglieder sind verpflichtet, da« dritte Exem plar binnen 14 Tagen nach Abschluß de« Lehrvertrag« der Innung einzureichen. Leh,Herren, die rin« Innung nicht angehören, find verpflichtet, da« dritte Exemplar der Ge- werbekammer auf Erfordern einzureichen. Lehrverträge, welche den Erfordernissen de» neuen Handwerkergesetzes entsprechen, sind zum Stückpreis« von 15 Pfg. in der Geschäftsstelle de« „PulSnitz« Wochenblatt«»" zu haben. Ueber die in einem Handwerksbetriebe höchstzulässige Zahl von Lehrlingen be stimmt § 7 derselben „Ordnung", daß Handwerker, die ohne