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pulsniherFa-eblatt 8«rn;precher 18. Ln.-Adr.: T-gevtatr Pulsnitz »vUch«k-Konto Dresden 2138. Giro-Konto 140 — — — Erfchetmt a» i«»«« « « r » t a , — — — Im Falle höherer Gewalt — Krieg, Streik oder sonstige: irgend Welcker Störung der Betriebes der Zeitung oder der BeförderimgSeinrMungen — hat d«! »ezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.6Ü KM bei freier Zustellung: bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend Qfrt«u Bl» Io» Bank. Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und V THD vAGHTß Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle PuISnttz Xnzelgen-Grundzahlen in RM: Die 42 mm breite Petitzeile (Mosse'SZeilenmeffer 14) RM 0.25, in der Amtshauptmannschaft Kamenz RM 0.20. Amtliche Zeile RM 0.75 und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50 -/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in SonkurSfSllen gelang! der oolle Recknungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis r/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt hauptblatt und älteste Zeitung in den OrrsLalren de» Pulsnitzer AmtSgerichtSbezirkS: PulSnttz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Breinig, Hauswalde, Ohorn, Oberfteina, Ntrderstein«, Weißbach, Over» und Rtederltchtenau, KrtederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Llein-DtttmannSdors Geschäftsstelle: Pu!S >ttz, Albertstraß« N». 3 Truck und Verlag von E. L. Förster« Erben (Inh. I. W. Moor) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz NNMMer 242 Sonnabend, den 13. Oktober 1827 79. Jahrgang Amtlicher Teil. Das Aonkursversahren über das Vermögen des Texitlwarengrvßhändlers Max Bruno Kaiser in Oberlichs lena« wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch anfgehobe». Amtsgericht Pulsnitz, den 11 Oktober 1927. Bekanntmachung betreffend die Wahl der DertranensmSnner und Ersatzmänner in der An gestellten« ersicherung Die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner findet statt für die Arbeit, geber und für die Angestellten am Sonntag, den 13. November 1927, von 10 Uhr vormittags dis 12 Uhr mittags für den Wahlkreis der Stadt Pulsnitz. Es find z« wählen 6 Dertranensmänner nnd 12 Ersatzmänner. Die Vertrauens- und Ersatzmänner werden je zur Hülste aus den Versicherten, die nicht Arbeitgeber find, und aus den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewühlt. Die Vertrauens- und Ersatzmänner aus den Arbeitgebern werden von den Arbeit- gebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewühlt. Wahlberechtigt find volljährige Deutsche, münnlichen und weiblichen Geschlechts, so fern sie ,u den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und im Bezirke der Stadt Pulsnitz wohnen. Wahlberechtigt als Arbeitgeber find -- wenn ste nicht al« Angestellte wahlberechl'gt find — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschrünkt geschüftsfühiger natürlicher Personen, 2. bet smistischen Personen die Mitglieder des Vorstandes, bei Gesellschaften mit be- schrünkter Haflung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die persönlich hastenden Gesellschafter, soweit ste nicht von der Vertretung ausgeschloffen find. Sind hiernach für eine juristische Perlon oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen das Wahlrecht ausüden Wählbar find nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber find, und Arbeitgeber der ver- sicherten Angestellten, die im Bezirke der Stadt Pulsnitz wohnen oder beschäftigt weiden oder ihren Betliebsfitz haben. Wählbar als Arb itgeber find — wenn sie nicht als Angestellte wählbar find — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Perwnen, 2. die Mitglieder des Doistandes einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Ge sellschaft mit beschrünü'er Haftung, die persönlich haftenden Gesellschafter bet anderen Handelsgesellschaften, soweit ste nicht von der Vertretung ausgeschlossen find, 3. die bevollmächtigten Betriebsleiter. Weder mahlberechtigt noch mahlbar ist, wer 1. insolge straftgeiichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloien Hal oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, bas den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptoerfahren eröffnet ist, 2. infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die nach 8 375 des Angcstelltenverstcherungsgesetzes von der Beitragsleistung befreit find, find sowohl wahlderechligt als auch wählbar Gewühlt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Wahlberechtigten werden aufaefordert, bi, späteste«, drei Woche« vor dem Wahltag dem unterzeichneten Wahlleiter Vorschlagslisten einzureichen, die von wirtschaftlichen Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Arbeitnehmern oder von Verbänden solcher Der- «inigunaen aufzustellen find. Diesen Vorschlagslisten stehen nach § 7 Abs. 2 der Wahlordnung solche Vorschlagslisten der Arbeitgeber oder der Versicherten gleich, die von mindestens fünf Wahlberechtigten unterschrieben find. Die Vorschlagslisten find für die Arbeitgeber und die versicherten Angestellten getrennt aufzustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindestens so viel Namen enthalten, als Vertrauensmänner und Ersatzmänner zu wählen find. Die Dorgeschlagenen find nach Vor und Zunamen, Stand oder Berus und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzusühren. Eine Trennung der Vorgeschlagenen nach Vertrauensmännern und Ersatzmännern ist unzulässig, Mit der Einreichung der Vorschlagslisten ist von den Wahlberechtigten ein Listen- oertreter und ein Stellvertreter, dis zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Wahlleiter bevollmächtigt find, zu benennen. Die Vorschlagsliste nach 8 7 Abs. 2 der Wahlordnung soll die Wähleroereinigung, von der ste ausgeht, nach unterscheidenden Merkmalen kenntlich machen. Hat ein Wähler mehrere Dorschlooslisten nach 8 7 Abs. 2 der Wahlordnung unter zeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Dorschlaaslisten find ungültig wenn ste verspätet eingereicht werden oder wenn ste den Vorschriften des 8 7 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung nicht entsprechen und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wrrd. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, daß ste den anderen Vorschlagslisten gegenüber als eine einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlagslisten oder die Listenoertreter übereinstimmend spätestens bis zum Ablauf des eisten Tages vor dem Wahltag die Erklärung abgeben, datz die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Erklärung über die Verbindung ungültig. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bi» zum 22 Okto ber 1927 nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so findet für die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig bezeichneten Personen gelten dann in der für den Wahl bezirk erforderlichen Zahl tn der Reihenfolge des Vorschlags als von dieser Gruppe gewählt- Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung auszuweisen. Für die bei der Reich»- oerficherunasanstalt versicherten Angestellten dient die vetfichenmgrka^e.sür die Ersotzkaffenmitglieder ein» Bescheinigung der Ersatzkaffe als Ausweis In der Vsrstcherungskarte oder der Beschei nigung mutz wentgsteus ein Beitrag innerhalb der letzten 12 Monate vor der Wahl nachgewiesen lein. Hat ein Ersatzkaffenmitglied noch eine gültige Dersicherungskarte, so darf ihm die Ersatz - Kaffe keine Bescheinigung ausstellen. Die Wahlberechtigung der Arbeitgeber wird durch eine von der Gemeindebehörde (vem Gutsvorsteher) des Betriebssttzes ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen. Die Ersatzkaffenmitglieder ««d die Arbeitgeber «»erde« ««fgefordert, sich die Beschei nigungen ) ««»stellen z« lassen. Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt enthalten. Sie find außerhalb des Wahlraums handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung herzustellen. Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel in verschlossenem Wablumschlage dem Wahlleiter unter Beifügung des Ausweiftz über ihre Wahlberechtigung brtefiich einzusenden. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber aus Verlangen von dem Vorsteher der Wabl des örtlichen Stimmbezirkes aus- gehändigt. Der Bries mutz spätestens am 12. November 1927 bei der unterzeichneten Behördr Angegangen sein. Nachträglich eingehende Stimmzettel find ungültig. Wahlberechtigten Versicherten, die sich am Wahltag während der Wahlzeit aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wahlbezirkes aushalten, stellt der Wahlleiter auf Antrag gegen Hinterlegung der Versicherung-Karte oder der Bescheinigung der zuständigen Ersatzkaffe einen Wahlschein aus. Im übrigen gilt der vorhergehende Absatz entsprechend. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht mehr als hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für jede wettere angefangeoe hundert versicherte Angestellte erhöht sich di« Zahl um eine Stimme. Kein Arbeit geber hat mehr als 20 Stimmen. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einen besonderen Umschlag zu legen. Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten sie als ein Stimmzettel, wenn ste gleichlautend find, andernfalls find ste ungültig. Der Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht nur in dem Stimmbezirk, in dem er wohnt, ausüben. E, ka«n nur für ««veränderte Vorschlagslisten gestimmt werde«; auch die Reihenfolge der Vorgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Pulsnitz, den 1. Oktober 1927. Der Rat der Stadt Pulsnitz. Derw.-Jnsp. Hirzel, als Wahlleiter. 9 Muster für die Bescheinigungen find als Anlagen 2 und 3 der Wahlordnung abgedruckt und von Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8 zu beziehen. Das Wichtigst« Wie die Morgcnblätter au- Newyork melden, ist die 50 Millionenan lethe der deutschen Zentralbank für Landwirtschaft überzeichnet. Der Präfekt von Südtirol hat den Gebrauch der deutschen Sprache verboten. Borgestern haben die streikenden Bankbeamten in Warschau eine Ver sammlung abgehalten, bei der beschlossen wurde, die Intervention der Regierung abzuwarten. Fall- diese nicht erfolgreich sein sollte, soll der allgemeine Streik proklamiert we den. Der Streik soll alle Banken in Warschau und im ganzen übrigen Polen umfassen. AuS Moskau wird gemeldet, daß der Sturm ans dem Schwarzen Meere weiter wütet. Vier Fischerboote sind losgeriffen und verschwunden. Ein griechischer Frachtdampfer ist kurz vor der Einfahrt nach Seba- stopol unrergegangen. Unweit Straßburg fuhren vorgestern nacht zwei sich kreuzende Schnell züge in eine von Wildschweinen aufgescheuchte Schafherde, die sich über den Bahndamm retten wollten. 154 Schase wurden zermalmt. Wie aus Schanghai berichtet wird, haben die geschlagenen Schansi Ar- meen Calgan geräumt. 2 Divisionen der Schansirruppen sollen je» doch bis 80 Meilen vor Peking vorgerückt sein. M MWMWlM im MWt MW Mit 37 gegen 31 Stimme« Der Beschluß des Reichskabinetts über Besoldungsreform — l) 1230 auf den Azoren gelandet. Sofortiger Weiterflug von v 1230 — Die Berliner Presse zum Reichsschulgesetz — Ermordung des albanischen Gesandten in Prag (In der Freitagnummer als Drahtbericht bereits bekannt gegeben) Berlin. Das neue Reichsvolksschulgesetz wurde im Reichsrat i« der Gesamtabstimmung mit 37 gegen 31 Stimmen abgelehnt, und zwar in der Fassung, die die Aus- schüffe der Vorlage im wesentlichen nach den preußischeu An trägen gegeben hatten. Dagegen stimmte« Bayern, Anhalt, Oldenburg, Thüringen, Hesse«, Hamburg, Bremen, Lübeck, Mecklenburg- Schwerin, Württemberg u«L die preußische« Provinzen mit Ausnahme vou Berlin und Provinz Sachsen. * Den Dovfitz der Dechandlungen führte Reichsinnen minister Or. v. Keubell. Ministerialdirektor K ästner be richtete über die Ausfchußverhandlungen des Reichsrates. Der Berichterstatter wies zunächst daraus hin- daß nach dem Vorschlag der Ausschüsse die Vorlage den Namen Reichsvolksschulgesetz tragen soll. Die Zahl der in den Ausschüssen gestellten und erledigten Anträge be trage an 300. Reichsinnemninister von Keudell «Märte, daß die Reichsregierung in vielen Punkten den Ansschußbeschlüssen nicht zustimmen könne. Sie werde das bei den einzelnen Bestimmungen erklären und sich ihre Stellungnahme Vor behalten. Der sächsische Gesandte vr. Gradnauer gab die Erklärung ab, daß die sächsische Regierung der Vorlage nicht werde zustimmen können, weil sie eine unerträgliche Zersplitterung des sächsischen Schul wesens Hervorrufen und Unfrieden erzeugen würde und weil diese Vorlage auch der Verfassung widersprech«. Bayerische Anträge auf MÄ>«cherstellung einzüner Bestimmungen der Regierungsvorlage wurden gegen die An- trcysteller ab gelehnt, ebenso einige sächsische Anträge.