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ssulsnHerZageblatt Bezirk sanzeiger — — — E«sch«1«t am j«»«m Wertta« — — — I» Fall« höherer Gewalt — Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung de» Betriebe» der Zeitung oder der Besörderungreiurtchtungen — hat de: Bezieher keine» Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung de» Bezugspreise». — Wöchentlich 0.65 -kkM öei freier Zustellung: bet Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend LIjkA Bank «Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und v TtzI k Ii vATATA Commerz» und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigen-Grundzahlen in RM: Die 42 uuu breite Petitzeile (Moffe'SZeilenmeffer 14) RM 0.25, in der AmtShauptmannschast Kamenz RM 0.20. Amtliche Zeile RM 0.75 and RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50«/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzetgengebühreu durch Klage oder in KonkursfSllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis r/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und Slleste Zeitung in den Ortschaften der Pulsnitzer AmtSgerichtSbezirkS: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Obersteina, Niedrrstetn«, Weißbach, Ober- und Nirdcrlichtenau, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pul»uitz, «lbertstraße No. > Druck und Verlag von S. L. F ö r st e r » Srb e n (Inh. I. W. Moor» Schriftleiter: I. W. Mohr inPulSnitz Nummer 244 Dienstag, den 18. Oktober 1S27 7S. Jahrgang Amtlicher Teil. Bekanntmachung Aus Grund der Verordnung des Derrn Reichspräsidenten der Reichsanstalt für Arbeits vermittlung und Arbeitalosenvsrficherung über die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter vom 2 Januar 1926 und im Einvernehmen mit dem Landesarbeitsamt (Land-samt für Arbeitsvermittlung) werden die landwirtschaftlichen Arbeitgeber, die auch im Jahre 1928 Aus länder 2 der Verordnung) beschäftigen wollen, hiermit ausgesordert, bi» zum 2». Oktober df». Ihr», bei dem öffentlichen Arbeitsnachweis Pulsnitz und Umgcg., Dreherstratze (Holzbaus) Fernruf 379, Genehmigungsantrag auf dem vorgeschriebenen Antragsoordruck xu stellen. Vor drucke find beim Arbeitsnachweis kostenlos zu entnehmen. Die ausgefüllten Anträge find durch den Antragsteller oder einen Beauftragten persönlich beim Arbeitsnachweis wührrnd der »blichen Geschöstszeit abzugeben. Für jeden beantragten Ausländer ist dabei «ine Einschretbeaebüdr von 0.50 SM zu entrichten (Verordnung vom 28. September 1927, Reichsarbeitsblatt Nr. 28 vom 1. Oktober 1927). Die Höchstzahl der für das Jahr 1928 zuzulassenden Ausländer wird vom Herrn Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung noch festgesetzt. Es ist nicht damit zu rechnen, datz eine Erhöhung gegenüber der Höchstzahl für das Jahr 1927 erfolgt. Der Arbeitsnachweis ersucht deshalb, in den Antrügen die Anforderung an Ausländern aus den unumgänglichen Mindestbevars zu beschranken. Der Arbeitsnachweis weist ausdrücklich daraus hin, datz die jetzt gültigen Beschkistigungs« Genehmigungen, soweit ausdrücklich eine anderweit befristete Genehmigung nicht erteilt ist, spätestens am IS. Dezember 1927 ablaufe«. Zu diesem Zeitpunkt find die ausländischen Wanderarbeiter, die nicht im Besitze von Besreiungsscheinen sind, zu entlasse«. Der Einreichungstermin für die Anträge (29. Oktober 1927) ist unbedingt einzuhalten- Verspätet eingehende Anträge testen Gesahr, wegen Urberschreitung der Höchstzahl unberück sichtigt zu bleiben. Autzerdrm erhöhen sich, woraus noch besonders ausmerksam gemacht wird, jür nicht recht zeitig eingehende Anträge die vom Landesarbeitsamt zur Erhebung kommenden Genehmigungsgebühren. Außer der Etnschreibegebühr werden Gebührenoorschvsse nicht erhoben; vielmehr wird das Landesarteitsamt den Getührenbetrag nach Abschluß des Verfahren» vom Arbeitgeber bei Zustellung des Bescheides per Nachnahme erheben. Pulsnitz, am 17. Oktober 1927. Der Vorfitzende der Oeffentliche« Arbeitsnachweise des Bezirkes. Die Stadtverordneten baden unter Zustimmung des Stadtrates den I. Nachtrag zum Ortsgesetz, die Organisation der öffentlichen Wohlfahrtspflege im Bezirke der Stadt Pulsnitz betr, beschlossen. Er ist unter dem 20 September 1927 von der Beschlutzbehörde genehmigt w den und kann im städtischen Wohlfahrtsamt wührend der geordneten Dtenstftunden von jedermann ringesehen werden. Pulsnitz, den 15. Oktober 1927. Rat der Stadt. Oeffentliche Stadtverordneten - Sitzung am Donner»tag, den 20 Oktober 1927, abends '/,8 Uhr im große« Sitzungssaale de» Rathauses. Lagerordnung: l. Kenntnisnahmen. ». Beratungen und Beschlußfassungen: 1. Bewilligungen: ») einer Beihilfe an den Verein für das Deutschtum im Auslande, b) der Kosten sür die Schulhaus verwaltung. 2. Die Stratzen- und Schleusenreinigungsgedühr betr. 3. Die Wasser- Mindestabgabe betr. 4. Festlegung der Strakenfluchttinie der Hempelstratze betr. 5 Die Satzung des sür den Bezirk der Allgemeinen Ortskrankenkasse Pulsnitz errichteten Zweckoerbandes (Gemeindeoerband) betr. lll. Evtl. Ansragen und Antrüge Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Pulsnitz, den 17. Oktober 1927. Der Stadtverordnetenvorsteher Karl Zimmerman» Bekanntmachung Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, datz die Allgemeine Ortskrankenkasse Oberlichtenau umsoflend die Ortschasten Oberlichtenau, Niederlichtena«, Friederadorf und Großnaundorf mit Genehmigung des Oberoersicherungsamles mit der Allgemeinen Ortskrankenkasse Pulsnitz Gleichzeitig zur Kenntnisnahme, datz Herr vr. weck. Haufe sür unsere Kaffe nicht mehr tütig ist. An besten Stelle ist Herr vr weck. Viertel zugelassen. Pulsnitz, den 15. Oktober 1927. Der Vorstand der Allgemeine« Ortskrankenkaffe Pulsnitz Felix Herberg Bekanntmachung betreffend die Wahl der Arbeitgeber- und Verficherten-Vertreter im Aus schuß der Allgemeinen Ortskrankenkasse z« Pnlsnitz Die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten im Ausschuß der Allgem. Ort?» Krankenkasse zu Pulsnitz findet am Sonnabend, de« 19. November 1927, von 9 Uhr vor«, di» 6 Uhr nachm. im Schützrnhan» Pulsnitz statt. Es find zu wählen: 15 Vertreter > 30 Stellvertreter j d-r Arbeitgeber 30 Vertreter I . , 60 Stellvertreter f Versicherten Wahlberechtigt find die volljährigen Arbeitgeber und die volljährigen Versicherten ohne Unterschied des Geschlechtes und der Staatsangehörigkeit. Arbeitgeber, die selbst versichert find, zählen zu den Arbeitgebern, wenn sie regelmäßig mehr als zwei Verficherungspflichtige beschäftigen, sonst zu den Versicherten. Wählbar al» Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten find nur volljährige Deutsche ohne Unterschied de» Geschlechts, wenn sie nicht ») infolge ftrasgertchtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemt r verloren haben oder wegen eine» Verbrechens oder Vergehen«, dar den Verlust dies.c Fähigkeit zur Folge haben Kan», oersolgt werde», sofern gegen sie das Hauptoerfahren eröffnet ist; d) infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt find. Die Wahlen find geheim. Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die wahlberechtigten Arbeitgeber und Versicherten werden hiermit aufgefordert, Wahlvor schlag«, gesondert für Arbeitgeber und Versicherte, bi» spätesten» 2 Wocheu vor dem Wahl tag bei dem Vorstand rinzureichen. Wahloorschläge, die später eiagehe», werden nicht berücksichtigt. Zur Einreichung von Vorschlagslisten sind wirtschaftliche Vereinigungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder Verbände solcher Vereinigungen berechtigt. Dir von solchen Vereinigungen oder Verbänden eingereichten Vorschlagslisten brauchen nur von den zur Vertretung der Vereinigung oder des Verbandes gesetzlich berufenen Personen unterzeichnet sein. Andere Vorschlagslisten wüsten ») bet den Arbeitgebern von mindestens 60 Stimmen, und d) bei den Versicherten von mindestens 60 Wahlberechtigten unterzeichnet sein Jeder Wahlberechtigte darf nur eine Vorschlagsliste unterzeichnen. Jeder Wahloorschlag darf höchstens dreimal soviel Bewerber enthalt«», al« Vertreter zu wählen find. Die einzelnen Bewerber find unter fortlaufender Nummer aufzusühren, welche die Reihen» folge ihrer Benennung ausdrückt und nach Familien-, Vor-(Rus)name», Beruf und Wohnort bezeich nen. Bei Versicherten ist auch der Arbeitgeber, bei dem sie beschäftigt find, anzugeben. Den Wahl vorschlägen sür Versicherte ist von jedem Bewerber eine Erklärung darüber beizusügen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist. In jedem Wahloorschlag ist ein Vertreter de« Wahlvorschlages und ein Stellvertreter sür ihn aus der Mitter der Unterzeichner zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so gilt der erste Unterzeichner als Vertreter des Wahlvorschlages und der ihm folgende Unterzeichner als sei» Stellvertreter. Die eingereichten Wahlvorschläge können nach erfolgter Prüfung und Entscheidung über ihre Zulassung in der Zeit vom 10. November bis 15. November 1927 von 8 bis 12 Uhr vormittag« in den Geschäftsräumen der Kasse eingesehen werden. Die Wähler können ihr Wahlrecht nur persönlich ausüben. Die Stimmabgabe ist an die Dorschlaglisten gebunden und erfolgt durch Stimmzettel, die in einem mit dem Stempel der Kasse ver sehenen und im Wahllokal erhältlichen Umschlag abzugebr» find. Die Stimmzettel sollen von weitzer Farbe und 9 cm hoch und 12 cm breit sei». Für die Arbeitgeber und Versicherten werden getrennte Wählerlisten aufgestellt, diese können jederzeit in den Geschäftsräumen der Kaffe während der Geschäftszeit eingesehen werden. Etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste« find bei Vermeidung des Ausschlusse« spätesten« 2 Wochen vor dem Wahltag unter Beisügung von Beweismitteln bei dem Kaffcnvorstand einzulegen. Die in dl« Wählerliste eingetragenen Wähler erhalten vor der Wahl eine Wahlkarte zug - stellt, die zugleich bei der Wahl als Ausweis dient und zur Wahl mitzubringen ist. Wahlberechtigte, die keine Wahlkarte erhalten, haben sich zur Vermeidung von Rechtsnachteilen vor der Wahl'an Kaffenstelle zu melden. Der Wahlausschuß ist befugt, die Wahl und Stimmberechtigung jedes Wählers bei der Stimmabgabe zu prüfen. Al« Ausweis gilt sür diesen Fall für Arbeitgeber die letzte Beitrags quittung und für Versicherte eine Bescheinigung des Arbeitgeber», aus der ersichtlich sein mutz, daß das Be- schäjttgungsverhältnts am Wahltag noch besteht Arbeitslose haben ihre Stempelkarte vorzulegen. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung und der Wahlordnung, die in den Ge schäftsräumen der Kaffe zur Einsicht aurlirgen. Pulsnitz, den 15. Oktober 1V27. Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse Pulsnitz Felix Herberg. vereinigt worden ist Das Wichtigste Wie die Morgenblätter berichten, wird der Exckutivausschuß der Berg- arbeitcrinternationale am 20. Oktober in Warschau zusammentreten, um zu der Streiklage im mitteldeutschen Bergbau Stellung zu nehmen. Die süddeutschen Staaten schließen sich zu einer Front gegen das Reich zusammen. Die sranzösssche Antwort auf die amerikanische Zollnote wird in maß gebenden Washingtoner Kreisen al« unbefriedigend angesehen Es verlautet, daß die Note nicht eher veröffentlicht wird, bis sie von f den Sachvi,ständigen genau geprüft ist. Wie aus Mexiko gemeldet wird, ist ein Exprcßzug der Durango-Staats eisenbahnen von Banditen angchalten und um 14 000 Pesos be- j WWW les »W » MMM MMM-NM Nach Aussage der Streikleitung streike« Lü Prozent der Bergarbeiter Zusammentritt des Schulreichstages — Verjüngungsoperation nach Woronoff in Wien Slreikintkipcllation des Zentrums - Halle. Der Streik im mitteldeutschen Braunkohlen- revier hat bereits ziemlich weiten Umfang angenommen. Er umfaßt etwa 7V—80 000 Arbeiter und ist auf den meisten Gruben restlos durchegführt. Die Werke sind teilweise ganz, teilweise zum Teil stillgelegt. Im Bitterfelder Revier ruht die Arbeit auf den meisten Gruben. Wo noch einige Gruden im Beiried find, haben sich auf den stillgelegten Gruden Kommandos von Streikenden gebildet, die die Arbeitswilligen am Betreten der Arbeitsstätte hindern. Im Zeitzer Revier haben nach