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pulsmtzerMcdenblall vernlyrecker vr. iS Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBeförderungseinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährl. M!.7O, monatl. KV Pf., : du»ch di« Post bezogen M 2.10. : des Königliche» Amtsgerichts und des Stadtrates z« Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 l>e!egi».-kl-i'.: Wochenblatt Pulsnik Inserate sind bis vormittags 10 Uhr austu- geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zeilenm. 14) 2V Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 18 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks SS Pf., Reklame : 80 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. : Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. füll Zan gmfqaMlKftckdttnK Nnknitz umfassend die Ortschaften Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung,Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina rMtvvMi jlli. öM pulrMy Weißbach, Ober- und Niederllch'.enau, Friedersdorf. Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein. Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle r Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 268. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 78 Dienstag, sen 2. Juli 1918. 70. Jahrgang Amtlicher Teil. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 28. Juni 1918. Ministerium des Innern. Verordnung. Auf Grund der ZZ 4 und 7 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Retcysgesetzblatt Seile 307) wird mit Wirkung für das Reichsgebiet bestimmt: 8 1- Rhabarber darf nicht mit einem längeren Blattansatz als bis zu 3 cm in den Han del gebracht werden. Mairüben, Möhren und Karotten dürfen mit Kraut nicht in den Handel gebracht werden. Soweit Mailüben, Möhren und Karotten von der Lrzeugerstelle aus kurze Entfernungen mit Fuhrwerk oder auf andere Weise, jedoch nickt mit der Bahn, an die Absatzstelle, insbesondere aus öffentliche Märkte befördert werden, ist der Absatz mit Kraut bis aus weiteres zugelafsen. Zuwiderhandlungen werden gemäß 18 der Verordnung vom s. April 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 M oder mit einer dieser Strafen bestraft. § 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Juni 1918, Reichsstele für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: v. Tilly Höchstpreise für Frühobst I. Für Frühobst werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Erdbeeren Preß- und Marmeladencrdbeeren Weinbergs > Wald- l Erdbeeren Monats- j Süße Kirschen - Preß , Brenn- und Marmeladenkirschen (süß und sauer) Saure Kirschen Johannisbeeren (weiß und rot) Johannisbeeren (schwarz) Stachelbeeren (reif und unreif) Himbeeren in kleinen Packungen Pretzhimbeeren Heidelbeeren (Blaubeeren) frei Verladestelle Der Erzeugerpreis für Blaubeeren frei Verladestelle kommt dem Aufkäufer oder Händler zu, der die Beeren von den eigentlichen Pflückern aufkaufr. Der Pflückerpreis bezw. der Sammelprcis darf diese Höhe nicht erreichen. Preise treten an Stelle der mit Mtnisterialverordnung vom 8 Mai 1918 II 8 in — Mr. 107 der Sächsischen Staatszeitung vom 10. Mai 1918) sestgesetzten Richtpreise, für Früyvbst und an die Stelle der mit Ministeralverordnung vom 12 Juni A1» — o 1 und Ministerialverordnung vom 12 Juni 18.8 — 1187 v o 1 — r- AS der Sächsischen Staatszeitung vom 13 Juni 19:8) festgesetzten Höchstpreise und sind Höchstpreise nn Sinne des Gesetzes vom 4. August 1914 (Reichsgesetzblalt Seite 339) mit den Lazu ergangenen Abänderungsoerordnungen. HI. Die Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen. IV- Diese Verordnung tritt am 3. Juli 1918 in Kraft. Dresden, den 28. Juni 1918. Ministerium des Innern. Erzeuger- höchtzpreis 1,20 M 0,75 - Groß handel« preis 1,50 M 1,00 - Kleinhandelspreis je Pfd. 1,65 M 1,10 - 2,00 - 2,4L - 2,60 - 0,40 - 0,54 - 0,70 - 0,20 - v,28 - 0,35 - 0,60 - 0,75 - 0,90 - 0,45 - 0,60 - 0,80 - 0.55 - 0,65 - 085 - 0,45 - 0,60 - 0,8» - 1,50 - 1,80 - 2,10 - 0,75 - 0,95 - 1,20 - 6 50 - 0,65 - 0,85 - Brotgetreidefelbstversorger. Zufolge einer Anordnung des Landeslebensmittelamts wird folgendes bestimmt: Die Selbstversorger und die von ihnen zu beköstigenden Angehörigen ihrer Wirtschaft erhallen, dafern sie in der Landwirtschaft täglich mindestens 9 Stunden schwere körper liche Arbeit verrichten, auch für die Zeit der Körnerernte auf die Dauer von fünf Wochen, wofür die Zeit vom 7. Juli bis mit )0 August festgesetzt wird, auf Antrag wöchentlich 1 Brotmarke über I Pfund Brot oder 308 g Mehl. Die Ortsdehörden werden hiermit veranlaßt, nur auf diese 5 Wochen die Brot- marken an die schwerarbeitenden Selbstversorger auf Antrag auszugeben, wobei zu berück sichtigen ist, daß nur Personen von über 14 Jahren Anspruch auf diese Schwerarbeiter- zulage haben Die hierzu erforderlichen Brotmarken gehen den Ortsdehörden im Lause der nächsten Woche zu Sofort nach dem 17. August ist der Königlichen Amtshauptmannschaft unter Anga der Zahl der Antragsteller die verausgabte Anzahl Brotmarken wochenweise befände anzuzeigen. Diese Bestimmung gilt auch für die reo. Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz, am 29. Juni 1918. Die Königliche Amtshauptmannschast für den Kommunalverkaud. Nährmittel. Vom 6 Juli 1918 werden durch die Verkaufsstellen für Nährmittel abgegeben: ->) au? Abschnitt 14 der allgemeinen (gelben) Nährmittelkarte (Personen im, Alter von Über 4 Jahren):/ 200 Nudeln und 250 - Suppen. b) aus Abschnitt 14 der Kinder- (roten) Nährmittelkart (Kinder bis zum vollen- deten 4. Lebensjahre): 200 Z Nudeln und 250 - Suppen. Vorstehendes gilt auch für die rev. Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz, den 28. Juni 1918. Der Kommnnalverband der Königlichen Amtshanptmannschaft. Es wer»»»- s^CiL innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist an unsere Tlodt- steuereinnahme abzuführen: am 1. Juli — die 2. Rate auf den Warenumsatzstempel, — die Biersteuer, - 10. - — die 3. Rate der Besitzsteuer. Hinsichtlich des gleichfalls am 1. Juli fällig werdenden Wasserzinses wird Zahlung bis zum 1 Oktober gestundet. PuIsni 8 , am 30. Juni 1918. Der Stadtrat. Käse für Schwerarbeiter. Gegen Vorlegung der Brotkartenausweise Nr. 1 dis 1200 werden am Mittwoch »u» Donnerstag, den 3. und 4. Juli 1918 im Grünwarengeschäft von Hermann Höntsch in Pulsnitz an eine Person 50 Gramm Käse zum Preise von 1.10 M abgegeben. Pulsnitz, den 2. Juli 1918. Der Stadtrat. Dem unterzeichneten Stadtrate ist die Mitteilung zugegangen, daß zu erwarten ist, daß polnische Magergänse eingeführt werden sollen. Der Preis beträgt für das Pfund Lebendgewicht 3.50 M. Diejenigen, welche solche Gänse wünschen, werden ersucht, diese Bestellungen am Mitt woch, den 3. d. M. in der Ratskanzlei von 8—12 Uhr vormittags abzugeben. Pulsnitz, am 2. Juli 1918. Der Stadtrat. Gegen Abgabe des Abschnittes 11l der Landesfettkarte werden Mittwoch, den 3. Juli 1918 im Fceibankgebäude zu Pulsnitz M. S. 25 Gramm Speck zum Preise von 16 Pfg. verkauft von 2 —3Vs Uhr für Gemeinde Vollung, „ 3Vz—6 „ „ „ Pulsnitz M. S. Sonntag, den 14. Ink und Montag, den 15. Jnli 1918: WU- Krammarkt in Pulsnitz. "MÄ Nur diejenigen Fieranten haben Anspruch auf einen Platz und eine städtische Bude für diesen Jahrmark, welche ihr Eintreffen 8 Tage zuvor dem städtischen Marktmeister schriftlich angezeigt haben. Die Waffe der Feinde. Von unserem Berliner Vertreter Gerade die Vorgänge in den letzten Tagen beweis-: uns wieder, mit welchen Mitteln die Entente arbeitet, und daß sie nichts scheut, um zum Ziel zu gelangen. Einmal ist es die angebliche Umsturzbewegung in Rußland, die durch die Entente-Blätter und durch die Nachrichten-Quellen der Entente hundertfach entstellt als Tatsache berichtet wird. Gewiß ist es auch kein Geheimnis, daß in Rußland stch eine monarchistische oder gichtiger ententefreundliche Bewegung gegen die jetzigen Biachthader entwickelt und schon der erste Zusammenstoß zu entscheidenden Umwälzungen führen kann. Immerhin hat man bei uns die Kraft der Bolsckewiki unterschätzt und der Entente zu viel geglaubt. Sie wünschte nichts sehnlicher, als Deutschland schon vor der russischen Krise in Verlegenheit zu bringen und die Haltung Deutsch lands schwankend zu machen. Nach und nach kommt die Erkenntnis, da ja immer noch nicht das eintrat, was man nach neutralen Blättern erwartete. Der Meldung aus Kopen hagen, daß man in Petersburg bereits den Sowjet abgesstzt, Nikolai Nikolajewitsch zum Zaren erkoren habe und Lenin und Trotzki nach der Murmanküste geflohen seien, wurde mit Recht angezweifklt, und es ergab jich, daß sie Wünsche der Entente widergad und nicht über wahre Begebenheiten berichtete. Aber unverkennbar hat diese Propaganda der Lüge doch aus die Sowjetrepublik schon eingewirkt und selbst bei starken Anhängern die BefLrchtongm auskommen lassen, »s sei unnütz dm Widerständen zu bestehen. Mehr noch als diese Krist nmächen erwiesen stch die Gerüchte über oie Ermordung des Zaren als eine Entente- Sensation. Man kann im ersten Augenblick nicht ersehen, zu welchem ZAeck wohl von Nortbcliffe mit dem Leben des