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pulsnHerTageblait Brzirosanzeiger Iv. Li-.-e-d..: .' »oksch«ck-Kon!o Dresden 2138. — — — E«fch«t»t a « j«S«m Wirkte», — — — Im Falle höherer Gewalt — Krieg, Gtreik oder sonstiger irgend welcher Gtörnnz de« Betriebes der Zeitung oder der BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 SkM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Pop monatlich 2.66 NM freibleibind E» MA» D»Ickck Bank «Konten: Pulsnitzer Bant, Pulsnitz und vTHTT Commerz« und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigen-Grundzahlen in RM: Die 42 mm breite Petitzeile (Mosse'S Zeilenmesser 14) RM 0.25, in der «mtshauptmannschast Kamenz RM 0.80. Amtliche Zeile RM 0.75 und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50"/, Ausschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühreu durch Klage oder in SonkurSfLllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis */,10 Uhr vormittags eingehen! e Anzeigen finden am gleichen Lage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt taupldtatt uni -Urfte Zeitung in den Ortschaften der Pulsnitzer SlnnSgerichtsbezirkS: Pulsnitz, Pulsnitz M. G., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Oüorn, Obsrsteina, Niederstcina, Weißbach, Over- und Mrdrrltchtenau, FrtedrrSdorf, Thiemendors, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kletn.Dittmannsdors Geschäftsstelle: Pu!S ütz, Albertstraß« Ke. 8 Druck und Verlag von L. L. Först 'Erben (Inh. I. W. Mc^r) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz NuMmer 231 Montag, den 3. Oktober 1S27 79. Jahrgang Amtlicher Teil. Bekanntmachung über die Wahl der Vertrauensmänner «nd Ersatzmänner in der Ange- stelltenverficherang im Bezirke der Amtshauptmannschaft Kamenz. Die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner find t sto i: sür die Arbeitgeber und die Angestellten am Sonntag, den 13. «November 1927, von 2 bis 6 Uhr nachmittags für den Stimmbezirk (8 17 Abs. 2. der Wahlordnung) in Großröhrsdorf, Rathaus — Ratskeller, Gesellimastszimmer —, umsassend die Stadt Großröhrsdorf, die Orte Bretnig und Hauswalde; sür drn Stimmbezirks in Ohorn, Rathaus — Sitzungszimmer -, umfassend die Orte Oüorn, Fciedersdorf, Großnaundorf, Kleindütmanns'orf, Lichtenberg, Mittelbach, Niederllchtenau, Niederstcina, Oberlichtenau, Obersleina, Pulsnitz M. S. und Weißbach d. Pulsnitz; für den Stimmbezirk O in Elstra, Rathaus — Ratskeller, im kleinen Zimmer —, umfassend die Stadt Elstra und Vie Orte Bocka, Connewitz, Glaudnitz, Gödlau, Jauer, Iiedlitz, Koschwitz, «indisch, Kriepitz, Möhrsdorf, Neustädiel, Ostro, Prtelitz, Rauschwitz, Süuritz und Wohl«; für de« Stimmbezirk v <n Königsbrück, Rathaus — Ratskeller, Iagdzimmer -, umsassend die Stadt Künicisbrück und die OUe Gröfenhu .r, Höckendorf, Koissck, Krakau, Lauß nitz, Neukirch, Reichenau, Reichenbach, Röhrsdors, Schmorkau, Sella, Steinborn, Stenz, WUßvach b. Königsbrück und Bohra; für de» Stimmbezirk L in Schwepnitz, Gemeindeamt, umsassend die Orte Schwepnitz Bul- lerltz, Lasel, Got schdors, Großgcabe, Gcüngrädchen, Löllichau, Rohna, Straßgrübchen, Zeisholz und Zachau; für den Stimmbezirk k Kamenz, Amtshauptmannschaft — Erdgeschoß, Zimmer 2 —, um fassend die Orte Auschkowitz, Bernbruch, Biehla, Bischheim, Brauna, Taseritz, Crost witz, Cunnersoorf, Connewitz. Deurschdaselitz, Döbra, Dürrwicknitz, Geienau, Gersdorf, GrÜnze, Höflich, Hausdorf. Hennersdorf, Höflän, Horka, Issau, Kleinhänchen, Kuckau, Loske, Lehndors, Liebenau, Lieske, Lückersdors, Mostrich, Miltitz, Naußlitz, Nebelschütz, Nucknitz, -Oßling, Panschwig, Petersdain, Piskowitz, Räckelwitz, Ralbitz, Rosenthal, Schiebel, Schmcckwitz, Sckmerlitz, Schönau, Schönbach, Schweinerden, Schwosdorf, Siebitz, Skaska, Trado, Tschaschwltz, Weißig, Wendischdaselitz, Wieso, Zeina uno Zschornav. Die Einwohner von Gutsbezicken und Ortsteilen wühlen mit den Gemeinden, denen sie bei politischen Wahlen zugetetlt find. Es find zu wähle« 6 Derlraueusmänuer «nd 12 Ersatzmänner. Die Verbauen-- und Eisotzmünner werden s« zur Hüllte aus den Versicherten, die nicht Arbeitgeber find, und aus den Arbeitgebern der versicheren Angestellten gewühlt. Die DeUroucnr- und E:s tzmäancr aus den Arbeitgeber werden von den Arbeit gebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewühlt. Wahlberechtigt find vollsührige Deutsche, münnlichen und weiblichen Geschlechts, sc- fecn sie zu den versicherten Angestellten oder d<"en Arbeitgebern gehören und in dem deiressenden Stimmbezirke wohnen. Wahlberechtigt als Arbeitgeber find — wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt find — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschrankt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2. del furistischen Personen die Mitglieder dLZ Vorstandes, bei Gesellschaften mit be- schrünkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die persönlich hastenden Gesellschas.er, soweit sie nicht von der Vectra ung ausgeschlossen find. Sind hiernach sür e..ie juristische Person ober Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so dars nur eine von ihnen das Wahlrecht ausüben. Wählbar find nur Versichere, die nicht Arbeitgeber find, und Arbeitgeber der ver» sicherten Angestellten, die in dem betreffenden Stimmbezirke wohnen oder beschüstigt werden oder ihren Betrieosfitz Haven. Wühlbar als Arbeitgeber find — wenn sie nicht als Angestellte wühlbar find — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschüstsunfühiger und beschrankt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2. die Mitglieder des Voistandca einer juristischen Person, di« Geschäftsführer einer Ge sellschaft mit beschrankter Haftung, die persön'tch haftenden Gesellschafter bei anderen Hande-.soesellschaften, soweit sie nicht von der Derlletung ausgeschloffen find, 3. die bevollmächtigten Betriebsleiter. Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer 1 . insolge ftraftgerichtltcher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Armier verloren hat oder wegen eine.' Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptoersahren eröffnet ist, 2 infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschrankt ist. Angestellte, die nach 8 375 d.i Angestelltenverstcherungsgesetzes von der Beitragsleistung besreit find, find sowohl wahlberechtigt als auch wählbar. Gewühlt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die W ibeccÄligcen werden aufgefordert, bis späteste«« drei Woch dem Wahltag de unterzeichneten Wahlletter Vorschlagslisten einzureichen, die von w'r '. ältlichen Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Arbeitnehmern oder von Verbünden solcher Ver einigungen aufzustellen find. Diesen Vorschlagslisten stehen nach 8 7 Abs. 2 der Wahlordnung solche. Vorschlagslisten der Arbeitgeber oder der Versicherten gleich, die von mindestens fünf Wahlberechtigten unterschrieben find. Die Dorschlagelist-n find sür die Arbeitgeber und die versicherten Angestellter- getrennt aufzustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindcstens so viel Namen enthalten, als Vertrau..---dünner und Ersatzmünner zu wühlen find. Die Vorgeschlagencn find nach Vor- und Zunamen, Stand oder Berns und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge ouszusühren. Eine Trennung der Dorgejchlagenen nach Vertrauensmünnern und Ersatzmännern ist unzulässig, Mit der Einreichung der Vorschlagslisten ist von den Wahlberechtigten ein Liflen- oertreter und ein Stellvertreter, die zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Wahlletter bevollmächtigt find, zu benennen. Die Vorschlagsliste nach 8 7 Abs. 2 der Wahlordnung soll die Wähleroereinigung, von der ste ausgeht, nach unterscheidenoen Merkmalen kenntlich machen. Hat ein Wühler mehrere Dorschloosltstcn nach 8 7 Abs. 2 der Wahlordnung unter zeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten find ungültig, wenn ste verspüret eingereicht werden oder wenn sie den Vorschriften des 8 7 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung nicht entsprechen und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, daß ste den anderen Vorschlagslisten gegenüber als eine einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlagslisten oder die Ltstenoertreter übereinstimmend lvütestens bis zum Ablaus des elften Tages vor dem Wahltag die Erklärung abgeben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Erklürung über die Verbindung ungültig. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bi« »um 22 Okto ber 1927 nur eine Vorschlagsliste eiagercicht, so findet sür die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig bezeichneten Personen gelten dann in der für den Wahl bezirk erforderlichen Zahl in der Reihenfolge des Vorschlags als von dieser Gruppe gewühlt. Die Wöhler haben sich über ihre Wahlberechtigung auszuweisen. Für die bei der Reichs > Versicherungsanstalt versicherten Angestellten dient die Derstcherungskarte, für die Ersatzkaffenmitglieder eine Bescheinigung der Ecsatzkaffe als Ausweis In der Derstcherungskarte oder der Beschei nigung mutz wenigstens ein Beitrag innerhalb der lctzlen 12 Monate vor der Wahl nachgewiesrn sein. Hat ein Ersotzkoffenmitglted noch eine gültige Derstcherungskarte, so dars ihm die Ersatz- kaffe keine Bescheinigung ausftellen. Die Wahlberechtigung der Arbeitgeber wird durch eine von der Gemeindebehörde (dem Gutsoorsteber) des Betriebssttzes ausgestellte Bescheinigung nochgewiesen. Die Ersatzkaffenmitgliedrr ««d die Arbeitgeber werde« aufgrforvert, sich die Beschei- «igungen ausftellen z« lasse«. Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt enthalten. Ste fink außerhalb des Wahlraums handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung herzuftellen. Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel in verschlossenem Wahlumschlage dem Wahlleiter unter Beifügung des Ausweises über ihre Wahlberechtigung brieflich einzusenden. Die erforderlichen Umschläge erhallen die Arbeitgeber aus Verlangen von dem Vorsteher der Wahl des örtlichen Stimmbezirkes aus- gekündigt. Der Brief mutz spätestens am 12. November 1927 bei der unterzeichneten Behörde eiogegangen sein. Nachträglich eingehende Stimmzettel find ungültig. Wahlberechtigten Versicherten, die sich am Wahltag während der Wahlzeit aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wahlbezirkes aufhalten, stellt der Wahlleiter auf Antrag gegen Hinterlegung der Derstcherungskarte oder der Bescheinigung der zuständigen Trsatzkaffe einen Wahlschein aus. Im übrigen gilt der vorhergehende Absatz entsprechend. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht mehr als hundert versicherte Angestellte beschäftigen, Haden zwei Stimmen. Für jede weitere angefangene hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Kein Arbeit geber hat mehr als 20 Stimmen. Hat «in Arbettgrber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einrn besonderen Umschlag zu legen. Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten sie als ein Stimmzettel, wenn fie gleichlautend find, andernfalls find ste ungültig. Der Wahlberechtigte dars sein Wahlrecht nur in dem Stimmbezirk, in dem er wohnt, ausübrn. E» kann nur für ««veränderte Vorschlagslisten gestimmt werden; auch die Reihenfolge der Dorgeschlagenen in der Vorschlagsliste dars nicht geändert werden. Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wählbar war. Ungültig ist seiner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig oder durch Gewöhnung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht verändert worden ist. Kamenz, den 1 Oktober 1927. Amrshauptmannschaft Kamenz — Berficher««g»amt —. Hindenburgs Ehrentage Der Eindruck der Hindenburg-Huldigungen in London — Das Pariser Echo der Festtage in der Reichshauptstadt. Berlin. Bereits am Sonnabend stand die Reichshaupt stadt im Zeichen der Geburtstagsfeier des Reichspräsidenten. Nie seit den glorreichen Siegestagen hat Berlin so viel Flaggen gesehen, wie an dem hohen Ehrentage Hindenburgs. Auf allen staatlichen und städtischen Häusern wehten die Flaggen. In den Hauptgeschäftsstraßen waren zahlreiche Schaufensterauslagen der Bedeutung des 2. Oktober ent sprechend geschmückt. Ueberoll die Düste Hindenburgs, ge- schmückt mit frischen Blumen und Blüten. Auch zu der alten, historisch gewordenen Illumination war man zurück» Hindenburgfeier gekehrt,' und große Geschäftshäuser und Cafes erstrahlten in einem Lichtmeer, in dessen Mitte Bilder des Reichs präsidenten standen. Das Brandenburger Tor im Festschmuck. Das Brandenburger Tor hatte Festschmuck angelegt.