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WsnitzerMckenblatt kernspreckep vr. lS Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. 2m Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBefördorungsetnrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Abholung vierteijährl. M t.7O, monatl. 60 Pf., i—: du.ch die Post bezogen M 210. : Illig Zeitung Mit des Königlichen Amtsgerichts und des SLadtrates zu Pulsnitz Postscheckkonto Leidig 24127 öelegr.-8-l'.: Wochenblatt pulsnlln "Inserate sind bis vormittags 10 llhr aunu-" geben. Tie sechsmal gespaltene Pstitzeile (Mosse's Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschast 15 Pf. Amtliche Zeile 50 P?., außerhalb.des Bezirks 60 Pf., Reklame : 50 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt- Zeitraubender und tabellartscher Satz mit 25 Aufschlag Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon- kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. füll fillN umfassend die Ortschaften Pulsnitz, Pulsnitz M. S., VoNungGroßröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, NllttlMlill )lil vv» Weißbach, Ober- und Niedsrlichtenau, Friedersdors« Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (2nh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle; Pulsnitz, Vismarckplatz Nr. 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Donnerstag, den 12. September 1918. 70. JahMttg Nummer 109 Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage. Amtlicher Teil. Kartoffelversorgung im Wirtschaftsjahr 1918^19. 1. Allgemeine Versorgung. Bis zum 3 November 1918 findet die Kartoffelversorgung in der bisherigen Weise ovf Wochenkarten der Kommunalverbünde statt. Die Ration wird vorlüuftg auf 7 Pfund für Kopf und Woche festgesetzt. Kinder, die bis zum 15 September 1918 das 4, Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten wöchentlich nur 5 Pfund. Die so ersparten Kartoffel- uiengen sollen für Massenspeisungen und etwaige Zulagen vorbehalten bleiben, worüber noch näheres bestimmt werden wird. 2. Landeskartoffelkarte. Für die Versorgung ob 3. November ^918 werden durch die Kommunalverbände, und zwar bis zum 15. Septdr. 1918 Landeskartofftlkarten an sämtliche Ntchtselbstversorger au-gegeben. Die Kommunaloerbände können die Ausgabe der Landeskartoffelkarten von dem vom Verbraucher zu erbringenden Nachweis abhängig machen, datz er über geeignete Auf- bewahrungsräume zur Lagerung der Zentnermengen verfügt. Solchen Personen, die sich durch zu frühzeitigen Verbrauch ihrer Kartoffeloorräte als unzuverlässig erwiesen haben, können die Kommunaloerbände die Ausgabe von Landes- kartoffelkarten verweigern und sie entweder in Wochenversorgung nehmen, oder ihnen die Abschnitte nur einzeln nach einander aushänbigen und die Aushändigung des nächsten Ab- chniltes davon abhängig machen, daß der Verbraucher mit dem aus den letzten Abschnitt !I Zentner ausgekommen ist. Die Kommunalverbände können die in ihrem Bezirk erbauten Kartoffeln, soweit ne zur Deckung des Bedarfs der Einwohnerschaft gebraucht werden, durch Ankauf stcher- strllen. Dieses Recht steht auch den Gemeinden zu, wenn ihnen der Kommunaloerband die Kartoffelversorgung übertragen hat. Die Landeskartoffelkarten haben 3 Zentnerabschvitte und berechtigen zum zentner- weisen Einkauf von Kartoffeln bei jedem Kartoffelerzeuger im ganzen Lande vom 20. Sep tember 191» an. Don den für Kinder, die bis zum 15. September 1918 das 4 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bestimmten Landeskartoffelkarten ist bei der Ausgabe der Ab- schitte x und abzutrennen. Den Kommunalocrbänden ist es nachgelassen, mit Zustim mung der Verbraucher die Belieferung der einzelnen Zentnerabschnitte aus ihren eigenen Bestanden oorzunehmen. Die Landeskartoffelkorten find vor der Ausgabe mit dem Namen der ousgebenden Gemeinde auf jedem Zentnerabschnitt abzustempeln, soweit die Bemeindenamen nicht bereits ousgedruckt find. Die Freizügigkeit dieser Landeskartoffelkartcn dars durch keinerlei Aus fuhrverbote oder andere Beschränkungen irgendwelcher Art seitens der Kommunaloerbände oder der Gemeinden beschränkt werden, über etwaige Belieferung der numerierten Abschnitte am oberen Rande der Karte bleibt weitere Bestimmung vorbehalten Es haben zu reichen Gewachsene mit dem auf Abschnitt ä bezogenen Zentner bis zum 29. Januar 1919, - - 8 - ... 26. April 1919, - - c » ... Ende der Versorgungsperiode, Kinder unter 4 Jahren mit dem auf Abschnitt 8 bezogenen Zentner bis zum 22. März 1919 . e . ... Ende der Versorgungsperiode. s Personen, welche vom Bezug auf Landeskartoffelkarte keinen Gebrauch machen, können die einzelnen Zentnerabschnitte ihrer Landeskartoffelkarte gegen Wochenmarken ihres Kommunalvrrbandes Umtauschen und zwar aus jede Zentnerdarte 14 Wochenmarken zu 7 Psund. Es soll zunächst immer nur eine Zentnerkarte aus einmal umgetauscht werden, damit der Inhaber der Landeskartoffelkarte die Möglichkeit behält, die übrigen Zentnerab- schnitte noch durch zentnerweisen Einkauf zu verwerten. 4. Ueber Kleinhandelspreise für den Einkauf beim Erzeuger erfolgt besondere Bekanntmachung 5. Die Preise für den pfundweisen Kleinverkauf und für den zentnerweisen Verkauf beim Händler werden durch die Kommunaloerbände oder in deren Auftrag durch die Ortsbehörden festgesetzt. s. Abstempelung der Frachtbriefe. Um zu verhindern, datz unrechtmätzig, z B. ohne Kartoffelmarken erworbene Kar- löffeln versandt werden, wird bestimmt, datz der Verlader den Frachtbrief nach Eintragung des Gewichts vom Kommunalverband oder der vom Kommunaloerband beauftragten Ge meindebehörde des Ortes, aus dem die Kartoffeln stammen, abstempeln zu lassen hat. Die abstempelnde Behörde kann hierbei Vorlegung der eingenommenen Kartoffelmarken verlangen. Der Versand aus einen nicht aus diese Weise abgestempelten Frachtbrief ist unzulässig. 7. Versand durch Selbstversorger. Selbstversorger, die ihren Wohnsitz nicht am Orte ihres landwirtschaftlichen Betriebs haben, dürfen gleichfalls ihren Mässigen Kartoffelbedarf von 5,5 Zentner für dir Person nur aus einen in gleicher Weise abgestempelten Frachtbrief versenden. s. Jede Veräußerung und jeder Erwerb von Kartoffeln, der diesen Vorschriften nicht entspricht, insbesond.re ohne Kartoffelmarken, ist streng verboten. s. Gasthauskartoffelmarke«. In Gastwirtschaften, Volksküchen, Mossenspeisungen usw. dürfen Kartoffeln nur aus Gasthauskartoffelmarken abgegeben werden. Jedermann hat ohne Anrechnung aus sein sonstiges Kartoffeldezugsrecht einen Anspruch auf einmalige Gewährung einer Basthauskartoffelmarke aus 28 Mahlzeiten (zu se etwa V« Psund) lautend. Diese Marke wird gegen Abtrennung der Nr. 5 am oberen Rande der Landeskartoffelmarke durch die Ortsbehvrden ausgehändigt. Die Marken werden nach einem einheitlichen Muster in blaugrüner Farbe süc das ganze Königreich gültig ausgegeben. Die roten Gasthauskartoffelmarken des letzten Jahres verlieren mit dem 15. September 1918 ihre Gültigkeit, jedoch haben die Gemeinde- behörden nicht angerissene Gasthauskartoffelmarken des letzten Wirtschaftsjahres bis zum 30. September 1918 umzutauschen. Personen, die mehr als eine solche Gastbauskartoffelmarke brauchen, haben die weiteren Gasthauskartoffelmarken gegen gewöhnliche Kartoffelmarken umzutauschen, und zwar jede aus 28 Mahlzeiten lautende Marke gegen eine gewöhnliche aus 7 Psund lautende Kartoffelmarke. In Gastwirtschaften dürfen an Fremde, die nicht im Besitze von Gast hauskartoffelmarken find und die Fleischkarte eines außersächstschen Kommunalverbandes vorweisen, Kartoffeln ohne Marken abgegeben werden. 10. Zuwiderhandlungen, gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dresden, am 7. September 1918 Ministerium des Innern. Sie Milchen Tagesöerichle. Dresden, den 11. September 1918. 3 Uhr nachm (Amtlich.) Großes Hauptquartier, den 11.Septbr. 1918' r Westlicher Kriegsschauplatz: ' Bei Abwehr englischer Teilvorstötze südlich von Ppern Und nördlich vom Labasse-Kanal machten wir Gefangene. Südlich der Straße Peronne—Cambrai führten erneute Angriffe der Engländer wiederum zu heftigen Kämpfen südlich von Gouzeaucourt und um Epehy. An einzelnen Stellen er reichte der Feind unsere vordere Linie; im Gegenstoß schlugen wir ihn zurück. 300 Gefangene blieben in unserer Hand. Deilangrifse der Franzosen, die beiderseits der Straße Ham— Et. Quentin überraschend und nach Artillerievorbereitung er- Wien, wurden abgewiesen. Oertliche Kämpfe nördlich der Ailette. Zwischen Aiette und Aisne steigerte sich das Artillerie feuer am Nachmittag wieder zu großer Heftigkeit. Am Abend brach der Feind zu starken Angriffen vor. Sie scheiterten vor unseren Linien. (WTB.) Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff. Neue U-Booterfolge. Berlin, 10. September. Amtlich. Neuerdings wurden durch unsere U-Boote 13000 BRT. feindlichen Schiffsraumes versenkt. Berlin, 12. September. Amtlich. Um England herum versenkten unsere U-Boote 10000 B.-R-T. Der Chef des Admiralstabs der Marine. Dos der WWE Englands verzweifelte Anstrengungen. Das „Nieume von den Daag" schreibt über die Kämpfe der letzten Tage: Die Engländer machen verzweifelte Anstren gungen, um die Bresche im Norden zu erweitern. Aber es ge lingt ihnen nicht, nördlich der Straße Arras—Cambrai weiter ivorzudringen. Ebenso gilt dies in Bezug auf ihren Angriff n Richtung aus Cambrai—Douais. Arleux bleibt der nörd lichste Eckstein ihrer Angriffsfront. Und die Ueberschwemmungen, die durch Vernichtung der Fluß- und Kanaldeiche hervorge rufen wurden, werden wohl dazu beigctragen haben, die dor tigen Operationen des General Haigh zu lähmen. Die Eng länder müssen jedoch nach Cambrai vorrücken, wenn ihre Offensive nicht vorzeitig auf dem toten Punkt anlangen soll. Es fragt sich, ob ihre Mittel stark genug smd, um einen Fron talangriff aus die Hindenburglinie zu wagen. Es hat aber den Anschein, daß dies nach dem ermattenderen Tempo durch das verwüstete.Sommegebiet sehr zu bezweifeln ist. Der Stillstand der feindlichen Offensive. Die ganze französische Presse gibt nach den Genfer Mel dungen zu, daß mit dem Erreichen der Hindenburglinie durch die englischen und französischen Armeen ein Stillstand in der Vorwärtsbewegung eingetreten sei. Auch schreiben die Pariser Zeitungen, datz der Widerstand der Deutschen sich bereits sehr bemerkbar mache und man sich dem Gebiete nähere, welches für die deutschen Gegenangriffe sehr günstig sei. Auch der Kriegsberichterstatter der Londoner „Times" berichtet, daß an verschiedenen Punkten der Front die Absicht der Deutschen deutlich zu erkennen sei, jetzt den kräftigsten Widerstand zu leisten. Es seien auch frische deutsche Truppen angekommen. Auch erfährt man von den Berichterstattern der holländischen